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FondUrkunden (1296-1917)
  1. Stiftsgeschichte
  2. Die Gründung des Zisterzienserinnenstiftes Schlierbach im Jahr 1355 war bereits einige Jahre zuvor durch die Errichtung geistlicher Stiftungen zur Burgkapelle Schlierbach vorbereitet worden. So widmete Ulrich IV. von Kapellen, dem die Burg gehörte, 1346 ein Gut zur Stiftung eines ewigen Lichts für den Jakobsaltar. Wenige Jahre später gaben die Herren von Kapellen ihre Burg zu Gunsten der Walseer auf, die, wie aus der Stiftungsurkunde vom 22. Februar 1355 hervorgeht, dort ein Zisterzienserinnenstift einrichteten. Die erste Äbtissin kam mit 12 Nonnen aus dem Kloster Baindt in Schwaben, welches im Einflußbereich der Walseer lag. Die Vogtei über das Kloster wurde ebenfalls bereits in der Stiftungsurkunde geregelt; Schutzherr der Zisterzienserinnen wurde Herzog Albrecht II. 1368 wurde Schlierbach dem Abt von Säusenstein, das 1334 ebenfalls von den Walseern gegründet worden war, unterstellt. Die päpstliche Bestätigung der Klostergemeinschaft erfolgte 1371 durch Papst Gregor IX.

    Trotz Versuchen die Einkünfte der Stiftung zu verbessern, verfügte das Kloster, dessen Besitzstand mit einer Schenkung 1395 formell abgeschlossen war, stets nur über eine unzureichende wirtschaftliche Grundlage.

    1556 musste Abt Gottfried von Wilhering "mangels einer Äbtissin" die Administration des Klosters übernehmen. Danach folgte eine 64 Jahre dauernde Zeit der Verwaltung von außen - der Übergang in weltlichen Besitz wurde durch den kaiserlichen Klosterrat verhindert. Im Zuge der Gegenreformation strebte man eine Wiederbesiedelung des Klosters an; Kremsmünster versuchte sich Schlierbach einzuverleiben. Der Kaiser entschied sich jedoch für eine Rückgabe an den Orden. Diesmal waren es jedoch Zisterzienser, die im Jahr 1620 unter der Leitung von Abt Wolfgang Sommer (1620-1627) aus Rein in das ehemalige Frauenkloster einzogen. Sie waren auch in der Lage, seelsorgliche Pflichten in den Pfarren zu übernehmen.

    Unter Abt Nivard II. (1696-1715), der den barocken Neubau zu einem Abschluß brachte, erreichte das Kloster einen Personalstand von 32 Konventualen. 1674 hatte man mit der Barockisierung begonnen, die 1712 mit dem Bau eines neuen Bibliothekstraktes endete.

    Trotz eines allgemeinen Niedergangs in josephinischer Zeit entging die Zisterze einer Aufhebung, aber die schlechte wirtschaftliche Lage brachte Schlierbach an den Rand des Ruins. Erst nach 1851 erlebte das Kloster langsam wieder einen Aufschwung, der sich unter Abt Alois Wiesinger (1917-1955) fortsetzte. Am Ende seiner Amtszeit umfasste der Konvent 50 Mitglieder und 1939 war das Missionskloster Jequitibá in Brasilien gegründet worden. Das Schlierbacher Stiftsgymnasium existiert seit 1925.

    Heute umfasst der Schlierbacher Konvent 21 Mitglieder unter der Leitung von Abt Altmann Hofinger, die insgesamt neun Pfarren betreuen: Heiligenkreuz, Kirchdorf, Klaus, Micheldorf, Nußbach, Schlierbach, Steinbach am Ziehberg, Steyrling und Wartberg.

    Literatur:

    Schlierbach (1355-1556), in: Orden, Säkularinstitute und Geistliche Gemeinschaften in der Diözese Linz. Eine historisch-topographische Dokumentation, hrsg. von Monika WÜRTHINGER und Josef HÖRMANDINGER (Linz 2005) 247-248.

    Schlierbach (ab 1620), in: Orden, Säkularinstitute und Geistliche Gemeinschaften in der Diözese Linz. Eine historisch-topographische Dokumentation, hrsg. von Monika WÜRTHINGER und Josef HÖRMANDINGER (Linz 2005) 161-166.

    Hannes ETZLSDORFER/Klaus RUMPLER, 650 Jahre Stift Schlierbach (2005).

