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FondUrkunden
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Charter: 109
Date: 1513 August 5
AbstractHartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er, nachdem die Bürgermeister, Räte, Schöffen und Bürger der Stadt Fulda ihm als neuem Stadtherrn gehuldigt haben, den Genannten ihre Rechte und Freiheiten gewährt, wie es bisher Gewohnheit gewesen ist.

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Charter: 111
Date: 1518 Mai 3
AbstractJohann, Herzog von Sachsen, schreibt an Balthasar von Ebersberg genannt von Weyhers, dass er ihm seine Bitte gewährt, wieder in den Dienst des Herzogs von Sachsen zu treten.

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Charter: 112
Date: 1520 Juni 26
AbstractHeinz Kessler, Heinz Spengler, beide Meister der Schmiedezunft in Fulda sowie Hans Urmacher und Eberhard Krengel als Vertreter aller Handwerker in Fulda, sind vor den Abt in Fulda getreten mit der auf Papier verfassten Bitte sämtliche gegen sie von den Schöffen und dem Stadtgericht Fulda erlassenen Urteile für ungültig zu erklären. In der Sache geht es um die Streitigkeiten zwischen einem Kupferschmied und einem Plattner, wonach der Plattener beim Kupferschmied Schulden gehabt haben solle, der Plattner diese jedoch für beglichen hält. Der Kuperschmied ist in der Folge von dem Schultheißen Dietrich Wynndolt und dem Stadtgericht in Fulda für schuldig gesprochen worden. Für die Übertretung wird nach dem Urteil die gesamte Zunft in Haftung genommen. Abt und Dekan des Klosters Fulda werden nun als höhere Instanz angerufen, um ein neues und endgültiges Urteil zu fällen.

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Charter: 110
Date: 1522 Oktober 26
AbstractJohann [II. von Henneberg], Koadjutor des Stifts Fulda, schreibt an Balthasar von Ebersberg gen. von Weyhers, dass er nach Weyhers kommen werde, damit Balthasar und die seinigen ihre Schuld für den Schaden, den sie angerichtet haben, begleichen können.

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Charter: 113
Date: 1526 Januar 15
AbstractJohannes, Koadjutor des Stifts Fulda, schreibt an Balthasar von Ebersberg genannt von Weyhers sowie an seine Brüder, dass sie, nachdem sich die Dinge im Stift Fulda so zugetragen haben, wie es Balthasar und seinen Brüdern bekannt ist, diese zu einer Einigung nach Geisa kommen sollen am Dienstag nach Pfingsten. Am Mittwoch wird dort auch die Ritterschaft eintreffen und entweder Johannes selbst, oder wenn seine Gebrechen so stark sind, ein Vertreter.

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Charter: 114
Date: 1526 Oktober 18
AbstractKonrad, Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken, schreibt an Balthasar von Ebersberg gen. von Weyhers [sowie an alle Grafen, Herzöge und die gesamte Ritterschaft in der Diözese Würzburg] wegen der Invasion durch die Türken. Da diese wohl in Kürze Österreich und Bayern einnehmen werden sollen alle gemeinsam beraten, wie sie dieser Bedrohung entgegentreten können und fordert sie auf am Mittwoch nach St. Ursula, den 21. Oktober, nach Würzburg zu kommen.

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Charter: 115
Date: 1526 November 13
AbstractJohannes [II. von Henneberg], Koadjutor des Stifts Fulda, bekundet, dass er, nachdem die Bürgermeister, Räte, Schöffen und Bürger der Stadt Fulda ihm als neuem Stadtherrn gehuldigt haben, den Genannten ihre Rechte und Freiheiten gewährt, wie es bisher Gewohnheit gewesen ist.

