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FondMillstatt, Benediktiner (1122-1588)
  1. Bestandsgeschichte
  2. Wohl die eigenartigste geistliche Gründung des Spätmittelalters in Österreich ist der St. Georgs-Ritterorden. (Eine eingehende Abhandlung über die Geschichte des Georgsordens ist bis jetzt noch nicht geschrieben worden. Die folgende kurze Darstellung hat nicht die Aufgabe, diesem Mangel abzuhelfen, sondern will lediglich einen Überblick geben, der das Verständnis der Geschichte des Archivs erleichtern soll. Vgl. auch oben S. 23-25.)

    Als Kaiser Friedrich III. im November 1462 mit seiner Familie von seinem Bruder Albrecht VI. und den Wiener Bürgern in der Wiener Burg belagert wurde, tat er das Gelübde, im Falle seiner Befreiung einen geistlichen Ritterorden zu gründen, dem die Verteidigung der österreichischen Länder gegen die Türken obliegen sollte. Schon bald darauf knüpfte er darüber Verhandlungen mit Papst Paul II. an. (Vgl. Heinrich Hermann, Geschichte des Herzogthumes Kärnten, I (1843), S. 413ff.) Aber erst die zweite Romfahrt des Kaisers im November 1468 und seine persönliche Fühlungnahme mit dem Papste brachte den Plan zur Ausführung. Am 1. Jan. 1469 erließ Paul II. eine Bulle, in der die Gründung des neuen Ritterordens feierlich ausgesprochen wurde. Der Orden sollte dem Deutschen Ritterorden nachgebildet werden, dessen Statuten und Gerechtsame erhalten, sich wie dieser aus Ritter- und Priesterbrüdern zusammensetzen und der Leitung eines Hochmeisters unterstehen; die zweite Stelle im Orden sollte der Propst einnehmen, der Hochmeister sollte den Ritterbrüdern, der Propst den Priesterbrüdern entnommen werden. Zur Ausstattung wurden dem Orden "aus dem Eigentum" des Kaisers ("de suis propriis facultatibus") das Benediktinerstift St. Salvator zu Millstatt in Kärnten, die Johanniterkommende Mailberg in Niederösterreich, das Spital St. Martin vor Wien, die Kapelle St. Maria zu Neustift bei Obernburg in Untersteiermark und die Pfarrkirche St. Maria zu Straden bei Mureck mit allen Einkünften zugewiesen. Sobald eines dieser Güter durch Hinscheiden oder Verzicht seines Vorstandes vakant würde, sollte ein päpstlicher Kommissär den Orden dahin einweisen. (" . . . Ut autem premissa omnia et singula celerius ad optatum deducantur effectum, monasterium Milstat ac domum seu preceptoriam Morperch, sancti Benedicti et sancti Johannis Jerosolimitani ordinum, Salzeburgensis et Pataviensis diocesum, necnon hospitale Sancti Martini Wyennensis monasterium nuncupatum, eiusdem Pataviensis diocesis, necnon capellam Beate Marie Novefundationis ac parrochialem ecclesiam Sancte Marie in monte Straden Salzeburgensis diocesis, que de iure patronatus ipsius imperatoris existunt, quorum omnium qualitates et dependentias, si que sint, necnon fructus, redditus et proventus presentibus haberi volumus pro expressis sancti Benedicti et sancti Johannis Jerosolimitani ordinibus et domo seu preceptoria huiusmodi prius suppressis cum illa per cessum vel decessum, seu quamvis aliam dimissionem simul vel successive vacare contigerit, eidem domui postquam fundata extiterit, cum omnibus iuribus et pertinentiis suis eadem auctoritate perpetuo incorporamus, annectimus et unimus, ita quod decedentibus abbate, preceptore et rectoribus monasterii, domus seu preceptorie, hospitalis, capelle et ecclesie predictorum, sive illa alias quomodolibet dimittentibus venerabilis frater noster .. episcopus Petinensis eosdem magistrum, milites, prepositum et sacerdotes per se vel alium seu alios in corporalem possessionem monasterii, domus sive preceptorie, hospitalis, capelle et ecclesie predictorum eadem auctoritate inducat, inductosque defendat amotis quibuslibet illicitatis detentoribus ab eisdem, necnon eis de illorum fructibus, redditibus et proventibus in suos et erigende domus huiusmodi usus utilitatemque convertendis integre responderi faciat et procuret . . ." Original, StA., Urk. Rep. I (AB. 375))

    So zeigt sich schon in der Geburtsstunde des neuen Ritterordens eine höchst bedenkliche Erscheinung, die sich bei allen kirchlichen Gründungen Friedrichs III. beobachten läßt: das Mißverhältnis zwischen Wollen und Können des Stifters, die unzureichende materielle Grundlage, die zumeist erst durch Beseitigung älterer kirchlicher Einrichtungen gewonnen werden mußte. Und wenn der Georgsorden auch im Laufe der Zeit zu einer recht ansehnlichen Besitzmasse gelangte, so war diese erkauft durch oft recht wunderliche Inkorporationen und Kumulationen, die die verwickeltsten Rechtsverhältnisse entstehen ließen und die Quelle endloser Streitigkeiten wurden. Diese Streitigkeiten, verbunden mit wirtschaftlichen Mißständen, politisch erregten Zeitläuften und der stetig zunehmenden allgemeinen Krise des inneren kirchlichen Lebens, die auch den alten Ritterorden verderblich wurde, haben den Georgsorden niemals zur Erfüllung seiner Aufgabe gelangen lassen und ihn zu einer kurzlebigen Erscheinung gemacht, die schon in ihrem Entstehen ein Anachronismus war und es immer mehr wurde. Indes ist die kurze Geschichte dieses Ordens ein buntes Mosaikbild, vor allem hinsichtlich der Besitzentwicklung, das sich auch im Aufbau seines Archivs getreulich widerspiegelt und darum wohl einer kurzen Betrachtung wert ist.

    Zum Hauptgute des Georgsordens war, wie erwähnt, das Benediktinerstift St. Salvator zu Millstatt ausersehen worden, eines der ältesten und vornehmsten geistlichen Häuser Kärntens. (Für das Folgende vgl. August Jaksch, Geschichte Kärntens bis 1335, II (1929), S. 247, 266, 284, 314, 358, 390. - Beda Schroll, Geschichte des Benedictinerstiftes Milstat in Kärnten. Archiv für vaterländische Geschichte und Topographie, herausgegeben vom Geschichtsverein für Kärnten, XVII (1894), S. 1-58.)

    Im Jahre 1091 hatte Aribo, der Sohn des gleichnamigen bayrischen Pfalzgrafen, mit seiner Gattin Liutkard, der reichen Witwe des Grafen Engelbert von Pustertal, am Nordufer des Millstätter Sees ein Benediktinerkloster der Hirschauer Kongregation unter dem Titel St. Salvator gegründet. Das neue Kloster erhielt von seinen Stiftern einen geschlossenen Landstrich zwischen dem Millstätter See, dem Gute Kraut (später Landgericht Sommereck), der Millstätter Alpe und dem Gebiete von Kleinkirchheim sowie den Hof Eberstein in Unterkärnten. Graf Boto, der Bruder Aribos, schenkte dem Kloster Güter im Pinzgau und den Hof Schwarzenbach im Pongau. Außerdem erhielt es mehrere Häuser zu Hallein und zwei Dörfer in Friaul, San Foca bei Pordenone (Siehe oben S. 88 f.) und Maniago. 1122 stellte Aribos Sohn, Pfalzgraf Engelbert, als Klostervogt Millstatt unter den Schutz des römischen Stuhles, und am 27. März dieses Jahres erging die Schutzbulle Papst Calixtus' II. Die älteste erhaltene päpstliche Güterbestätigung durch Alexander III. (1177) nennt außer den Stiftungsgütern die Höfe Puch bei Gmünd und Mühldorf an der Moll, den Zehent in der Pfarre Lieserhofen, die Dörfer Lengenholz, St. Urban und Radenthein, sowie die Güter am Fratresberg bei Spittal und am Weißensee. Zahlreiche Schenkungen, Stiftungen, Kauf- und Tauschhandlungen vermehrten den Besitz des Klosters ansehnlich und verschafften ihm Güter und Rechte der verschiedensten Art zu Millstatt, Obermillstatt, Radenthein, Groß- und Kleinkirchheim, Sagritz, Kremsbrücke, Seeboden, Techendorf, Villach, in der Grafschaft Ortenburg, im Jauntal, Kanaltal, Gailtal, Mölltal, im Pinzgau, im Lungau, in Osttirol und in Friaul. Der reiche Klosterbesitz hinderte es jedoch nicht, daß Millstatt nach mehreren Jahrhunderten der Blüte in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts in argen Verfall geriet. 1435 übertrug das Baseler Konzil dem Abt Johann von Kleinmariazell die Visitation des Klosters und die Abstellung der Mißbräuche. Aber diese Maßnahme blieb so wirkungslos wie eine zweite Visitation, die 1447 durch Kommissäre des Erzbischofs von Salzburg vorgenommen wurde. Eine dritte Visitation, die Abt Peter von St. Peter in Salzburg unter Mitwirkung des Grafen Ulrich von Cilli als Vogtherrn 1455 unternahm, führte dazu, daß der Millstätter Abt Christoph seine Würde niederlegte. Wohl trat er nach einigen Jahren der Administration durch einen Konventualen von St. Peter wieder an die Spitze des Stiftes, aber er konnte es nicht verhindern, daß Friedrich III. als Vogtherr mit Zustimmung des Papstes an die Aufhebung des Stiftes ging, um dessen Güter seiner neuen Gründung zuzuwenden. (Hermann, Geschichte Kärntens, I, S. 405f., 413ff.)