  3. Bestandsgeschichte
  4. An mittelalterlichen Beständen werden neben einem Urbar aus dem Jahr 1395 auch die erhaltenen Urkunden im Stiftsarchiv Schlierbach aufbewahrt. Sie wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von einem unbekannten Konventualen in Regestenform in einem handschriftlichen Repertorium verzeichnet.

    Ansonsten ist die mittelalterliche Überlieferung, da es sich um einen Frauenkonvent handelte, dünn.

  5. Benützte Editionen/Regestenwerke
  6. Oberösterreichisches Urkundenbuch 4 - 11

    Urkundenrepertorium Stiftsarchiv Schlierbach

  7. Editionskritik
  8. OÖUB

    In den Statuten des am 19.11.1833 gegründeten oberösterreichischen Musealvereines, der die Sammlung, Verzeichnung, Beschreibung und Erklärung der Denkmäler der oberösterreichischen Geschichte zur Aufgabe hatte, findet sich unter Punkt 2 folgende Aufgabe: "[...] eine Sammlung von Urkunden [anzulegen], welche die Geschichte dieser Provinz im allgemeinen oder einzelner Ortschaften oder denkwürdiger Personen insbesonders betreffen, vorzüglich aber jener, welche geeignet sind, das Andenken von Stiftern und Wohlthätern zu erhalten oder das Leben und die Verfassung längstverschwundener Jahrhunderte anschaulich zu machen". Um diesem Anspruch eines territorial ausgerichteten Urkundenbuchs gerecht zu werden, wurde 1836 eine eigene Sektion des historischen Fachs zur Sammlung und Bearbeitung urkundlicher Geschichtsquellen des Landes ob der Enns eingerichtet, deren erste Aufgabe die Anlage des so genannten "Diplomatariums", einer Sammlung von Abschriften aller das Land ob der Enns betreffenden Urkunden bis 1519, war. Dies sollte bereits hinsichtlich eines zukünftigen "Codex diplomaticus Austriae super Onasum" geschehen. Der dafür zuständige Referent war ab 1837 Jodok Stülz, Chorherr in St. Florian, seine unmittelbaren Mitarbeiter Georg Weishäupl, Ferdinand Wirmsberger und Mansuet Aust. Von 1837 bis 1862 wurde das Diplomatarium erstellt, das die Originale bis 1500 erfasst, die kopiale Überlieferung aber nicht systematisch berücksichtigt.

    Ab 1852 wurde das "Urkundenbuch des Landes ob der Enns" herausgegeben, wobei der erste Band die "Codices traditionum" enthält. Herausgeber war Andreas von Meiller, der für die endgültige Gestaltung verantwortlich war. Im Vorwort zum ersten Band des Urkundenbuches werden die Editionsrichtlinien folgendermassen definiert: "Bei dieser Sammlung wurde der Grundsatz festgehalten, dass es sich zuerst und vorzüglich darum handle, einen buchstäblich getreuen Text der Urkunden wiederzugeben. Zufolge desselben wurde jedes Original, welches aufgefunden werden konnte, mit sorgfältiger Genauigkeit abgeschrieben, und dann erst der Sammlung einverleibt, nachdem [...] die Abschrift mit der Urschrift war verglichen worden. [...] Wo kein Original mehr vorhanden war, musste man zu Copialbüchern oder anderen Abschriften seine Zuflucht nehmen. Nur von der genauen Copirung der urkundlichen Unterscheidungszeichen, und der Bezeichnung der Anfänge der Zeilen glaubte man Umgang nehmen zu müssen, da der daraus entfallende Gewinn in der That doch ziemlich gering anzuschlagen ist. Auch falsche oder verdächtige Urkunden, deren Anzahl indessen jedenfalls klein ist, glaubte man nicht ausschliessen zu dürfen. Oft ist nur die Form unecht, während der Inhalt Wahres bezeugt."

    Die Urkunden sind in chronologischer Reihenfolge in Volltext aufgenommen, Datum und Ort sind aufgelöst und sie verfügen über ein kurzes Kopfregest. Außerdem wird die wichtigste Literatur genannt.

    1869 wurde Stülz von Pius Schmieder als Referent abgelöst, dem 1875 Johann Nepomuk Faigl und 1899 Viktor Freiherr von Handel-Mazzetti nachfolgten. 1912 wurde das Unternehmen eingestellt und das gesamte Material des Diplomatars dem Oberösterreichischen Landesarchiv übergeben, das das Urkundenbuch ab 1929 fortführte.

