Illuminated Charters: Niveaus

Die Sammlung „Illuminierte Urkunden“ (mit einer Volltextsuche) bietet Zugang zu Urkunden, die neben dem Rechtsinhalt auch gemalten oder gezeichneten Dekor aufweisen.
Definition:
Illuminierte Urkunden im weitesten Sinn sind Urkunden mit graphischen oder gemalten Elementen, die nicht der Kontextschrift zuzuordnen sind. Eine so umfassende Definition erschwert den Umgang mit dem Material und erfordert in der Praxis eine Strukturierung. Daher gliedert das hier vorliegende kontrollierte Vokabular den Bestand in drei Hauptgruppen: Niveau 1, Niveau 2 und Niveau 3 und entsprechende thematische Untergruppen, die jeweils chronologisch durchgeblättert werden können.
Definition Niveau 1:
Niveau 1 umfasst illuminierte Urkunden im engeren Sinn, also Urkunden mit figürlicher (gegenständlicher) Ausstattung, die historisiert ist, also auf Inhalt, Aussteller, Empfänger oder Rezipienten Bezug nimmt. Weiters alle Urkunden, die Farbe(n) prominent in ihr Gestaltungskonzept einbeziehen.
Definition Niveau 2:
Niveau 2 umfasst Urkunden mit graphischem Dekor ohne Farbe, der entweder über das allgemein Übliche der Zeit hinausgeht oder einen speziellen Kanzleigebrauch dokumentiert. Etwaig vorkommende gegenständliche, figürliche (anthropomorphe) oder zoomorphe Motive sind rein dekorativ (ohne Bezug zu Inhalt).
Definition Niveau 3:
Niveau 3 umfasst Originalausfertigungen mit urkundenspezifischen graphischen Zeichen.
Martin Roland