    Mit der Bulle Pauls II. über die Errichtung des Georgsordens (1. Jan. 1469) hatte das Stift Millstatt rechtlich zu bestehen aufgehört; eine zweite Bulle des Papstes vom 12. Febr. 1469 beauftragte den Propst von Gurk und den Abt von St. Lambrecht, dafür Sorge zu tragen, daß die entfremdeten Millstätter Güter dem Georgsorden zurückgestellt würden. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375)) Am 14. Mai 1469 nahm der päpstliche Kommissär Bischof Michael von Pedena die feierliche Resignation des Abtes Christoph und des Konvents entgegen und führte den vom Kaiser ernannten Hochmeister Hans Siebenhirter in Millstatt ein. (" . .. Post. . . litterarum apostolicarum preaentacionem et recepcionem nobis et per nos . . . factam fuimus per dictum magnificum dominum magistrum generalem dicti ordinis Sancti Georgii martyris presentem principalem et ob hoc coram nobis principaliter constitutum humili et debita cum instantia requisiti, quatenus ad execucionem dictarum litterarum apostolicarum ac contentorum in eisdem iuxta traditam a sede apostolica nobis formam rite et legitime procedere dignaremur; nos igitur Michael episcopus et executor prefatus attendentes requisitionem huiusmodi fore iustam ac consonam racioni, volentesque mandatum apostolicum huiusmodi nobis in hac parte directum reverenter exequi, ut tenemur,prelibatum magnificum dominum magistrum generalem inducendi, instituendi, investiendi ac intronisandi gracia in et ad realem possessionem et actualem dicti monasterii in Millestatuis, convocato clero cum insigni sollemnitate processionis cleri ibidem presentis ac inter cetera vexillo sancti Georgii per manus proprias prelibati sanctissimi domini nostri summi pontificis prefato magnifico magistro generali in viminstitucionis et erectionis ordinis predicti sollemniter in manus suis Rome tradito, hodie antelato et erecto ad portam sive valvas maiores dicte ecclesie Sancti Salvatoris in Millestatuis adduximus portisquo ipsis sive valvis nullo contradicente sed ex nostra disposicione ibidem clausis foria ac in porticu dicti monasterii memoratas litteras apostolicas de prefati magnifici domini magistri generalis manibus receptas in presencia ac cum scito et expresse ac spontanee cessionis et renuntiacionis voluntate venerabilis in Christo patris et domini domini Cristoffori, olim abbatis, necnon religiosorum dominorum Stephani prioris totiusque conventus monasterii prefati in presencia eciam totius sacerdocii et cleri ac plebis multitudine ibidem ad divina audiendum confluente publice alta et intelligibili voce de verbo ad verbum legimus, publicavimus et insinuavimus, quibus sic, ut prefertur, lectis, publicatis et insinuatis dictum magniflcum dominum magistrum generalem ad hostium valve maioris ipsius monasterii clausum ad aperiendum illud duximus; quo per eundem aperto ipsum ibidem introduximus ac usque chorum antesupremum altare Omnium Sanctorum inibi sollemniter statuimus inceptoque per nos etfinito a clero cantico "te Deum laudamus" omnibusque campanis corapulsatis ipsi magistro generali dicti summi altaris cornu dextrum, in quo ewangelium legi consuetum est, in vim tradicionis amministracionis spiritualium in manibus suis tradidimus ipsum denique ad stallum in choro pro suo eximio dominio ibidem aptatum induximus et installavimus aliaque omnia et singula, quibus de iure vel consuetudinedignitas seu dominium spiritualium amministracionum assignari consuevit et que circa inductionem, investituram ac intronisationem huiusmodi observari solent, nullo renitente pacifice et sollemniter peregimus illi et suis successoribus et ordini auctoritate apostolica, qua fungimur premissorum pretextu et vigore, in spiritualibus amministracionem ad instar litterarum apostolicarum continencia in domino committendo. Tandem missarum peractis solemniis et divinis expletis officiis sepedictum magnificum dominum magistrum generalem nomine suo et suorum successorum ac ordinis ipsius, pacifice et nullo recusante, ad curiam sive domum quondam abbatialis residencie eduximus eumque ibidem in aulam dicte domus ad medium statuimus et in premissorum execucionem ampliorem sibi auctoritate apostolica,qua supra coram notario et testibus infrascriptis quemadmodum in spiritualibus ita in temporalibus ammistracionem committendo et assignando facientesque sibi et suis successoribus auctoritate apostolica nobis in hac parte tradita de universis et singulis dominiis, officiis possessionibus de fructibus, redditibus, proventibus et obventionibus omnibus dicti monasterii in Millestatuis ab omnibus, quorum interest, integre et effectualiter responderi . . " StA., Urk. Rep. II (AB. 378/2))

    Hans (Johann) Siebenhirter entstammte einer rittermäßigen Familie, die sich nach dem Dorfe Siebenhirten (bei Mistelbach) nannte. 1343 verspricht Ortolt von Siebenhirten seinem Bruder Albrecht, Konventualen im Kloster Neuberg, die Nutzung von einem Zehent zu Siebenhirten, Passauer Lehenschaft. (Vgl. unten S. 600, Anm. 1.) Ein Nachkomme dieses Ortolt, Leublein (Leupolt) von Siebenhirten, der Großvater des Hochmeisters, erscheint in den Jahren 1370-1390 mit Gütern und Gülten zu Siebenhirten, Ochsleinsreut, Hörersdorf als Lehenträger der Herzoge von Österreich, der Bischöfe von Passau, der Herren von Maissau und von Wallsee. (Vgl. unten S. 601.) Von seinen drei Söhnen Ruprecht, Koloman und Erhard trat der mittlere in den Deutschen Ritterorden ein. Ruprecht vermehrte seinen Besitz durch Ankauf von Gülten und Zehenten zu Siebenhirten, Ebersdorf, Wetzelsdorf, Asparn an der Zaya, Mistelbach, Ober-Eibesthal, Baumgarten bei Gaubitsch; seine Gattin Magdalena, Tochter des Stephan Kersberger, brachte ihm 1412 noch Gülten und Güter zu Krenstetten zu. 1419 oder 1420 ist Ruprecht Siebenhirter gestorben (Vgl. unten S. 601.); seine drei Söhne Kaspar, Benedikt und Hans erscheinen von 1422-1433 im Besitze der väterlichen Lehengüter, zu denen seit 1420 noch eine Wiese zu Frättingsdorf gekommen war. Der jüngste Bruder Hans scheint es später zu besonderem Wohlstand gebracht zu haben: 1454 kaufte er die Erbmasse des verstorbenen steirischen Landschreibers Leonhard Stubayer, 1455 von den Herren von Ebersdorf ein Stadthaus und einen Meierhof zu Wiener-Neustadt. Seit 1456 war er Küchenmeister Kaiser Friedrichs III., seit 1460 auch Hauptmann zu Eisenstadt. 