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Charter: 116
Date: 1527 September 11
AbstractStorm Solstat und seine Ehefrau Else bekunden, dass sie an Hans Glumper gen. Koch und Hans Fust, beide Vorsteher im Hospital St. Leonhard in Fulda, einen Zins von 2 Schock Geldes fuldischer Währung für 20 Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Zinsen fallen jährlich je zur Hälfte auf Kathedra Petri [22.2.] und Bartholomei [24.8.] aus ihrem Garten am Wollwebergraben, der zwischen Jost Mangold und Peter Beremengers Häuser gelegen ist. Die Kaufsumme wurde gänzlich gezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Sollten die Verkäufer einer oder mehrerer Zahlungen säumig werden, so sollen die Käufer sie durch ein geistliches oder weltliches Gericht mahnen lassen. Jeglicher Schaden, der den Käufern dadurch entsteht, soll von den Verkäufern oder ihren Nachkommen bezahlt werden. Das Haus oder der Garten darf nicht ohne das Wissen der Käufer mit weiteren Zinsen beschwert werden. Die Verkäufer dürfen den Zins jährlich entweder auf Kathedra Petri oder Bartholomei für die gezahlte Summe zurückkaufen. Der Wiederkauf muss jedoch einen Monat vorher angekündigt werden. Da das Haus und der Garten Bürgergut sind, erteilt Johann Ziese, Schultheiß von Fulda, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

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Charter: 117
Date: 1528 Januar 14
AbstractKonrad, Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken, befiehlt Balthasar von Ebersberg gen. Weyhers, Amtmann von Melters, 39 seiner besten und stärksten "zu Kriegsleufften gepruchliche Manne" mit ihren Waffen, Harnischen und allem was zu einem Feldzug nötig ist nach Würzburg zu entsenden.

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Charter: 118
Date: 1528 Februar 17
AbstractBürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Fulda bekunden, dass sie mit Zustimmung von Abt Hartmann [Burggraf von Kirchberg] und Johannes, Koadjutor des Stifts Fulda, an Christoph Solstat, seine Frau Katharina und beider Erben einen Zins über 20 Schock Geld für 200 Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Das Geld fließt als Steuer an den Abt und Stadtherrn, der Landgraf Philipp von Hessen noch 18.000 Gulden schuldig ist. Die 200 Gulden wurden gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Die Zinsen sind jährlich je zur Hälfte auf Kathedra Petri [22.2.] und Bartholomei [24.8.] fällig. Bei säumigen Zahlungen sollen die Käufer die Stadt durch ein weltliches, geistliches oder das kaiserliche Kammergericht ermahnen lassen. Die Zinsen sind wiederkäuflich, der Wiederkauf muss allerdings drei Monate vor Kathedram angezeigt werden.

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Charter: 119
Date: 1528 November 4
AbstractJohann Ziese, Verweser des Schultheißenamts zu Fulda, bekundet, dass vor ihm, den Schöffen und dem Stadtgericht Fulda der Leinwebermeister Nikolaus Hergenröder (Horchenrod) gekommen ist um bekannt zu geben, dass er sein Haus an Paul Hack, seine verstorbene Frau Eva und alle ihre Erben für 265 Gulden verkauft hat. Das Haus liegt zwischen dem Pfarrhof und Kilian Gopferts Haus und wurde mit allen Rechten und Zugehörungen verkauft. Das Kaufgeld soll bis zum nächsten Bonifatiustag [5.6.] bezahlt werden. Da das Haus Bürgergut der Stadt Fulda ist, hat der Schultheiß seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt und das Haus gemäß den Rechten und Gewohnheiten der Stadt Fulda an die Käufer verlehnt.

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Charter: 120
Date: 1529 Februar 15
AbstractHeinrich Ranyss, Vikar im Hospital St. Leonhard in Fulda, bekundet für sich und alle seine Nachfolger im Hospital, dass er Hans Fust und Hans Glumper, beide Bürger in Fulda und derzeit Vorsteher im Hospital St. Leonhard, die Vollmacht erteilt hat, seine Vikarie zu verwalten. Sie sollen die Zinsen und Gefälle eintreiben, davon soll die Vikarie unterhalten werden und die restlichen Einnahmen sollen dem Hospital und der Bruderschaft zu Gute kommen. Nachdem Heinrich 93 Gulden Hauptgeld erhalten hat, sollen diese ebenfalls von den Vorstehern zum Unterhalt der Vikarie angelegt werden.

