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FondWr. Neustadt, Bistum/Domkirche (1298-1763)
  1. Stiftsgeschichte
  2. Da Kaiser Friedrich III. nicht selbst über die Mittel verfügte, seine Gründung reicher auszustatten, verfiel er 1478 auf den eigenartigsten seiner zahlreichen kirchlichen Pläne, die Vereinigung des Bistums Wiener-Neustadt mit dem Georgsorden.Am 6. April 1444 hatte König Friedrich IV. zu Wiener-Neustadt ein weltliches Chorherrenstift, bestehend aus einem Propst, einem Dechant und elf Chorherren, gegründet; das Kapitel erhielt seinen Sitz auf der landesfürstlichen Burg, als Gotteshaus diente die Corpus Christi-Burgkapelle. (Schon Herzog Ernst hatte in der Wiener-Neustädter Burgkapelle, Fronleichnams- (Gottesleichnams-)Kapelle genannt, ein Benefizium gestiftet; Herzog Friedrich IV. stellte als Vormünder seiner Neffen darüber 1428 März 7 einen Stiftbrief aus; zur Bestiftung gehörte: ein Zehent vor dem Neunkirchenertor, der Meierhof hinter den „Vier Türmen", 4 Pfund Pfennig zu Schwechat, ein Haus bei der Burg zu Wiener-Neustadt und ein Weingarten im „Martgraben" ob dem Dorf „Helddus". - Nat. Bibl. Cod. ms. 14.177, fol. 316f.; Putsch, Millstätter Repertorium (Klagenfurter Geschichtsvereinsarchiv Hs. 2/16) fol. 26.) Zur Bestiftung widmete der König seiner Gründung die Vogtei der landesfürstlichen Pfarre Pürgg im Ennstal, die Herrschaft Grimmenstein und 20 Pfund Pfennig jährlicher Einkünfte aus dem Wiener-Neustädter Stadtgericht. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.) Am 10. Okt. 1444 bestätigte das Baseler Konzil die Gründung und betraute den Abt des neuen, gleichfalls von Friedrich IV. gegründeten Wiener-Neustädter Zisterzienserklosters zur allerheiligsten Dreifaltigkeit (Neukloster) mit der Weihe der Kirchengeräte. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.) 1445 übergab Erzbischof Friedrich IV. von Salzburg, offenbar auf Fürsprache des Königs, dem Chorherrenstift die Pfarrkirche St. Ulrich vor Wiener-Neustadt (beim heutigen Südbahnhof gelegen). (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.)Ein Jahr darnach verlieh König Friedrich dem Stift einen Wappenbrief und vermehrte die Bestiftung durch Übergabe dreier Hallämter zu Aussee, die er jedoch 1449 gegen 450 Pfund jährlicher Gült von der Ausseer Saline vertauschte. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.) Indes gönnte sein unruhiger Sinn der Gründung keine ruhige, ungestörte Entwicklung; sie wurde vielmehr zum Objekt seiner ständigen wechselnden kirchlichen Gründungsversuche, die in Verbindung mit seiner Geldknappheit zu den merkwürdigsten Formen führten. Schon 1459 versetzte der Kaiser die Chorherren aus der Burg an die zur Kollegiatkirche erhobene Liebfrauen-Pfarrkirche in Wiener-Neustadt. Am 13. Juni 1459 wurde diese Veränderung von dem Kardinallegaten Johannes vom Titel S. Angelo vollzogen. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.) Die Chorherren verließen die Burg und verzichteten auf St. Ulrich. Auf der Burg mit der neuerbauten Burgkirche St. Maria ob dem Tor nahm das vom Kaiser neugegründete Augustiner-Chorherrenstift seinen Sitz. Papst Pius II. bestätigte diesen Wechsel in seiner Bulle vom 20. Dez. 1459. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375) und II (AB. 378/2). - Vgl. Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, II (1926), S. 300-303.)Kaum zwei Jahrzehnte später erfolgte eine neuerliche Veränderung. Bereits am 18. Jan. 1468 hatte Papst Paul II. die Errichtung eines Bistums Wiener-Neustadt (dessen Sprengel jedoch nur das Stadtgebiet umfaßte) und die Ernennung des jeweiligen Bischofs durch den österreichischen Landesfürsten genehmigt. Zum Zwecke der Errichtung des Bistums wurde das Wiener-Neustädter Stadtgebiet aus der Salzburger Erzdiözese ausgegliedert. Aber erst 1476 ernannte der Kaiser den Erzieher seines Sohnes, Peter Engelbrecht, zum ersten Bischof; damit wurde die bisherige Kollegiatkirche zur Kathedrale, das Chorherrenstift zum Domkapitel. (Heinrich R. von Srbik, Die Beziehungen von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters. Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs, I, S. 29; Mayer, Wiener-Neustadt II, S. 306.) Aber auch dieser Zustand war von kurzer Dauer. Am 7. Aug. 1478 verlegte der Kaiser das Augustiner-Chorherrenstift von der Burgkirche nach St. Ulrich, (StA., Hs. Böhm 178, fol. 5ff.) in der Burgkirche aber, die jetzt den Titel St. Georg erhielt, zog der Georgsorden ein; die Burg zu Wiener-Neustadt wurde damit zu seiner zweiten Niederlassung. Um dieser Niederlassung aber den nötigen Unterhalt zu verleihen und gleichzeitig die materielle Lage des Gesamtordens zu heben, kam Friedrich, wie schon erwähnt, auf die kuriose Idee der Inkorporation des Bistums und des Domkapitels in den Georgsorden. Die Kurie ließ sich auch dazu herbei und am 24. Juni 1479 stellte Papst Sixtus IV. die Einverleibungsbulle aus. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375); Mayer, a. a. O. II, S. 312 f.) Es ist klar, daß diese eigenartige Verquickung von Ritterorden und Domkapitel unaufhörliche Streitigkeiten nach sich zog. Denn wenn es noch denkbar war, daß die Domherren jetzt als Priesterbrüder in den Orden traten, das Verhältnis zwischen Hochmeister und Bischof ließ sich unmöglich gleichzeitig für beide Teile befriedigend regeln. Keiner der beiden Lösungsversuche der Kurie hatte hier dauernd Erfolg. In der Bulle vom 24. Juni 1479 war dem Bischof der Vorrang vor dem Hochmeister eingeräumt; dem Bischof und dem Kapitel war es freigestellt, in den Orden einzutreten oder nicht. Der Hochmeister aber empfand diese Rangordnung als Zurücksetzung und er scheint sich, mit Hilfe des Kaisers, dagegen gewehrt zu haben. Denn schon am 5. Aug. 1480 erging eine neue päpstliche Bulle, nach der der Hochmeister die erste Stelle einnehmen sollte. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375); Mayer, a. a. O. II, S. 312f.) Dabei blieb es nun, aber die Folge war, daß der Bischof und der größere Teil der Domherren sich standhaft weigerten, das Ordenskleid zu nehmen. So blieb die Vereinigung zunächst eine nominelle, der Orden auf die Burgkirche beschränkt.Das Jahrzehnt von 1480 bis 1490, eine Zeit dauernden Kriegszustandes zwischen Friedrich III. und Matthias Corvinus von Ungarn, war wenig geeignet, die Lage des Georgsordens zu verbessern. Immerhin konnte Siebenhirter den Besitzstand des Ordens etwas befestigen. 1488 schloß er mit König Matthias Corvinus einen Vertrag, indem er die offenbar noch aus seinerHauptmannszeit stammenden Rechte auf die Burgen Forchtenstein und Eisenstadt gegen Überlassung von Trautmannsdorf und Wartenstein aufgab. (Putsch, Millstätter Repertorium fol. 72. (Klagenfurt, Geschichtsarchiv Hs. 2/16.)) Kaiser Friedrich III. bestätigte Anfang Mai 1489 von Innsbruck aus dem Orden den Besitz von Trautmannsdorf und überließ ihm außerdem die aus der Cillischen Erbschaft herrührende Herrschaft Sternberg. (Ebendort, fol. 50. v. - Nat. Bibl. Cod. ms. 14. 