1457 war er bereits so reich, daß er dem Benediktinerstift Ossiach in Kärnten die Summe von 1200 Pfund leihen konnte. (Vgl. S. 602.) In den nächsten Jahren vermehrte er seinen Besitz noch durch Ankauf verschiedener Güter in der Nähe von Eisenstadt. Die Belagerung der Wiener Burg von 1462 machte er an der Seite des Kaisers mit. (Adolf Bachmann, Deutsche Reichsgeschichte im Zeitalter Friedrichs III. und Maximilians I., I (1884), S. 322 nach Michael Behaims Buch von den Wienern, 56-72.) Seine dabei bewiesene Tapferkeit mochte ihn ebenso wie seine wirtschaftliche Tüchtigkeit dem Kaiser für die Leitung des neuzugründenden Ritterordens empfehlen, sein ansehnliches Vermögen schien geeignet, die kaiserliche Dotation für den Orden wirksam zu vergrößern. So begleitete Hans Siebenhirter den Kaiser 1468 auf seiner Romfahrt und wurde vom Papste mit Verleihung des Vexillums feierlich zum Hochmeister des neuen Ordens geweiht. (Vgl. S. 586, Anm. 1.)Die Anfänge des neuen Ordens haben denn auch die Energie und die materielle Kraft Siebenhirters vor die schwierigsten Aufgaben gestellt. Er fand Millstatt halb verfallen, die Klostergüter in heilloser Mißwirtschaft vor; ein großer Teil von ihnen war verpfändet oder entfremdet, die Rückgewinnung kostete schweres Geld. Zudem war Kärnten den Einfällen türkischer Streifscharen schutzlos preisgegeben. Alle diese Umstände wirkten lähmend auf das Wachstum des Ordens; nur sehr langsam hob sich seine Mitgliederzahl. Der Hochmeister mußte in den ersten Jahren seiner Regierung sein Vermögen an die Befestigung seiner Residenz und an die Auslösung der verpfändeten Güter setzen. (Hermann, Geschichte Kärntens I, S. 416. - Edmund Aelschker, Geschichte Kärntens, I (1885), S. 724.) Wohl vollzog der päpstliche Kommissär Bischof Michael von Pedena am 22. April 1471 in der Liebfrauenkirche zu Wiener-Neustadt die Einweisung des Hochmeisters in die anderen vom Kaiser dem Orden zugesagten Dotationsgüter, die Johanniterkommende Mailberg in Niederösterreich, das Spital St. Martin vor dem Widmertor zu Wien, die Pfarrkirche St. Maria zu Straden bei Mureck und die Kapelle St. Maria zu Neustift bei Obernburg in Untersteiermark. Aber diese Einweisung blieb zunächst ohne praktischen Wert, denn sie sollte erst in Rechtskraft erwachsen, wenn die genannten geistlichen Güter vakant würden und der päpstliche Kommissär konnte einstweilen nur den Erzbischof von Salzburg und den Bischof von Passau ersuchen, nach erfolgter Vakanz den Orden in die Güter einzuführen. (" ... Et nichilominus dictum magnificum dominum, dominum Johannem Sybenhiertter magistrum generalem monasterii Millstat, domus sive preceptorie Morperch, hospitalis Sancti Martini Wienne, cappelle beate Marie Novefundationis et parochialis ecclesie Sancte Marie in monte Straden, dummodo ipsas et ipsam, ut premittitur, per cessum vel decessum vacare contigerit, recipi et admitti faciant et procurent inducentes prefatum magistrum generalem vel pro eo suum legittimum procuratorem in realem et actualem possessionem domus seu preceptorie, hospitalis, cappelle et ecclesie predictorum ac iurium et pertinentiarum eorundem et defendant induetum sibique magnifico domino, domino Johanni, magistro generali ordinis Sancti Georgii sepefato, vel eius legittimo procuratori de illorum fruetibus, redditibus et proventibus, iuribus et obventionibus universis plenarie et integre respondeant, quantum in eis fuerit, faciantque ab aliis integre et plenarie responderi." Original Notariatsinstrument, StA., Urk. Rep. I (AB. 375). - Von diesen Gütern ist nur das Spital St. Martin wirklich an den Georgsorden gefallen; es war eine Gründung Herzog Ottos und entstand zwischen 1330 und 1333. Herzog Albrecht II. vereinigte 1343 damit das kleine Hospital, das König Friedrich der Schöne 1327 im ehemaligen Augustinerkloster vor dem Werdertor gegründet hatte. Beim Herannahen der Türken 1529 wurde St. Martin geschleift. Seine Güter übergab Ferdinand I. 1564 dem Spanischen Hofspital. (Vgl. Müller, Wiens räumliche Entwicklung und topographische Benennungen. Geschichte der Stadt Wien, II/l, S. 160, und IV, 198, 331. - Kirchliche Topographie XIII, S. 330ff.) - Die Johanniterkommende Mailberg gelangte niemals in den Besitz des Georgsordens (freundliche Mitteilung Karl Lechners aus einem Mailberger Kopialbuch des Melker Stiftsarchivs); vgl. Nachtrag) Auch die feierliche Bestätigung Papst Sixtus IV. vom 6. Juli 1472 (StA., Urk. Rep. I (AB. 375)) vermochte an der mißlichen Lage des Ordens nichts zu ändern. Da Kaiser Friedrich III. nicht selbst über die Mittel verfügte, seine Gründung reicher auszustatten, verfiel er 1478 auf den eigenartigsten seiner zahlreichen kirchlichen Pläne, die Vereinigung des Bistums Wiener-Neustadt mit dem Georgsorden.Am 6. April 1444 hatte König Friedrich IV. zu Wiener-Neustadt ein weltliches Chorherrenstift, bestehend aus einem Propst, einem Dechant und elf Chorherren, gegründet; das Kapitel erhielt seinen Sitz auf der landesfürstlichen Burg, als Gotteshaus diente die Corpus Christi-Burgkapelle. (Schon Herzog Ernst hatte in der Wiener-Neustädter Burgkapelle, Fronleichnams- (Gottesleichnams-)Kapelle genannt, ein Benefizium gestiftet; Herzog Friedrich IV. stellte als Vormünder seiner Neffen darüber 1428 März 7 einen Stiftbrief aus; zur Bestiftung gehörte: ein Zehent vor dem Neunkirchenertor, der Meierhof hinter den "Vier Türmen", 4 Pfund Pfennig zu Schwechat, ein Haus bei der Burg zu Wiener-Neustadt und ein Weingarten im "Martgraben" ob dem Dorf "Helddus". - Nat. Bibl. Cod. ms. 14.177, fol. 316f.; Putsch, Millstätter Repertorium (Klagenfurter Geschichtsvereinsarchiv Hs. 2/16) fol. 26.) Zur Bestiftung widmete der König seiner Gründung die Vogtei der landesfürstlichen Pfarre Pürgg im Ennstal, die Herrschaft Grimmenstein und 20 Pfund Pfennig jährlicher Einkünfte aus dem Wiener-Neustädter Stadtgericht. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.)Am 10. Okt. 1444 bestätigte das Baseler Konzil die Gründung und betraute den Abt des neuen, gleichfalls von Friedrich IV. gegründeten Wiener-Neustädter Zisterzienserklosters zur allerheiligsten Dreifaltigkeit (Neukloster) mit der Weihe der Kirchengeräte. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.)1445 übergab Erzbischof Friedrich IV. von Salzburg, offenbar auf Fürsprache des Königs, dem Chorherrenstift die Pfarrkirche St. Ulrich vor Wiener-Neustadt (beim heutigen Südbahnhof gelegen). (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.)Ein Jahr darnach verlieh König Friedrich dem Stift einen Wappenbrief und vermehrte die Bestiftung durch Übergabe dreier Hallämter zu Aussee, die er jedoch 1449 gegen 450 Pfund jährlicher Gült von der Ausseer Saline vertauschte. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichtevon Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.) Indes gönnte sein unruhiger Sinn der Gründung keine ruhige, ungestörte Entwicklung; sie wurde vielmehr zum Objekt seiner ständigen wechselnden kirchlichen Gründungsversuche, die in Verbindung mit seiner Geldknappheit zu den merkwürdigsten Formen führten. Schon 1459 versetzte der Kaiser die Chorherren aus der Burg an die zur Kollegiatkirche erhobene Liebfrauen-Pfarrkirche in Wiener-Neustadt. Am 13. Juni 1459 wurde diese Veränderung von dem Kardinallegaten Johannes vom Titel S. Angelo vollzogen. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.) Die Chorherren verließen die Burg und verzichteten auf St. Ulrich. Auf der Burg mit der neuerbauten Burgkirche St. Maria ob dem Tor nahm das vom Kaiser neugegründete Augustiner-Chorherrenstift seinen Sitz. Papst Pius II. bestätigte diesen Wechsel in seiner Bulle vom 20. Dez. 1459. