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Charter: Zwettl, Stadtarchiv (1330-1987) 93
Signature: 93
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1710 Juli 9, Zwettl
Der Apotheker Johannes Vooß errichtet sein Testament.
Source Regest: Transkription und Regest: Mag. Klaus Birnguber
 

Original
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StaStadtarchiv Zwettl, Sign. 1/93.

Papierlibell ohne SiegelMaterial: Papier
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    In dem nahmen der allerheilligsten, hochgelobt und unzertheilten dreyfaltigkeit, gott des vatters, sohnes und heilligen geistes, amen, bekenne ich Johannes Vooß, apodeckher, demnach ich zu herzen und gemüth geführt, die unbeständigkeit des menschlichen lebens, daß nemlichen nicht gewissers als der todt, hingegen aber nichts ungewissers als der tag und die stund desselbigen, dahero, und damit mich dan dise ungewisse todtsstund nit unverordneter dingen einsmahls ergreiffe, deßhalben dan vielleicht unordnung, zankh und müssverstand wegen meiner wenigen mit mühe und arbeit zusammengespart und von gott – deme ich allein darumb demüthigsten dank zu erstatten schuldig bin – geseegneten verlassenschafft sich nach meinem todt ereignen mächte, demselben sovill an mir ist vorzukommen, so habe ich mit gutten zeitlichen rath und wohlbedachten gemüth bey zwar schwachen leib, iedoch vollkommen reiffen verstand, herzlichen eyfer und gemüth, auch zur zeit, da ich dessen gar wohl berechtiget und ohne iedermänigklichs irrung und hindernus wohl thuen kännen und mägen, mir vorgenohmen, diss mein testament, satz oder ordnung, codicill und lezten willen zu sezen, zu machen, zu beschliessen und auf papier bringen zu lassen, in aller kürze und ohne einige genugsam erforderliche zierlichkeit. Daneben aber alle hoch- und nachgesezte instanz, obrigkeiten etc. in specie dem löbl. magistrat alhiesig kayserl. statt Zwethl unterth. gehors(am)st und umb gottes willen bitten wollen, ob disen meinen ungezweifelten lezten willen getreulicht handzuhaben und selbigen auf keinerley weis noch weeg impugniren zu lassen, davor der allerhöchste gott ein sehr reicher belohner seyn wird. Will dannenhero und vors erste: Meine arme seeel, so nach dem ebenbild gottes erschaffen und als das allervortrefflichste allen zeitlichen gutt billichst vorzusezen ist, in und allezeit, in sonderheit aber zur zeit, da sie mechte von meinem leib abscheiden, der unendlichen barmherzigkeit gottes demüthigst befolchen haben, der wolle sie aus seiner göttl. gnad und barmherzigkeit durch die allmächtigste verdiensten des bitterensten leiden und sterbens Jesu Christi und seines kostbarlichst vergossenen rosenfarben bluts zu der ewigen freuden aus gnaden zu sich in dem himmel an- und aufnehmen. Andertens. Recommendire ich meinen entselten cörper der allgemeinen mutter der erden, das selbiger nach meinem todt fürderlichst, iedoch ohne einiges gepreng, auch ohne lob- oder leichpredig, sondern bloß und allein nach der uhralten cathollisch-romanischen, christlich allein seeligmachenten kirchen löbl. gebrauch- und ceremonien mit gebührenden seelenmessen und hl. amt genüssen zu lassen, gegen bezahlender gebühr an ieniges orth, wie mit ihro wohlehrwürden herrn stattvicario sattsam abgeredt, das selbige bey ihro hochw. und gnaden dem gnädigen h. probsten auswürken wollen, in der allhiesigen pfarrkirchen im gang zwischen der stüehl allernegst des bruderschafft frauenaltar eine ruehestatt zu vergünstigen, zu einer erkäntlichkeit besagter pfarrkirchen zu erbau- und aufrichtung eines neuen frauenaltars ainhundert und fümffzig