177, fol. 191 f.) In der gleichen Urkunde erhob er Siebenhirter und seine Nachfolger in der Hochmeisterwürde in den Reichsfürstenstand. Aber erst nach dem Tode des Ungarnkönigs und der Rückgewinnung von Niederösterreich konnte der Kaiser dem Orden eine erhöhte Fürsorge zuwenden. Er machte jetzt, in seinen letzten Lebensjahren, energische Anstrengungen, das materielle Dasein seiner Gründung besser als bisher zu sichern. Am 12. Febr. 1491 verlieh er dem Orden, gegen Einstellung der bisherigen Zahlung der 600 Pfund von Aussee, die Einkünfte der Maut zu Lieserhofen, (StA., Urk. Rep. II (AB. 378/2).) am 27. Juni das Bergregal auf allen Ordensgütern. (StA., Urk. Rep. II (AB. 378/2).) Eine beträchtliche Mehrung seiner Güter aber suchte er dem Orden durch die Einverleibung des Augustiner-Chorherrenstiftes St. Ulrich zu Wiener-Neustadt zu gewähren. Am 7. April 1452 hatte Friedrich III. vom Papst Nikolaus IV. die Genehmigung erhalten, in Wiener-Neustadt auch ein Augustiner-Chorherrenstift zu gründen; (StA., Urk. Rep. I (AB. 375).) diese Gründung erfolgte, wie erwähnt, jedoch erst 1459 und wurde von Pius II. durch die Bullen vom 20. Sept. 1459 (StA., Urk. Rep. I (AB. 375).) und vom 7. Febr. und 27. Nov. 1460 (Ebendort, Hs. Böhm 178, fol. 2v., 3.) genehmigt. Zum Sitz erhielten die Augustiner die Burg mit der Burgkirche St. Maria angewiesen, als Dotation die Pfarre St. Ulrich und die Burg Hornstein. (Ebendort, fol. 2.) 1476 bekamen sie vom Kaiser noch den Hof Linsberg. (Ebendort, fol. 24.) Am 7. Aug. 1478 verlegte Friedrich III. den Sitz des Chorherrenstiftes von der Burg nach St. Ulrich und schenkte ihm die Herrschaft Pütten. (Ebendort, fol. 5ff.) Bei der Belagerung von Wiener-Neustadt durch König Matthias Corvinus wurde St. Ulrich zerstört; die Chorherren flüchteten in die Stadt. Da eine Wiederherstellung der Propstei aus Geldmangel nicht möglich war, vereinigte der Kaiser am 20. Juni 1491 das Chorherrenstift mit dem Domkapitel und dem Georgsorden, präsentierte den Propst dem Papst als Bischof und befahl ihm und den Chorherren, in den Orden einzutreten. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375).) Die Güter von St. Ulrich samt dem Dorfe Seibersdorf fielen dem Georgsorden zu.Endlich übergab Friedrich III. noch am 8. Sept. 1492 dem Orden zur Errichtung einer Komturei zu Rechberg in Unterkärnten die Pfarrkirche St. Stephan im Jauntal. (StA., Urk. Rep. II (AB. 378/2).) Aber seinen Lieblingsplan, dessen Durchführung er immer wieder versucht hatte, die enge Verbindung des Georgsordens mit dem Wiener-Neustädter Bistum, mußte Friedrich noch zwei Monate vor seinem Tode scheitern sehen. Die Bestimmungen der Inkorporationsurkunde vom 20. Juni 1491 erwiesen sich als undurchführbar, da der neue Bischof und die Chorherren den Eintritt in den Orden verweigerten. Am 15. Juni 1493 vollzog der Kaiser die Trennung zwischen Orden und Bistum. Bischof und Domkapitel erhielten die Liebfrauenkirche, die Güter von St. Ulrich und als neues Dotationsgut die Herrschaft Lichtenwörth, der Georgsorden als Entschädigung jährliche 60 Fuder Salz von Gmunden für seine Komturei Unter-Waltersdorf, die ihm der Kaiser am 30. Juni 1492 verliehen hatte. (Ebendort, Hs. Böhm 178, fol. 21 und Urk. Rep. I (AB. 375).)Wenn sich so trotz mancher Fehlschläge der Güterbesitz des Ordens allmählich gemehrt hatte, so waren die meisten dieser Güter und Herrschaften überschuldet und durch die vielen Ungarn- und Türkeneinfälle verwüstet. So blieb der Orden trotz aller Anstrengungen Siebenhirters unfähig, seinen Daseinszweck, die Verteidigung der Alpenländer gegen die Türken, auch nur im entferntesten zu erfüllen. Kaiser Maximilian I. suchte durch einen großartigen Plan den Orden zu heben. Er gründete mit Unterstützung Papst Alexanders VI. eine Verbrüderung der „gekrönten Ritter von St. Georg", eine ritterliche Genossenschaft, deren Mitglieder ohne bindende Gelübde, nur durch Beiträge an Geld, Waffen und anderen