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Charter: Urkunden der Stadt Friesach AT-KLA 90-B-48 St
Signature: AT-KLA 90-B-48 St
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30.01.1765, Friesach
Philipp Anton Fritsch, Spitalmeister des Bürgerspitals Zwölfboten (Zwölfapostel), Mitglied des Inneren Rates, und Johann Georg Miller, ebenfalls Mitglied des Inneren Rates, verleihen das Kaufrecht über 2 Huben zu Judendorf an Franz Rauchenwald, nach einer Anzeige des Bärtlme Höferer, Untertan des Bürgerspitals an der Würthstaverne zu Judendorf, vom 16. Jänner 1756. Die zwei Huben, zu Judendorf im Landgericht St. Salvator gelegen, sind kaufrechtlicher Besitz des Bürgerspitals, mit den dazugehörigen Realitäten, die Tavern genannt, zu Judendorf. Bärtlme Höferer verkauft diese um 600 Gulden an Franz Rauchenwald. Laut alter Kaufurkunde 21 Tagbau Acker (zu vier Teilen) groß, nach neuer Messung durch das Kommissariat durch Adam Leitschacher, Ingenieur, Bürger und Handschuhmacher zu Friesach, 20 Tagbau groß (pro Tagbau 1.500 Quadratklafter). Dazu gehört ein Acker, angrenzend an die Judendorfer Gemeindewiese, an den Anger des Stängl, an den Olsabach und an die Landstrasse, an die Judendorfer Viehtrieb, 11 10/15 Tagbau groß. Weiters ein Grundstück, das Prächl genannt, angrenzend an das Kirchengrundstück des Mesners von St. Stephan, an die Kuhtrieb, an die Landstrasse und an den Grund des Schneider, der Kirche von Wiegen dienstbar, 11/15 Tagbau groß. Drittens ein Anger, angrenzend an die Landstrasse, an den Anger des Perntschopf, der Kirche von St. Stefan dienstbar, an den Grund des Schmirber zu Judendorf, der Kirche von St. Stephan dienstbar und an des Schneider Grund, welcher zur Kirche von Wiegen dienstbar und 1 5/15 Tagbau groß. Viertens der Weite Acker, gelegen am Judendorfer Feld, angrenzend an den Stöcksdorfer Feldweg, an die Ängähube und an den Arthner Grund, an den Grund des Perntschopf, Schusterwirt in St. Stephan, 6 4/15 Tagbau groß, und dazu die Thanhausserische Hube. Alle kaufrechtlichen Bestimmungen werden um 200 Gulden an Franz Rauchenwald und seine Ehefrau übertragen. Ohne Zustimmung des Bürgerspitals aber dürfen die Güter nicht weiterverkauft werden, außerdem muss bei Weiterverkauf oder einer anderen Veränderung der ursprünglichen Kaufsumme der dritte Teil an das Spital entrichtet werden. Siegler: Bürgerspital zu Friesach Unterschrift: Philipp Anton Fritsch, Spitalsverwalter  

Original

1 Sig. imp. (Oblate)Material: Papier
    Graphics: 
    x
    Places
    • Friesach
       
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