gulden legiere, so deme also das gelt gleich nach meinen todt zu erlegen, auch mit der h. messen und andachten der bruderschafft zu deme in das bruderschafftbuch meinen nahmen einschreiben zu lassen, genüssen mäge, demüthigst gebetten haben. Drittens. Denen h. patres capucinern zu Waidhoven an der Theya vermache ich auch h. messen vor meine arme seel ainhundert und fünffzig gulden. In das löbl. stüfft und closter Zwethl vermache ich ingleichen auf hl. messen fünffzig gulden. Item vermache ich dem herrn frater Bartholomaeo daselbst im closter Zwethl, so aber es der gnädige herr nicht zulassen thätte, das er das gelt nehmen solte, so solte es unter die armen leuth von hand zu hand ausgetheilt werden, drey gulden. Item verschaffe ich dem herrn Stephan Hoffbaur caplan alhir als meinen lieben beichtvatter zwey emer alter wein und in paren gelt sechs gulden, meiner dabey zu gedenken. Denen h. patres hieronimitanern im Schönbach vor heilige messen fünfundzwainzig gulden. Item verschaffe ich zu der bruderschafft des hl. rosencranzes nacher Schweiggers vierzig gulden; mehr verschaffe ich denen alhiesigen stattspittallern einer ieden person zu geben ein gulden. Item der Sabina Villacherin gewesten stattschreiberin alhir, so dermahlen auch im spittall ist, a parte zwainzig gulden. Dem stumrn zwölferischen bueben im spittall zwey gulden und meinen alten tüchernen rok, aber ohne der silbern knöff. Vierttens vermach und legiere ich denen alhiesigen vor der statt ligenden siechhausslern zu St. Martin genant zu einer ewigen stüfftung in paren gelt fünfhundert gulden rein(isch) mit diser condition, das das capital zu ewigen zeiten niemahlens verringert, sondern selbiges auf interesse angelegt, oder wie man es am besten zu nuzen bringen kan und mag, entweders äker oder wisen darvor erkaufft werden, damit alle jahr die nuznüssung zu s pro cento heraus gebracht werdn kan, alsdan so der interesse oder zünß fallet, soll mann von demselben jährl. zwey h. messen in der alhiesigen pfarrkirchen auf meinen verschafften frauenaltar in samentlicher beywohnung der siechhäusler lesen lassen; nach vollendtung derselben solle der noch überbleibende völlige zünss oder interesse unter die öffters ermeldte siechhäusler von hand zu hand ausgetheilet werden und das also perpetuirlich alle jahr solang das einkommen währet. Es solle sich auch niemand, er seye wer immer wolle, unterstehen, disen meinen willen und gute meinung, weder durch sich selbst noch iemands andern, auf einigerley weis noch weeg zu veranderen, sondern in allerweeg ungekränkter also wohl disponirter seyn und verbleiben zu lassen. Wie ich dan einem edlen wohlweisen stattrath dienstl. ersuch- und bitte, disen meinen willen und meinung prothocollieren zu lassen und solchen aller billichen mäglichkeit nach zu schuzn und handzuhaben. Item verschaffe ich nach meinen todt über obiges legat der 500 fl. denen armen siechhäuslern, von hand zu hand auszuteillen ieder person ain gulden. Fünfftens vermache ich zu der capellen im dorff Obernstrallbach, so zu ehren der hochheyl. dreyfaltigkeit eingeweihet ist, in paren gelt sechzig gulden mit dem ausdrüklichen beding, das ermeldte 60 fl. auf interesse oder ein grundstuk gelegt und von selbigen einkommenden drey gulden alle jahr zu ewigen zeiten alda in ermeldter capellen jährl. ain heil. messe gelesen und vor selbige dem h. geistlichen 53 kr., dem ministranten aber 7 kr. bezalt werden. Die übrigen 2 fl. verbleiben jährl. dem gottshaus. Und so sie damit zufriden, solle die ganze gemain oder die kirchenvätter darumben eine versicherung, das sie solches iährlich halten lassen