Kriegsmitteln, und durch einen einjährigen Feldzug gegen die Türken den Orden unterstützen sollten. (Bulle Alexanders VI. 1494 April 13, StA., Urk. Rep. I (AB. 375); Urkunde Maximilians I. 1494 April 13, ebendort, RR 11, fol. 86. Nat. Bibl. Cod. ms. 14.177, fol. 187-190. - Vgl. Franz Ilwof, Die Einfälle der Osmanen in die Steiermark. Mitteilungen des historischen Vereins für Steiermark XI (1862), S. 204 f. - Heinrich Ulmann, Kaiser Maximilian I., I (1884), S. 215. - Paul Kletler, Ritterorden und andere Gesellschaften im späten Mittelalter. Mitteilungen des St. Michael (Verein deutscher Edelleute zur Pflege der Adels- und Familiengeschichte), XX (1925), Nr. 5, S. 3.) Aber die Gründung dieses romantischen Ritterbundes, dessen Mitglied der Kaiser selbst wurde, half so wenig wie das Breve Papst Alexanders VI. vom 15. April 1494, in dem alle Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches aufgefordert wurden, eine Bittprozession gegen die Türkengefahr und eine Sammlung für den Georgsorden zu veranstalten. (StA., Urk. Rep. I (AB. 375).) So kehrte auch Maximilian wieder zum System seines Vaters zurück, dem Orden durch Schenkungen und Inkorporationen weiterzuhelfen. 1494 übergab er dem Hochmeister pflegeweise die kärntnerischen Ämter Landskron und Reichenau, (StA., Urk. Rep. II (AB. 378/2).) 1500 versprach er, dem Komtur der 1495 vom Erbschenken von Kärnten Ladislaus Prager errichteten (schon von Kaiser Friedrich III. geplanten) Komturei zu Rechberg (Putsch, Millstätter Bep., fol. 18 v.) die nächste freiwerdende landesfürstliche Pfarre in Innerösterreich zu verleihen, (Nat. Bibl., Cod. ms. 14.177, fol. 356.) 1504 präsentierte er den Dechant des Georgsordens für die Pfarre Radkersburg, (Putsch, a. a. O., fol. 20.) 1505 räumte er dem Rechberger Komtur die Einkünfte des landesfürstlichen Amtes Eisenkappel auf Lebenszeit ein. (Nat. Bibl., Cod. ms. 14.177, fol. 355.) Am 28. Okt. 1506 verlieh er dem Orden wieder die Wiener-Neustädter Liebfrauenkirche und ließ damit die alten Projekte seines Vaters wieder aufleben, freilich auch den alten Hader zwischen Hochmeister und Bischof. (StA., Urk. Rep. XXIV (AB. 516/2).) 1507 bestätigte Maximilian dem Orden den Besitz der Ämter Reichenau und St. Peter in Tweng. (Ebendort, Urk. 1507 Jan. 12.)Am 10. Sept. 1508 starb zu Millstatt der Hochmeister Hans Siebenhirter, nachdem er sich 40 Jahre lang vergeblich bemüht hatte, den Orden zum Gedeihen und zur Erfüllung seiner Aufgaben zu bringen. (Hermann, Geschichte Kärntens, I, 418. Aelschker, Geschichte Kärntens, I, 725f.) Sein Nachfolger wurde Hans Geumann von Gallsbach, zunächst als Verweser des Hochmeistertums, seit 1518 als Hochmeister. (Bestätigung Maximilians I. 1518 März 25; StA., Urk. Rep. I (AB. 375).) Er entstammte einer Ritterfamilie, die schon zu Anfang des 13. Jahrhunderts in Oberösterreich auftritt. Sein Großvater Bartholomäus Geumann war landesfürstlicher Pfleger zu Starhemberg; von dessen beiden Söhnen war der jüngere Hans mit Margaretha von Trauttmansdorff vermählt; der Sohn aus dieser Ehe war der spätere Hochmeister. Ursprünglich landesfürstlicher Pfleger zu Voitsberg und Lankowitz, trat er 1495 nach dem Tode seiner Gattin in den Orden ein; (Wißgrill, Schauplatz des landsässigen niederösterr. Adels, III, S. 307. Herrmann, a.a.O., S.418f.) seit 1500 erscheint er als Komtur. Bei Maximilian I., dessen geheimer Rat er war, in hohem Ansehen und mehrfach mit diplomatischen Missionen betraut, hat er als Hochmeister so wenig zu wirken vermocht wie sein Vorgänger. Noch förderte der Kaiser den Orden, soweit er konnte: er brachte ihm 1511 San Foca zurück, (StA., Urk.Rep.I (AB. 375): 1511 Okt.16.) verlieh