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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 2859
Signature: A 2859
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1597 VIII 15
Wolfganng Spaller zu Seebalchen hat sich mit eelichen Heurath zu der erbaren Margrethen, des Hannsen Huebmayrs zu Seebalchen eelicher Tochter, gekehrt (hat sie geheiratet). Dieselbe hat ihm zu rechtem Heurathguet zuegebracht zechen Gulden Rheinisch, jeden Gulden zu 60 Khreuzer, sambt einem gerichten Peth (vollständigem Bett) und anderer zimblicher (geziemender) Fertigung iihrem Stand gemäß, Dargegen hat obbekennender Spaller seiner Hausfrauen Margrethen zu Heurathguet vermacht und verschrieben sein Bloßheusl am Grasweg, außer des Grundts, darauf solliches Heusl stehet, wellicher Grundt in den Ambthoff ghein (nach) Seebalchen gehörig ist, sambt aller und jeder lebendiger und toter varender Hab, so er jezo hat oder khonnfftiger Zeit erhaust. Also und dergestalt: wenn er vor seiner Hausfrau mit Todt abgehen würde, so soll ihr obverschriebenes Heusl frey aigenthumblich (als freies Eigentum) nachfolgen und bleiben, ebenso soll ihr die Fahrnis bleiben, jedoch so, daß seine Erben die Hälfte der Fahrnis wieder ansprechen können; stürbe dann seine Hausfrau vor ihm, so sollen ihm die zechen Gulden Heurathgueth sambt em Heusl und aller varender Hab völlig bleiben und nachfolgen, doch soll er die fünff Gulden, d.i. ihr halbs Heuratguet, sambt dem halben Thaill aller Varniß nur so innehaben, nutzen und brauchen, daß ihre Erben nach seinem tödtlichen Abgang dies bekommen; aber mit dem übrigen mag er handeln, thain (tun) und lassen als seinem aignen Guet, wie ihn verlust und gelanngt (gelüstet und verlangt). Sonnsten ist dieser Heurat(-vertrag) in allen andern hierinnen unbenannnten Punkten und Aritcln dem gemainen Landtsgebrauch nach gemacht worden.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1597 den 15. August.

    Persons
    • Des sein Zeugen: Michael Astner zu Dorfpeuern, Gillig (Ägid) Spaller zu Seebalchen, und Hanns Khochl, Schuelmaister daselbst.
      • Type: Zeuge
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