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Charter: Urkunden (1058-1899) 1497 II 06
Signature: 1497 II 06
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6. Februar 1497
König Maximilian [I.] benachrichtigt alle Stände, daß die Angelegenheit der Visitation, die Bischof Cristoph von Passau, sein Rat, im Kloster zu Gottwey, dessen oberster Vogt er als Landesfürst ist, vorzunehmen sich unterstand, vor seinen Hauptmann, seine Statthalter und Regenten in Wien gebracht wurde, welche den Anwalt des Bischofes und den Abt Mathias [I.] zum Gottweig verhörten und verordneten, daß die ganze Angelegenheit ruhen solle, bis seine Entscheidung als Landesfürst eingeholt und erfolgt ist. Obgleich aber der Abt sich erbot, vor einem Anwalte des Landesfürsten und des Bischofs von Passau über seine bisherige Verwaltung Rechenschaft zu legen, und bat, es möchten vier hervorragende Mönche aus den Klöstern Tegernsee, Lambach und St. Peter in Salzburg zur Untersuchung und Besserung der Ordensdisziplin in sein Kloster entsendet werden, sei vom Bischöfe von Passau keine Antwort erfolgt, sondern derselbe habe sein Vorgehen fortgesetzt, den Abt durch sein Urteil der Abtei entsetzt, kerkerhaftpflichtig erklärt und dessen Lehensleute und Hintersassen vom Gehorsam entbunden, ja, falls er nicht sein Amt innerhalb dreier Tage niederlegt, sogar mit der Exkommunikation bedroht. Da er nun dieses keineswegs zu dulden gesonnen ist, verordnet er, daß alle Untertanen, welche sich daraufhin dem Gehorsam des Abtes entziehen wollen, gebührend bestraft werden sollen.Datum: Geben an montag sand Dorotheentag (1497), unserer reich des römischen im aindlefften und des hungrischen in siebenden jaren.
Source Regest: FUCHS, Nachträge Göttweig (=FRA II/69, Wien 1931) S. 619-620, Nr. 580
 







    cop.
    Kopie in Cod. ms. 888 nr. 928.




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      Original dating clausean montag sand Dorotheentag



      LanguageLatein
       
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