ihm 1513 ein Landgerichtsprivileg, (Ebendort: 1513 April 26.) schenkte ihm 1515 ein Lehengut zu Vellach, 1517 die Herrschaft Steyerberg, 1518 die Lehenschaft einer Hube am Weißensee, (Urk. 1515 April 19, 1517 Nov. 8, 1518 Jan. 8. - StA., Urk. Rep. XXIV (AB. 516/2) und Rep. II (AB. 378/3).) erteilte und erwirkte ihm in den Jahren 1513-1517 die Lehenschaften der Pfarren Stein im Jauntal, Molzbichl, Spittal an der Drau, Alt-Lengbach, Lieseregg, Bozen, St. Margarethen am Moos, Petronell und des Benefiziums St. Georg im Freisingerhof zu Wien. (Urk. 1513 Mai 5, StA., Urk. Rep. II (AB. 378/3) und Putsch, a. a. O., fol. 19 v., 20 v., 21.) 1512 erbte Geumann durch das Vermächtnis der letzten Kranichbergerin die Herrschaft Petronell. (Putsch, a. a. O., fol. 190 v.) Aber mit dem Tode Maximilians I. verlor der Orden seinen eifrigsten Förderer. Ferdinand I. scheint nicht mehr recht gewillt gewesen zu sein, die Gründung seiner Vorfahren,deren Zwecklosigkeit er erkennen mußte, weiterhin zu fördern. 1520 mußte Kaiser Karl V. seinen Bruder geradezu ersuchen, dem Orden nichts zu nehmen. (Putsch, a. a. O., fol. 172 v.) Das Schwinden der landesfürstlichen Gunst zeigt sich am besten im Zurücktreten der hochmeisterlichen Ansprüche auf das Bistum Wiener-Neustadt. Am 6. Nov. 1522 kam ein gütlicher Vergleich zwischen dem Hochmeister Hans Geumann und dem Bischof Dietrich zustande; der Hochmeister überließ dem Bischof die Domkirche, die Herrschaften Lichtenwörth, Wartenstein und Grimmenstein, die Pfarre Pürgg und die Maut zu Lieserhofen; dafür übernahm der Bischof die Bekleidung und Verköstigung aller Personen des Bistums, der Pfarre und des Georgsordens zu Wiener-Neustadt und gelobte, in den Orden einzutreten. (Nat. Bibl., Cod. ms. 14.177, fol. 68 v.-70.) 1523 verlieh der Hochmeister auch den Spitalhof zu St. Martin in Wien dem Bischof. (Ebendort, fol. 319 f.) Dieser trat 1528 nun wirklich in den Orden ein. Aber nach seinem Tode begann der Zwist von neuem und führte 1533 zur endgültigen Trennung von Orden und Bistum und zum Rückzug des ersteren in die Burgkirche. (Mayer, Wiener-Neustadt, III, S. 175, 187.) 1574 wurden die letzten Klarissen von St. Peter an der Sperre in Wiener-Neustadt in das Wiener Himmelpfortkloster übersetzt; die Güter erhielt das Bistum Wiener-Neustadt zur Bewirtschaftung. (Alfons Zak, Das Frauenkloster Himmelpforte in Wien. Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich VI, S.101.)1783 beschloss man das Bistum Wiener Neustadt nach St. Pölten zu übertragen. Der Grund dafür lag darin, dass die alte Diözese Wiener Neustadt , die damals erst kürzlich um den Salzburger Distrikt wesentlich erweitert worden war, ihrer Lage nach keine günstige Einteilung der kirchlichen Verwaltung des gesamten Landes gewährleisten konnte. So verfiel man bald auf den Gedanken, eine Stadt ausfindig zu machen, die als Zentrum einer die beiden westlichen Landesviertel, die aus der Passauer Jurisdiktion losgetrennt wurden, umfassenden Diözese, in Frage kam - St. Pölten.Nach einem Dekret der niederösterreichischen Regierung vom 11. April 1784 sollte der Propst von St. Pölten Administrator der Güter des Bistums Wiener-Neustadt werden und aus einem Teile der Neustädter Domherren und mehreren seiner Chorherren ein Kollegiatkapitel bilden; der Bischof von Wiener-Neustadt aber sollte seinen Sitz nach St. Pölten verlegen, ein Teil seiner Domherren und die restlichen St. Pöltner Chorherren das neue St. Pöltner Domkapitel darstellen. Aber eine kaiserliche Resolution vom 14. Juni 1784 verfügte die völlige Übersetzung des Neustädter Domkapitels nach St. Pölten und die Aufhebung des Chorherrenstiftes.