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Charter: 121
Date: 1531 Januar 5
AbstractBerthold (Betz) von Romrod bekundet, dass er von Kunz Graf, Bürger von Fulda, und seiner Frau ein Haus, eine Hofreite samt Stallungen und Garten für 150 Gulden gekauft hat. Das Haus liegt zwischen den Häusern von Bastian Kohlhaus und dem verstorbenen Walter Dietzel in der Gasse unterhalb der Kanzlei. Von der Kaufsumme sind 50 Gulden in Gold und Joachimstalern und die übrigen in fuldischer Währung, der Gulden zu 44 Böhmisch, zu bezahlen. Die Stadt Fulda hat ihre Zustimmung zu dem Kauf erteilt, jedoch solle Betz von Romrod Haus, Hofreite und Stall zum Nutzen der Stadt Fulda gebrauchen und jährlich auf Walpurgis [1.5.] eine Bede von 1 Geschock entrichten. Wer auch immer jetzt und zukünftig Besitzer der Behausung ist, ob aus dem Adel oder dem Handwerk, der solle der Stadt Fulda eidpflichtig sein oder Bürger werden und sich an die städtischen Rechte und Pflichten halten wie jeder andere Bürger.

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Charter: 122
Date: 1531 Dezember 9
AbstractJoring Leichenrodt, Bürger von Fulda, und seine Frau Agnes bekunden, dass sie den Pfarrern und Vikaren der Pfarrkirche in Fulda einen Zins über 1 Geschock fuldischer Währung wiederkäuflich für 10 Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Der Zins fällt aus der Michelswiese oberhalb des Mühlengrabens an der Weißmühle und soll jährlich halb auf Walpurgis [1.5.] und halb auf Michaelis [29.9.] gezahlt werden. Das Geld wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Bei säumigen Zahlungen sollen die Käufer das Recht haben die Wiese zu pfänden und zu ihrem Nutzen zu gebrauchen, bis die Schulden beglichen sind. Der Zins kann auf Walpurgis oder Michaelis wieder für die gezahlte Summe zurückgekauft werden, der Wiederkauf muss allerdings einen Monat vorher angezeigt werden.

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Charter: 123
Date: 1532 April 27
AbstractValentin Krieche und seine Frau Katharina bekunden, dass sie an Werner Reck, Schöffe, und Kurt Holzscher, beide Bürger in Fulda und derzeitige Baumeister und Vorsteher der Kapelle von St. Katharina an der langen Brücke über die Fulda gelegen, sowie den dortigen Siechen 2 Schock Geld fuldischer Währung jährlichen Zins für 20 Gulden fuldischer Währung, der Gulden für 44 Böhmisch, verkauft haben. Der Zins fällt jährlich je zur Hälfte auf Allerheiligen [1.11.] und Bonifatius [5.6.] aus dem Haus und Garten der Verkäufer hinter der Burg beim Siechenhaus gelegen, zwischen den Häusern von Else Reit (Reytten) und Else Weißmüller. Der Kauf wurde getätigt durch eine Stiftung der Agnes Kunkel, Witwe des Fritz Kunkel, die je 10 Gulden an die Siechen in St. Katharina und St. Nikolaus gestiftet hatte. Die 10 übrigen Gulden haben die Baumeister von St. Katharina dazugegeben. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Sollten die Verkäufer mit den Zinszahlungen säumig werden, so sollen sie von den Käufern durch ein weltliches oder geistliches Gericht so lange gemahnt werden, bis sie die säumigen Zahlungen entrichtet und jeglichen entstandenen Schaden beglichen haben. Haus und Garten, aus denen die Zinsen fallen, sollen von den Verkäufern oder ihren Nachkommen nicht weiter verpfändet, verpachtet oder beschwert werden. Die Verkäufer können den Zins jährlich je zu Allerheiligen oder Bonifatius wieder zurückkaufen, den Schock für 10 Gulden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da Haus und Garten von Johann von Hundelshausen, Siechenmeister des Klosters Fulda, lehnsrührig ist, hat dieser seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt.

