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Charter: Urkunden (827-1854) 1370 VI 15
Signature: 1370 VI 15
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15. Juni 1370
Ein Gerichtsbrief Niklas des Tunczen des Artolfs Sohnes und Amtmannes auf des Herzogs Gut. Vor ihm im offenen Gericht ist erschienen Chunrat der Santperger, der Herrn von Wilhering Hofmeister (zu Klosterneuburg) und klagt wegen versessenen Dienstes von 2 lb. auf 3 Rahen Weingärten gelegen an der Mitterpeunt genannt der Stätzer, wovon man jährlich dient dem Herzog 24 W.d. zu Grundrecht und den Herrn von Wilhering 2 lb. Geld zu Burgrecht als Überzins. Er frage nun, was Recht wäre. Das Gericht beschied: man soll ein Fürbot erlassen an die, welche im Nutz und Gewähr des Weingärtens säßen. Das geschah; der Fronbote entbot in 3mal 14 Tagen und bewahrheitet diese Ausrichtung. Es erschien niemand, dann wurden zwei Beschauer abgesendet, welche sagten, daß der Weingarten nicht so viel werth sei, als der versessene Dienst und die "Czwispild", welche die Hofmeister fordere. Auf die weitere Frage: Was Rechtens? erfolgte zur Antwort: der Amtmann soll die Gewehr 14 Tage innhaben nur den Erben an beiden; geschähe keine Lösung, soll man dem Hofmeister die Gewehr eingeben. Letzteres geschah auch. Siegler: der Amtmann und Jacob Pernhartz.
Source Regest: Regestenbuch Wilhering Nr. 780
 
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