wollen, von sich geben, widrigenfahls aber, da sie nit wolten, es bey einem andern armen gotteshaus also applicirt oder durch meine verordnete herrn executores testamenti unter die armen ausgetheilt werden. Sechstens. Weilen ich noch einige verwandte und negste blutsfreund in Niederweesel im herzogthum Cleve wohnhafft habe, die ich auch nit gern vergessen noch umgehen wolte, als vermache ich meiner schwester ihrem sohn Willhelmb Kühlen in paren gelt ainhundert gulden. Meiner eheleibl. schwester Maria Kühlin, weillen sie selbsten dermahlen noch im leben, im gleichen ainhundert gulden. Solte sie unterdessen aber mit todt abgehen, so sollen auch dise 100 fl. ihrem sohn zuefallen. Item vermache ich meiner stüffschwester Mechdiltis, in Amsterdamb wohnhafft, ainhundert gulden. Ihren gesamten kindern, weis aber nicht wie vill dern seyn mächten, vermache ich auch ain hundert gulden. Verners vermache ich meinem vetter, ein sohn von meiner gottseel. stüffschwester Isabella, in paren gelt fünffzig gulden. Solte er aber wider hoffen todt seyn, so sollen dise 50 fl. auf meiner stüffschwester Mechtilden ihre gesamte kinder fallen. Item vermache ich meiner maihmben oder baase nahmens Willmina Voosin in paren gelt ainhundert gulden. Sollte sie aber todt sein, sollen auch dise 100 fl. auf meinen vettern Wilhelmb Kühlen erblich fallen. Notabene: Dise vorstehende 6 legata pro 550 fl. sollen durch einen kauff- oder wexlherrn zu Wienn oder Crems per wexl bis nacher Frankhfurth am Mayn übermacht und das wexlgelt bis dahin aus meiner verlassenschafft bezalt werden. Alsdan sollen es vorgedacht meine befreundte auf ihre eigene uncösten von Frankhfurth abhollen. Sibentes solle meine liebe ehewührtin Regina Voosin, vorhin Pännaglin, vermög unsers aufgerichten heurathspact mit aintausend gulden parn gelt oder aber einer annehmlichen obligation von meinem vermögen ab- und hindan geferttiget werden, mit welchen weilen ich von dem ihrigen niemahlen nichts genossen habe, ich sie ersuche meiner darbey bestens ingedenkht zu seyn. Item vermache ich meinem stüffsohn herrn Bernhard Pännagl in gelt ainhundert gulden, wie auch meine langen halstücher, den parcanen mantel und mein damaskes cammissoll. Imgleichen vermache ich herren pater Anselmg im Closter Zwethl meine silberne sakuhr mit der condition, selbige solang zu brauchen als er lebt; nach seinem absterben aber solle die uhr alsogleich obgedachten h. Bernhard Pännagl oder dessen kindern, da einige verhanden, wieder zufallen, auch er h. pater Anselmg keine macht haben, solche anderwärttig zu alienieren; so er aber diss nit eingehen will und kann, soll es dem Bernharden alsobalden nach meinem todt zufallen. Herrn Johann Jacob Pernstänzkhi, stattrichtern der landsfürstlichen statt Waidhoven an der Theya, vermache ich zu einem obwohl wenigen angedenken das silberne messerbestekhl, als messer, gabl und löffl. Item vermache ich seiner jungfrauen tochter Anna Maria in paren gelt fünfundzwainzig gulden, meiner allerseits anbey bestens zugedenken. Verners vermache ich meinem gefatter gewesten garttner im closter Zwethl seinem sohn als meinem götten fünfzehen gulden; sollte er aber todt seyn, so sollen ermelte 15 fl. auf dessen eltern als meinem gefatter und gefätterin fallen, welche bey dem Stübichschuester zu erfragen seynd. Item vermache ich einem ehrsamben handw(erck) der tuchmacher alhir, also ich als ein bruder incorporirt bin, zu einem wenigen angedenken zehen gulden. Desgleichen verschaffe ich den armen studenten Joseph Nagl, von Horn gebürttig, so bey h. Hanns Georg Carl sein sohn praeceptor gewesen, zehen gulden. Achtens. Sollen