useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Urkunden (1058-1899) 1473 X 31
Signature: 1473 X 31
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
31. Oktober 1473, Lichtenwörth
Hainreich von Puechaim, Erbtruchsess in Osterreich, verschreibt seiner Frau der edeln Zwincka, der Tochter des edeln Herrn Wenusch von Boskobicz und Tschrnaho als Widerlage ihrer Heimsteuer von 400 ungarischen Goldgulden 600 ungarische Goldgulden, legt die 1000 Gulden an Heimsteuer und Widerlage mit Handen seines Lehensherrn Kaiser Friedrichs III. auf sein Schloss und die Herrschaft Rabtz als Satz und trifft folgende Erbbestimmungen: Entstammen aus ihrer Ehe Leibeserben, so fallen die 1000 Gulden, ob nun der Satz ausgelöst ist oder nicht, erst nach dem Tode beider an dieselben. Stirbt er jedoch ohne Leibeserben vor seiner Frau oder sterben etwaige Kinder auch vor ihr, so hat sie den Nutzgenuss des Satzes auf Lebenszeit, bis er von seinen Erben ausgelöst wird. Nach ihrem Tode fallen die 400 Gulden Heimsteuer an ihre nächsten Verwandten, welche bis zur Zahlung derselben 40 lb. d. jährliche Gülten auf dem Satze stehen haben, während die 600 Gulden Widerlage an seine nächsten Verwandten fallen. Ueberlebt er seine Frau und etwaige Kinder, so ist ihm die Widerlage ohneweiters ledig, während ihm von der Heimsteuer der Nutzgenuss auf Lebenszeit verbleibt. Nach seinem Tode fällt dieselbe an ihre nächsten Verwandten, welchen bis zur Auslösung des Satzes 40 lb. d. jährliche Gülten zu zahlen sind. Ferner verschreibt er ihr für die Fahrhabe 400 ungarische Goldgulden auf demselben Satze, welche ihr zugleich mit den 1000 Gulden im Falle der Auslösung des Satzes seitens seiner Erben zu bezahlen sind. Ausserdem gehören ihr ir kleinat, halsgwannt und klaider. Die Auslösung des Satzes kann jährlich zwischen Weihnachten und Fastnacht durch Zahlung von 1400 Goldgulden geschehen, von welchen 1000 Gulden in einer Stadt in Osterreich zu hinterlegen sind, bis inner Jahresfrist ein anderes Gut zur Anlage gefunden ist, welches dann unter denselben Bedingungen zu verschreiben ist.Siegler: (I.) Hainrich von Puechaim. (II.) Herr Jorg von Potendorff, oberster Erbschenk, und (III.) Herr Veit von Eberstorff, oberster Erbkaemmerer in Osterreich, des ersteren Schwager.Datum: Geben zw Liechtenwerd am suntag vor allerheyligentag (1473).
Source Regest: FUCHS, Göttweig III (=FRA II/55, Wien 1902) S. 64-65, Nr. 1818
 

orig.
Current repository
Stiftsarchiv Göttweig (http://www.stiftgoettweig.or.at)

An Perg.-Streifen 3 Siegel.I. rund, roth auf Sch., IV C (nr. 1862 S. I). Am Rv. das Signet achteckig, ungefärbt, IV A 2. Balken. - II. rund (40), roth auf Sch., IV C. U.: S. iorg • vo. potndorf. Geviertet. 1. Quartier zweimal getheilt, 2. u. 3. Quartier der wachsende Löwe, 4. Quartier viermal getheilt. Zwei Gitterhelme. 1. rechts, Cimier: ein geschlossener Flug mit einem Balken; 2. links, Cimier: zwei Ochsenhörner mit Fähnchen nach aussen besteckt. - III. beschädigt, rund, roth auf Sch., IV C. U.: s. veit . . . . . eberstorf. Das steigende Einhorn. Gitterhelm. Cimier: die dreizinkige Krone mit dem hervorbrechenden wachsenden Einhorn. Am Rv. das Signet achteckig, ungefärbt, IV A 1. Das steigende Einhorn. Material: Pergament
Condition: Perg. feuchtfleckig.

    Graphics: 






      x

      Original dating clauseam suntag vor allerheyligentag



      LanguageDeutsch
      Places
      • Lichtenwörth
         
        x
        There are no annotations available for this image!
        The annotation you selected is not linked to a markup element!
        Related to:
        Content:
        Additional Description:
        A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.