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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 244
Signature: K 244
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1473, Salzburg
Urkunden der Schlosskapelle, jetzt Pfarrkirche zu Perwang (K 244 - K 250) K 244: Bau der Kapelle, Messenstiftung. Martin Mospek, Pfarrer zu Perndorf, tut kund, daß weilend Seybot, Niclas und Conrat die Noppinger zu den Zeiten, als er Pfarrer worden ist, in ihren Grund und Boden, der Swaig (Schwaigwiese) zu Perwang, eine neue Kapelle aufbauen habent lassen, also daß dieselbe in künftigen Zeiten Gott dem Allmächtigen zu Lob und Ehre und besunderbar zu Ehren des hl. Herrn St. Johannes des Täufers sollt geweiht werden, was aber nit beschehen ist, weil dieselbe Kapelle mit Gülten zu Ausrichtung des Lichts und der Kirchtag mitsambt dem Gotsdienst nit gegabt war (d.h. kein Vermögen hatte). Und nun aber haben Jörg und Cristan die Noppinger und ihre Schwester Magdalena, jetzt Sigmunds des Tumpergers Hausfrau, für sich und ihre Brüder Wolfgangen und Hansen die Noppinger, die jetzt in der Fremde sind, ihrer Vorfordern (Vorfahren) löblich Vornehmen und Anfang göttlicher Sachen angesehen, daß dieselben billig einen Fortgang gewinnen sollen, und habent darumb nach Tod ihre Vaters Cristoffen des Noppinger und seiner Brüder Hansen und Marchsen die benannt Capellen zu Perwang, damit sie künftigklich geheiligt und geweicht werde, mit Gunst und Willen des Pfarrers (Mospek), in dessen Pfarr dieselb Capellen gelegen ist, begabt mit freiem Grund und Boden, darauf sie gebaut steht, und mit einem Freythoff (Friedhof), der mit einer Mauer umfangen ist, und darzu mit 12 Schilling Pfennig Gelds ewiger Gült auf Grund und Boden des Hauses zu Straswalhen, darinn der Slatter sitzt und dient jährlich ain Pfunt Pfennig Gelds (1 Pfund hat 20 Schilling, somit fallen 8 Schilling den Noppingern zu und 12 Schilling der Kapelle), und darzu mit einem halben Pfunt Pfennig auf einer Peunt zu Tyttmaning, die der Freundt innehat, also daß dieselb Gült zu der benannten Capellen zu Perwang fallen soll ewiklich zu Beleuchtung und Ausrichtung des Gotsdienst, zu der Kirchweihe und zum Kirchtag St. Johanns des Täufers. Aus derselben Gült und von der Sampnung (Sammlung) der Capellen sollen einem Pfarrer ze Perndorf zu Ausrichtung beider Kirchtag (d.i. Kirchtag und Titularfest) jährlich 3 ½ Schilling Pfennig zufallen; dazu soll ihm an denselben Tagen auch der Dritteil aus der ganzen Sammlung gegeben werden zu Vollbringung eines gesungen Amts, einer Messe und einer Predigt. Darzu habent die benannten Noppinger nützlich fürgenommen, daß zu dem Einnehmen und Ausgeben der Nutz, Rent und Almosen zwen Zechbröbst aus der Pfarrgemeinde ze Perndorf jährlich sollen gesetzt werden, einer von dem Pfarrer und den Pfarrleuten zu Perndorf und der andere von den obgenannten Noppingern und ihren Nachkommen. Fürbaß habent die benannten Noppinger die obgemelt Kapellen, so dieselbe geheiligt und geweiht wird, fürgesehen mit einer ewigen Wochenmeß an dem Eritag (Dienstag) oder an einem andern fügsamen Tag in der Wochen, durch einen Pfarrer zu Perndorf oder seinen Briester ze halten, und darzu mit einem ewigen Jahrtag, der begangen soll werden jährlich an dem Mittwochen nach der Quatember in der Fasten in der benannten Capellen mit einer gesungenen Vigili, mit einem gesungenen Seelambt und einer gesprochenen (stillen) Meß, darinn gedacht soll werden aller obgenannter Noppinger Seelen, auch der, die dann künftigklich aus dem Geschlecht mit Tod vergehen werden. Darzu sie dann gegeben habent einem yeglichen Pfarrer zu Perndorf die hernachgenannten Stück und Güter mit ihren Gülten: item eine Wiese zu Rifen mit 3 Pfunt 60 Pfennig jährlicher Gült angeschlagen, item ein Guet, genannt der Hohenrigel und gelegen in Liechtentanner Gericht (Köstendorf), dient 4 Schilling 6 Pfennig ze Meisat, 15 Pfennig für Zehent, 2 Hühner und 24 Eier, item ain Krautgarten zu Tittmanyng, den der Sigelstorfer innehat, dient 4 Schilling Pfennig, und ist die Gült alle also angeschlagen auf 4 Pfunt 60 Pfennig. Als dann solches alles der benannten Noppinger Stiftsbrief, den sie ihm, dem Pfarrer Mospek, darumb eingeantwortet haben, klärlich ausweiset und begreifet. Also gelobt und verspricht Pfarrer Martin Mospek für sich und seine Nachfolger, daß er die obgemelt Stift (Stiftung) der Kirchweih und Kirchtäg, der Wochenmeß und des Jahrtags treulich und mit ganzem Fleiß vollbringen, fördern und ausrichten soll und will. Es ist auch zu merken, ob die egenannten Noppinger, ihre Erben und Nachkommen ihr Grebnuß (Grabstätte) in der Capellen zu Perwang haben wollten, so sullen und wellen Pfarrer Mospek und seine Nachfolger ihnen darinn kein Widerstand oder Irrung tun, sondern ihnen das gütlich gestatten.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1473 ze Salzburg, an Pfinztag (Donnerstag) nach sand Ambrosientag.

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    Die Wiese "Schwaig" ist auch genannt in der Urkunde A 246 vom Jahre 1540 in Kasten III. Nachdem die Kapelle auf diese Weise mit Gütern und Stiftungen versehen war, dürfte wohl auch die Einweihung der Kapelle bald darauf erfolgt sein.
    Places
    • Salzburg
      Persons
      • Gabriel Kesrer, Bürger ze Salzburg.
        • Type: Zeuge
      • Zeugen: Maister Hainrich Pegnitz, Licentiat in geistlichen Rechten, Pfarrer ze Snayttsee
        • Type: Zeuge
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