nach meinem todt gleich vor oder nach der begräbnus unter die armen ausgetheilet werden zehen gulden. Item vermache ich dem einsiedler im closterwalt, herrn frater Antoni, fünf gulden; solte er aber nit leben, es unter die armen ausgetheilt werden, welches auf alle nachfolgende also zu verstehen ist. Meinem gewesten jung Simon Gattinger, derzeit krankenwarther im closter Zwethl, vermache ich sechs gulden. Der Madalena Pinderin, meiner ehefrauen gewesten dienstmenschen, verschaffe ich vier gulden. Dem jezigen ihren dienstmenschen, auch Magdalena genant, imgleichen zweyen gulden. Dem mayr Martin und sein weib ieden ain, zusammen aber zweye gulden. Dem haltbueben, der da sein möchte ain gulden. Der frauen Steidlin, anjezo Pännaglin, ihren dienstmenschen Lena verschaff ich ain gulden 30 kr. Item ihren kindsweib imgleichen ain gulden 30 kr.. Der Strikhlerin im häusl der leuthen verschaff ich sechs gulden. Item ihren zwey töchtern ieder 1 fl. 30 kr., zusammen drey gulden. Dem Christoph hospes im closter Zwethl zwey gulden. Der Pandel daselbsen vermache ain gulden. Der Schlosserin Sabina in der Poschengasse zwey gulden. Dem alten Reschäkhenbeken und sein weib, so bey dem Schlosser in der herberg seyn, ieden 1 fl. 30 kr., zusammen drey gulden. Der alten Jobstin, so ihre tochter zu Göttfritz bey dem geistl(iche)n in diensten hat, verschaffe ich zwey gulden. Dem alten Mathias Rantscher alhir vermache drey gulden; sollte er aber ehender mit todt abgehen, unter die armen zu theillen, so mit allen so meinen todt nit erleben also gehalten werden solte. Der krumpen Rosinl, so beym Rantschen ist in der Hafnergassen, vermache sechs gulden. Item vermache ich des Christian Kindlers seinem krumpn mädl auch sechs gulden; das gelt aber dem herrn stattrichter zu geben, weil er ein gött ist, auf nuzen anzulegen, bis sie vogtbar ist. Dem Andre Sinnel, burger und schuster alhir, verschaffe ich sechs gulden. Dem Johannes pfistermeister gewesten schreiber zu Nidernondorff zwey gulden. Dem Hainrich Stübich, schuster, und sein weib zwey gulden. Dem Gregor Ziegler aber nur nach und nach zu geben zwey gulden. Der alten schusterin zu Moidrams, dessen sohn des Gregor Maurer seine tochter zur ehe hat, verschaffe zweye gulden. Item vermache ich der Rosindl von Küehbach drey gulden. Dem alten Stöckhl und seinem weib zweye gulden. Der Reinhard Strellin wittib im siechhaus sechs gulden. Der Margaretha alten köchin, so bey dem Träxler ist, vier gulden. Der frauen Langin gewesten apotekherin neun gulden. Des h. stattschreibers seiner schwägerin Anna Maria Lachawizin, meiner bestens zugedenken, verschaffe fünffzehen gulden. Den armen bueben Josephl, so sich lang bey h. Christoph Mayr aufgehalten, vermach ich zweye gulden. Den andern bueben, Pfleger Jäckl, genant imgleichen zwey gulden. Item seinen zwo schwestern Margaretha und Ursula einer ieden 2 fl., zusammen vier gulden. Der krumpen Maria Reitherin, welche sich lang in leuthen aufgehalten, vermach ich drey gulden. Dem krumpen menschen des hafners seines weibs schwester, so bey dem Träxler ist, zwey gulden. Item einen armen menschen Justina genant, so ein verdorbene hand hat, verschaffe drey gulden. Der blinden schusterin an der Koppenzeill drey gulden. Der Hasin, so sich in des h. verw. Häupl aufhalt, zwey gulden. Dem Stephl, so sich in hiesigen spittall aufhalt, zwey gulden. Item verschaffe ich der Anna Miedl, der fr. regentin ihrer schwester zu Döllersheim wohnend, wegen eines ihr schon bewusten ringl vier gulden. Der alten Reindlfärberin am Dam verschaff ich zwey gulden und der Neidhartin in der baadgassen ain