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Charter: Illuminierte Urkunden 1290-01-01_Privatbesitz
Signature: 1290-01-01_Privatbesitz
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1290-01-01, Rom
Bischofsammelindulgenz für die Pfarrkirche des hl. Walpurgis zu Venne:
Allen Christgläubigen, die diesen Brief sehen, wünschen wir durch Gottes Erbarmung, Erzbischof Petrus von Oristano und wir, die wir gleichfalls durch Gottes Erbarmung Bischof sind, nämlich PetrusAllen Christgläubigen, die diesen Brief sehen, wünschen wir, durch Gottes Erbarmung Erzbischof Petrus von Oristano, und wir, die wir gleichfalls durch Gottes Erbarmung Bischof sind, nämlich Perronus in Larino, Valdebrunus in Avellino, Theobaldus in Cannes, Marcellinus in Tortiboli, hierdurch ewiges Heil und mit Frucht gesegnete Liebe in dem Herrn! Da wir mit nimmer ruhender Sorge auf das Heil der Gläubigen bedacht sind, ist ihrem gottesfürchtigen Sinn gewissermassen durch anspornende Gaben der Gnade, wie Ablass und Vergebung, der Anreiz geboten, in schuldiger Gefolgstreue Gott und seinem geweihten Hause Ehre zu erweisen, damit, je häufiger und andächtiger das Christenvolk dort zusammenströmt, es um so schneller auch Vergebung der Sünden erlange. Weil es nun unser Wunsch ist, dass die Pfarrkirche der Heiligen Walburgis zu Venne in der Diözese Osnabrück mit geziemender Ehrfurcht geachtet und von allen Christgläubigen unablässig besucht werde, wird folgendes verkündet. Allen denen, die in aufrichtiger Reue ihre Beichte ablegen und die erwähnte Kirche an den nachgenannten Feiertagen zu einer Andacht aufsuchen, nämlich am Feste der Geburt, der Auferstehung und Himmelfahrt unseres Herrn Jesus Christus, wie auch zu Pfingsten, ferner an den Festen der Empfängnis, Geburt, Verkündigung, Reinigung und Himmelfahrt der ruhmgekrönten Jungfrau Maria, am Feste des heiligen Erzengels Michael, der Enthauptung des Heiligen Johannes des Täufers, des seligen Märtyrers Georg, der seligen Jungfrau Walburgis, am Jahresfeste der Kirchweihe, am Fest der heiligen Apostel Petrus und Paulus wie auch in der Oktave aller vorgenannten Feste, desgleichen allen denen, die der genannten Kirche für Bau und Ausrüstung, Beleuchtung, Ausschmückung oder sonstigen Bedarf hilfreiche Hand leisten, wohl auch fromme Almosen geben oder übersenden, endlich auch solchen, die auf dem Sterbelager aus ihrem Vermögen ein Vermächtnis stiften, allen diesen - wenn die Genehmigung des Diözesanbischofs vorliegt - werden im Vertrauen auf Gottes des Allmächtigen Barmherzigkeit und auf das Ansehen seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus fortan durch jeden von uns je vierzig Tage von der ihm auferlegten Busse aus Gnade im Herrn erlassen. Dies zum Zeugnis haben wir gegenwärtiges Schriftstück mit unseren Siegeln bekräftigt. Gegeben zu Rom am 1. Januar im Jahre des Herrn 1290, im zweiten Jahr des Pontifikats unseres Herrn, Papst Nikolaus des Vierten.Romanus in Croja, hierdurch ewiges Heil und mit Frucht gesegnete Liebe in dem Herrn! Da wir mit nimmer ruhender Sorge auf das Heil der Gläubigen bedacht sind, ist ihrem gottesfürchtigen Sinn gewissermassen durch anspornende Gaben der Gnade, wie Ablass und Vergebung, der Anreiz geboten, in schuldiger Gefolgstreue Gott und seinem geweihten Hause Ehre zu erweisen, damit, je häufiger und andächtiger das Christenvolk dort zusammenströmt, es um so schneller auch Vergebung der Sünden erlange. Weil es nun unser Wunsch ist, dass die Pfarrkirche der Heiligen Walburgis zu Venne in der Diözese Osnabrück mit geziemender Ehrfurcht geachtet und von allen Christgläubigen unablässig besucht werde, wird folgendes verkündet. Allen denen, die in aufrichtiger Reue ihre Beichte ablegen und die erwähnte Kirche an den nachgenannten Feiertagen zu einer Andacht aufsuchen, nämlich am Feste der Geburt, der Auferstehung und Himmelfahrt unseres Herrn Jesus Christus, wie auch zu Pfingsten, ferner an den Festen der Empfängnis, Geburt, Verkündigung, Reinigung und Himmelfahrt der ruhmgekrönten Jungfrau Maria, am Feste des heiligen Erzengels Michael, der Enthauptung des Heiligen Johannes des Täufers, des seligen Märtyrers Georg, der seligen Jungfrau Walburgis, am Jahresfeste der Kirchweihe, am Fest der heiligen Apostel Petrus und Paulus wie auch in der Oktave aller vorgenannten Feste, desgleichen allen denen, die der genannten Kirche für Bau und Ausrüstung, Beleuchtung, Ausschmückung oder sonstigen Bedarf hilfreiche Hand leisten, wohl auch fromme Almosen geben oder übersenden, endlich auch solchen, die auf dem Sterbelager aus ihrem Vermögen ein Vermächtnis stiften, allen diesen - wenn die Genehmigung des Diözesanbischofs vorliegt - werden im Vertrauen auf Gottes des Allmächtigen Barmherzigkeit und auf das Ansehen seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus fortan durch jeden von uns je vierzig Tage von der ihm auferlegten Busse aus Gnade im Herrn erlassen. Dies zum Zeugnis haben wir gegenwärtiges Schriftstück mit unseren Siegeln bekräftigt. Gegeben zu Rom am 1. Januar im Jahre des Herrn 1290, im zweiten Jahr des Pontifikats unseres Herrn, Papst Nikolaus des Vierten.
Source Regest: 
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: MITTEL
 

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Privatbesitz





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    Places
    • Deutschland
      • Type: Region
    • Italien (Kurie)
      • Type: Region
    • NIedersachsen
      • Type: Region
    • Rom
      • Type: Ausstellungsort
    • Venne
      • Type: Empfängerort
    Persons
    • Marcellinus in Tortiboli
      • Perronus in Larino
        • Petrus
          • Petrus von Oristano
            • Romanus in Croja
              • Theobaldus in Cannes
                • Valdebrunus in Avellino
                  Keywords
                  • Illuminated Charters: Niveaus:
                    • N2: Initials
                  • Illurk-Urkundenart:
                    • Bischofsammelindulgenz
                  • Glossary of illuminated charters (in German):
                    • Voravignoner Bischofsammelindulgenz
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