Fond: Urkunden
Grouped by years:
Search inDE-AVBautzen > Urkunden >>
Charter: 2951
Date: 18.12.1570
Abstract: Die kaiserlichen Kammerräte im Königreich Böhmen teilen Hans von Schlieben auf Pulsnitz, Landeshauptmann des Markgraftums Oberlausitz, mit, sie hätten vernommen, dass sich die Städte und teilweise die Landstände im Markgraftum Oberlausitz weigerten, das Biergeld zu entrichten, mit der Begründung, dass die Steuerbewilligung des Landtags nur bis Reminiscere (1570) gegolten habe und im Königreich Böhmen und in den anderen inkorpierten Ländern keine Verlängerung dieser Steuer erfolgt sei. Sie befehlen ihm, die Städte anzuhalten, dass sie Kaiser Maximilian II. gehorsam das Biergeld entrichten. Eine nachträgliche Aufschrift vermerkt, dass dieses Schreiben am 18. Dezember 1570 an den Landeshauptmann ergangen sei.
Charter: 2952
Date: 30.12.1570
Abstract: Hans unter der Linden, Bürger und Apotheker zu Dresden, bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang des jährlichen Zinses von 52 1/2 Talern (entspricht 60 Gulden).
Charter: 2953
Date: 30.12.1570
Abstract: Bürgermeister und Räte der Städte Zittau und Lauban beschweren sich bei Bürgermeister und Räten der Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz und Löbau, dass ihre Gesandten jüngst in Bautzen im Streit um die Entrichtung der Steuern durch die Sechsstädte grausam behandelt und beschuldigt worden seien. Sie kündigen die Gemeinschaft mit den anderen Sechsstädten auf und erklären, ihre Steuern und andere Abgaben ohne die Beteiligung der anderen Städte selbst festlegen zu wollen, um die große Ungleichheit der Abgaben zu beseitigen.
Charter: 2960
Date: 31.01.1571
Abstract: Kaiser Maximilian II. bestätigt den Bürgermeistern und Räten der Sechsstädte des Markgraftums Oberlausitz den Empfang ihres Schreibens, betreffend die Entrichtung des Malz- und Scheffelgelds (Biergelds). Er erklärt, auf das altherbrachte Einkommen nicht verzichten zu können, und befiehlt, mit einem Landtagsbeschluss die Entrichtung der Steuer anzuweisen.
Charter: 2961
Date: 16.02.1571
Abstract: Hans von Schlieben der Ältere auf Pulsnitz, Landeshauptmann des Markgraftums Oberlausitz, befiehlt den Bürgermeistern und Räten der Sechstädte des Markgraftums Oberlausitz gemäß Befehl des Kaiser Maximilians II. (vgl. Urkunde Nr. 2960) das vorenthaltene Scheffelgeld (Biergeld) an Hans von Pitzenberg auf Doberschütz, seinen Rechnungsführer (Gegenhändler), auszuzahlen.
Charter: 2962
Date: 08.03.1571
Abstract: Abraham von Metzradt auf Kleinbautzen bestätigt dem Rat der Stadt Bautzen den Empfang der bewilligten Haussteuer (Rauchsteuer) für 1570, die sich für Bürger und Untertanen auf insgesamt 492 Schock 51 Groschen beläuft.
Charter: 2963
Date: 09.03.1571
Abstract: Abraham von Metzradt auf Kleinbautzen bestätigt dem Rat der Stadt Bautzen den Empfang der ersten Rate des vom Landtag bewilligten Dreißigsten Pfennigs, der sich für Bürger und Untertanen auf insgesamt 630 Schock 35 Groschen und 6 Pfennige beläuft.
Charter: 2964
Date: 21.03.1571
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen übersenden Bürgermeister und Rat der Stadt Görlitz die Abschrift eines Briefes von Hans von Schlieben, Landeshauptmann des Markgraftums Oberlausitz, das an die Abgesandten der Städte Bautzen und Görlitz gerichtet war. Außerdem senden sie Ihnen den Entwurf eines Briefes an Joachim Graf Schlick, Landvogt des Markgraftums Oberlausitz. Sie bitten, diesen Brief zu verbessern und zu besiegeln, damit er abgeschickt werden kann.
Charter: 2965
Date: 24.03.1571
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen teilen Bürgermeister und Rat der Stadt Görlitz mit, sie hätten das Schreiben an Joachim Graf Schlick, Landvogt des Markgraftums Oberlausitz, heute abgeschickt. Sie senden ihnen eine Abschrift des Beschlusses des Hans von Schlieben, Landeshauptmann des Markgraftums Oberlausitz, zu und erklären, dass sie ein Schreiben an das Kanzleimitglied Christoph Schmidt, betreffend das Scheffelgeld (Biergeld) vorbereitet hätten. Das senden sie ihnen ebenfalls per Boten zu und bitten sie, es auszufertigen.
