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FondMichaelbeuern, Benediktiner (1072-1951)
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Charter: C a.
Date: 1072 VIII 19
AbstractCopia donationis post primam fundationem Monasterii. Im Namen des hl. Kreuzes und der unteilbaren Dreieinigkeit. Im Jahre 1072 am 18. August, in der Regierungszeit des Königs Heinrich (IV.) wurde die Kirche zu Purin eingeweiht vom Patriarchen Syrus von Aquileja, Erzbischof Gebhard von Juvavum (Salzburg) und Bischof Dithwin, namentlich zu Ehren des Hl. Erlösers, des siegreichen hl. Kreuzes und der immerwährenden Jungfrau und Gottesmutter Maria. Um diese Kirche, wie es Sitte ist, mit einer Dotation auszustatten, gibt der genannte Patriarch mit Einwilligung seiner Mutter Pilhilde und in ihrer Gegenwart solche Besitzungen, welche sie mit ererbtem Rechte als Eigentum besessen haben, nämlich Purin mit allem Gut und mit der Gerechtigkeit, die von Anfang an zu allem Gut gehörte, und zwar soll dies alles der Kirche anheimfallen post tres vitas, nämlich sobald er selbst, seine Mutter und Mathilde, die Frau seines Bruders Friedrich, gestorben seien, indem es alles den Nonnen (zu) übergeben sei sub hac lege, daß nach den drei Sterbefällen keiner aus der Verwandtschaft etwas an sich ziehe und daß einer aus dem Grafengeschlechte des Patriarchen zum Schirmvogt aufgestellt werde, um das Gut zu verteidigen. Sollte aber doch einer aus den Nachkommen das den Nonnen übergebene Gut antasten, so sollen von ebendiesem Gut 12 Pfennige zu Rom auf den Altar des Apostelfürsten Petrus gelegt werden und die Abtei soll frei sein. Es folgen die Namen der Zeugen.

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Charter: K 131
Date: 1135
AbstractC. Pfarrkirche zu Seewalchen (K 131 - K 145) K 131 Vorbemerkung. An der Grenze von Ober- und Niederbayern heißt ein Bach der Türkenbach. Vor 1600 hieß er Turtinbach oder auch Turtinaha (Turtin-Ache). Dort sind die beiden Orte Obertürken und Untertürken. Wenn es nicht die Urkunde zu Mautern gegeben hätte, und wenn nicht mehrere oder vielleicht die meisten Zeugen aus Niederösterreich gewesen wären, möchte man sich gerne für den Türkenbach entscheiden, auch deshalb, weil der Bischof von Passau an und für sich lieber bayrische Höfe eingetauscht hätte als niederösterreichische. Jedoch konnten Höfe zu Deutschbach oder Totzenbach auch ganz gut zu seinem übrigen niederösterreichischen Besitz passen. Reginmar, Bischof von Passau, gibt auf Bitten des Abtes Trunto und des Schirmvogtes Grafen Chunrad (von Peilstein), sowie des Grafen Sigihard von Scala und dessen Bruders Gebehard, Grafen von Burghausen, dem Kloster zu Peuern in die Hände des Abtes Trunto und des Schirmvogtes Chunrad den ganzen Zehent der Pfarre Sewalhin und empfängt dafür vom Abte durch Tausch zwei Höfe zu Tuotinpach samt ihrer Zugehörung, jedoch so, daß ein geeigneter Priester, den der Abt dem Bischof präsentiert (pro quo dominus Abbas Episcopum rogaverit), mit der Seelsorge in der genannten Pfarre betraut wird.