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.)Kaum zwei Jahrzehnte später erfolgte eine neuerliche Veränderung. Bereits am 18. Jan. 1468 hatte Papst Paul II. die Errichtung eines Bistums Wiener-Neustadt (dessen Sprengel jedoch nur das Stadtgebiet umfaßte) und die Ernennung des jeweiligen Bischofs durch den österreichischen Landesfürsten genehmigt. Aber erst 1476 ernannte der Kaiser den Erzieher seines Sohnes, Peter Engelbrecht, zum ersten Bischof; damit wurde die bisherige Kollegiatkirche zur Kathedrale, das Chorherrenstift zum Domkapitel. (Heinrich R. von Srbik, Die Beziehungen von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters. Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs, I, S. 29; Mayer,Wiener-Neustadt II, S. 306.)Aber auch dieser Zustand war von kurzer Dauer. Am 7. Aug. 1478 verlegte der Kaiser das Augustiner-Chorherrenstift von der Burgkirche nach St. Ulrich (StA., Hs. Böhm 178, fol. 5ff.), in der Burgkirche aber, die jetzt den Titel St. Georg erhielt, zog der Georgsorden ein; die Burg zu Wiener-Neustadt wurde damit zu seiner zweiten Niederlassung. Um dieser Niederlassung aber den nötigen Unterhalt zu verleihen und gleichzeitig die materielle Lage des Gesamtordens zu heben, kam Friedrich, wie schon erwähnt, auf die kuriose Idee der Inkorporation des Bistums und des Domkapitels in den Georgsorden. Die Kurie ließ sich auch dazu herbei und am 24. Juni 1479 stellte Papst Sixtus IV. die Einverleibungsbulle aus. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375); Mayer, a. a. O. II, S. 312 f.) Es ist klar, daß diese eigenartige Verquickung von Ritterorden und Domkapitel unaufhörliche Streitigkeiten nach sich zog. Denn wenn es noch denkbar war, daß die Domherren jetzt als Priesterbrüder in den Orden traten, das Verhältnis zwischen Hochmeister und Bischof ließ sich unmöglich gleichzeitig für beide Teile befriedigend regeln. Keiner der beiden Lösungsversuche der Kurie hatte hier dauernd Erfolg. In der Bulle vom 24. Juni 1479 war dem Bischof der Vorrang vor dem Hochmeister eingeräumt; dem Bischof und dem Kapitel war es freigestellt, in den Orden einzutreten oder nicht. Der Hochmeister aber empfand diese Rangordnung als Zurücksetzung und er scheint sich, mit Hilfe des Kaisers, dagegen gewehrt zu haben. Denn schon am 5. Aug. 1480 erging eine neue päpstliche Bulle, nach der der Hochmeister die erste Stelle einnehmen sollte. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375); Mayer, a. a. O. II, S. 312f.) Dabei blieb es nun, aber die Folge war, daß der Bischof und der größere Teil der Domherren sich standhaft weigerten, das Ordenskleid zu nehmen. So blieb die Vereinigung zunächst eine nominelle, der Orden auf die Burgkirche beschränkt.Das Jahrzehnt von 1480 bis 1490, eine Zeit dauernden Kriegszustandes zwischen Friedrich III. und Matthias Corvinus von Ungarn, war wenig geeignet, die Lage des Georgsordens zu verbessern. Immerhin konnte Siebenhirter den Besitzstand des Ordens etwas befestigen. 1488 schloß er mit König Matthias Corvinus einen Vertrag, indem er die offenbar noch aus seiner Hauptmannszeit stammenden Rechte auf die Burgen Forchtenstein und Eisenstadt gegen Überlassung von Trautmannsdorf und Wartenstein aufgab. (Putsch, Millstätter Repertorium fol. 72. (Klagenfurt, Geschichtsarchiv Hs. 2/16.)) Kaiser Friedrich III. bestätigte Anfang Mai 1489 von Innsbruck aus dem Orden den Besitz von Trautmannsdorf und überließ ihm außerdem die aus der Cillischen Erbschaft herrührende Herrschaft Sternberg. (Ebendort, fol. 50. v. - Nat. Bibl. Cod. ms. 14. 177, fol. 191 f.) In der gleichen Urkunde erhob er Siebenhirter und seine Nachfolger in der Hochmeisterwürde in den Reichsfürstenstand. Aber erst nach dem Tode des Ungarnkönigs und der Rückgewinnung von Niederösterreich konnte der Kaiser dem Orden eine erhöhte Fürsorge zuwenden. Er machte jetzt, in seinen letzten Lebensjahren, energische Anstrengungen, das materielle Dasein seiner Gründung besser als bisher zu sichern. Am 12. Febr. 1491 verlieh er dem Orden, gegen Einstellung der bisherigen Zahlung der 600 Pfund von Aussee, die Einkünfte der Maut zu Lieserhofen (StA., Urk. Rep. II (AB. 378/2)), am 27. Juni das Bergregal auf allen Ordensgütern. (StA., Urk. Rep. II (AB. 378/2)) Eine beträchtliche Mehrung seiner Güter aber suchte er dem Orden durch die Einverleibung des Augustiner-Chorherrenstiftes St. Ulrich zu Wiener-Neustadt zu gewähren. Am 7. April 1452 hatte Friedrich III. vom Papst Nikolaus IV. die Genehmigung erhalten, in Wiener-Neustadt auch ein Augustiner-Chorherrenstift zu gründen (StA., Urk. Rep. I (AB. 375)); diese Gründung erfolgte, wie erwähnt, jedoch erst 1459 und wurde von Pius II. durch die Bullen vom 20. Sept. 1459 (StA., Urk. Rep. I (AB. 375)) und vom 7. Febr. und 27. Nov. 1460 (Ebendort, Hs. Böhm 178, fol. 2v., 3.) genehmigt. Zum Sitz erhielten die Augustiner die Burg mit der Burgkirche St. Maria angewiesen, als Dotation die Pfarre St. Ulrich und die Burg Hornstein. (Ebendort, fol. 2.) 1476 bekamen sie vom Kaiser noch den Hof Linsberg. (Ebendort, fol. 24.) Am 7. Aug. 1478 verlegte Friedrich III. den Sitz des Chorherrenstiftes von der Burg nach St. Ulrich und schenkte ihm die Herrschaft Pütten. (Ebendort, fol. 5ff.) Bei der Belagerung von Wiener-Neustadt durch König Matthias Corvinus wurde St. Ulrich zerstört; die Chorherren flüchteten in die Stadt. Da eine Wiederherstellung der Propstei aus Geldmangel nicht möglich war, vereinigte der Kaiser am 20. Juni 1491 das Chorherrenstift mit dem Domkapitel und dem Georgsorden, präsentierte den Propst dem Papst als Bischof und befahl ihm und den Chorherren, in den Orden einzutreten. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375)) Die Güter von St. Ulrich samt dem Dorfe Seibersdorf fielen dem Georgsorden zu.Endlich übergab Friedrich III. noch am 8. Sept. 1492 dem Orden zur Errichtung einer Komturei zu Rechberg in Unterkärnten die Pfarrkirche St. Stephan im Jauntal. (StA., Urk. Rep. II (AB. 378/2)) Aber seinen Lieblingsplan, dessen Durchführung er immer wieder versucht hatte, die enge Verbindung des Georgsordens mit dem Wiener-Neustädter Bistum, mußte Friedrich noch zwei Monate vor seinem Tode scheitern sehen. Die Bestimmungen der Inkorporationsurkunde vom 20. Juni 1491 erwiesen sich als undurchführbar, da der neue Bischof und die Chorherren den Eintritt in den Orden verweigerten. Am 15. Juni 1493 vollzog der Kaiser die Trennung zwischen Orden und Bistum. Bischof und Domkapitel erhielten die Liebfrauenkirche, die Güter von St. Ulrich und als neues Dotationsgut die Herrschaft Lichtenwörth, der Georgsorden als Entschädigung jährliche 60 Fuder Salz von Gmunden für seine Komturei Unter-Waltersdorf, die ihm der Kaiser am 30. Juni 1492 verliehen hatte. (Ebendort, Hs. Böhm 178, fol. 21 und Urk. Rep. I (AB. 375))Wenn sich so trotz mancher Fehlschläge der Güterbesitz des Ordens allmählich gemehrt hatte, so waren die meisten dieser Güter und Herrschaften