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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) A 74
Signature: A 74
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1460
Markus Nußdorffer zu Wiltshut, an der Zeit Pfleger zu Lauffen, entscheidet in einem Streitfall zwischen Abt Jörgen zu Peurn eines Teils, und den Bevollmächtigten des Pfarrers Caspar Hering (Fering ?) zu Ostermütting und den Zechpröpsten (Chonrat von Schmiding, Jörig Hunter von Weyer) des Gotteshauses zu Haygermos des anderen Teils, wegen eines halben Guts zu Vichhausen. Abt Georg läßt zum Beweise, wie das genannt halb Gut dem Gotteshaus zu Peurn vergeben sei (d.h. mit Grundherrschaft angehöre), seine Urbarbücher hören und sagt weiter, wie ein Pfund Geldes auf dem benannten halben Gut ohne sein und der früheren Äbte Wissen war, kauft sei worden und nun in die Gewalt der vorbenannten Zechpröpste gekommen sei. Die Zechpröpste weisen nun etliche Kaufbriefe vor, aber es ist darin nichts enthalten, daß dieses Pfund Gelds mit Wissen eines Abtes von Päurn oder des Conventes verkauft worden sei. Entscheid: Von dem Pfund Geldes sollen drey Schilling Pfennig dem Abt Georg und dem Gotteshaus zu Päuern zu ewigen Zeiten verbleiben samt dem früheren Grunddienst auf dem benannten halben Gut; die übrigen fünf Schilling Pfennig (von dem Pfund) sollen füran auch zu ewigen Zeitzen dem Gotteshaus zu Haygermos folgen und bleiben.  


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Urkunden Michaelbeuern

Gut erhaltene Urkunde mit unverletztem Siegel des Pflegers Markus Nußdorffer.
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    Original dating clause1460 en Erichtag nach sand Pangrazen tag.

    Comment

    Um welches Gut zu Viehausen es sich handelt, um das halbe Virtl-Acker, oder um das Jauch-Acker A 43 - A 45, oder ein anderes Gut und um welches, läßt sich aus den wenigen vorhandnen Leibgedings- und Lehenbriefen nicht feststellen. Das halbe Virtl-Acker und das Jauch-Acker gehörten im Jahre 1429, bzw. 1431 und 1432 noch nicht zur Grundherrschaft des Klosters; das hier vermeinte halbe Gut war aber schon "vor langen Zeiten" dem Kloster vergeben.
     
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