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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 50
Signature: K 50
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1462
Jörg (Georg) von Haunsperg zu Vahenlueg, an derzeit Hofmarschalkch zu Salzburg, bekennt, daß der Erwirdig und geistlich Herr, Herr Jörg, Abt ze Beyern, Albrecht der Prior, und aller Convent ihm und seinen Vorvordern (Vorfahren), umb der gegebenen Güter willen und wegen der treuen Dienst und Lieb, welche die Haunsberger mit ihrer Begräbnis zu dem Gotteshaus zu Beyern haben, ebenso den Nachkommen der Haunsberger und allen gläubigen Seelen eine ewige tägliche Messe in der Frauen-Kapelle (Haunsbergerkapelle) am Frauen-Altar zu lesen versprochen haben. Von erst für Marchart und Hartneid von Haunsperg; für Hartneid, Hainreich und Seybot von Haunsberg, Herrn Marcharts Söhne; für Michel von Haunsperg, Hainreichs Sohn; für Martein, Andre, Hartneid und Hanns von Haunsperg, Michels Söhne; so nach den alten Briefen. Dann für Herrn Jörg, Caspar und Alban von Haunsperg, Marteins Söhne. (Dieser Jörg ist wohl identisch mit dem Aussteller der vorliegenden Urkunde.) Ferner für Andre und Wilpold von Haunsperg, Hartneids Söhne (und wahrscheinlich Michaels Enkel); für Jacob und Wolfgang von Haunsperg, Herrn Jörgens Söhne. Darzue ist ein ewigs Licht zu halten Tag und Nacht ( vgl. K 47 und K 48). Abt und Convent haben auch versprochen, darzue all Quatember ein Ambt zu singen von Unserer Lieben Frauen (in hon. B.M.V. in ihrer Kapelle, und in jeder Quatember einen Jahrtag: des Nachts mit Geläut und Vigil, des Morgens mit der Seelenmeß; soll alles gesungen werden, auch ist ein Teppich auf das Pflaster zu legen, wozu vier Steckkerzen gehören. Abt und Convent nehmen die Herren von Haunsperg, deren Hausfrauen, Vorfahren und Nachkommen in ihre ewige Bruderschaft auf und machen sie teilhaftig aller guten Werke und Gebete, die in ihrem Gotteshaus zu Beyern gebeten und verbracht werden, auch ist an Sonn- und Feiertag für sie auf der Kanzel nach der Predigt in der Pfarr zu Beyern das allgemeine Gebet zu sprechen. Um das alles (nämlich Messe, Licht, Amt, Jahrtag, Bruderschaft, Seel-Bitten, Besingen) haben die Herren von Haunsberg in die Abtey und dem Convent in die Oblay Guet, Gült und Gelt gegeben, als das die alten Brief darumb lauten und innhalten ( d.h. ausweisen). Und darzu gibt obgenannter Jörg Haunsperger das Güetl, genannt Prukch, zu Lamprechtshausen in der Pfarr gelegen (vgl. K 49) und hundert Pfund Pfenning in bereiten guten Gulden und Salzburger Pfenning gueter Landswährung, wofür Abt und Convent Gült kaufen sollen (d.h. jährliche Einkünfte auf Häusern und Gütern).  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1462 an der heyligen dreyer Künig tag.

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    Abgedruckt bei P. Michael Filz, Seite 849. Anmerkung. In diese Urkunde sind mehrere Stiftungen der Herren von Haunsberg zusammengefaßt, nämlich K 46 und K 48 und manche andere, wovon die Stiftsbriefe nicht mehr vorhanden sind. Die Urkunde des Herrn Jörg von Haunsperg enthält hinsichtlich der zu persolvierenden hl. Messen folgende Verpflichtungen: 1. eine tägliche Messe am Altar U.L.F. in der Haunsbergerkapelle, 2. alle Quatember ein Amt zu Ehren der Gottesmutter, 3. alle Quatember ein Jahrtag. Bei der Reduktion, welche vom Erzbischof Paris Lodron ddt. 16. Juli 1640 durchgeführt wurde, blieb die tägliche Messe bestehen, jedoch so, daß wöchentlich eine Messe davon unterbleiben konnte. Diese tägliche Messe, dato tamen uno vacantiae die infra hebdomadam, steht in den Messen-Verzeichnissen an erster Stelle. Es blieben also wöchentlich sechs Messen, die dann bei der zweiten Reduktion ddt. Rom, 3. Juli 1909, ad sextam partem, also zu einer wöchentlichen Messe, reduziert wurden. Die jährlichen vier Quatember-Ämter zu Ehren der Gottesmutter wurden im Jahre 1640 aufgelassen, sind demnach in den Stiftmessenverzeichnissen, die alle aus späterer Zeit stammen, nicht mehr angegeben. Die jährlichen vier Quatember-Jahrtage sind auch nach dem Jahre 1640 bestehen geblieben. Vgl. Seite 42. Die Messenstiftungen von Heinrich und Hartneid von Haunsberg (1342) und von Martin und Andreas von Haunsberg (1407) waren in der Urkunde des Jörg von Haunsberg wohl auch miteinbegriffen, scheinen aber bei der Reduktion 1640 davon wieder getrennt worden zu sein und haben dann als eigene Stiftungen weiterbestanden; vgl. K 66 und K 67, ebenso K 72 und K 73.
     
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