useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) B 39
Signature: B 39
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1494
Reversbrief über einen Verkauf. Hanns Veichtner, Bürger zu Lauwffen, und Elspett, sein' ehliche Hauwsfrauw, thuen kundt, daß der Großwirdig Vater, Herr Jacob, Abbte des wirdigen Stiffts und Gotshauws Sand Michaell zu Peuwrn, und der Ersam Convent daselben ihnen das Hauws und Hoff-Statt im Oberdorff zu Lauwffen kaufsweise verkauwfft und zu kauwffen geben haben in Maß und Forme eines Kauwffbrieves, der also lauwttendt: Abbte Jacob, Prior Hanns und der Convent zu Peuwrn, Benedickter Ordens, verkauwffen, umb ihres Gotshauws besserer Förderung und Nutzens wegen, und geben zu kauwffen ihr Hauws und Hoff-Statt im Oberdorff ze Lauwffen mitsambt der Leiten hinten daran und einer Stadelstatt enthalben des Wegs gegen dem Hauws über (d.i. gegenüber dem Haus), dem beschaiden Hannsen Veychtner, Bürger zu Lauwffen, und Elspetten seiner ehlichen Hauwsfauwn, um eine Summe Gelds, und haben Hauws, Hofstatt, Leuwtten und Stadelstatt den Käufern eingeantwortet. [Es ist demnach eine wirkliche Eigentumsübertragung, aber dem Kloster bleibt eine Gült darauf.] Doch in solcher Beschaiden, d.h. mit solchem Bescheid, daß Hanns Veichtner und seine Hauwsfrauw, all' ihre Erben oder an wen das obgemelt Hauws mit Zugehörung zu künfftigen Zeiten durch Erb oder Kauwff kumbt (kommt), dem Abt und seinem Gotshauws alle Jahr davon dienen, geben und raichen sullen, ohne des Abtes Mühe und Zehrung, zu Sandt Michelstag ain Pfundt Pfennigen Gelts gueter Landeswährung. Also geloben und versprechen Hanns Veichtner und sein' Hauwsfrauw mit ihren Treuen, für sich und all' ihre Nachkommen und Erben, alles, so in dem Kauwffbrieff begriffen ist, zu halten, auszerichten und ze volbringen. 1494 an Sand Vinzenzentag. (Dieser Kaufbrief wurde den Käufern zugestellt, kann also nicht hier sein.)  


Current repository
Urkunden Michaelbeuern

    Graphics: 
    x

    Original dating clause1494 an Sand Paulustag, des hl. Zweliffpoten.

    Comment

    N.B.: Ein anderes Haus zu Laufen im Oberdorf war der Kirche von Arnsdorf dienstbar laut Urkunde (Spruchbrief) vom Jahre 1477.
    Persons
    • Zeugen: Hanns Höhell ze Peuwrn, Benedikt Kamrer (Kammerdiener) daselben und Wolfgang Groß, Vischer aus Sehaym (Seeham).
      • Type: Zeuge
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.