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Charter: C 1
Date: 1137 VI 07
AbstractBulla Innocentii Papae II. confirmatoria. Inhalt der Urkunde. a. Genannt sind die Stifter des Klosters und zwar aus drei Zeiträumen. 1. Gräfin Ita von Burghausen, eine Halbschwester des Kaisers Lothar von Sachsen (1125 - 1137), und ihre Söhne Gebhard und Sighard, Grafen von Burghausen, die als Neffen des Kaisers Lothar bezeichnet sind. 2. Patriarch Sighard von Aquileia (+ 1078) und seine Mutter Pilhild, sowie seine Neffen Sighard von Burghausen, Gemahl der obigen Gräfin Ita, und Friedrich von Peilstein, nacheinander Schirmvögte des Klosters. 3. Der Comes Palatinus (Hofgraf) Hartwig, welcher das von den Ungarn zerstörte Kloster um das Jahr 970 wieder herstellte (nach Filz) und Graf Sizo. b. Die Rechte und Besitzungen des Klosters werden vom Apostolischen Stuhl bestätigt und in Schutz genommen. c. Für diesen Schutz soll das Kloster jährlich den Census Apostolicus zahlen: sub censu annuo unius aurei Romanis Pontificibus persolvendo. d. Der Senior der Stifter-Familie soll Schirmvogt des Klosters sein. Wenn er dieses Amt mißbraucht, so soll er vom Abte ein erstes, zweites und drittes Mal ermahnt werden, dann aber, wenn es nichts nützt, durch einen anderen Schirmvogt ersetzt werden. e. Dem Convent steht die freie Abtwahl zu. f. Wer sich an den Rechten und am Besitz des Klosters vergreift und nach dreimaliger Mahnung (unter Hinweis auf diese Bulle) den Schaden nicht gutmacht, verfällt der kirchlichen Censur.

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Charter: C 2
Date: 1182 V 09
AbstractBulla Lucii Papae III. protectoria. Diese Bulle geht nicht so ins Einzelne ein wie C 1, sondern nimmt im allgemeinen das Kloster und seinen Besitz unter päpstlichen Schutz. Die Urkunde ist an einigen Stellen schwach durchlöchert, die Schrift ist noch sehr deutlich. Die Seide ist hart an der Bleibulle abgeschnitten.

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Charter: K 146
Date: 1212
AbstractD. Pfarrkirche zu Obersulz (K 146 - K 163) K 146 Ita, Gräfin von Pleien (von Plain, aber eine geborene Gräfin von Burghausen), deren Vorfahren das Kloster zu Peuern gestiftet und mit Besitzungen begabt haben, wovon jedoch vieles durch das Überhandnehmen von Unrechtigkeit und Tyrannei dem Kloster verloren gieng, will nun die alten Stiftungen wieder vermehren und schenkt im Verein mit ihren Söhnen, Graf Lutold und Gebehard, Canonicus in Passau, dem Kloster die Taufkirche zu Sulze (Obersulz) und gibt dem Abte Friedrich und seinen Nachfolgern auch das Patronatsrecht über die genannte Kirche, natürlich mit der Verpflichtung, daß die Äbte dem jeweiligen Pfarrer zu Sulze von den dortigen Einkünften so viel lassen, als zu seinem Lebensunterhalt hinreicht. Dies alles ist geschehen im Einverständnis mit dem Bischof Manegold von Passau (zu dessen Diözese die Kirche zu Sulze gehörte).

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Charter: C 3
Date: 1213 IV 19
AbstractBulla Innocentii Papae III. inquisitoria. An den Bischof, den Propst zu St. Nicola und den Dekan von Passau, daß sie die zwei Brüder V. und Al. verhalten sollen, die dem Kloster zu Peuern geraubten Pferde zurückzugeben.

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Charter: C 6
Date: 1213 IV 20
AbstractBulla Innocentii Papae III. inquisitoria. An die Pröpste und Dekane zu Salzburg und Berchtesgaden, daß sie dem Kloster zu Peuern zu seinem Recht verhelfen sollen wider den Untervogt Heinrich von Törring, welcher die Untertanen so bedrückte, daß sie von Haus und Hof liefen, wodurch das Kloster seine Einkünfte verlor. Heinrich von Törring war einer der vom Schirmvogt Liutpold III. Grafen von Plain aufgestellten Untervögte.

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Charter: C 5
Date: 1213 IV 20
AbstractBulla Innocentii Papae III. inquisitoria. An den Abt von Mondsee und die Pröpste von Ranshofen und Suben, die Schuld des Al. de Asca, der das Kloster zu Peuern an Pferd, Ochsen u.a. geschädigt hatte, zu untersuchen und wenn nötig, durch Verhängung von Kirchenstrafen gegen ihm dem Kloster Recht zu verschaffen.