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Charter: 126
Date: 1532 Juli 2
AbstractJohann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, schreibt an Eitel von Ebersberg genannt von Weyhers. Um den christlichen Glauben zu verteidigen sei es nötig, dass jeder im Reich eine Abgabe [Türkensteuer] entrichte und dem Kaiser Gehorsam leisten müsse. Nun habe der Abt vom Kaiser die Aufforderung erhalten bis zum 15. August eine bestimmte Anzahl Männer für Kriegseinsätze gegen die Türken zu entsenden. Abt Johann bittet nun Eitel von Ebersberg ob dieser aus seiner Familie jemanden dafür an den kaiserlichen Hof entsenden könne um im Feld zu dienen. Ebenso habe er auch alle anderen Adligen im Bistum Fulda angeschrieben. Wer sich für den Dienst im Feld entscheidet, wird von der Türkensteuer befreit. Der Abt erwartet bald möglichst eine Antwort.

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Charter: 124
Date: 1532 Juli 8
AbstractJohann [II. von Henneberg], Abt von Fulda antwortet den Herren von Weyhers (Eitel und Balthasar von Weyhers, Hans von Ebersberg samt den anderen Ganerben zu Weyhers und Ebersberg) auf ihre Bitte die Türkensteuer, die im Gericht Weyhers jede Person, auch die Kinder, die älter als 10 Jahre sind, an den Zentgrafen zu Weyhers, Peter Merzen, entrichten müssen nicht mehr zu erheben, da das Gericht Weyhers durch vielerlei Gebrechen geplagt sei. Abt Johann kann allerdings keinerlei besondere Gebrechen erkennen und erinnert sich auch nicht, dass der Einzug der Steuern in gefährlicher Weise geschehen sein soll. Es ergeht ferner der Beschluss, dass der gesamte Bezirk, den das Stift Fulda als kaiserliches Lehen erhalten hat, die gleichen Abgaben entrichten muss. Jeder, der ein Lehen empfangen hat, ob Geistlicher, Adliger, Bürger oder Bauer, habe sich dazu verpflichtet seinem Herrn gebührlich zu dienen und dem Kaiser Gehorsam zu leisten. Wer nicht in den Krieg gegen die Türken ziehe unterstützt mit seinen Abgaben diejenigen, die ausziehen und trägt somit seinen Teil zum Erhalt des Reiches bei. Weiterhin wird jeder mit hohen Bußen belegt, der sich den kaiserlichen Anweisungen wiedersetzt. Sollten die von Weyhers sich weiterhin weigern die Türkensteuer zu bezahlen würden sie in Verderb und Ungemach fallen. Die Steuer diene weiterhin dazu den christlichen Erbfeind zu bekämpfen und den heiligen christlichen Glauben zu bewahren. Man solle die Steuer somit nicht aus purem Gehorsam entrichten, sondern aus brüderlicher Liebe und um den Willen des christlichen Glaubens. Man solle bereit sein dafür sein Leib, Leben, Gut und all sein Vermögen zu lassen. Jeder habe durch die Taufe den Eid abgelegt diesen Glauben zu verteidigen.

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Charter: 127
Date: 1532 Juli 12
AbstractEitel von Ebersberg genannt von Weyhers bittet seinen Vetter Balthasar (Baltzer) von Weyhers, Amtmann zu Mellrichstadt (Mellerstat), nach Weyhers zu kommen um zu beraten, wie sie sich bezüglich der Türkensteuer und der Anfrage ihres Herrn, Abt Johanns von Fulda [wohl zur Entsendung von Männern im Kampf gegen die Türken, vgl. Urk. 126] verhalten sollen.

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Charter: 125
Date: 1532 Dezember 2
AbstractJohann Heinz (Heintz) Fischer genannt Jäger (Jeger), Hofmeister im Altenhof, bekundet, dass vor ihm Hans Eschenbrenner, seine Frau Else, Hannes Kistener und seine Frau Kunigunde (Konne) für sich und ihre Erben einen Garten für 20 Rheinische Gulden Frankfurter Währung an Werner Reck, Schöffe, und Kurt Holtzscher, beide Bürger zu Fulda und Vorsteher der Kirche St. Katharina und der armen siechen Frauen (wibs) daselbst jenseits der langen Brücke an der Fulda gelegen verkauft haben. Der Garten liegt am Münsterfeld und grenzt oberhalb an den altenhofischen Acker und unterhalb an den Hirsengarten. Der Kauf wurde getätigt mit Wissen und Einverständnis der Herren Johann Fetzsehler, Pfarrer zu Haimbach und Kollator des Altars St. Katharina, und Blasius Bien, Vikar und Prokurator desselben Gotteshauses. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer ihrer Schuld quit, ledig und los gesprochen. Zugleich verzichten die Verkäufer für sich und ihre Nachkommen auf jegliche Ansprüche, Rechte und Pflichten an dem Garten. Da der Garten von den Hofmeistern lehnsrührig ist belehnt der Hofmeister Johann Heinz nach Erbrecht und Gewohnt (damit zu thun und zu lasen wie Erbsrecht und gewonheit ist) St. Katharina und das Siechenhaus daselbst mit dem Garten. Sie können den Garten nutzen wie es für sie am Besten ist (am nutzlichsten und gut sein will) und sollen dafür lediglich 5 Böhmisch fuldischer Währung auf Michaelis [29.9.] als Erbzins entrichten. An diesem Zins soll auch zukünftig nichts verändert werden.