überschuldet und durch die vielen Ungarn- und Türkeneinfälle verwüstet. So blieb der Orden trotz aller Anstrengungen Siebenhirters unfähig, seinen Daseinszweck, die Verteidigung der Alpenländer gegen die Türken, auch nur im entferntesten zu erfüllen. Kaiser Maximilian I. suchte durch einen großartigen Plan den Orden zu heben. Er gründete mit Unterstützung Papst Alexanders VI. eine Verbrüderung der "gekrönten Ritter von St. Georg", eine ritterliche Genossenschaft, deren Mitglieder ohne bindende Gelübde, nur durch Beiträge an Geld, Waffen und anderen Kriegsmitteln, und durch einen einjährigen Feldzug gegen die Türken den Orden unterstützen sollten. (Bulle Alexanders VI. 1494 April 13, StA., Urk. Rep. I (AB. 375); Urkunde Maximilians I. 1494 April 13, ebendort, RR 11, fol. 86. Nat. Bibl. Cod. ms. 14.177, fol. 187-190. - Vgl. Franz Ilwof, Die Einfälle der Osmanen in die Steiermark. Mitteilungen des historischen Vereins für Steiermark XI (1862), S. 204 f. - Heinrich Ulmann, Kaiser Maximilian I., I (1884), S. 215. - Paul Kletler, Ritterorden und andere Gesellschaften im späten Mittelalter. Mitteilungen des St. Michael (Verein deutscher Edelleute zur Pflege der Adels- und Familiengeschichte), XX (1925), Nr. 5, S. 3.) Aber die Gründung dieses romantischen Ritterbundes, dessen Mitglied der Kaiser selbst wurde, half so wenig wie das Breve Papst Alexanders VI. vom 15. April 1494, in dem alle Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches aufgefordert wurden, eine Bittprozession gegen die Türkengefahr und eine Sammlung für den Georgsorden zu veranstalten. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375)) So kehrte auch Maximilian wieder zum System seines Vaters zurück, dem Orden durch Schenkungen und Inkorporationen weiterzuhelfen. 1494 übergab er dem Hochmeister pflegeweise die kärntnerischen Ämter Landskron und Reichenau (StA., Urk. Rep. II (AB. 378/2)), 1500 versprach er, dem Komtur der 1495 vom Erbschenken von Kärnten Ladislaus Prager errichteten (schon von Kaiser Friedrich III. geplanten) Komturei zu Rechberg (Putsch, Millstätter Bep., fol. 18 v.) die nächste freiwerdende landesfürstliche Pfarre in Innerösterreich zu verleihen (Nat. Bibl., Cod. ms. 14.177, fol. 356.), 1504 präsentierte er den Dechant des Georgsordens für die Pfarre Radkersburg (Putsch, a. a. O., fol. 20.), 1505 räumte er dem Rechberger Komtur die Einkünfte des landesfürstlichen Amtes Eisen-kappel auf Lebenszeit ein. (Nat. Bibl., Cod. ms. 14.177, fol. 355.) Am 28. Okt. 1506 verlieh er dem Orden wieder die Wiener-Neustädter Liebfrauenkirche und ließ damit die alten Projekte seines Vaters wieder aufleben, freilich auch den alten Hader zwischen Hochmeister und Bischof. (StA., Urk. Rep. XXIV (AB. 516/2)) 1507 bestätigte Maximilian dem Orden den Besitz der Ämter Reichenau und St. Peter in Tweng. (Ebendort, Urk. 1507 Jan. 12.)Am 10. Sept. 1508 starb zu Millstatt der Hochmeister Hans Siebenhirter, nachdem er sich 40 Jahre lang vergeblich bemüht hatte, den Orden zum Gedeihen und zur Erfüllung seiner Aufgaben zu bringen. (Hermann, Geschichte Kärntens, I, 418. Aelschker, Geschichte Kärntens, I, 725f.) Sein Nachfolger wurde Hans Geumann von Gallsbach, zunächst als Verweser des Hochmeistertums, seit 1518 als Hochmeister. (Bestätigung Maximilians I. 1518 März 25; StA., Urk. Rep. I (AB. 375)) Er entstammte einer Ritterfamilie, die schon zu Anfang des 13. Jahrhunderts in Oberösterreich auftritt. Sein Großvater Bartholomäus Geumann war landesfürstlicher Pfleger zu Starhemberg; von dessen beiden Söhnen war der jüngere Hans mit Margaretha von Trauttmansdorff vermählt; der Sohn aus dieser Ehe war der spätere Hochmeister. Ursprünglich landesfürstlicher Pfleger zu Voitsberg und Lankowitz, trat er 1495 nach dem Tode seiner Gattin in den Orden ein (Wißgrill, Schauplatz des landsässigen niederösterr. Adels, III, S. 307. Herrmann, a.a.O., S. 418f.); seit 1500 erscheint er als Komtur. Bei Maximilian I., dessen geheimer Rat er war, in hohem Ansehen und mehrfach mit diplomatischen Missionen betraut, hat er als Hochmeister so wenig zu wirken vermocht wie sein Vorgänger. Noch förderte der Kaiser den Orden, soweit er konnte: er brachte ihm 1511 San Foca zurück (StA., Urk.Rep.I (AB. 375): 1511 Okt.16.), verlieh ihm 1513 ein Landgerichtsprivileg (Ebendort: 1513 April 26.), schenkte ihm 1515 ein Lehengut zu Vellach, 1517 die Herrschaft Steyerberg, 1518 die Lehenschaft einer Hube am Weißensee (Urk. 1515 April 19, 1517 Nov. 8, 1518 Jan. 8. - StA., Urk. Rep. XXIV (AB. 516/2) und Rep. II (AB. 378/3)), erteilte und erwirkte ihm in den Jahren 1513-1517 die Lehenschaften der Pfarren Stein im Jauntal, Molzbichl, Spittal an der Drau, Alt-Lengbach, Lieseregg, Bozen, St. Margarethen am Moos, Petronell und des Benefiziums St. Georg im Freisingerhof zu Wien. (Urk. 1513 Mai 5, StA., Urk. Rep. II (AB. 378/3) und Putsch, a. a. O., fol. 19 v., 20 v., 21.) 1512 erbte Geumann durch das Vermächtnis der letzten Kranichbergerin die Herrschaft Petronell. (Putsch, a. a. O., fol. 190 v.) Aber mit dem Tode Maximilians I. verlor der Orden seinen eifrigsten Förderer. Ferdinand I. scheint nicht mehr recht gewillt gewesen zu sein, die Gründung seiner Vorfahren, deren Zwecklosigkeit er erkennen mußte, weiterhin zu fördern. 1520 mußte Kaiser Karl V. seinen Bruder geradezu ersuchen, dem Orden nichts zu nehmen. (Putsch, a. a. 0., fol. 172 v.) Das Schwinden der landesfürstlichen Gunst zeigt sich am besten im Zurücktreten der hochmeisterlichen Ansprüche auf das Bistum Wiener-Neustadt. Am 6. Nov. 1522 kam ein gütlicher Vergleich zwischen dem Hochmeister Hans Geumann und dem Bischof Dietrich zustande; der Hochmeister überließ dem Bischof die Domkirche, die Herrschaften Lichtenwörth, Wartenstein und Grimmenstein, die Pfarre Pürgg und die Maut zu Lieserhofen; dafür übernahm der Bischof die Bekleidung und Verköstigung aller Personen des Bistums, der Pfarre und des Georgsordens zu Wiener-Neustadt und gelobte, in den Orden einzutreten. (Nat. Bibl., Cod. ms. 14.177, fol. 68 v.-70.) 