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Charter: C 4
Date: 1213 IV 20
AbstractBulla Innocentii Papae III. inquisitoria. An den Abt von Mondsee und die Pröpste der Chorherrenstifte Ranshofen und Suben, die Schuld der Brüder O. und Her. und einiger anderer aus der Diözese Passau, welche einen Holden des Klosters zu Peuern ergriffen und solange in Kerkerhaft gehalten hätten, bis sie ein bestimmtes Lösegeld erhielten, zu untersuchen und wenn nötig, mit kirchlichen Strafen gegen sie vorzugehen.

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Charter: C 7
Date: 1213 IV 22
AbstractBulla Innocentii Papae III. protectoria. In dieser Bulle ist die Exemption des Klosters deutlich ausgesprochen: monasterium, quod Apostolicam Sedem nullo respicit me(diante). Sonst ist die Versicherung des päpstlichen Schutzes allgemein gehalten. Specialiter autem in Sulze et in Tengilinge ecclesias, de Buren, de Percha et de Werech villas.

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Charter: K 147
Date: 1216 IV 15
AbstractPapst Honorius III. bestätigt dem Abt und Convent des Klosters zu Peuern den rechtmäßigen Besitz des Patronatsrechtes über die Kirche in Sulz, welches von der Gräfin I. und ihren Söhnen L. u. G. (Ita, Liutold, Gebehard) dem Kloster abgetreten und geschenkt wurde.

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Charter: K 51
Date: 1224 XI 19
AbstractBischof Gebhard von Passau, Graf v. Plain, verleiht dem Gotteshaus, d.h. dem Kloster, zu Peuern, welches von seinen Vorfahren (mütterlicherseits, von den Grafen von Burghausen) gegründet und von seiner Mutter Ita, Gräfin von Plain (Tochter des Grafen Gebhard I. von Burghausen) mit dem Patronatsrechte über die Pfarrkirche in Obersulz beschenkt wurde, nun kraft seines bischöflichen Rechtes das donum altaris zu Obersulz und zwar so, daß Bischof Gebhard und seine Nachfolger zur Bruderschaft des Conventes zu Peuern gehören und der Gebete und Vigilien daselbst teilhaftig sein sollen, und daß Abt und Convent das volle Recht über die Pfarrkirche in Obersulz besitzen sollen, wie es ihnen vermöge des ius patronatus und des donum altaris zukommt, wodurch sie die Vollmacht haben, einen Weltpriester als Pfarrer in Obersulz einzusetzen (habeant potestatem instituendi inibi sacerdotem et investiendi, non monachum sed clericum) und die Pflicht, demselben aus den Einkünften in Obersulz den nötigen Unterhalt zu geben, während der Überschuß von diesen Einkünften dem Kloster verbleiben solle. Dafür versprechen Abt und Convent, daß im Kloster für Bischof Gebhard von Passu und seine Nachfolger und seine Eltern von nun an täglich eine hl. Messe gelesen werde: Die Dominica de Ss. Trinitate; feria secunda pro defunctis; feria tertia de S. Spiritu feria quarta de Angelis; feria quinta pro peccatis; feria Sexta de S. Cruce; Sabbato de S. Maria. Abt Perthold und der Convent geben dieses Versprechen für ewige Zeiten.

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Charter: K 148
Date: 1224
AbstractGebehard, Bischof von Passau, gibt dem Kloster zu Peuern, welches von seinen Vorfahren (mütterlicherseits) gegründet wurde und dem er im Verein mit seiner Mutter Ita und seinem Bruder das Patronatsrecht über die Pfarrkirche in Sulze verliehen hat, auch noch kraft bischöflicher Auktorität und mit Einwilligung seines Chores (Domkapitels) das donum altaris über die genannte Kirche in Sulz (ius episcopale, quidquid in spiritualibus nobis, i.e. Episcopo Pataviensi, attinuit, scilicet donum altaris ... libere et perpetualiter). Dafür sollen Bischof Gebhard und seine Nachfolger vollen Anteil haben an den Gebeten und Vigilien, die im Kloster (in Burensi ecclesia) verrichtet werden. Abt und Convent besitzen das volle Recht auf die Kirche in Sulze, tum ex iure patronatus tum ex dono altaris, so daß sie die Macht haben, dort einen Priester, der aber kein Mönch ist, einzusetzen und zu investieren, dem sie aus den Einkünften derselben Kirche eine hinreichende Präbende anweisen sollen, während alles übrige, seien es Zehente oder Abgaben oder was immer, dem Kloster zukommen soll. Bischof Gebhard bekommt von Abt Perthold und dem ganzen Convent das Versprechen, daß für ihn (den Bischof) und seine Nachfolger täglich im Kloster eine hl. Messe gelesen werde. (Vgl. K 51 bei den Urkunden der Stiftskirche.)

