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Charter: Salzburg, Erzstift (798-1806) AUR 1292 VII 29
Seal description: AUR 1292 VII 29
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29. Juli 1292, St. Veit an der Glan
Graf Ulrich v. Heunburg (Hevnenburch) verspricht Eb Konrad, wenn dieser ihm ihren gemeinsamen Gefangenen, den Kärntner Herzogssohn Ludwig auf Verlangen ausliefern wird, damit er ihn an einem sicheren Orte verwahre, folgende Punkte, wie sie auch in der Gegenurkunde des Erzbischofs enthalten sind (verloren), einzuhalten: U. gibt mit Zustimmung seiner Erben dem Eb die Burgen Bleiburg, Drauburg und Schmierenberg (Pleiburk, Traberch, Smielenburch) mit ebensoviel Einkünften, wie der Eb seinen vier Burgen zuweist, zu Pfand. Die Kastellane der drei Burgen sollen dem Eb den Treueid leisten, wie auch die eb. Burggrafen vorher dem Grafen geschworen haben. In gleicher Weise sollen auch die Ritter und zwölf der besseren rittermäßigen Leute (militares homines) schwören. Sollte eine Einigung wegen des Herzogs nicht Zustandekommen, soll ihn der Graf auf Verlangen dennoch zurückstellen, wenn nicht ein ernstes Hindernis obwaltet, das aber durch zwei glaubwürdige gräfliche Leute in Gegenwart des eb. Boten darzutun ist. Fällt dieses Hindernis, ist der Herzog sogleich auszuliefern. Tut es U. nicht, bleiben die gräfl. Burgen für 4000 Mark Silber Wiener Gewicht dem Eb als Pfand, wobei die Zinsen für den Schaden gelten, unbeschadet alles Rechtes des Erzbischofs an dem Gefangenen. U. muß dem Hzg. Otto v. Bayern und seinen Brüdern schreiben, daß sie dem Eb in diesem Falle gegen U. helfen. Im Falle Us. Todes sind auch seine Frau und Erben zur Einhaltung dieser Punkte verpflichtet. Stirbt einer der Burggrafen, soll mit Zustimmung des Erzbischofs ein anderer bestellt werden. Liefert U. den Hzg. ein Monat nach dem Begehren nicht aus und entflieht oder stirbt dieser nach dieser Zeit, soll dies nicht zum Schaden des Erzbischofs gereichen. Übernimmt ihn U. dann wieder auf Verlangen binnen Monatsfrist, soll er ihn ebenso lang haben, als wie ihn der Eb vorher gehabt hat, und wenn er ihn wieder zurückstellt, soll der Eb eine neue analoge Urkunde ausstellen. Deutsch. In Ermangelung des großen Siegels siegelt U. mit dem kleinen. Mits.: Bf Heinrich v. Lavant, Ortlieb v. Wald, Ott v. Goldegg, Konrad v. Schrankbaum (Schranchpovm). datze s. Veit des nehsten ertages nach s. Jacobstag des zwelfb. Or., nur die S v. Lav., Gold. u. Sehr, erhalten, in Wien. ----- Über die Rivalität zwischen U. und dem Eb wegen der Verwahrung Ludwigs vgl. RChr. V. 60.876 ff. und 61.030.  



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    Original dating clausedes nehsten ertages nach sand jacobs tag des zwelfboten do von christes gepurt warn 1292 jar

    Editions
    • MR II 0144
    Places
    • St. Veit an der Glan
       
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