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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 239
Signature: K 239
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1676 X 08, Rom
Breve Apostolicum. Papst Innozenz XI. verleiht den Mitgliedern der Rosenkranzbruderschaft in Arnstorff folgende Ablässe: 1. einen vollkommenen Ablaß am Tage der Aufnahme in die Bruderschaft (Beicht und Kommunion); 2. einen vollkommenen Ablaß in der Sterbestunde nach Empfang der Sterbesakramente oder, wenn dies nicht möglich ist, nach reumütigem Aussprechen des Namens Jesus; 3. einen vollkommenen Ablaß am ersten Sonntag im Oktober (Beicht und Kommunion und Gebet nach Meinung des hl. Vater in der Kirche zu Arnsdorf), mit Beginn der ersten Vesper; 4. einen Ablaß von 7 Jahren und 7 Quadragenen an vier Tagen des Jahres, die vom Ordinarius bestimmt oder wenigstens gutgeheißen werden (jedesmal Beicht und Kommunion und Besuch der Bruderschaftskirche); 5. einen Ablaß von 60 Tagen, sooft die Mitglieder in der Bruderschaftskirche der hl. Messe oder den Bruderschaftsandachten beiwohnen, Arme gastlich aufnehmen, den Frieden vermitteln, Leichen zu Grabe begleiten, an Prozessionen, die vom Ordinarius bewilligt sind, teilnehmen und das hlst. Sakrament zu Kranken begleiten oder, wenn dies unmöglich ist, 1 Vater unser und Ave Maria beten, ferner, sooft sie für die verstorbenen Mitglieder 5 Vater unser und 5 Ave Maria beten, Unwissende im Glauben belehren oder irgendein anderes Werk der Frömmigkeit oder der Nächstenliebe ausüben. Dieses Breve gilt für alle Zukunft. Wenn aber den Mitgliedern diese Ablässe schon anderweitig verliehen wurden durch Ablaßbriefe, die noch Gültigkeit haben, oder wenn die Bruderschaft schon einer Erzbruderschaft angeschlossen ist (vgl. K 238!) oder später angeschlossen wird, dann ist dieses Breve ungültig.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clauseDatum Romae apud sanctum Petrum sub Annulo Piscatoris, die 8. Octobris 1676. Im Consistorium zu Salzburg publiziert am 9. November 1676 von Joachim Albert, Freiherr von Leublfing.

    Places
    • Rom
       
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