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Charter: K 149
Date: 1226 VI 27
AbstractGebehardus, Bischof von Passau, macht bekannt, daß er die Kapelle, welche der Abt von Peuern, Magister Bertholdus, bei seinem ( d.h. des Klosters) Hof zu Wärich hat, mit Einwilligung des Pfarrers zu Wien, namens Heinrich, von der Pfarrkirche ausgeschieden habe, so daß diejenigen, welche zu diesem Hof gehören (omnis familia Abbatis, quae in eadem manet et pascitur curia), bei der genannten Kapelle das Begräbnis haben und die kirchlichen Sakramente empfangen. Das Scrutinium und der Zehent bleiben der Taufkirche, d.h. der Pfarrkirche, erhalten. Zur Entschädigung der oben genannten Freiheit weist Abt Berthold aus einem Weingarten, welchen ein gewisser Rudeger in Als innehat, 30 Denare (30 Pfennig) an, die jährlich am Fest des hl. Michael dem Pfarrer zu zahlen sind.

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Charter: B 1
Date: 1228
AbstractNach einem lange Zeit hindurch dauernden Besitzstreit zwischen dem Kloster zu Peuern und der Kirche zu Trunchirch um ein Gut zu Brisingen kommt es zu folgendem Vergleich: Das Kloster verzichtet auf das genannte Gut und erhält dafür von der Kirche zu Trunchirch 15 Talente Wiener Münze.

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Charter: K 89
Date: 1229 I 05
AbstractUrkunden über die Kirchen des Stiftes Michaelbeuern. B. Pfarrkirche zu Dorfbeuern; Kapelle zu Burgkirchen; Kapelle zu Lauterbach. K 89 Erzbischof Eberhard II. von Salzburg trennt die Kapelle zu Dorfeuern (in villa Pouwern) samt den Zehnten und den pfarrlichen Rechten (cum omni iure parochiali) von der Taufkirche zu Lamprechtshausen ab und übergibt sie dem Kloster zu Bouwern. Die neue Pfarre Dorfbeuern soll sich erstrecken bis zum Gresenberger Wald und Reitsberger Bach und bis an die Grenzen der Pfarre Berndorf. Der Erzbischof nimmt diese Abtrennung und Incorporierung vor aus treuer Verehrung gegen Magister Berthold, Abt zu Bouwern, et ecclesia Lamprehthusen tunc vacante (also zu einer Zeit, da die Pfarre Lamprechtshausen gerade unbesetzt war und damit kein Pfarrer Schwierigkeiten machen konnte). Jedoch soll die Mutterpfarre in den Einkünften nicht geschädigt werden und deshalb weist das Kloster den Hof zu Willenberg und ein Gut zu Schwerting, zusammen 2 Talente jährlicher Einkünfte, der Pfarre Lamprechtshausen zu "in recompensationem". Der Convent verspricht, nach dem Hinscheiden des Erzbischofs jährlich am Todestag den Jahrtag für ihn zu halten und die Kanoniker des Domkapitels in die Bruderschaft (in die Gebetsverbrüderung (aufzunehmen, weil das Domkapitel zu diese Abtrennung seine Einwilligung gegeben hat. Die Visitation der neuen Pfarre geschieht durch den Archidiakon von Salzburg, und von Dorfbeuern aus soll alljährlich eine Bittprozession zum Dom (limina beati Rondberti) gehalten werden.

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Charter: C 15
Date: 1232 III 05
AbstractBenedictus, Kämmerer des Papstes Gregor IX. bestätigt dem Abte den Empfang des Census der letzten 15 Jahre, i.e. quindecim marabottinos aureos, und des laufenden Jahres (cum uno praesenti).

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Charter: K 90
Date: 1232 III 15
AbstractBulla Gregorii Papae IX., confirmans monasterio possessionem Capellae S. Nicolai in Buren.