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Charter: 128
Date: 1532 Dezember 2
AbstractJohann Heinz (Heintz) Fischer genannt Jäger (Jeger), Hofmeister im Altenhof, bekundet, dass vor ihm Hans Eschenbrenner, seine Frau Else, Hannes Kistener und seine Frau Kunigunde (Konne) für sich und ihre Erben einen Garten für 20 Rheinische Gulden Frankfurter Währung an Werner Reck, Schöffe, und Kurt Holtzscher, beide Bürger zu Fulda und Vorsteher der Kirche St. Katharina und der armen siechen Frauen (wibs) daselbst jenseits der langen Brücke an der Fulda gelegen verkauft haben. Der Garten liegt am Münsterfeld und grenzt oberhalb an den altenhofischen Acker und unterhalb an den Hirsengarten. Der Kauf wurde getätigt mit Wissen und Einverständnis der Herren Johann Fetzschler, Pfarrer zu Haimbach und Kollator des Altars St. Katharina, und Blasius Bien, Vikar und Prokurator desselben Gotteshauses. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer ihrer Schuld quit, ledig und los gesprochen. Zugleich verzichten die Verkäufer für sich und ihre Nachkommen auf jegliche Ansprüche, Rechte und Pflichten an dem Garten. Da der Garten von den Hofmeistern lehnsrührig ist belehnt der Hofmeister Johann Heinz nach Erbrecht und Gewohnt (damit zu thun und zu lasen wie Erbsrecht und gewonheit ist) St. Katharina und das Siechenhaus daselbst mit dem Garten. Sie können den Garten nutzen wie es für sie am Besten ist (am nutzlichsten und gut sein will) und sollen dafür lediglich 5 Böhmisch fuldischer Währung auf Michaelis [29.9.] als Erbzins entrichten. An diesem Zins soll auch zukünftig nichts verändert werden.

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Charter: 129
Date: 1534 Dezember 12
AbstractWilhelm [IV.], Graf von Henneberg, bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen seinem Sohn Abt Johann [II. von Henneberg] von Fulda einer- und Balthasar von Weyhers andererseits, eine Erbhuldigung zu Gersfeld betreffend auf Bitte beider Parteien geschlichtet hat. Balthasar von Weyhers und die Seinigen haben sich geweigert die Huldigung gegenüber dem Bischof von Würzburg auszusprechen. Nun soll, wie es bisher Gewohnheit war, der Abt von Fulda nach Gersfeld kommen und die Huldiung selbst empfangen. Die Erblehen derer von Weyhers sollen in ihren Rechten und Gewohnheiten unangetastet bleiben, so dass denen von Weyhers kein Schaden entsteht. Die Ungnade, die Abt Johann über Balthasar von Weyhers ausgesprochen hat, soll ebenfalls wieder aufgehoben werden.

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Charter: 130
Date: 1535 Januar 12
AbstractJohann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Werner Reck und Kurt Holtzscher (Holtschucher), Vorsteher des Hospitals St. Katharina in Fulda, mit 2 Äckern, die sie von Marx Hungersberger und seiner Frau Eva für 101 Gulden für das Hospital gekauft haben, erblich belehnt hat. Zu dem Verkauf hatte zuvor die klösterliche Kanzlei ihre Zustimmung erteilt. Es wurde kein Wiederkaufsrecht eingeräumt. Der eine Acker liegt beim Hospital zwischen dem hohen Rein und dem Maberzeller Weg, der andere liegt am Frauenberg und stößt neben dem Neuseser Weg an den Acker des Klosters auf dem Frauenberg.

