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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 42
Signature: K 42
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1326
II. Heft ( K 42 - K 88): Stiftskirche; Messenstiftungen Vorbemerkung: Die in diesem Heft beschriebenen Urkunden über die Stiftungen, womit die Klosterkirche bedacht wurde, sind nicht chronologisch geordnet, sondern nach den Stiftmessen-Verzeichnissen, welche nach der im Jahre 1640 erfolgten Messen-Reduktion angelegt wurden, besonders nach dem Verzeichnis, welches P. Michael Filz um das Jahr 1850 geschrieben hat. In diesen Verzeichnissen sind zuerst die täglichen und monatlichen Messen und die Quatembermessen eingetragen; dann folgen die Jahrtage, wie sie vom Jänner bis Dezember eines jeden Jahres gehalten wurden. Und in dieser Reihenfolge ist nicht auf das Alter der Stiftungen, sondern nur (nach Möglichkeit) auf den Sterbetag der Stifter Bedacht genommen oder auf die in den Urkunden enthaltenen Bestimmungen, wann der Jahrtag zu begehen sei. Die ersten vier Stiftungen, K 42 - K 45, sind in diesen Verzeichnissen nicht enthalten und sind also in dem Quatemberamt für die Stifter und Guttäter des Gotteshauses eingeschlossen. Nicht für alle Stiftungen liegen auch eigentliche Urkunden vor. Einzelne dürften verloren gegangen sein und hierin müssen die alten Verzeichnisse vor 1640 als Behelf dienen; in manchen Fällen wurde die Ausfertigung von Urkunden überhaupt unterlassen. Der Zweck dieses Heftes ist aber (also) nur die Beschreibung der vorhandenen Urkunden, weshalb hier nur die Urkunden selbst, in fortlaufender Zahl, K 42 - K 88, geführt werden, während jene Stiftungen, für welche keine Urkunden vorliegen, nur in der Form von eingeschaltenen Anmerkungen, damit die Arbeit doch etwas Ganzes bildet, miteinbezogen sind. Die neueren Stiftungen, seit 1857, sind hier nicht berücksichtigt. Bezüglich der Reduktionen wird auf die Akten verwiesen, die sich im Fach "Stiftskirche" befinden. 12.X.1927. K 42 Messenstiftung des Friedrich Chöppfelman und des Ulreich von Nußdorf. Alle Mittichen, d.i. jeden Mittwoch, eine Seelenmesse in der Katharinakapelle und jährlich der Jahrtag für die Tochter des Friedrich Chöppfelman und ihren Wirt (Ehemann) Friedrich von Nußdorf. Als Stiftungs-Kapital geben Friedrich Chöppfelman und Ulreich von Nußdorf den Herren zu Päuern "dreuzehen Pfunt an viertzig Pfenning Saltzpurger Münze". Diese Summe "schuof" (verschaffte) die Tochter des Chöppfelman dem Convent zu Päuern; vielleicht ist dieser Betrag ein Teil ihrer Erbschaft. Ein Pfund hatte 240 Silberpfennig. "13 Pfunt an 40 Pf." bedeutet also nicht 13 Pfund à 40 Pfennig, sondern 13 Pfund und 40 Pfennig, oder wahrscheinlicher 13 Pfund ohne (= weniger) 40 Pfennig, somit 12 Pfund und 200 Pfennig. Mit dieser Summe hat nun der Convent mit Willen, d.h. Bewilligung, des Abtes Vitalis den Hof zu Elling (jetzt in der Pfarre Moosdorf) gelöset und sollen die Herren den Hof innehaben in ihrer Oblagy (Oblay, Zuschuß zu ihrer Präbende) mit allem Recht, das dazu gehört, mit Dienst und mit Stift. Und daß, swer (= wer) Apt zu Päuern ist, den Hof von ihnen löse umb 13 Pfunt an 40 Pfennig, [d.h., wenn ein Abt den Hof an sich zieht und dafür seinen Conventualen die vorgenannte Stiftungssumme überweist und ausbezahlt,] dann sollen sie diese Summe anlegen nach dem Rat der Stifter, bzw. deren Kinder und anderer deren Freunt. Daraus ergibt sich einerseits, daß die Stifter darüber wachen wollten, wo das Kapital liege, damit es erhalten bliebe, und anderseits, daß der Convent für sich eigene Einkünfte hatte.  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1326, des nächsten Suntages vor Pluom-Ostern.

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    Vielleicht ist unter Pluom-Ostern der Palmsonntag zu verstehen, weil er nämlich auch der Osterblumentag hieß; dann wäre der Stiftbrief am Passionssonntag ausgestellt. (Pluom = Ostern. Pascha rosarum oder Pascha rosatum hieß das Pfingstfest.) Die Urkunde ist teilweise abgedruckt bei P. Michael Filz, Stiftsgeschichte, Seite 799 - 800. In den Stiftmessen-Verzeichnissen findet sich diese Stiftung nicht mehr vor. Anmerkung. Einige Jahre früher, an St. Kolmanstag 1320, haben Jans von Chunringe und sein Broder Leutolt auf die Steuer verzichtet, welche sie vom Hof zu Joching und von vier Lehen in der Wachau beanspruchen konnten. Ihr Vater Leutolt von Chuenring hatte schon im Jahre 1304 die gleiche Steuerbefreiung gewährt. [Die Herren von Kuenring besassen die Burgen Aggstein und Dürnstein in der Wachau.] Dafür sollte alle Jahre am Sonnenwend-Abend, also am 20. Juni, ein Jahrtag gehalten werden für die genannten zwei Brüder Jans und Leutolt von Kuenring, für ihre Vorfahren, besonders ihren Vater Leutolt von Kuenring und ihre Mutter, mit Ausläuten, Vigil, Seelenmessen, mit allem dem Gebet und aller Guttat, die anderen Mitgliedern der Bruderschaft des Conventes erwiesen wird. Denn Abt Albert und der Convent haben die beiden Brüder von Kuenring auch in ihre Bruderschaft aufgenommen. In den Stiftmessen-Verzeichnissen ist jedoch dieser Jahrtag nicht vermerkt. Der Hauptzweck der betreffenden Urkunde vom Jahre 1320 ist übrigens die Bewilligung der Steuerfreiheit, weshalb diese Urkunde unter die Jochinger-Urkunden eingereiht wurde sub A 2976.
     
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