  3. Bestandsgeschichte
  4. Die Vereinigung des Bistums Wiener-Neustadt mit dem Georgsorden hätte eigentlich auch zu einer Vereinigung der beiden Archive führen müssen. Dazu ist es jedoch wegen der andauernden Mißhelligkeiten zwischen Hochmeister und Bischof wahrscheinlich niemals gekommen. Wohl aber hat der Orden, anscheinend 1533, als er die unerfreuliche Verbindung mit dem Bistum endgültig löste und im Besitze der Burgkirche verblieb, die Urkunden des einstigen weltlichen Chorherrenstifts erhalten und in das Hauptarchiv nach Millstatt gebracht. Diese Urkunden lassen, im Gegensatz zu den Millstätter Urkunden, eine deutlich sichtbare archivarische Behandlung erkennen, die wahrscheinlich Ende der Fünfzigerjahre des 15. Jahrhunderts erfolgt ist. Nahezu alle Urkunden (einschließlich der bis 1347 zurückreichenden Vorurkunden) tragen auf ihrer Rückseite knappe Inhaltsangaben in kursiver Schrift, die von zwei verschiedenen Händen (a, b) geschrieben sind. Außerdem wurden die Urkunden wahrscheinlich bald nach 1460 fortlaufend, doch durchaus nicht in chronologischer Ordnung, mit den Buchstaben des Alphabets (in Minuskel) bezeichnet (einzelne dieser Signaturen sind noch durch beigefügte kleine arabische Ziffern erweitert). Doch finden sich diese Signaturen nicht auf allen erhaltenen Stücken. Umgekehrt aber bilden die Signaturen der erhaltenen Stücke eine nur lückenhafte alphabetische Reihe, so daß man annehmen muß, daß eine Anzahl von Urkunden des Chorherrenstifts niemals in das Archiv des Georgsordens gelangt ist. Die erhaltenen Stücke ergeben, chronologisch geordnet, folgende Serie:1347 März 27: "umb den Slifstain under der prugg ze Ungrer tor" (b).1428 Juni 27: "littera Astman" (a).1434 Juni 13: "Hans Schuerenprantt halbs haus zw Walterstarff vermacht van der hausfrau" (a).1444 Okt. 10: "bulla Basilea Friderico regi ad construendam ecclesiam canonicalem in Nova Civitate ad instar ecclesie Sancti Stepfani Wiennensi" (a).1444 Okt. 10: "pro benedicendis ornamentis (et paramentis) per abbatem Novomonasterii" (a).1444 Nov. 21: "prepositi investitura per archiepiscopum Salczpurgensem in Acem (!)" (a).1444 Dez. 21: "Fridericus rex instituit plures canonicos" (a).1445 Febr. 19: "littere episcopales Salczpurgensis pro canonicis Arcis ad deferendos cuculos nigros et supperelicia" (a).1445 April 2: "ad ferendas cucullas et almutias" (a). 1445 April 2: "hore canonice in Arce relaxate et eclesia Sancti Udalrici incorporata" (a).1446 Feb. 15: "autoritas sigilli" (a).1446 Mai 23: "stifft dreyer empter zw Ausse und Schwaig Arci" (a). 1449 seb. 19: "450 tal. den. zw Ausse; wexl umb dy drey emptter daselbs" (a).1449 Feb. 24: "450 tal. van Ausse" (a).1451 Feb. 25: ["de discordia inter abbatem et capitulum in Nova Civitate ex parte processionis"].1452 April 28: "ut matutinale officium dicatur diurno tempore ante horam primam" (b).1452 April 29: "sentencia legati propter discordiam processus inter abbatem et canonicos" (a).1452 April 29: "dupplicata, ut abbas et prepositus collateraliter in processione vadant" (b).1454 Juni 13: ["vinea in Chaczlesdorf cum suo censu iuris montani"].1459 Juni 13: "incorporatio ad Arcem eclesia (!) khatedralis" (a).1460 März 25: "khauffbrieff ains weingart in der Wart der stifft" (a).1465 Juni 8: "conferacio (!) beneficii Sancti Spiritus