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Charter: 131
Date: 1537 März 12
AbstractDietrich Wolff von Eusigheim, Probst des Klosters Frauenberg bei Fulda und Werkmeister des Stifts Fulda, bekundet dass er Barthel Scherg, wohnhaft in der Grentzmoln, und seiner Frau Katharina bewilligt hat, dass sie ihren vierten Teil am Ruppelsgut zu Gläserzell, den Katharina von ihrem verstorbenen Vater Hans Lüdermund geerbt hat, an Werner Reck, Bürgermeister und Schöffe, und Kurt Holtzscher, beide Vorsteher des Hospitals St. Katharina in Fulda, für 68 Gulden verkauft haben. Da das Gut von der Werkmeisterei des Stifts Fulda lehnsrührig ist, erteilt Dietrich Wolff von Eusigheim seine Zustimmung zum Verkauf und belehnt zugleich die Käufer mit dem Gut. Die jährlichen Abgaben an die Werkmeisterei betrugen bisher 12 Böhmisch Fuldaer Währung, 1 Sommerhuhn, 1 Gans, ein halber Wagen Holz, 10 Fuhren Korn und 1 Fastnachtshuhn. Dem Hospital werden diese Abgaben allerdings erlassen gegen eine Abgabe von 1 Gulden alle dreißig Jahre. Philipp Schenck zu Schweinsberg, Dekan des Stifts Fulda und Probst der Klöster St. Johannes und St. Peter hat dazu seine Zustimmung erteilt.

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Charter: 132
Date: 1537 Mai 2
AbstractMargarethe von Weyhers, Nonne (conventual) des Klosters Blankenau (Blankenawe), bekundet, dass sie von Bürgermeister, Rat und Stadt Fulda die Zahlung von 8 1/2 Gulden und 20 Schock Fuldaer Währung erhalten hat. Die 20 Schock sind eine Leibrente aus städtischen Gefällen, die jährlich auf Walpurgis fällig werden. Sie spricht die Stadt jeglicher Schuld quit, ledig und los.

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Charter: 133
Date: 1538 Mai 8
AbstractValentin Albrecht, Bürger von Fulda, und seine Frau Elisabeth bekunden, dass sie an Bastian Horn (Hawn), Bürger von Fulda, seine Frau Genoveva und alle ihre Erben oder wer diesen Brief besitzt, 4 Schock Fuldaer Währung jährlichen Zins für 40 Gulden verkauft haben. Der Zins ist jährlich je zur Hälfte auf Michaelis [29.9.] und Walpurgis [1.5.] fällig aus ihrem Haus und ihrem Hof in der Lohgerbergasse zwischen Valentin Eberts Garten und dessen Hofstätte gelegen. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Sollten die Verkäufer oder ihre Nachkommen mit den Zinszahlungen säumig werden, sollen die Käufer, ihre Nachkommen oder Inhaber des Briefes sie durch ein weltliches oder geistliches Gericht mahnen lassen, solange bis die säumigen Zahlungen sowie alle dadurch entstandenen Schäden beglichen sind. Die Verkäufer verpflichten sich für sich und ihre Nachkommen, dass Haus und Hofstatt aus denen die Zinsen entrichtet werden, nicht ohne Wissen der Käufer weiter belastet, verpfändet oder verkauft werden. Den Verkäufern und ihren Nachkommen wird das Recht auf Wiederkauf für die erhaltene Summe eingeräumt. Der Zins kann jährlich auf Michaelis oder Walpurgis wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da Haus und Hofstatt städtische Lehen sind, haben die Schöffen und der Schultheiß der Stadt zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf gegeben.

