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FondUrkunden (1214-1961)
  1. Die Regesten
  2. Die Regestenreihe bietet folgende Angaben über die Urkunden:

    1. Datum, 2. Ort, 3. Datierung nach dem Original, 4. Regest, 5. diplomatische Beschreibung, 6. Besiegelung, 7. Kanzleivermerke, Rückvermerke, 8. Drucke, 9. Regesten, 10. Erläuterungen.

    Die Regesten enthalten den gesamten Rechts- und Sachinhalt der Urkunden sowie alle Orts- und Personennamen. Originalschreibungen sind kursiv, Auflösungen stehen in Klammern.

    Aus technischen Gründen mußten die übergeschriebenen Buchstaben der mittelalterlichen Texte dem Grundbuchstaben nachgestellt werden.

    Die Urkundenreihe des Diözesanarchivs St. Pölten besteht bis 1785 vor allem aus Provenienzen des Passauer Offizialates in Wien und des Bistums Wiener Neustadt.

    Ungebräuchliche gekürzte Zitate:

    Neben den Regesten des Archivinventars wurden auch Regesten aus folgenden Werken verwendet:

    Gerhard WINNER, Das Diözesanarchiv St. Pölten. Behörden und Institutionen. Geschichte und Bestände (St. Pölten 1961)