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Charter: Urkunden (1058-1899) 1472 V 29
Signature: 1472 V 29
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29. Mai 1472
Abt Lorenz zu Gottweig verlässt dem erbern Oswalld Waldstain den Stiftshof zu Wien vom künftigen sannd Michelstage an auf acht Jahre mit der Bedingung, dass er ihn und das Stiftsamt zu Pruegk auf der Leuetta verwest und darüber jährlich Rechnung legt. Er hat auch bei Anwesenheit des Abtes in Wien Betten, Bettwäsche, Tischtücher und alles Hausgeschirr beizustellen, wofür er sammt seinem Hausgesinde zur selben Zeit von der Küche und dem Keller des Abtes die Verköstigung erhält. Bei Anwesenheit eines Stiftsdienstmannes oder Anwaltes in Stiftsangelegenheiten hat er denselben in jeder Weise zu unterstützen, zu verköstigen und dem Stifte den Betrag zu verrechnen. Er hat ferner jeden schriftlichen oder mündlichen Auftrag des Stiftes an ihn selbst auszuführen, wofür er mit 8 lb. d. jährlich besoldet wird. Bei Vernachlässigung seiner Pflichten kann er seiner Stelle entsetzt werden. Will ihn das Stift nach Ablauf der acht Jahre nicht mehr behalten, so hat es ihm ein Jahr vorher zu künden.Siegler: Abt Lorenz mit dem aufgedrückten Siegel.Datum: Gebn an freitag nach corporis Christi (1472).
Source Regest: FUCHS, Göttweig III (=FRA II/55, Wien 1902) S. 56, Nr. 1806
 







    cop.
    Copie in Cod. F f. 42.




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      Original dating clausean freitag nach corporis Christi



      LanguageDeutsch
       
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