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Charter: C 8
Date: 1232 IV 02
AbstractBulla Gregorii Papae IX. confirmatoria. a. Die Observanz nach der Regel des hl.Benedikt soll im monasterium Buronense für immerwährende Zeiten beobachtet werden, d.h. das Kloster soll dem Benediktinerorden verbleiben. (Manche Klöster wurden nämlich damals Kanonikate oder wurden von Bischöfen und Fürsten anderen Orden übergeben. b. Die Besitzungen und nutzbaren Rechte des Klosters werden bestätigt und es werden auch alle Orte mit Namen angeführt, wo das Kloster größere Besitzungen hatte. c. Das Kloster hat die volle Freiheit hinsichtlich der Aufnahme von Novizen, kein Professe darf das Kloster wieder verlassen nisi aretioris religionis obtentu. (Es haben demnach die neuentstandenen Orden auf manche Mitglieder der Benediktinerstifte große Anziehungskraft ausgeübt; vielleicht hat sich manches Kloster mit dem Nachwuchs schwer getan, weil die neuen Orden schnell zu hoher Blüte gelangten.) d. Begünstigung zur Zeit eines allgemeinen Interdiktes. e. Das Kloster genießt päpstlichen Schutz, wenn ihm von kirchlicher oder weltlicher Seite ungebührliche Lasten auferlegt und wenn seine Freiheiten und Exemptionen angetastet werden. f. dem Convent wird neuerdings freie Abtwahl zugesichert.

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Charter: K 164
Date: 1241 VIII 22
AbstractE. Pfarrkirche zu Lamprechtshausen, Kapelle zu St. Alban (K 164 - K 200) K 164 Inkorporierung der Pfarre Lamprechtshausen durch Erzbischof Eberhard II. Abt und Convent von Beuern übergeben ihre Güter zu Tengelingen (Tegling bei Tittmonning) dem Erzbischof Eberhard und seiner Kirche ins volle Eigentum, ohne etwas dafür einzutauschen und ohne irgendein Entgeld von ihm zu beanspruchen. Diese Güter brachten wegen der Unverschämtheit der Untervögte dem Kloster nichts mehr ein, so daß sie für das Kloster wertlos waren. Erzbischof will aber doch den Abt und Convent entschädigen, damit nicht die klösterliche Observanz durch die Armut des Klosters Schaden leide, und gibt ihnen mit Einwilligung seines (Dom-)Kapitels die Pfarre Lamprechtshausen pleno iure, damit durch den Abt oder einen der Brüder der Gottesdienst und die Seelsorge ausgeübt werde, doch so, daß der Abt oder einer der Brüder, wenn der Archidiakon die Visitation vornimmt, zugegen sein müssen, um von ihm Anordnungen entgegenzunehmen und den Rechten des Archidiakons zu entsprechen, weil diese Rechte des Archidiakons von den Seelsorgern dieser Pfarrei unter Betonung des Pfarr-Rechtes manchmal schon angegriffen wurden zum Schaden der Ruhe und der Religion. Wer diesen Akt (der Inkorporation) umstößt, soll der Strafe Gottes und der Exkommunikation verfallen.

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Charter: K 150
Date: 1245 XI 10
AbstractOtto, durch Gottes Gnade Bischof von Passau, gibt der Allgemeinheit bekannt, daß er die Urkunden seiner Vorgänger, der Bischöfe Gebhard und Rudeger, genau durchgesehen habe. Es folgt nun die Urkunde des Bischofs Gebhard, K 148, in wörtlicher Abschrift, nur mit dem Unterschied, daß es am Schluß dieser Abschrift heißt: Data Pataviae anno 1224, XIII. Kl. Decembris; die Zeugen sind übergangen. Dann folgt in wortgetreuer Abschrift die Urkunde, womit Bischof Rudeger die von Bischof Gebhard dem Kloster verliehenen Schenkungen (des donum altaris in Sulz) gutheißt und seine Nachfolger verpflichtet, die Schenkung als unverletzlich zu betrachten und nicht umzustossen. Bischof Otto bestätigt nun, nachdem er sich mit dem Kapitel beraten hat, im Einverständnis seines Kapitels die von seinen Vorgängern dem Kloster gemachte Schenkung, doch so, daß die Rechte des Bischofs, des Archidiakons und des Dekans, gewahrt bleiben und daß sich das Kloster an seine versprochene Verpflichtung in divino officio halten muß und daß er und seine Nachfolger an den Gebeten und Vigilien im Kloster Anteil haben durch volle Angehörigkeit zur Klosterbruderschaft (plenum fraternitatis consortium, Gebetsverbrüderung).

