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FondUrkunden Herzogenburg (1112-1852)
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Charter: 1791 VI 14
Date: 1791 Juni 14
AbstractVergleich zwischen dem Stift Herzogenburg und einem Untertanen des Stiftes Dürnstein in Oberwinden, einem von St. Andrä und einem von Unterwinden, daß die drei Untertanen einen Durchschlag von 5 Klafter in einem genau bezeichneten Gebiet in der Traisen-Au liegen lassen müssen. Ihr Grund und Eigentum wird gewahrt, für den untersagten Holzwuchs erhalten sie 60 Gulden zur Aufteilung.

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Charter: 1792 VIII 31
Date: 1792 August 31
AbstractEinladung zum Landtag am 22. Oktober 1792.

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Charter: 1792 I 03
Date: 1792 Jänner 3
AbstractHofresolution, wonach das Gesuch des Prälatenstandes um Enthebung vom Beitrag der Überschußgelder an den Religionsfond abgewiesen wird. Der Rückstand ist binnen 2 Jahren zu bezahlen.

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Charter: 1792 VI 28
Date: 1792 Juni 28
AbstractBelobigungs-Dekret wegen fertiggestellter Robot-Abolition: Das Hofdekret von 12. April 1792 zeigt den niederösterreichischen ständischen Verordneten im Kollegium an, daß zur Freude des Kaisers in Niederösterreich bereits 1.600 Robotabolitionsverträge abgeschlossen wurden. Diese sollen den Kreisämtern zur Einsicht vorgelegt werden.

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Charter: 1792 VI 30
Date: 1792 Juni 30
AbstractGemäß Hofdekret vom 3. August 1791 sollten alle Stifte und Klöster alle 5 Jahre ein Inventar ihrer Kirchenschätze vorlegen, doch wird auf Ersuchen der Prälaten nun durch Hofentschließung bestimmt, daß die Sach- und Wertinventare nur nach dem Tod eines jeweiligen Prälaten eingereicht werden sollen. Weiters haben die Religionsfondbeiträge in der festgesetzten Höhe für 1792 bezahlt zu werden, wegen der Rückstände und der Festsetzung der Beiträge für das nächste Jahr haben die Prälaten einen Tilgungsplan vorzulegen.

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Charter: 1792 VIII 30
Date: 1792 August 30
AbstractDie Gemeinde Statzendorf wird durch eine Regierungsentscheidung mit ihrem Gesuch um Überlassung einer Glocke und der Orgel vom aufgelassenen Stift Dürnstein abgewiesen.

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Charter: 1792 III 28
Date: 1792 März 28
AbstractGemäß Hofdekret vom 31. Jänner 1792 erklärt das Konsistorium, daß Ortspfarren, die den Stiften und Klöstern einverleibt sind, von Geistlichen ohne Prüfung ("Konkurs") besetzt werden können. Werden Pfarrverweser und Vikare von Ordensoberen angestellt, so sind sie aus allen Studiengegenständen zu prüfen. Für die Tauglichkeit ist eine ausgezeichnete Beurteilung notwendig.

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Charter: 1792 IV 21
Date: 1792 April 21
AbstractRegierungs-Konsens zum Vergleich des Stiftes mit den Franz Hofmannschen Erben: Wegen der Verlassenschaft des ehemaligen Dechanten und Pfarrers von Dürnstein, Franz Hofmann, wird Propst Michael Teufel durch Hofbescheid angeordnet, daß durch den Vergleich, den er den Verwandten anbieten wolle, das Drittel für die Kirche und die Armen von Dürnstein nicht verkürzt werden darf. Weiters sollen die zwei Obligationen von je 200 Gulden, die der Pfarre Engabrunn gehören, dieser zurückgestellt werden sowie weitere 93 Gulden 57 Kreuzer von der Erbmasse ausgesondert werden als Ersatz für das vom Stift Dürnstein entwendete und verkaufte Silber.

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Charter: 1792 IV 10
Date: 1792 April 10
AbstractEinladung zur Huldigung für Franz II.