1523 verlieh der Hochmeister auch den Spitalhof zu St. Martin in Wien dem Bischof. (Ebendort, fol. 319 f.) Dieser trat 1528 nun wirklich in den Orden ein. Aber nach seinem Tode begann der Zwist von neuem und führte 1533 zur endgültigen Trennung von Orden und Bistum und zum Rückzug des ersteren in die Burgkirche. (Mayer, Wiener-Neustadt, III, S. 175, 187.) Im innerösterreichischen Besitz des Ordens vollzog sich unter der Regierung Geumanns noch eine bedeutsame Veränderung; am 1. Jan. 1529 inkorporierte Ferdinand I. dem Orden gegen Abtretung eines Zehents an der Feistritz und Gail an Sigmund von Dietrichstein und der Lehenschaft der Pfarren Spittal und Molzbichl an Gabriel Salamanca von Ortenburg die Propstei Wörth und die Lehenschaft der Pfarre St. Lorenzen im Mürztal. (StA., Urk. Rep. II (AB. 378/3))Die Propstei St. Primus und Felician zu Maria-Wörth war vor 1151 als Gründung Bischof Ottos von Freising, des berühmten Geschichtsschreibers aus dem Hause der Babenberger, entstanden. Der erste Propst war der 1151 erwähnte Gotebold. Die Propsteikirche (heute alte Frauenkirche oder Winterkirche genannt) wurde am 2. Sept. 1155 von Bischof Roman I. von Gurk eingeweiht. Unter den späteren Pröpsten ist besonders Heinrich von Lach hervorgetreten, der in den Jahren 1273-1278 einer der eifrigsten Anhänger König Ottokars war. Trotzdem wußte er nach Ottokars Fall die Gunst König Rudolfs I. zu erwerben und von ihm 1278 ein ausführliches Schutzprivileg für die Propstei zu erwirken, in der das Verhältnis der Propstei zu ihrem Vogt Otto von Finkenstein festgelegt wurde. (Jaksch, Geschichte Kärntens, II, S. 325, 368, 396.) Die Propstei besaß Güter um den Wörthersee, bei Sternberg (Kestenberg, Winklern, Goriach, Poderbach), zu St. Andrä unter Landskron, bei Gurnitz, Almersdorf, in der Reifnitz, zu Murau usw.Die Pfarre St. Lorenzen im Mürztal war eine der bedeutendsten landesfürstlichen Pfarren in Obersteiermark. Ihr Sprengel, ursprünglich die "Pfarre im Mürztal" schlechthin genannt, umfaßte bis 1232 das ganze Mürztal mit seinen Seitentälern; erst in diesem Jahre wurde die Pfarre Spital am Semmering (samt Langenwang) davon abgetrennt und der Schwöbingbach als Grenze festgesetzt. (Putsch, a. a. 0., fol. 39. 38) Im 14. und 15. Jahrhundert hatte die Pfarre einen ausgedehnten Gültbesitz zu St. Lorenzen, Lesing, Allerheiligen, Wieden, Kindberg, Stanz, Erlach, Fresnitz, St. Erhard, Kapellen, Pfaffendorf, Herrenberg, Würflach usw.1533 starb der Hochmeister Hans Geumann und Dr. Wolfgang Prantner, seit 1521 Koadjutor, wurde sein Nachfolger. Er entstammte einer alten Ritterfamilie, die seit Mitte des 13. Jahrhunderts in Nieder- und Oberösterreich nachweisbar ist. (Wißgrill, Schauplatz des landsässigen niederösterr. Adels. Heraldisch-genealogische Zeitschrift "Adler" X (1883), S. 54 f.) Jörg (Georg) Prantner, wahrscheinlich der Großvater des Hochmeisters, begegnet zwischen 1433 und 1455 als Lehenträger der Landesfürsten, der Grafen von Hardegg und der Starhemberger mit Gütern zu Niedernalb, Zöbing, Kerbach, Klein-Pertholz und Langenschlag. (Vgl. unten S. 604 f.) Der gleichnamige Vater des Hochmeisters erscheint 1475 als Lehenträger der Starhemberger und Plankensteiner; er war mit Margaretha Geumann vermählt und starb vor 1496. (Vgl. unten S. 604 f.) Wolfgang Prantner der Jüngere studierte zu Padua und trat dann in die Dienste Karls V., der ihm besonderes Vertrauen schenkte und ihn mit verschiedenen diplomatischen Missionen betraute. (Vgl. dazu die Eintragungen in Putschs Millstätter Repertorium, fol. 172 v., 175, 175 v.: "doctor Pranntners gehaimb instruction mit kaiser Carlen zu hanndlen von wegen versehung kaiser Maximiliani ledigen kinndern 1519." - "in simili sein gemeine instruction von den kaiserlichen testamentarien ut supra." - "ain kay. gewaltsbrief auf doctor Wolfganng Pranntner, zwischen kunig Cristiern von Denmarck unnd den hannd- und wenndischen stetten guetlichen zu hanndlen. 1531." - "in simili mit den stännden der kunigreich Denmarckt, Schweden, Norwegen (!) unnd den fürstenthumben Hollstain zu hanndlen unnd zu tädingen umb widereroberung derselben kunigreich; dabey auch ain kay. paßbrief ut supra. 1531." - "in simili ain gwald von kunig Cristiern von Denmarckt zwischen obbemelten partheyen guetlich zu hanndlen ut s." - "etwovil zusamgepunnden massiven vom hochmaister Geuman an seinen coadjutor doctor Wolfganngen Pranntner, als er in Hispanien unnd zu Speyr an kay. mt. hof dienet.") Seit 1521 Koadjutor des Georgsordens, seit 1533 Hochmeister, hat auch er trotz seiner persönlichen Fähigkeiten den Orden aus dem Zustande haltlosen Dahinwelkens nicht befreien können. Die Nöte der Türkenkriege zwangen Ferdinand I. zur rücksichtslosen Heranziehung des Kirchengutes. Am 8. Nov. 1539 verlangte er von Prantner die Maut zu Lieserhofen zurück und überließ sie ihm erst wieder am 30. Jan. 1541 gegen Zahlung von 10.000 fl. (StA., Urk. Eep. II (AB. 378/3)) Als Prantner 1541 starb, besetzte der König die Hochmeisterstelle nicht mehr und behandelte die Ordensgüter als heimgefallenes Kammergut, dessen Leitung er zunächst Bernhard Khevenhüller am 10. Juli 1542 als "obristem Verwalter" übertrug. (Ebendort, Österr. Akten Kärnten, Fasz. 12.) Aber noch 1542 verkaufte er Landskron an Christoph Khevenhüller (Ebendort, Hs. Böhm 911/IV, fol. L), 1545 die Herrschaft Sternberg an Bernhard Khevenhüller (StA., Hs. Böhm 911/IV, fol. 6ff.), 1551 das Amt Sommeregg an Christoph Khevenhüller (Ebendort, fol. 116ff.); die Hauptmasse der Besitzungen wurde 1543 und neuerlich 1545 und 1547 um insgesamt 87.000 fl. an die unter Vormundschaft Hans Hoyos' Freiherrn von Sprinzenstein stehenden Söhne Gabriel Salamancas von Ortenburg, Ferdinand, Ernst und Ehrenfried verpfändet. Diese Pfandherrschaft dauerte bis 1562. (Ebendort, Österr. Akten Kärnten, Fasz. 12 und Hs. Böhm 911/11, fol. 17, 43, 62.) 1563 bestellte Ferdinand I. für die Verwaltung der Ordensgüter fünf landesfürstliche Superintendenten, für die niederösterreichischen Güter den Bischof Kaspar von Bogan und den Hauptmann Ulrich von Scharffenberg zu Wiener-Neustadt (Ebendort, fol. 82ff.), für die innerösterreichischen Güter Georg Khevenhüller, Georg Paradeiser und Abt Bernhard von Viktring. Erzherzog Karl II. ernannte 1568 den Bischof Urban von Gurk zum Administrator; dieser führte das mühevolle und undankbare Amt bis zu seinem Tode (1573); ihm folgten der Deutschordenskomtur von Graz (am Leech) Hans Cobenzl von Proßegg (1573-1594), der Bischof von Laibach, Johann Tautscher (1594-1597), zuletzt Bischof Christoph Andreas von Gurk (1598). (Aelschker, Geschichte Kärntens II, S. 983f.; StA., Österr. Akten Kärnten, Fasz. 12.) Während der Zeit der Administratoren waren nahezu alle vom Hauptgute entlegeneren Güter verpfändet, so Steyerberg an Hans von Basteyo, Wartenstein an Christoph Urschenpeck, Petronell an Wolf Unverzagt. (StA., Hs. Böhm 911/IV, fol. 116ff.) Die Herrschaft Trautmannsdorf wurde 1576 an Pankraz von Windischgrätz verkauft (Ebendort, fol. 121.), die Herrschaft Petronell nach 1580 an den Pfandinhaber Wolf Unverzagt (Schweickhardt von Sickingen, Topographie des Erzherzogtums Österreich unter der Enns, Viertel unter dem Wienerwald, IV, S. 263.), die Herrschaft Eisenkappel 1585 an Hans Ambrosius Grafen Thurn. (StA., Hs. Böhm 911/IV, fol. 116ff. Der Kreuzhof zu Wiener-Neustadt mit seinen Besitzungen wurde erst 1608 von den Jesuiten an das Neukloster verkauft. (Kirchliche Topographie XII, S. 58.))