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Charter: Illuminierte Urkunden 1464-03-27_Aix-en-Provence
Signature: 1464-03-27_Aix-en-Provence
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1464-03-27 (alter Stil: 1463), Ausstellungsort unbekannt
Wappenbrief: René d’Anjou stellt einen Adels- und Wappenbrief für Johannes de Regina aus.
René (Renatus), König von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Anjou und Bar sowie Graf von Provence, Forcalquier und Piemont (Jherusalem et Sicilie rex, Andegavie Barrique dux, Provintie, Forcalquerii ac Pedimontis comes) nobilitiert (nobilitamus et nobiles facimus) aus königlicher Machtvollkommenheit und besonderer Gnade sowie mit rechtem Wissen seinen treuen Diener Johannes de Regina von Malveto (dilectus familiaris fidelis noster Johannes de Regina de Malveto), dessen Kinder und Nachkommen weiblichen und männlichen Geschlechts durch eheliche Geburt auf dessen Bitte, und erlaubt (concedentes) ihm sowie dessen ehelichen männlichen Nachkommen, sich so oft und wann sie wollen mit dem Rittergürtel (cingulo militie) zu schmücken. Er und seine ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts dürfen von nun an als Adelige auftreten, sollen für solche gehalten werden, zu den Adeligen gehören, diesen zugerechnet und als von adeliger Herkunft bezeichnet werden, und zwar vor Gericht und außerhalb, in öffentlichen sowie in privaten Schreiben. Auch sollen sie alle Privilegien, Vorrechte, Ehren und Freiheiten genießen und annehmen, die die übrigen von adeligen Eltern geborenen Adeligen im Königreich Sizilien, im Herzogtum Bar, in den Grafschaften Provence, Forcalquier und Piemont sowie in allen zum Herrschaftsbereich Renés gehörigen Herrschaften, Städten, Ländern, Burgen und Orten nutzen, besitzen und genießen. Außerdem können sie von nun an in allen Herrschaften und überall, wo sie unter der Gerichtsbarkeit Renés etwas besitzen und erwerben oder in Zukunft besitzen und erwerben werden, es seien Lehen, adelige Afterlehen (retropheude nobilia), Häuser, Weingärten und welche Besitzungen und Güter sowie Gerichtsrechte auch immer - auch mit vollen Hoheitsrechten (etiam cum miro et misto imperio) -, dieselben frei und friedlich behalten sowie selbst verwalten und bebauen, so wie es die übrigen Adeligen in Renés Königreich, Herzogtum, Grafschaften, Herrschaften und in den anderen vorgenannten Orten auf Grundlage von Gesetzen, Edikten, Statuten und Gewohnheitsrechten tun. Sie sollen bei all diesen Geschäften weder vom König selbst noch von seinen Nachfolgern in irgendeiner Form jetzt und in Zukunft bedrängt noch behindert werden (cogi possint quomodolibet nunc vel in posterum compelli quod ei vel eis minime volumus debere obstare). Weiters gibt (donamus) René aus königlicher Machtvollkommenheit Johannes und dessen Kindern ein Wappen, so wie es im gegenwärtigen Privileg gezeichnet ist (arma in presenti privilegio nostro depicta), da dieses als angemessener Beweis der Adelswürde gelte (quoniam insignia sive arma solent soboli generose dignum testimonium nobilitatis offerre). Er befiehlt allen Amtsträgern seiner Herrschaftsbereiche, den Empfänger und seine Nachkommen die gewährten Freiheiten ungehindert genießen zu lassen.
Markus Gneiss
Source Regest: 
FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: MITTEL
 

Original
Current repository
Aix-en-Provence, Bibliothèque municipale, Ms. 1163, fol. 1r

Siegel des Ausstellers abgefallen.



  • notes extra sigillum
    • Links die Unterschrift Renés d'Anjou.
Graphics: 
x
  • Materielle Beschreibung: 
    Der Ausstellername „RENATVS“ in goldener Capitalis, ähnlich der engläufigen Capitalis des "beatissime pater" in Prunksuppliken. Unterhalb des Schriftblocks links die Unterschrift Renés und rechts der in Deckfarben gemalte Vollwappen.
  • D’argent au mont à trois copeaux de sable surmontés de trois merlettes du même, au chef d’azur (nach Laurent Hablot).
  • Stil und Einordnung: 
    tbc
  • Autor
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Bibliography

Comment

Der Empfänger dieses Wappenbriefs, Johannes von Regina, war Hoffourier des Ausstellers, René d'Anjou (1409-1480), und als solcher für die Einquartierung der Gäste am Hof zuständig. Im Urkundentext wird er als dilectus familiaris fidelis noster bezeichnet, sein treues Wirken im Dienst für den König ist einer der Gründe, warum René der Bitte Jeans nachkommt und ihn in den Adelsstand erhebt sowie damit eine Wappenverleihung verbindet. Johannes stammte ursprünglich aus der Gegend um Neapel, wo seine Familie den Titel der Herren von Malveto führte (http://genobco.free.fr/provence/Regina.htm). Abgesehen vom vorliegenden Stück, wurde Johannes noch mehrmals von René mit Privilegien bedacht. Unter anderem erhielt er 1464 (alten Stils) in einer französischsprachigen Urkunde die Funktion des huissier d'armes de nostre hostel, einer Art Wächter, da er offenbar sein Amt als Hoffourier zur Zufriedenheit Renés erfüllte. 1472 (alten Stils) wurden ihm weitere Vorteile und Immunitäten zuteil (siehe zu diesen Urkunden: https://archive.org/stream/mmoires47frangoog#page/n557/mode/2up).
Das Formular bzw. das Diktat der vorliegenden Urkunde entsprechen weitgehend den Gepflogenheiten der Kanzlei, die auch aus anderen lateinischen Adelsstandserhebungsurkunden Renés bekannt sind. Als weiteres Beispiel sei hier die noch nicht im Original aufgefundene Urkunde für den Sekretär des Königs, Jacques Quinson, am 7. Dezember 1475, genannt https://books.google.at/books?id=EMdiAAAAcAAJ=PP23#v=onepage=false.
Markus Gneiss
Places
  • Ausstellungsort unbekannt
    • Type: Ausstellungsort
  • Frankreich
    • Type: Region
geographical name
  • Anjou
    • Bar
      • Forcalquier
        • Jerusalem
          • Piemont
            • Provence
              • Sizilien
                Persons
                • René (Renatus), König von Jerusalem und Sizilien, Herzog von Anjou und Bar sowie Graf von Provence, Forcalquier und Piemont
                  Keywords
                  • Illuminated Charters: Niveaus:
                    • N1: Borders
                    • N1: with Additional Colours
                    • N1: historiated
                    • N1: Coat of arms
                    • N2: Display script (with decorative character)
                  • IllUrk-Urkundenart:
                    • Wappenbrief
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