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Charter: St. Paul, Benediktiner (1099- 1499) 1439 VII 23
Signature: 1439 VII 23
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23. Juli 1439
Vermerkt die Anlays vnd frewntleich taiding‘ zwischen dem Abte Johann von St. Paul und seinen Dienern einer-, dem Edlen Jorig dem Gössen1 und seinen Dienern andererseits wegen der seit der Erwählung des Abtes Johann vorgekommenen Streitigkeiten. Es sollen bis künftige Weihnachten alle Streite aufhören, indem sie um diese Zeit in einer gelegenen Stadt persönlich zusammenkommen und jeder drei Sprecher mitbringen wollen, welche dann mit ihrem Wissen und Willen sich über die Streitpunkte vereinigen sollen. Sollten diese sich nicht vereinigen können, so mögen sie einen Obmann verlangen für alle Streitpunkte, nur jene ausgenommen, wo ein Theil gegen den andern Briefe oder Kundschaft habe, indem diese in Kraft bleiben. Als Obmann wurde bestimmt der Edle Mert der Mordax; würde dieser nicht annehmen, so sollen sie gemeinschaftlich einen andern wählen. Wer den Spruch nicht hält, hat seine Rechte verloren.
Source Regest: SCHROLL, Urkundenbuch St. Paul (= FRA II/39, Wien 1876) S. 384, Nr. 436
 

orig.
Current repository
Archiv zu St. Paul.

1 Siegel. Siegel des Abtes. Material: Papier








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      Original dating clauseGeben 1439 an Phincztag nach s. Marie Magdalen tag.



      LanguageDeutsch

      Notes
      1 Von Rabenstein.
      2 Ein zweites, ganz gleich lautendes Exemplar mit dem Siegel des Jorg Göss und der Datirung: 1439 an nächsten Eritag nach s. Lucein tag (15. December) ebenfalls im Archive zu St. Paul.
       
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