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FondWien, Franziskaner (1545)
Bestandsgeschichte

Folgende Ausführungen zur Stiftsgeschichte sind aus: Gerhard Winner: Die Klosteraufhebungen in Niederösterreich und Wien. Wien, München: 1967, S. 62, S. 68 bzw. S. 236f.Alfons Zák: Österreichisches Klosterbuch. Statistik der Orden und Kongregationen der katholischen Kirche in Österreich. Wien, Leipzig: 1911, S. 160. Wien I. Konvent mit der Kirche zum hl. Hieronymus am Franziskanerplatz Nr. 4 (Pfarre St. Stephan). Gegründet 1451 von Kaiser Friedrich III. auf Bitten des hl. Johann Kapistran zuerst bei St. Theobald ob der Laimgrube (VI. Bez.), an der Stelle des bisherigen Klarissen- und Minoritenklosters (bis 1907 befand sich an jenem Orte die nun demolierte Pfarrkirche St. Joseph), erhielt er den Titel St. Theobald und Bernardin. 1529 von den Türken vertrieben, zogen die Franziskaner 1533 zu St. Ruprecht (bisher Schotten) in der inneren Stadt, 1545 zu St. Nikolaus (einst Zisterzienser) in der Singerstraße, endlich 1589 in das verlassene Kloster der Büßerinnen zum hl. Hieronymus. Hier residiert gewöhnlich der Provinzial, der Generalkommissär des Hl. Landes für Österreich, und ebenda befindet sich das Noviziat.Den Wiener Franziskanern wurde 1781 das Hofalmosen eingestellt, das bisher an den acht höchsten Feiertagen gereicht wurde und eine bedeutende Zubuße zum Unterhalt des Konventes bedeutete. Durch das Hofdekret vom 20. Mai 1781, mit dem allen Männer- und Frauenklöstern jede Kanditatenaufnahme untersagt wurde, verlor der Wiener Konvent der Franziskaner damals außerdem neun Mitglieder, die knapp vor der Einkleidung standen; auch die sogleich unternommenen Bemühungen des Provinzials, doch die Erlaubnis zur Aufnahme zu erhalten, waren vergeblich: man musste die jungen Leute wieder nach Hause schicken.1783 erfolgte aus Ersparnisgründen - sowohl bezüglich des Personales als auch der Gehälter - die Auflassung der Franziskanerpfarre, die wieder mit St. Stephan verbunden wurde. 1792 wurde sie wiederbesetzt.Ein Hospiz des Ordens im ehemaligen Wiener Königinkloster der Klarissen wurde mit diesem 1782 aufgehoben. HHStA, Repertorium XIV/4.