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Charter: Michaelbeuern, Benediktiner (1072-1951) K 54
Signature: K 54
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1391 II 14
Abt Hainreich, Perchthold der Prior, und der Convent geloben und gehaißen mit ihren Treuen den Zechleuten zu Dorffpeuern und der ganzen Pfarrmenig (Pfarrgemeinde) daselb, ain Wochenmeß zu haben und zu sprechen all' Samstag ewicleich ohne allen Abgang (ohne Ausnahmsfall) in der Pfarrkirchen zu sant Niclau zu Dorffpeuren in den Ehren der hl. Junkffrau sant Barbara und auf ihrem Altar, durch den Willen, d.h. vermöge der Stiftung des Herrn Nicla, ihres Conventbruders (Mitbruders, Conventualen) und dieweil ihres Pfarrers (zu Dorfbeuern und späteren Abtes) und der den vorgeschriebenen oder vorgenannten Altar gestifft hat in den Ehren (zu Ehren) der hl. Junkffrau sant Barbara willen mit den zwain Gütern, deren ains gelegen ist zu Wenndelmuotperg in Perndorffer Pfarr und in Mattseer Gericht und das freies Eigen ist (d.h. keiner Herrschaft untersteht) und das ander zu Dorffpeuren an dem Püchel, die Herr Niclau dem Abt und Convent und dem Kloster gefertigt (zugewiesen) hat umb die vorgeschriebenen Messen. Auch daß Abt und Convent dem vorgenannten Herrn Niclan ewiglich seinen Jahrtag begehen sollen, des Nachtes mit einer Vigili und des Mornitz (des Morgens) mit einer Seelmeß. Es soll auch Herr Nicla das Guet am Püchel zu Dorffpeuren innehaben sein Lebtag mit allen Rechten, Ehren, Nutzen und mit aller Gült. [Auf diesem Gut sitzt de Gan; die Gült, welche dieser davon jährlich zu reichen hat, fällt also Herrn Nicla zu.] Mehr ist zu wissen, ob die vorgeschriebene Meß von Not wegen am Samstag underwegen beleibt (unterbleibt), von welchen Sachen das geschehe, so sollen und wollen Abt und Convent die Mess haben und sprechen an dem Sunntag darnach ohne alles Verziehen. Täten sie das nit, so hat sich jedesmal, sooft es geschieht, auf die vorgeschriebenen Güter ein halb Pfunt Wachs verfallen, und mögen die Zechheut und Pfarrleut mit vollem Gewalt das Kloster wohl pfänden auf diesen Gütern über das ehgenannt halb Pfunt Wachs, wie sie verlust (gelüstet).  


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Urkunden Michaelbeuern

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    Original dating clause1391 an sant Valenteinstag des hl. Martrers, 14. Februar.

    Comment

    Das Gut zu Wendlberg wurde Herrn Nical von seinem Schwager Rappolt von Aufhaim sichergestellt (vgl. B 15 .. 1389) und ist vielleicht identisch mit der halben Hueb in K 53. Der Jahrtag für Herrn Nicla fehlt in allen Stiftmessenverzeichnissen, dafür ist immer Friedr. v. Nopping genannt. Quatembermessen (Seite 41 - 49.). Alle vier Quatemberzeiten (am Mittwoch) eine Vigil mit neun Lektionen samt einem gesungenen Seelenamt für alle Stifter, Guttäter und des Gotteshauses einverleibte Brüder und Schwestern (d. s. die Oblaten, die zur Bruderschaft des Conventes gehörten; P. Michael Filz nimmt dafür in seinem Stiftsmessenverzeichnis die Conventualen und Conföderierten). Dafür ist keine Stiftungs-Urkunde vorhanden.
    Persons
    • Der obgeschriebenen Tayding sind Zeugen: Hr. Ekkart der Alt von Tann zu Idem (Ibm) und Hr. Gamrett der Weissenegger, derzeit Richter zu Lauffen, und Fridreich der Noppinger von Perwang und Fridreich der alt Kayser zu Dorffpeuern und Andree daselben und Hainreich der Aycher, und Ulreich der Amman zu Hoffpeuren und Hainreich der alt Kelner daselbs.Unter den Zeugen ist an letzter Stelle noch genannt. Engelprecht von Schlipfingen.
      • Type: Zeuge
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