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Charter: 1792 II 17
Date: 1792 Februar 17
AbstractVerurteilung des Stiftes zu einer Stempelstrafe von 126 Gulden 3 Kronen, weil 38 Primmersdorfer Zehentkontrakte und 39 Quittungen mit zu niedrigen Stempelmarken versehen waren.

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Charter: 1792 IV 07
Date: 1792 April 7
AbstractGemäß Hofdekret vom 14. Jänner 1792 ist die geistliche Aushilfssteuer für 1792 für Bistümer, größere Benefizien und Klöster mit 7 1/2 % wieder ausgeschrieben worden. Prälat Michael Teufel hat für sein Stift den jährlichen Pauschalbetrag von 2.000 Gulden zu bezahlen.

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Charter: 1792 V 12
Date: 1792 Mai 12
AbstractRegierungsvorschlag zur Versetzung des zur Trunksucht neigenden Dürnsteiner Exkanonikers Johann Hagmayr in ein Mendikantenkloster.

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Charter: 1792 X 13
Date: 1792 Oktober 13
AbstractFreiherr von Heinke von der Niederösterreichischen Landesregierung in Betreff der Verlassenschaft des Herrn Franz Hofmann an das Kreisamt Viertel ober dem Manhartsberg: Bei Verlassenschaften von Geistlichen, die ohne Testament sterben und deren Verlassenschaftsanteil der Kirche und den Armen gebühre, erhält diesen Anteil die Kirche und die Armen jenes Ortes, wo der Geistliche bepfründet war. Darum hat das Drittel des Vermögens von der Verlassenschaft des Herrn Franz Hofmann nicht das Armeninstitut Krems, wo er im Ruhestand lebte, sondern das von Dürnstein zu erhalten, wo er zuvor als Seelsorger gewirkt hatte.

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Charter: 1792 X 27
Date: 1792 Oktober 27
AbstractRegierungs-Tagsatzung wegen neuer Bestimmung des Pauschal-Quantums als Beitrag zum Religionsfond: Der Propst von Herzogenburg hat bis 27. November einen neuen Plan über die Begleichung seines Beitrags und über die Tilgung der Rückstände vorzulegen.

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Charter: 1792 III 04
Date: 1792 März 4
AbstractEinladung zur Teilnahme am Leichenbegängnis Kaiser Leopolds II.

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Charter: 1793 VI 06
Date: 1793 Juni 6
AbstractRegierungs-Urgenz wegen der Rückstände an den Religionsfond: Weil die Stifte und Klöster große Beträge an geistlicher Aushilfsteuer schuldig bleiben, ist der Religionsfond gezwungen, für die laufenden Ausgaben die erlegten Kaufbeträge zu verwenden, statt sie als Stammkapital verzinslich anzulegen. An den Propst von Herzogenburg ergeht das Ersuchen, daß er binnen 8 Tagen seine Rückstände bezahlt und in Zukunft die fälligen Raten innerhalb von 14 Tagen begleicht.

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Charter: 1793 II 27
Date: 1793 Februar 27
AbstractHofdekret, daß ein Verzeichnis des vom Stift zum Kriegsbeitrag hergegebenen Silbers an die Regierung eingereicht werden solle.

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Charter: 1793 V 27
Date: 1793 Mai 27
AbstractWahl des Propstes zum ständischen Kommissar zur Berichtigung der Grenzstreitigkeiten in Ungarn.

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Charter: 1793 II 02
Date: 1793 Februar 2
AbstractRegierungs-Entscheid, daß aus der alten Pfarrkirche zu Dürnstein die Glocke an die Pfarre Freischling kommen solle.

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Charter: 1793 VI 26
Date: 1793 Juni 26
AbstractRegierungs-Tagsatzung zur Behandlung des neuen Pauschal-Quantums als Beitrag zum Religionsfond: Der Propst von Herzogenburg, wird aufgefordert, sein neues Präliminarsystem, welches Ein- und Ausgänge auflistet, innerhalb von 4 Wochen einzusenden und am 9. Juli im Regierungsratsaal zu erscheinen. Darlegung des Propstes über die Bezahlung der ersten zwei Raten der Pauschalbeträge für 1793 vom Stift St. Andrä.