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Charter: C 21
Date: 1250 III 31
AbstractBischof Rudeger von Passau gibt dem Abte in Biwerin die Vollmacht, zehn Raubmördern, die hingerichtet wurden (morte occisionis subitanea praeventis), nachträglich durch Dispens eine kirchliche Beerdigung zu geben; ebenso die Vollmacht, aus triftigen Gründen Gelübde umzuändern und dafür Almosen aufzulegen zum Nutzen der verwüsteten Kirche bzw. des Klosters. Die Urkunde ist gegeben pro recreatione nobilis columnae et gloriosae filiae nostrae, ecclesiae S. Michaelis in Biwerin, per malitiam hominum vastatae.

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Charter: A 3045
Date: 1252 II 02
AbstractVorbemerkung: Amt Währung bei Wien. Jetzt der XVIII. Bezirk der Stadt Wien. Kurzregrest: Heinrich von Loh und seine Hausfrau Alhaid (oder Adelheid) verkaufen ihren Besitz zu Synmaningen (Simmering, jetzt im XI. Bezirk von Wien), bestehend aus Äckern, Weingärten, Wiesen und Weiden, um 26 Pfund Wiener Pfennige dem Gotteshaus, Abt und Convent zu Buern, durch Bruder Friedrich, welcher als Procurator des Abtes und Conventes den Kauf abschließt. Abt und Convent verpflichten sich freiwillig, den Verkäufern jährlich 6 Pfennig zu Burgrecht zu dienen. Dem ist noch beigefügt: wenn dieser Besitz weiter verkauft wird, so haben die Verkäufer (Abt und Convent) und die neuen Käufer dem Heinrich von Loh je 12 Pfennig als Ableit und Anleit zu zahlen.

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Charter: B 2
Date: 1256 V 27
AbstractSchenkung. Der Ritter Heinrich von Hohenmuos hat im Einverständnis mit seiner Ehefrau Bertha dem Gotteshaus (Kloster) in Bivren (Peuern) zwei Höfe geschenkt, einen zu Hoenmuos und einen zu Wihcsee, samt 24 Hörigen und deren Nachkommen. Hohenmuos ist Hehermoos in der Pfarre Haigermoos. Wihcsee, vicus am See, ist Weichsee in der Pfarre Moosdorf. Zu Hehermoos hatte das Kloster später zwei Güter, das Kürschnergut (vgl. den Erbrechtsbrief A 992 .. 1640) und den halben Hof (vgl den Erbrechtsbrief A 993 .. 1640); vielleicht so, daß der einstige ganze Hof geteilt wurde. Über den Hof zu Weichsee vgl. A 206 .. 1522 und A 1556 .. 1667. Nun zur Urkunde B 2. Nach dem Ableben des Heinrich von Hohenmuos gibt sein Bruder Rutherus vor dem Abte Or(tolf) und dem Convent sancti Colomanni in Medlico (Melk) die Erklärung ab, daß er mit dieser Schenkung einverstanden sei.

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Charter: B 3
Date: 1257 V 29
AbstractAbt Chunrad und der Convent zu St. Michael in Bevern geben allen Christgläubigen bekannt, daß der Ritter Heinrich von Hohinmos und seine Ehefrau Bertha ihren Hof zu Wihse (Weichsee) pro remedio animarum suarum omniumque parentum suorum gegeben haben, jedoch mit der Vereinbarung, daß ihnen im Kloster, wohin sie sich zurückzogen, zwei Präbenden auf Lebenszeit gewährt würden. (Die Eheleute haben also im Kloster und auf Kosten des Klosters ihre letzten Lebensjahre verbracht. Nach dem Tode des Heinrich von Hohinmos hätten aber die Ritter Chunrad von Pirhach (Pirach in der Pfarre St. Pantaleon) und seine Kinder und seine Geschwisterkinder Hartwik und Gebhard diese Schenkung angefochten unter dem Vorgeben, sie seien die nächsten gemeinsamen Erben dieses Hofes. Schließlich hätten Chunrad von Pirhach und seine Miterben den Mahnungen kluger Männer und den anhaltenden Bitten des Abtes nachgegeben und den erwähnten Hof am Pfingstdienstag dem Kloster wieder anheimgestellt und ihn, d.h. eine Urkunde, eigenhändig und vor allem Volke und freiwillig auf den Altar des hl. Michael gelegt.