    Im Vorwort von Erich Trinks zum zehnten Band des Urkundenbuchs (1938) geht dieser auf die Problematik des Diplomatars ein, dessen Abschriften teilweise nahezu hundert Jahre alt sind und in der Qualität naturgemäß unterschiedlich. "Eine Neuvergleichung der deutschsprachigen Urkunden, die in etwa 50 Archiven verstreut sind, wäre wegen des Aufwandes an Zeit und Kosten nicht ausführbar gewesen, hätte sich aber auch nicht gelohnt, [...] auch ist die genaue Berücksichtigung der Orthographie, besonders der Interpunktionen und phonetischen Zeichen, so wichtig sie für die sprachwissenschaftliche Forschung wäre, bei Urkundenveröffentlichungen für den allgemeinen Gebrauch nicht angebracht, weil die Fremdartigkeit des Schriftbildes [...] auf den Benützer überaus störend wirkt [...]." Nicht mehr alle Urkunden wurden volltextlich aufgenommen; bei denjenigen, die von den Herausgebern als stark formelhaft eingeschätzt wurden, "wurde [...] unter Hinweglassung aller Formeln der gegenständliche Inhalt der Urkunde mit deren eigenen Worten herausgelöst und in kurzer Form die Verbindung zwischen den einzelnen Teilen hergestellt [...]." Das führt dazu, dass ein Teil der Urkunden in einer Mischform zwischen Edition und Regest dargeboten wird, die sicher nicht allen Fragestellungen gerecht wird.

    1956 lagen mit dem 11. Band die Urkunden bis 1400 vor. Erst 2005 wurde vom Oberösterreichischen Landesarchiv gemeinsam mit der "Gesellschaft für Landeskunde" (früher Oberösterreichischer Musealverein) die Initiative ergriffen, um einerseits dieses Großprojekt über das Jahr 1400 hinaus weiter in die Neuzeit fortzusetzen und andererseits die bereits vorliegenden Bände kritisch zu überarbeiten und zu ergänzen. Die wesentlichen Ziele sind einerseits die Aufnahme aller urkundlichen Quellen im Bereich des heutigen Bundeslandes Oberösterreich bis in die Neuzeit in eine Datenbank und die Erstellung und Veröffentlichung zeitgemäßer Regesten und Transkriptionen, andererseits die Bereitstellung digitaler Abbildungen im Internet. Diese Zielsetzungen decken sich teilweise mit jenen des Projektes Monasterium.Net, weshalb eine intensive und für beide Seiten ertragreiche Kooperation vereinbart wurde.

    Literatur:

    Erich TRINKS, Das Urkundenbuch des Landes ob der Enns, in: JbOöMV 85 (= Festschrift zum hundertjährigen Bestand des oberösterreichischen Musealvereines und des Landesmuseums, Linz 1933) 587-636.

    Repertorien:

    Für den größten Teil der Urkunden bis zum Jahr 1399 wurden die Regesten und Transkriptionen der Bände 2-11 des Oberösterreichischen Urkundenbuchs (OÖUB) herangezogen. In den Fällen, in denen die jeweiligen Urkunden nicht anderweitig - durch Editionen oder Regestenwerke - erschlossen waren, wurde auf die Repertorien Stiftes zurückgegriffen. Diese archivischen Findbehelfe, die im 19. Jahrhundert handschriftlich angefertigt wurden, dienten der Erschließung und leichteren Zugänglichkeit der Urkunden vor Ort und sind daher eigentlich nicht für eine Publikation vorgesehen. Die kurzen Regesten, die in den Repertorien enthalten sind, folgen dementsprechend auch nicht den allgemeinen Richtlinien, die für heutige Regestenwerke opportun sind. Der Informationsgehalt der Repertorien kann demnach sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr unterschiedlich sein und geht im Normalfall über eine oberflächliche inhaltliche Zusammenfassung nicht hinaus - was für den Zweck der Anfertigung völlig ausreichend ist.

    Die Veröffentlichung der Regesten im Rahmen des MOnasteriuM-Projekts dient einer ersten Orientierungshilfe und soll ansonsten nicht erschlossenes Urkundenmaterial zumindest vorläufig und unter Berücksichtigung des Charakters der Repertorien leichter benützbar machen. Längerfristig soll die Bereitstellung der Urkunden im Netz aber zu einer tieferen und heutigen Standards entsprechenden Erschließung ihrer formalen und inhaltlichen Merkmale führen.

Kathrin Kininger