Ärger noch als der äußere Niedergang, als die furchtbare Schuldenlast des Ordens war sein innerer Verfall; war diese Gründung nie vom Geiste der alten Ritterorden erfüllt, so benahmen ihr jetzt die neuen kirchlichen Lehren weiteren Zuwachs und den letzten inneren Halt. So hat Ferdinand II. schließlich in kühlem kirchenpolitischen Realismus das Fazit aus einem Mißerfolg von fast 130 Jahren gezogen und den Orden, die phantastische Gründung seiner romantisch veranlagten Ahnen, aus der Reihe der kirchlichen Institutionen gelöscht. Den unmittelbaren Anlaß hiezu bot ein Gesuch des Rektors des Grazer Jesuitenkollegiums P. Richard Haller vom 10. Juli 1598 an den Erzherzog um Erteilung einer hinreichenden Fundation für das Kollegium und Seminar. Schon am 26. Juli ernannte Ferdinand den Abt Vinzenz von St. Paul, den niederösterreichischen Kammerrat Christoph von Perwang und den Kärntner Vizedom Hartmann Ziegel zu landesfürstlichen Kommissären mit dem Auftrag, den Bischof von Gurk von der Administration über die Güter des Georgsordens zu entheben und Millstatt dem Jesuitenkollegium Graz einzuräumen. (StA., Österr. Akten Kärnten, Fasz. 12.) Die Kommissäre vollzogen am 8. August zu Straßburg und am 11. August zu Millstatt diesen Auftrag. (" . . . und wie nun diß alles verricht, haben wir in crafft eur dchl. gnedigisten bevelchs den offt berürten zwayen patribus, als herrn Reichardo Haller, dieser zeit rectorn, und herrn Nicolaum Coronio, regenten, anstatt des Fürstlichen Collegii zu Graz das hiesige stüfft oder gotshauß Müllstatt sambt dessen undergebenen, auch underthonen und officiern, von denen allain inen das ordenliche glüb gelaist worden, mit völliger ein- und zuegehörung, auch allen briefen, sigl und farnus ... übergeben und eingeraumbt ..." - Bericht der landesfürstlichen Kommissäre vom 30. Aug. 1598. Ebendort.) Die Jesuiten errichteten in Millstatt eine dem Grazer Kollegium unterstehende Residenz, die bis zur Aufhebung des Ordens (1773) bestand. Nach der Aufhebung fiel Millstatt dem Studienfond zu.Entsprechend der eigenartigen Besitzgeschichte des Georgsordens setzt sich auch sein Archiv aus den verschiedenartigsten Bestandteilen zusammen. Den weitaus umfangreichsten und ältesten Teil bildet das Archiv des Klosters Millstatt; es soll im folgenden kurz betrachtet werden. 1. Das Archiv des Benediktinerstifts St. Salvator zu Millstatt (1122-1469).Trotz des hohen Alters und der wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung dieses Klosters weist sein Archiv keine Spuren einer durchgreifenden Ordnung auf. Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts scheint irgendeine archivarische Behandlung des Urkundenbestandes überhaupt nicht stattgefunden zu haben. Erst im Jahre 1400 und in den darauffolgenden Jahren entstand in Millstatt ein Kopialbuch. (Nat. Bibl., Cod. ms. 14.177, fol. 1-19. - Vgl. Jaksch, Monumenta Historica Ducatus Carinthiae III, S. XIXf.) Es war jedoch wohl von vorneherein nicht dazu bestimmt, die Abschriften aller Urkunden des Archivs aufzunehmen, sondern beschränkte sich auf einzelne kleine Gruppen ausgewählter Urkunden. Von den drei Schreibern, die daran beteiligt sind, verzeichnete der erste (A, fol. 1-8v.) 9 Papsturkunden (1122-1400), der zweite (B, fol. 9 v.-10 v.) 16 Urkunden (und Traditionsnotizen) verschiedener Aussteller (1150-1408), hauptsächlich der Erzbischöfe von Salzburg, über verschiedene Rechte und Besitzungen des Klosters, der dritte (C, fol. 11 bis 18 v.) 23 Urkunden verschiedener Aussteller (1178-1396), vornehmlich über Besitzungen des Klosters in Friaul. Zwischen den Eintragungen der Schreiber B und C steht noch vereinzelt die Abschrift einer Urkunde des Grafen Albrecht von Görz (1291) über einen Tausch des Klosters mit Öttlin von Falkenstein. Ein archivalischer Zusammenhang zwischen dem Kopialbuch und den Originalurkunden ist nicht festzustellen.Auch im 15. Jahrhundert hat der Millstätter Urkundenbestand keine systematische Ordnung erfahren. Wohl zeigen sich Ansätze dazu: eine Reihe von Urkunden tragen einheitliche knappe Dorsualnotizen von einer Hand des 15. Jahrhunderts, so z. B. die Urkunde Papst Calixtus' II. von 1122 März 27: "bulla pape Kalixti super confirmatione omnium rerum monasterii Milstatensis", der Zehentvertrag mit dem Erzbistum Salzburg, um 1140: "littera concordie inter episcopum Salczburgensem et abbatem Milstatensem pro deeima Milstatensi, quam hactenus percipitur ibidem", die Konfirmationsbulle Papst Innozenz´ III. von 1200 Feb. 15: "bulla confirmationis Innocencii pape bonorum Milstatensium". (StA., Urk. Rep. I (AB. 375)) Aber die Anzahl der Stücke, die diese Vermerke aufweisen, ist doch recht klein im Verhältnis zur Gesamtmasse. Auch die auf der Rückseite einzelner Stücke vorkommenden Majuskelbuchstaben können vielleicht als Versuche zu einer sachlichen Gruppierung gedeutet werden, aber auch sie sind zu vereinzelt, als daß eine Gesamtordnung aus ihnen rekonstruiert werden könnte. So ist das große Millstätter Archiv ohne feststellbare innere Ordnung am 14. Mai 1469 in die Hand des Georgsordens übergegangen. Seine Urkunden können, abgesehen von den Stücken, die gleichartige Dorsualvermerke tragen, nur mit Hilfe ihres Sachinhalts provenienzgemäß bestimmt werden.2. Das Archiv des weltlichen Chorherrenstifts zu Fronleichnam auf der Burg zu Wiener-Neustadt.Die Vereinigung des Bistums Wiener-Neustadt mit dem Georgsorden hätte eigentlich auch zu einer Vereinigung der beiden Archive führen müssen. Dazu ist es jedoch wegen der andauernden Mißhelligkeiten zwischen Hochmeister und Bischof wahrscheinlich niemals gekommen. Wohl aber hat der Orden, anscheinend 1533, als er die unerfreuliche Verbindung mit dem Bistum endgültig löste und im Besitze der Burgkirche verblieb, die Urkunden des einstigen weltlichen Chorherrenstifts erhalten und in das Hauptarchiv nach Millstatt gebracht. Diese Urkunden lassen, im Gegensatz zu den Millstätter Urkunden, eine deutlich sichtbare archivarische Behandlung erkennen, die wahrscheinlich Ende der Fünfzigerjahre des 15. Jahrhunderts erfolgt ist. Nahezu alle Urkunden (einschließlich der bis 1347 zurückreichenden Vorurkunden) tragen auf ihrer Rückseite knappe Inhaltsangaben in kursiver Schrift, die von zwei verschiedenen Händen (a, b) geschrieben sind. Außerdem wurden die Urkunden wahrscheinlich bald nach 1460 fortlaufend, doch durchaus nicht in chronologischer Ordnung, mit den Buchstaben des Alphabets (in Minuskel) bezeichnet (einzelne dieser Signaturen sind noch durch beigefügte kleine arabische Ziffern erweitert). Doch finden sich diese Signaturen nicht auf allen erhaltenen Stücken. Umgekehrt aber bilden die Signaturen der erhaltenen Stücke eine nur lückenhafte alphabetische Reihe, so daß man annehmen muß, daß eine Anzahl von Urkunden des Chorherrenstifts niemals in das Archiv des Georgsordens gelangt ist. Die erhaltenen Stücke ergeben, chronologisch geordnet, folgende Serie:1347 März 27: "umb den Slifstain under der prugg ze Ungrer tor" (b).1428 Juni 27: "littera Astman" (a).1434 Juni 13: "Hans Schuerenprantt halbs haus zw Walterstarff vermacht van der hausfrau" (a).1444 Okt. 10: "bulla Basilea Friderico regi ad construendam ecclesiam canonicalem in Nova Civitate ad instar ecclesie Sancti Stepfani Wiennensi" (a).1444 Okt. 10: "pro benedicendis ornamentis (et paramentis) per abbatem Novomonasterii" (a).1444 Nov. 21: "prepositi investitura per archiepiscopum Salczpurgensem in Acem (!)" (a).1444 Dez. 21: "Fridericus rex instituit plures canonicos" (a).1445 Febr. 19: "littere episcopales Salczpurgensis pro canonicis Arcis ad deferendos cuculos nigros et supperelicia" (a).1445 April 2: "ad ferendas cucullas et almutias" (a). 