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Charter: C 16
Date: 1260 III 26
AbstractDie Urkunde enthält zum voraus eine Abschrift der Vollmacht, welche Papst Alexander IV. dem Magister Johannes, seinem Vertrauten (familiari) gegeben hat, in Allemannien und Ungarn den Census einzuheben. In den letzen 3 ½ Zeilen bestätigt Johannes, Papae familiaris et Nuntius: a vobis, Domine Abbas Burenn, de censu sedis Apostolicae debito pro viginti septem annis praeteritis, pro quolibet anno unum marabottinum, sicut in vestro privilegio continetur ... recepisse. Dat. apud Salsaburgam (Salzburg), anno 1260.

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Charter: C 22
Date: 1268 I 06
AbstractLiterae indulgentiarum. Bischof Heinrich von Chiemsee, Franziskaner, erteilt allen, welche die Kirche zu Peurn, die durch Brand, Raub, feindliche Einfälle, durch Hagel und anderes Unglück arg gelitten hat, durch Almosen unterstützen oder ihr hilfreiche Hand bieten, einen Ablaß von 40 Tagen.

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Charter: K 167
Date: 1268
AbstractAblaßbrief. Heinrich, Bischof von Chiemsee, Mitglied des Franziskanerordens, bittet und mahnt die Gläubigen, milde Beiträge zu leisten für die Kirche des hl. Johannes des Täufers und des hl. Martinus in Lamprechtshausen und für die Kirche des hl. Nikolaus in Peurn (Dorfbeuern), welche an Gebäuden, Lichtern und anderen Dingen großen Mangel leiden, und verleiht allen, die den genannten Kirchen hilfreiche Hand bieten, 40 Tage Ablaß.

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Charter: C 23
Date: 1272 VIII 04
AbstractLiterae indulgentiarum. Weil die Kirche zum hl. Michael in Päuwern an Gelübden, Büchern, Paramenten und Ornamenten durch Brand sozerstört ist, daß sie ohne Beihilfe der Christgläubigen kaum oder überhaupt nicht aus der Asche wieder erstehen kann, verleiht Bischof Petrus von Passau allen, die der genannten Kirche zu Hilfe kommen, einen Ablaß von 40 Tagen. Ad quinquennium.

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Charter: C 24
Date: 1276
AbstractC 24. Zusammenstellung der Begünstigungen und Ablässe für die Wohltäter des abgebrannten Klosters zu Peuern: a. Papst Gregor X. (1271 - 1276) erläßt allen, die dem Kloster (quod sedem Apostolicam nullo respicit mediante, also exemt ist) hilfreiche Hand bieten, den jährlichen Census (karrinam et annalem). Die Urkunde fehlt. b. Ebenso Papst Innozenz V. (1276), dessen Urkunde auch nicht mehr vorliegt. c. Erzbischof Friedrich II. von Salzburg (1270 - 1284) gewährt 40 Tage Ablaß. Die betreffende Urkunde ist nicht mehr vorhanden. d. Bischof Petrus von Passau gewährt 40 Tage Ablaß; in perpetuum, während in C 23 auf fünf Jahre. Also wird es sich hier um einen weiteren Ablaßbrief handeln, etwa 1277, der verloren gegangen ist. e. Bischof Heinrich von Chiemsee erteilt 40 bzw. 100 Tage Ablaß. Vgl. C 22. f. Bischof Wernhard von Seckau erteilt 20 Tage Ablaß. Die Urkunde fehlt. g. Abt Heinrich III. (1267 - 1283) und der Convent geben allen ihren Wohltätern Anteil an den guten Werken und opfern für sie alle Jahre 52 hl. Messen auf. Für wen dieses Dokument ausgefertigt wurde, ist darin nicht angegeben. Vielleicht haben alle größeren Guttäter ein solches Dokument vom Abte bekommen, vielleicht wurde es den Bittschriften um Unterstützungen beigelegt. Zusammengestellt wurde dieser Auszug aus Gunst -und Ablaßbriefen sicherlich im Kloster und zwar nach 1276, in welchem Jahre Innozenz V. zur Regierung gekommen und auch gestorben ist, und noch zu Lebzeiten des Abtes Heinrich, also zwischen 1276 und 1283.

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