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Charter: 134
Date: 1539 März 17
AbstractJohann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Hans Prommer und seine Frau Katharina und alle ihre Erben mit der Alt-Hornischen Mühle <vor dem kleynen frawen dorlein> zu Fulda zu Erblehnrecht belehnt hat. Neben der Instandhaltung der Mühle verpflichten sich die Inhaber den zugehörigen Wassergraben so oft es erforderlich ist zu reinigen. Sollte die Mühle verkauft werden, hat der Abt von Fulda das Vorkaufsrecht. Als Erbzinsen sind jährlich 2 Gulden, 4 Mark für Schönbrot, 2 Sommerhähne und 1 Fastnachtshuhn zu entrichten. Sollten über die Mühle Streitigkeiten zwischen den Inhabern entstehen, so sollen diese nur vor dem Abt entschieden werden.

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Charter: 152
Date: 1540 August 14
AbstractJohann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, antwortet Konrad [III. von Bibra], Bischof von Würzburg, dass er das Urteil des kaiserlichen Kammergerichts im Streit zwischen dem Stift Fulda und dem Stift Würzburg einhalten werde. Der Brief wurde dem Bischof durch Balthasar von Ebersberg gen. von Weyhers übergeben.

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Charter: 393
Date: 1540 August 20
AbstractHeinrich von Merlau, Schultheiß von Fulda, und die Schöffen des Stadtgerichts daselbst bekunden, dass sie ein Urteil gefällt haben in der Streitsache zwischen Jakob Mepp und den Meistern der Schmiedezunft.

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Charter: 138
Date: 1541 Juni 9
AbstractPhilipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet zusammen mit dem Amtann zu Fürsteneck Hartmann von Boyneburg, Philipp Voit zu Salzburg und Lorenz von Münster, dass er die Streitigkeiten zwischen Balthasar von Ebersberg gen. Weyhers und seinem Bruder Ulrich von Bischofsheim einer- und den Brüdern Valentin und Heinz von Merlau andereseits geschlichtet hat. Die Brüder von Merlau haben nach dem Tod ihres Schwagers Hans von Merlau über ihre verstorbenen Ehefrauen die Güter des Hans von Weyhers als Erben beansprucht. Es handelt sich um Gütern zu Gersfeld, Obernhausen, Mosbach, Feldberg, Kippenpach, Maiersbach und Rommers samt allen Zugehörungen an Wäldern, Bergen, Gehölz, Äckern, Wiesen und Gewässern. Dazu kommen noch Güter in der Rhön, in Franken und bei Würzburg. Den Streit um das Erbe hat schon der Vorgänger Abt Philipps, Abt Johann, versucht zu schlichten, allerdings konnte keine Einigung erzielt werden. Abt Philipp hat die Parteien nun wie folgt verglichen: Die Brüder von Merlau haben bekannt, dass sie für sich und ihre Erben alle aufgelisteten Güter und Zugehörungen zu Beginn des kommenden Jahres an die von Weyhers zurück geben werden. Das restliche Jahr können sie die Güter noch wie gehabt nutzen. Die von Weyhers bezahlen ihnen dafür 4000 Gulden, von denen 2000 auf Kathedra Petri [22.2.] 1542 fällig sind, die übrigen 2000 sollen in Raten à 400 Gulden, die jeweils an Kathedra Petri fällig werden, bis 1548 abbezahlt werden. Sollten die von Weyhers den Zahlungen nicht nachkommen dürfen die von Merlau die Güter, die von Fulda und Würzburg zu Lehen gehen, zu ihrem Nutzen pfänden. Jeder Partei wurde ein Exemplar des Vertrages zugestellt.

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Charter: 136
Date: 1541 Juli 7
AbstractPhilipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass nachdem ihm die Bürgermeister, Räte und die Stadt Fulda als neuem Stadtherrn gehuldigt haben, er diesen ihre Rechte, Nutzen, Freiheiten und bisherigen Gewohnheiten bestätigt und sie bei diesen belassen wird.

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Charter: 152a
Date: 1541 Oktober 31
AbstractPhilipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, schreibt an Konrad [III. von Bibra], Bischof von Würzburg, dass, nachdem ein Kompromiss wegen der Streitigkeiten zwischen den Stiften Würzburg und Fulda gefunden wurde, das Urteil bisher noch nicht publiziert worden ist. Abt Philipp regt nun an, dass jede Partei, der guten Nachbarschaft willen, ein Schriftstück darüber erhalten solle, was jedem zustehe. Sie sollten beide das Kammergericht anschreiben und um Zusendung des Urteils bitten.

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