1445 April 2: "hore canonice in Arce relaxate et eclesia Sancti Udalrici incorporata" (a). 1446 Feb. 15: "autoritas sigilli" (a).1446 Mai 23: "stifft dreyer empter zw Ausse und Schwaig Arci" (a). 1449 seb. 19: "450 tal. den. zw Ausse; wexl umb dy drey emptter daselbs" (a).1449 Feb. 24: "450 tal. van Ausse" (a).1451 Feb. 25: ["de discordia inter abbatem et capitulum in Nova Civitate ex parte processionis"].1452 April 28: "ut matutinale officium dicatur diurno tempore ante horam primam" (b).1452 April 29: "sentencia legati propter discordiam processus inter abbatem et canonicos" (a).1452 April 29: "dupplicata, ut abbas et prepositus collateraliter in processione vadant" (b).1454 Juni 13: ["vinea in Chaczlesdorf cum suo censu iuris montani"].1459 Juni 13: "incorporatio ad Arcem eclesia (!) khatedralis" (a).1460 März 25: "khauffbrieff ains weingart in der Wart der stifft" (a).1465 Juni 8: "conferacio (!) beneficii Sancti Spiritus per collegium Arcis" (a).1467 April 28: "contra canonicos Sancti Udalrici ab Arce remoti(!)" (a). (Alle Urkunden Original, StA., Urk. Rep. I und II (AB. 375 und 378/2))3. Das Archiv der Propstei St. Primus und Felician zu Wörth (Maria-Wörth).Mit der Einverleibung der Propstei Wörth in den Georgsorden am 1. Jan. 1529 kam auch das Wörther Archiv nach Millstatt und wurde ein Bestandteil des Georgsordensarchivs. Sein Bestand reicht bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts zurück. Neben Besitzurkunden findet sich hier vor allem die wichtige Gruppe der Vogteiprivilegien, die durch stete Erneuerung und Bestätigung der Urkunde König Rudolfs von Habsburg von 1278 Mai 8, mit der das Verhältnis der Propstei zu ihrem Vogte Otto von Finkenstein endgültig geregelt worden war, entstanden ist. Um 1450 wurde der ganze Urkundenbestand mit einheitlichen Dorsualnotizen, knappen Inhaltsangaben, versehen; in den Neunzigerjahren wurden die Stücke durchlaufend mit kräftigen arabischen Ziffern, jedoch nicht in chronologischer Reihenfolge numeriert. Rückvermerke und Signaturen verleihen so den Wörther Urkunden ein eigenartiges Gepräge und heben sie deutlich aus der großen Masse des Millstätter Archivs heraus. Die erhaltenen Stücke ergeben folgende Serie:1278 Feb. 9: "laudum domini Bambergensis super advocacia Werden" (7). - 1278 Feb. 9: "concordia episcopi Bambergensis super advocacia" (2). - 1278 Feb. 9: "recognicio Vinckensteiner super advocacia Werden" (3). - 1278 Mai 8: "arbitrium episcopi Bambergensis occasione advocacie ecclesie Werdensis cum confirmacione regis Rudolffi Vinckhenstainer pretextu" (2). - 1283 Juni 28: "super V hubis in Domensich concordia inter prepositum et Paradeis" (1). - 1297 Feb. 15: "protectionis" (4). - 1297 Feb. 15: "recognicio Vinckhensteiner" (6). - 1297 Feb. 15: "Vinckhenstainer nachlassen des vogtrechts zwanzig jar" (9). - 1321 April 24: "pro vino offertorii" (23). - 1322 Sept. 19: "protectionis von kunig Heinrichen zu Behem und herczog ze Kernden ausgangen" (12). - 1328 Sept. 6: "concordia inter plebanum et canonicos Werdensis ecclesie super divinis officiis et sacramentis porrigendis" (14). - 1353 Aug. 10: "ain brief umb gueter ze Pirisikch auf ainen widerkauf lauttend" (15). - 1362 Mai 7: - (19). - 1381 Feb. 9: "confirmacio advocacie" (21). - 1385 April 8: "der von Ortenberg hat gefreyet ettlich leut dem brobst zu Werd zugehörennd für robot gen Sternberg" (17). - 1385 Mai 18: "willbrieve des auswechsel gut halben under Sternberg" (Von einer zweiten Hand.) (11). - 1388 April 24: "confirmacio advocacie" (13). - 1406 Juni 15: "super libertacione receptionis lignorum ex silva prope lacum Werdensem" (33). - 1412 Juni 7: "institucio canonicatus et prebende per liberam resignacionem" (32). - 1422 Mai 21: "kaufrecht umb ain wisen von dem brobst Smiher ausgangen" (-). - 1425 Juni 23: - (38). - 1433 Feb. 23: "die guter zu Rennten berurend" (37). - 1437 Juli 10: "auswechsel weilent durch hern Hannsen Sachsen beschehen umb ettliche guter seiner pfrundt zugehörennd" (41). - 1437 Okt. 1: "von des hewslein wegen zu Sannd Andree, darauf ee der Hackhenprein ist gesessen" (50). - 1437 Okt. 30: "ain halbe huben zu Sand Andree under Lanndskron von Jacoben Mullner" (30). - 1439 April 9: "kaufbrief umb das heusl zu Sannd Andree unter Lanndeskron" (51). - 1440 Nov. 25: "taiding der güter am Kappan" (Von einer zweiten Hand.) (34). - 1440 Dez. 2: - (28). - 1444 Jan. 5: "confirmacio generalis domini Friederici tercii Romanorum regis" (26 et 45). - 1449 Jan. 6: "in die sancti Marcii processio fundata per dominum Ulricum Kembnater" (27). - 1449 Jan. 6: "processio in die S. Marci ad S. Annam fundata per dominum Ulricum Kembnater prepositum" (27). - 1455 Juni 23: (44). - 1469 Mai 23: (29). - 1478 Feb. 25: (51). - 1478 Sept. 22: (52). - 1492 Dez. 14: (40) . (Alle Originale StA., Urk. Rep. I und II (AB. 375 und 378/1, 2))4. Das Archiv der Pfarre St. Lorenzen im Mürztal.Mit der Inkorporation der Lehenschaft über die Pfarre St. Lorenzen im Mürztal am 1. Jan. 1529 gelangten auch die Urkunden dieser alten und wohlhabenden Pfarre in die Hand des Georgsordens. Der Bestand dieser Urkunden reichte bis ins 13. Jahrhundert zurück und umfaßte vornehmlich Urkunden besitzrechtlichen Charakters. Erhalten haben sich davon 37 Stück, das älteste davon vom 10. Aug. 1304, das jüngste vom 9. März 1526. Eine nähere archivgeschichtliche Untersuchung dieser Urkunden konnte nicht durchgeführt werden, da sie heute nicht mehr im StA., sondern im steiermärkischen Landesarchiv zu Graz liegen, wohin sie von Arneth in den Jahren 1869/70 ohne jede Kenntnis ihres archivgeschichtlichen Zusammenhanges mit dem Archiv des Georgsordens abgetreten wurden. (Reg. des StA., Nr. 256/1869; 55, 129, 19/1870)Das in Putschs Millstätter Repertorium (a. a. 0., fol. 39) verzeichnete älteste Stück dieses Archivs ist heute nicht mehr erhalten; sein Regest lautet: "ain Spruch von bischof Eberhart von Salzburg, unnder annderm innhaltend: dem pfarrer im Mürztal sollen beleiben S. Johanns kirch zu Mürzhofen unnd S. Georgen kirch auf dem Perg unnd die new kirch zu Kymberg mit iren bestimbten zuegehörungen, item der Spitaler sol haben alle zehend der pfarr im Mürztal vom Schwebenichpach sambt dem Dorff Schwebenich bis in den fluß Mürz, unnd was enethalb bey der Feistriz ligt, auch die pfarr Lanngenwanng, auch zway pfunt gelts zu Mitterdorf unnd Wartperg und den hof zu Krueglach etc. Datum Krueglach, 1232."

    HHStA, Repertorium XIV/1 und XIV/2.

  3. Literatur
  4. Folgende Ausführungen zur Stifts- und Bestandsgeschichte sind aus:

    Walther Latzke: Die Klosterarchive, in: Inventare österreichischer staatlicher Archive. V. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Dritter Band des Gesamtinventars. Wien: 1938, S. 583-600.