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Charter: Lilienfeld, Zisterzienser (1111-1892)  1675 XI 15
Signature: 1675 XI 15
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1675 November 15, Göttweig
Die Klöster Göttweig und Lilienfeld schließen einen Vergleich. Göttweig hatte mit der Herrschaft Khreuspach einen Streit um die Erbvogtei über die drei Pfarrkirchen Kleinzell am Halhpach, St. Veit auf der Gölsen und Hainfeldt in der Rambsau, über Pfarr- und Vogtholden, 12 Untertanen in Hainfeldt und 14 zu Kleinzell; darüber gibt es eine kaiserliche Resolution von 1628 September 9 und einen Regierungsabschied von 1631 August 30, mit denen die Klage Göttweigs abgewiesen wurde; ferner gab es Uneinigkeit über Getreidezehent zu St. Veit und das Fischwasser, das Göttweig 1566 an Kreisbach verkauft hat und 1624 wieder zurückkaufte; damals wurde Göttweig 1 Untertan zu Rätzersdorf überlassen. Abt Joannes von Göttweig und Abt Matthaeus von Lilienfeld schließen nun einen neuen Vergleich: 1. Die Erbvogtei über Hainfeld, St. Veit und Kleinzell bleibt bei Lilienfeld. 2. Göttweig überläßt Lilienfeld das Hainfelderamt, die Hölzlgäßler genannt, mit 1 Untertan zu Rätzerstorff, sowie alle Wälder, Jagden und Fischwässer, wie es der Kaufbrief Jörgers ausweist. 3. Göttweig tritt die beiden Kirchen St. Johannes und St. Wolfgang ganz an Lilienfeld ab. 4. Göttweig tritt an Lilienfeld den Zehent in Rädlprunn gegen einen geringen Bestandzins ab, ebenso die Zehentholden bei Khreuspach, Pernreith, Halbach und Khnabenhof. 5. Lilienfeld gibt dafür Göttweig alles andere Gut, das im Kaufbrief Jörgers von 1566 angeführt wird, ausgenommen den Grunddienst der Hölzlgäßler und den Untertan in Rätzerstorff. 6. Lilienfeld verzichtet auf die drei Pfarrvogteien St. Veit, Hainfeld in der Rambsaw und Khlainzell wie auch Rohrbach, worüber alle Rechte bezüglich Einsetzung, Absetzung etc. bei Göttweig liegen; St. Veit wird vom Vogtdienst der 2 Kapaunen und Hennen befreit, auch ist der Vikar hier nicht mehr verpflichtet, bei Kirchtagen die Kreisbacher Kommissare zu verpflegen; Göttweig hat die Administration der Kirchenvermögen und des Vermögens der Frauenzeche in Hainfeld, die Bestellung der Pröpste, Kirchendiener und Schulmeister; es führt über sie auch die Abhandlungen durch, außer wenn diese Lilienfelder Untertanen sind. 7. Lilienfeld überläßt Göttweig die Grundobrigkeit über seine Grundholden. 8. Lilienfeld tritt an Göttweig 14 Untertanen im Kleinzelleramt ab, ausgenommen das Landgericht, das zu Kreisbach gehört. Der Vertrag verliert seine Rechtskraft, wenn Lilienfeld nicht im Besitz von Kreisbach bleibt; in diesem Fall bleibt Lilienfeld nur der Zehent von Rädlprun. $$Zeugen für Göttweig: Schottenabt Johann, Weihbischof von Wien, Abt Anselmus von Mariazell, für Lilienfeld: Abt Clemens von Heiligenkreuz und Abt Casparus von Zwettl.$$Eh. Unterschriften der Zeugen und für Göttweig: Abt Joannes, Prior Bonifacius und die Patres Romanus, Altmannus, Nicolaus, Josephus und Carolus; für Lilienfeld: Abt Matthaeus, Prior Chrysostomus, Subprior Candidus, Senior Benedictus und die Patres Theodoricus, Stephanus und Sekretär Marianus.
Source Regest: WINNER, Lilienfeld (=FRA II/81, 1974) S. 526-527, Nr. 1490.
 

orig.Libell, 10 fol. in Samteinband
Current repository
Stiftsarchiv Lilienfeld (http://www.stift-lilienfeld.at)

an rot-weißen Schnüren in Holzkapseln 8 S.: 1. Abt von Göttweig, 2. Abt von Lilienfeld, 3. Konvent Göttweig, 4. leer, 5. Schottenabt, 6. Abt von Mariazell, 7. Abt von Zwettl, 8. Konvent Lilienfeld. Material: Pergament
Dimensions: 27 × 32
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    LanguageDeutsch
    Places
    • Göttweig
       
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