Charter: 2966
Date: 28.03.1571
Abstract: Christoph Schmidt, Mitglied der Hofkammer in Prag, teilt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen mit, dass er ihren Brief an die Geheime Kammer gegeben habe. Er rät ihnen, an Paul Lidl von Mislaw (P. Lidl), in dessen Verantwortungsgebiet die Angelegenheit fällt, einen Brief zu senden. Auf einem beiliegenden Zettel vermerkt Christoph Schmidt, dass er dem Boten auch den Bescheid Kaiser Maximilians II. an die Sechsstädte des Markgraftums Oberlausitz mitgegeben habe.
Charter: 2967
Date: 29.03.1571
Abstract: Hans von Schlieben auf Pulsnitz, Landeshauptmann des Markgraftums Oberlausitz, befiehlt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den noch ausstehenden Rest des Scheffelgelds (Biergelds) am 11. und 12. April 1571 nach Bautzen mitzubringen und dort an Hans von Pitzenberg, seinen Rechnungsführer (Gegenhändler), zu entrichten.
Charter: 2968
Date: 30.03.1571
Abstract: Kaiser Maximilian II. teilt allen seinen Untertanen im Königreich Böhmen und in den inkorporierten Ländern mit, dass die Brüder Jeremias und Zacharias Hofmann Zeugen benötigen, um in einer Rechtshandlung die Wahrheit ihrer Aussage zu bestätigen. Er befiehlt, ihnen oder ihren Bevollmächtigten auf Verlangen Zeugnis abzulegen.
Charter: 2970
Date: 06.04.1571
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Kamenz berichten Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, dass sie den Ziegelstreicher Hans Hirte, genannt Hummel (Hans Hirte, des Ziegelstreichers, oder der Hummeln, wie er bei uns genant worden), in Kamenz gefangen genommen haben. Da er in Bautzen an einem Verbrechen beteiligt gewesen sein soll, bitten sie um Auskunft, ob sie ihn weiter festhalten sollten oder nicht.
Charter: 2971
Date: 14.04.1571
Abstract: Der Rat der Stadt Breslau bittet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen um Schutz und sicheres Geleit für ihre Reiter, Kaufleute und Kaufmannsgüter.
Charter: 2972
Date: 18.04.1571
Abstract: Kaiser Maximilian II. teilt den Bürgermeistern und Räten der Sechsstädte des Markgraftums Oberlausitz mit, dass ihre Vorladung auf den 22. April 1571 nach Prag zu Verhandlungen über die Steuerzahlung entfalle, doch sollten beide Seiten wenigstens ihre Positionen schriftlich darlegen, damit ein Beschluss vorbereitet werden könne.
Charter: 2973
Date: 24.04.1571
Abstract: Zdislaus Berka von Duba auf Melnik (Melnick) und Deutsch Gabel (Jabl) bestätigt dem Rat der Stadt Bautzen den Empfang der königlichen Jahrrente, die zu Galli 1570 und Georgi 1571 zu entrichten war.
Charter: 2974
Date: 28.04.1571
Abstract: Kunigunde Berka von Duba, geborene Gräfin von Eberstein (Conigunda Birckin geborne Greffin von Eberstein), Witwe des Sigismund Berka von Duba auf Böhmisch Leipa (Leippe), fordert Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen auf, die königliche Jahrrente zu entrichten, die zu Georgi 1571 fällig war.
Charter: 2975
Date: 28.04.1571
Abstract: Kunigunde Berka von Duba, geborene Gräfin von Eberstein (Konigunda Birckin geborne Greffin von von Eberstein), Witwe des Sigismund Berka von Duba auf Böhmisch Leipa (Leippe), bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang der königlichen Jahrrente, die zu Georgi 1571 zu entrichten war.
Charter: 2976
Date: 01.05.1571
Abstract: Urban Hartmann (Urbann harttman), Verwalter des Magdalenerinnenklosters Freiberg, bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 32 1/4 Gulden jährlichen Zinses, der zu Walpurgis entrichtet worden ist.
Charter: 2977
Date: 03.05.1571
Abstract: Ernst von Schleinitz auf Tollenstein (Thalensteyn) und Schluckenau (Schluckenaw) bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang der königlichen Jahrrente, die zu Walpurgis zu entrichten war.
Charter: 2978
Date: 08.05.1571
Abstract: Michael Kanne (Michel Kanne), Amtmann der Herrschaft Deutsch Gabel, bittet Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen um Entrichtung der königlichen Zinsen an seinen Herrn, Zdislaus Berka von Duba, nach Schloss Melnik.
