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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 2692
Signature: A 2692
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1511 V 12
Abt Wernnhardt thut kundt öffenlich, als von solcher Irrung und Unainigkait wegen, so sich lange Zeit begeben haben zwischen des Klosters Hintersassen zu Hunzdorff im Gebirg als Kläger an ainem und Sebastian Öder (vgl. A 2691) am Perg, auch des Klosters Hintersaß daselben, als Antwurtter (Geklagten) anderstails, vonwegen eines Infangs, Waid und Wassers, so gemelter Sebastian Öder in seinem (Ge-) Prauch gehabt am Perg ob seines Mads, darumben sie dann lange Zeit in Krieg gestanden, vill Tagsatzung und Beschau derendten (d.h. derohalben) gewesen, rechtlich Kundschafft, Weysung und gütliche Verhöre vor dem Hofgericht zu Peuwern, dergleichen auch vor dem Landspfleger zu Dachsenpach gehaldten sein (worden), soviel und dergestalt, daß auch die Sach vor den Landsfürsten zuw Salzburg und seine löblich Räte gekommen ist, die dann am jüngsten beschlossen und geschafft haben, daß sich baide Tail vor ihn, den Abt, als vor ihren Grundtherren, sullen verfügen und ihm dy Sach aufgeben und vertrauen sullen, daß sie das alles annehmen, was er zwischen ihr baider Taill (als Schiedsrichter) spreche, und dabey beleiben sullen ohne alle fernere Waigrung, bei Vermeidung des Herrn Landsfürsten großer und schwerer Straf und Ungenaden. - Also habe er, Abt Wernnhardt, sich des Handels angenommen und beladen, all ihr Klag, Vorbringen, Rede, Widerrede, Brief und Kundschaft aigentlich (persönlich) überlesen und gehört, auch die Sach und Gründe (d.i. Infang, Waid und Wasser) in aigner Person besichtigt und beschaut mitsambt Görgen Häckel, derzeit des Bischofs von Kyembsee Pfleger zu Vischarn (Fischhorn), Jörgen Stöckell, des Stiftes Perchtoldsgaden Brobst (d.i. Verwalter) auf dem Heuperg (vgl. A 2685), und Sebastian Weibhauser, Urbar-Richter zu Peuern, und auf solches alles habe er folgenden Entschied und Ausspruch gefällt. 1. Anfängklich spricht der Abt baide Taill zu guten Freuwntten und allen Unwillen zwischen ihnen, für Wort und Werch und was sich darunder begeben und verloffen hat, ganz ab und todt. 2. Sebastian Öder läßt denen von Hunzdorff und den Pergern (denen am Berg) ein offen Durchschlag, damit ihr Viech wohl auf und ab, hin und herwider, zu Waid und Wasser kommen müge. Der Durchschlag ist genau beschrieben, wo er zu machen ist, nach Klaftern. 3. Die von Hundsdorff sollen dem Sebastian Öder den Hag ytzo zum erstenmall helfen yberlegen und machen, und darnach soll alles, was vom Hag umschlossen ist, dem Sebastian Öder beleiben (verbleiben), und was heraußen ist, soll ihr aller Tail und gemain(-sam) sein. 4. Die Kosten, die der Streit verursacht hat, hat jeder Teil selbst zu tragen: welcher Teil viel verzehrt hat, der zahl viel, auch welicher Tail vill verbrochen hat gegen den Grundtherren oder der Landtherrschaft, der trag das ab auf das nägst und leichtest, als er deß bekomen mag. Welcher Teil aber des Spruchs nicht also hielt, daraus gieng und dem nicht genug tät, der wär in Pön (poena, Strafe) verfallen in die Landshauwtmannschafft umb 50 Pfundt Pfennig, der Grundherrschaft (zu Peuern) auch soviel. Jeder Taill bekommt dieses Entschieds und Ausspruchs einen gleichlauwttenden Spruchbrieff.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1511 am Sande Pangracitage, d.i. am 12. Mai.

     
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