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Charter: 1793 X 02
Date: 1793 Oktober 2
AbstractKonsistorial-Auftrag an das Stift Herzogenburg zur Entsendung eines Kooperators nach Reidling.

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Charter: 1793 IX 14
Date: 1793 September 14
AbstractHofentschließung, wonach Stifte und Klöster verpflichtet sind, für geistliche Kandidaten, die sie aus den Diözesanseminaren aufnehmen, die Unterhaltkosten zu ersetzen.

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Charter: 1793 III 08
Date: 1793 März 8
AbstractRegierungs-Auftrag, einen Ausweis über die durch Veräußerungen bei dem aufgehobenen Stift Dürnstein eingegangenen Gelder einzuschicken.

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Charter: 1793 III 16
Date: 1793 März 16
AbstractDas erzbischöfliche Konsistorium teilt dem Propst von Herzogenburg mit, daß der Herr Ordinarius beabsichtige, Herrn Ulrich Maggschitz, Pfarrer von Haitzendorf, die nach dem Tod von Herrn Georg Gradinger freigewordene Stelle eines Landdechantes von Kirchberg am Wagram zu übertragen und bittet den Propst um eine diesbezügliche Stellungnahme.

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Charter: 1793 I 17
Date: 1793 Jänner 17
AbstractStändische Aufforderung zu einem Donum gratuitum (freiwillige Spende) zu den kaiserlichen Kriegskosten. Stift Herzogenburg trägt 1.000 Gulden bei. Aufforderung des St. Pöltner Konsistoriums zur Unterstützung bei den Kriegskosten, indem nicht benötigtes Gold und Silber der Kirchen an das Münzamt angeliefert werden. Der Propst wird aufgefordert, ein diesbezügliches Verzeichnis anzulegen und an die Landesstelle einzusenden.

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Charter: 1793 X 21
Date: 1793 Oktober 21
AbstractRegierungs-Tagsatzung zur Behandlung des neuen Pauschal-Quantums als Beitrag zum Religionsfond: Dem Propst von Herzogenburg, der zuerst aufgefordert worden war, sein neues Präliminarsystem, welches Ein- und Ausgänge auflistet, innerhalb von 4 Wochen einzusenden und am 9. Juli im Regierungsratsaal zu erscheinen, wird seine Frist auf den 29. Oktober verlängert, weil er zur Zeit als ständischer Delegierter bei der k.k. Grenzkommission in Ungarn weilt.

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Charter: 1793 XII 29
Date: 1793 Dezember 29
AbstractRegierungs-Kundmachung, daß das Stift pro 1793 sein Pauschal-Quantum von 2.000 Gulden binnen 14 Tagen abzuführen habe.

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Charter: 1793 V 28
Date: 1793 Mai 28
AbstractKreisamtliche Kundmachung zur Exsekrierung der alten Dürnsteiner Pfarrkirche und Überlassung des marmonen Kirchenpflasters an die Pfarrkirche zu Freischling. Die Verbauung des Friedhofsgeländes wird nach einem Zeitraum von 10 Jahren nach der letzten Bestattung genehmigt.

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Charter: 1794 II 22
Date: 1794 Februar 22
AbstractRegierungsdekret mit Auftrag zur Bezahlung des Pauschal-Quantums für die 3 Stifte pro 11.000 Gulden.

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Charter: 1794
Date: 1794
Abstract3 Quittungen über bezahlte Pauschal-Quartale als Beitrag zum Religionsfond für Februar, Juni und September 1794 zu je 2.750 Gulden.

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Charter: 1794 V 12
Date: 1794 Mai 12
AbstractDas Kreisamt St. Pölten teilt mit, daß der für die offene Stelle eines Schullehrers in Hain präsentierte Georg Behm, Lehrer in Statzendorf, sein Anstellungsdekret vom Kreisamt zu holen hat und daß die Nachbesetzung der Lehrerstelle in Statzendorf eine Angelegenheit der Dorfgemeinde sei.

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