Charter: 2979
Date: 22.05.1571
Abstract: Kaiser Maximilian II. übersendet Hans von Schlieben, Landeshauptmann des Markgraftums Oberlausitz, die Abschrift eines Schreibens an Joachim Graf Schlick, Landvogt des Markgraftums Oberlausitz, betreffend die Steuererhebung in der Oberlausitz, sowie das Originals dieses Schreibens, und befiehlt, dieses Original dem Landvogt zu eröffnen. Er fordert sie auf, dafür zu sorgen, dass die Steuern (Biergeld, Zoll, Dreißigster Pfennig) entrichtet und ihm überbracht werden. Insbesondere ordnet er an, mit den Sechsstädten des Markgraftums Oberlausitz zu verhandeln, damit diese den Anteil des Dreißigsten Pfennigs, der zu Bartholomäi 1571 zu zahlen ist, vorzeitig entrichten.
Charter: 2980
Date: 29.06.1571
Abstract: Kaiser Maximilian II. befiehlt Hans von Schlieben den Älteren auf Pulsnitz, Landeshauptmann des Markgraftums Oberlausitz, von den Sechsstädten des Markgraftums Oberlausitz den ausstehenden Rest des Biergelds einzufordern.
Charter: 2981
Date: 24.07.1571
Abstract: Bürgermeister und Räte der Sechsstädte des Markgraftums Oberlausitz bestätigen Hans von Schlieben, dem Landeshauptmann des Markgraftums Oberlausitz, den Empfang seines Schreibens vom 17. Juli 1571 mit der Abschrift des kaiserlichen Befehls, wonach ihnen auferlegt werde, den Rest des Scheffelgeld (Biergelds) am 26. bis 28. Juli 1571 in Bautzen zu entrichten. Sie erklären ihm, dass sie die Steuer nicht entrichten könnten und legen ihm die Gründe dar. Sie bitten ihn, er möge sich bei Kaiser Maximilian II. für sie einsetzen.
Charter: 2982
Date: 30.07.1571
Abstract: Die Kammerräte im Königreich Böhmen bestätigen Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 1.200 Groschen zu Händen des Rentmeisters Wolf Schellhammer. Der Betrag werde zur Hälfte auf die künftige Steuer, zur Hälfte auf das Biergeld angerechnet.
Charter: 2987
Date: 26.08.1571
Abstract: Die Böhmische Kanzlei in Wien berichtet einem nicht genannten Empfänger, wohl den Abgesandten der Sechsstädte, dass die mehrere Artikel umfassende Antwort der Sechsstädte des Markgraftums Oberlausitz an Kaiser Maximilian II. aufgrund der Hochzeit des Erzherzogs Karl von Österreich und anderer Verhinderungen noch nicht an Wratislaw von Pernstein, Oberstkanzler des Königsreich Böhmen, überbracht werden konnte. Es werde zur Erledigung ein Bescheid folgen.
Charter: 2989
Date: 04.09.1571
Abstract: Veit II. von Würtzburg, Bischof von Bamberg, übersendet Bürgermeister und Rat die Bittschrift des Oberapothekers Zacharias Klett (vgl. Urkunde Nr. 2988) und bittet sie, ihm bei der Erlangung seines Erbanteils zu helfen.
Charter: 2991
Date: 28.09.1571
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, vertreten durch Bürgermeister Hieronymus Bergmann und die Ratsmitglieder Anton Rosenhain, Melchior Winckler, Johann Glowitz, Martin Bheler, Adam Ruppricht, Martin Keßler, Nikolaus Dietrich (Nickell Diterich), Caspar Peucer, Bonaventura Stamm, Johann Kretzschmer, Onofrius Nitzsch, Hans Tschipke, Peter Petzelt und Moritz Moßhauer, leihen sich von Valentin Schönborn (Valthenn Schoenborn), Bürger zu Bautzen, 3.000 Taler gegen einen jährlichen Zins von 106 Talern, der in zwei Raten zu Walpurgis und Michaelis zu entrichten ist.
Charter: 2990
Date: 29.09.1571
Abstract: Urban Hartmann (urban harttman), Verwalter des Magdalenerinnenklosters Freiberg, bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 32 1/4 Gulden jährlichen Zinses, der zu Michaelis entrichtet worden ist.
Charter: 2992
Date: 01.10.1571
Abstract: Ernst von Schleinitz auf Tollenstein (Thalensteyn) und Schluckenau (Schluckenaw) bestätigt Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen den Empfang der königlichen Jahrrente, die zu Michaelis zu entrichten war.
Charter: 2993
Date: 09.10.1571
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Löbau (Lobbaw) bestätigen Bürgermeister und Rat der Stadt Bautzen, dass sie für ein Darlehen von 20 Mark, das sich Balthasar Richter, genannt Jaucks (Baltzer Richter sunsten Jaucks genant), Bürger zu Löbau, zur Ausführung eines begonnenen Baues von der Stadt Bautzen für ein Jahr geliehen hat, dessen Güter in Pfand nehmen.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data