gulden 30 kr. Dem herrn Philiph Schüttenhelm vermache ich mein par gelichene schuld bey h. Caspar Liedmayr in Wienn, so ihme schon bewust, benentl(iche)n zweyunddreyssig gulden hiervon die helffte mit 16 fl. zu einem angedenken. Verners verschaffe ich denen zway armen kindern, so in hiesigen burgerspittall auferzogen werden, ieden 6, zusammen zwölff gulden. Dem menschen, so ihnen warthet, vier gulden. Dem armen Topperl schuchflickher zwey gulden. Der baad Lene, so die dickhe hand hat, zwey gulden. Des alten halters tochter zwey gulden. Der alten Kramreitherin zwey gulden. Dem zwölferischen menschen alhir zwey gulden. Dem alten Neidhardt zu Muetrams zwey gulden. Dem stum Paulen im closter zwey gulden. Dem Eustachi garttnerbueben daselbst zwey gulden. Dem stumen bueben im closterspittall zwey gulden. Der Regina Stumerin maurerin alhir bey dem rehrensteg verschaffe vier gulden. Der Mayrin ihrer schwester ain gulden 30 kr. Was nun über vor specificirte legata und etwo auflauffende conducts- und andere uncosten annoch übrig verbleibt, es mag nahmen haben, wie es immer wolle, das solle alles vertan und zu gelt gemacht unter die gemeinen und andere hausarmen, die ich hiemit als meine universalerben instuirt und eingesezt haben will, nach gutbedunkhen meiner hernach ernenten executorn nach preposition ausgetheilt und gegeben werdn. Zu executores testamenti ersuche ich hiemit ganz und bittlich dise mühe auf sich zu nehmen, als erstlichen meinen lieben herrn vettern herrn Franz Ertl, des innern rath und handlsherrn, und neben seiner herrn Andre Johann Paumann, stattschreibern alhir. Die wollen mir solches christliche werkh der liebe nicht versagen, sondern aus christlicher liebe auf sich nehmen und meine verlassenschafft auch disen meinen ungezweiffelten lezten willen verhandlen und vollziehen, wie sie es mir zu thuen angelobt und versprochen haben, vor dero bemühung ich einem iedem fünffzehen reichsthaller aus meiner verlassenschafft zu aignen, bittend darmit vorlieb zu nehmen und meiner seelen darbey bestens inngedenkht zu seyn. Will demnach disen meinen ungezweiffelten lezten willen hiemit in Gottes nahmen beschlüssen und da etwas an vollkommenheit dessen ermanglete, selbige durch meinen gutten willen ersezt haben. Alles bey verbindtung des allgemeinen landschadenbunds in Österreich unter der Enns, treulich und ohn gefährte. Zum wahren urkund und mehrer becräfftigung dessen habe ich disen meinen lezten willen nit allein mit eigener hand unterschrifft und mit meinem pettschafft verferttiget, sondern auch alles fleisses erbetten obermeldte meine zweye herrn executores, das sie es also bezeugen, neben meiner unterschriben und von aussen her verschlossen haben. So geschehen in der key(ser)l. statt Zwethl den 12. Juny 1710. L.S. Johann Voos, apotheker L.S. Franz Ertl, des innern raths als mündlich gebettener zeug L.S. And(re) Johann Paumann, burger und stattschreiber asl mündlich erbettener zeug auf der letzten Seite: Heunt dato den 9tn July 1710 ist gegenwertiges testament publicirt und in beyseyn der frauen wittib und ihrer zway herrn söhn und beystand, h. Mathias Pännagl, verwalters des closter Zwethl, und h. Bernhard Pännagl, alhir offentlich abgelösen auch hierüber von einem ehrs. stattrath ratificirt und denen interessirten gegen täx abschrifften hiervon zu ertheillen beschlossen worden. Actum statt Zwethl die & anno ut supra. Hierinnen ist mein Johannes Voos apoteckhers testament und ungezweifelter lezter willen verschlossen.
    Source Fulltext: Transkription und Regest: Mag. Klaus Birnguber
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