per collegium Arcis" (a).1467 April 28: "contra canonicos Sancti Udalrici abArce remoti(!)" (a). (Alle Urkunden Original, StA., Urk. Rep. I und II (AB. 375 und 378/2).)Ein dem Umfange nach zwar kleineres, aber in Anlage und Durchbildung den beiden Hauptwerken völlig ebenbürtiges drittes Werk Putschs, ist die „Registratur über die brieflichen urkhunden Sannd Georgn ordens, welhe aus bevelh der römischen khü. mt. etc., ertzhertzog Ferdinanden zu Österreich etc. durch Wilhalm Putschen, seiner khü. mt. etc. rat, unnd Hannsen Sweinhämbl, registrator bey der n. ö. chamer, zu Mülstat und zu Wienn, nach absterben herrn Wolfgangen Pranntner, jüngst gewesenen hochmaister, beschriben. 1547." (Klagenfurt, Archiv des Kärntner Geschichtsvereins Hs. 2/16. In der historischen Literatur hat als erster Joseph Zahn auf dieses Werk Putschs hingewiesen (Reisebericht über steiermärkische Geschichtsmaterialien in kärntnerischen Archiven, Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen III [1866], S. 22f.), nach ihm nennt es Laschitzer (Die Archive und Bibliotheken des Jesuitenkollegiums in Klagenfurt und der Stifte Eberndorf und Millstatt, Carinthia 72 [1882], S. 41), beide jedoch ohne auf seine Eigenart irgendwie einzugehen.) Von diesem ist die Reinschrift erhalten, ein Großquartband von 205 Seiten (22x30 cm), in gepreßtes Leder gebunden. Das Werk zerfällt in 45 Abteilungen, wobei in diesem speziellen Fall die 8. Abteilung von besonderem Interesse ist:8. "Newstatt": a) 31 Stück (1443-1534): Urkunden für das Chorherrenstift Wiener-Neustadt und über dessen Verbindung mit dem Georgsorden. - b) "stifft in der burck zur Neustatt": 15 Stück (1428-1492): Urkunden für die Wiener-Neustädter Burgkirche. - c) "Sannt Ulrich": 1 Stück (1491): Vertrag zwischen dem Georgsorden und dem Bischof von Wiener-Neustadt über St. Ulrich. - d) "abbtey Neustatt": 4 Stück (1444-1452): Urkunden für das Neukloster zu Wiener-Neustadt. [fol. 24-28].Am 11. Okt. 1848 langten 301 Stück Urkunden des ehemaligen Bistums Wiener-Neustadt und mehrerer dortiger Klöster aus der Kameral-Gefällen-Verwaltung im StA. ein. (Reg. des StA.: Nr. 30/1848.) Die Handschrift Böhm 178, ein Kopialbuch, betreffend die mit dem Neustädter Bistum vereinigte Propstei St. Ulrich extra muros, wurde mit den St. Pöltner Handschriften im Jahre 1848 von der Kameral-Gefällen-Verwaltung übernommen und ebenso wie die übrigen damals erworbenen Codices unmittelbar der Handschriftensammlung einverleibt. Aus dem Archiv des Bistums Neustadt scheint auch der Band Suppl. 1102 zu stammen, ein Verzeichnis geistlicher Benefizien und Stiftungen aus dem 16. Jahrhundert. Er wurde erst im Lauf der letzten Jahrzehnte aus den Akten des geistlichen Archivs ausgeschieden und in die Handschriftensammlung übertragen.

  5. Folgende Ausführungen zur Stiftsgeschichte sind aus:
  6. Gerhard Winner: Die Klosteraufhebungen in Niederösterreich und Wien. Wien, München: 1967, S. 196.

    Fritz Antonius: Die Handschriftenabteilung bzw. Walther Latzke: Die Klosterarchive, in: Inventare österreichischer staatlicher Archive. V. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Dritter Band des Gesamtinventars. Wien: 1938, S. 217, 298, 301, 364, 431, 492, 588-593, 597f. und 608f.

  7. Benützte Editionen/Regestenwerke
  8. HHStA, Repertorium XIV/1 und XIV/4.