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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 2972
Signature: A 2972
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1688 VI 16
Abt Ämilian, Prior Joseph und der Convent verleihen, nach beschechner Khaufsübergab des Wittibers Stephan Mayrhovers im Neuhaus, Ambts Pereßhof Unterthans, widerumben dessen eheleibichem Sohn Michaeln Mayrhofer und Maria, seiner Ehewürthin, ain Haus und Hofstäthl, am Neuhaus genannt, samtt etlichen Paugründten, zu ewigem Erbrecht, dergestalten, daß diese Eheleute jährlichen zu U.L.F. Geburtstag in das Ambt Pereßhof davon dienen und raichen sollen 5 Schilling Pfening, zudeme auch schuldig sein, bemeltes Haus und Hofstäthl mit derselben Zugehörung stüfftlich (ertragsfähig), wesentlich und baulich dermaßen innezuhaben, damit selbige in allem nur besser und nit lezer oder abgeschlaipft werden, auch ohne des Abtes Vorwissen und Vergünstigung davon nichts versetzen, verkhaufen, verheurathen, veraendern oder sonsten in anderweeg zu frembten Handten khommen lassen. Überdies sollen sie dem Abte auch in all andern billigen Sachen und Forderungen und Hülfszusprung jederzeit willig und gehorsam sein, nitweniger die landtsgebräuchigen zwölf Robath-Täg jährlich mit Gelt abzulegen, der Vogtherrschaft aber, außer des gebührlichen Vogtgelts, nichts schuldig sein. Ob aber die Eheleute obgemeltes alles zu rechter Weill und Zeit nit geben oder ausrichten, auch in ainem oder mehr Artikeln ungehorsamb und unhältig (die das versprochene nicht halten) erfunden würden, so seindt sie allweg umb einen jeden Articul insonderheit zu strafen, und so sie solchem nach güetlicher Ermahnung nit Wendung thäten, möge der Abt sie wohl darumbem strafen und pfänden, wie dan des Gottshaus altes Herkhommen und Gebrauch ist, im Fall sie aber lestlichen der Straf und Pfändung freventlich zuwider wären, so seindt sie geschaiden von ihrem Erbrecht.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1688 den 16. Juny.

     
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