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FondUrkundenreihe B
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Date: 1554.05.26
AbstractDer Dekan Petrus Canisius, der Senior Leonhard Villinus und die ganze Theologische Fakultät der Universität Wien bestätigen als Superintendenten der Trappschen Stiftung, dass sie mit Wissen des Rektors und Konsistoriums dem kaiserlichen Postmeister zu Wien, Paul Wolzogen, zwei Wiesen verkauft haben. Die nebeneinander liegende Wiesen umfassen je 6 Tagwerk, befinden sich oberhalb von Himberg (Hymperg) im Münchendorfer (Munckhendorffer) Feld nächst der Wiese des Pfarrers von Perchtoldsdorf und werden die Rocheret Wiesen genannt. Die Superintendenten haben die Wiesen für 115 Gulden rheinisch von Hans Reitmair (Reytmayr) und seinen Erben gekauft.

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Date: 1555.02.17
AbstractPaulus Fabricius (Fabricius), Magister der freien Künste und Prof. der Mathematik, verspricht im Beisein der genannten Zeugen, Walburga, die Tochter des verstorbenen Mag. Georg Rithaimer (Rithameri) und seiner Frau Polixena, zu heiraten. Walburga Rithamer bringt 200 Pfund Pfennige Heiratsgut ein, während Fabricius ebenfalls 200 Pfund Pfennige Widerlegung [Gegengabe zur Sicherung des Heiratsguts] und 100 Pfund Pfennige Morgengabe einbringt; damit beträgt das gesamte Gut 500 Pfund Pfennige. Falls Fabricius vor seiner Frau stirbt, erhält sie das Heiratsgut und die Morgengabe als freies Eigen, gleichgültig ob gemeinsame Kinder vorhanden sind oder nicht. Weiters erhält sie den Fruchtgenuss der Widerlegung, nach ihrem Tod geht das Gut an die nächsten Erben von Fabricius über. Falls Walburga vor ihrem Mann stirbt, geht die Widerlegung wieder in seinen Besitz über, während er lebenslang den Fruchtgenuss aus dem Heiratsgut erhält. Dieses geht nach seinem Tod an ihre nächsten Erben über; die Morgengabe darf sie frei vererben. Das fahrende Gut geht nach dem Tod eines Ehegatten zu gleichen Teilen an den überlebenden Teil und eventuelle Kinder bzw. Erben. Während der Ehe erworbene Güter sollen beiden Ehegatten gemeinsam gehören.

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Date: 1556.06.02
AbstractPeter Prechtl (Prechtl) und Marx Salzer (Salczer), beide Bürger von Kassau (Cassaw) [Kaschau/Kosice], bestätigen als Bevollmächtigte der Ehefrau des Kassauer Bürgers und Schneiders Barezi (Barezii), welche die Tochter des verstorbenen Kollegiaten der Universität, Mag. Christoph Hermann (Herman), ist, dass sie in ihrem Namen vom Rektor und Konsistorium der Universität das aus der Verlassenschaft des Mag. Hermann stammende Erbe übernommen haben. Der Wiener Bürger Hans Lichtenperger (Liechtenperger), der Bürge für die beiden Bevollmächtigten ist, bestätigt dies ebenfalls.

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Date: 1562.04.01
AbstractHans Auman (Auman) erteilt im Namen seiner Frau Anna, geb. Krabatt (an statt seiner hausfraw Anna ain geborne Khrabattin) dem Dr. jur. utr. Jörg Prechius (Prechius) Vollmacht und Generalgewalt für die Abwicklung etlicher Rechtfertigungen, die bei der [Niederösterreichischen] Regierung, dem Landmarschall und dem Konsistorium der Universität Wien offen sind.

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Date: 1562.10.17
AbstractDer Stadtschreiber von Wiener Neustadt (Neustatt), Leonhard Freisleben (Freisleben), bevollmächtigt seinen Sohn Christoph Freisleben, dem Rektor und dem Konsistorium der Universität Wien das Testament von Leonhards verstorbenen Bruder Dr. jur. Christoph Freisleben, das dieser wenige Tage vor seinem Tod verfasst und seinem Bruder übergeben hat, zur Bestätigung vorzulegen, damit die Verlassenschaft abgewickelt werden kann.

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Date: 1563.05.10
AbstractDer Stadtrichter von Wien Hans von Thau (vom Tau) bestätigt, dass der Prokurator Johann Haunstein (Haunstain) als Bevollmächtigter des Buchdruckers und Bürgers Michael Zimmermann (Zimerman) vor ihn gekommen sei, als er mit den geschworenen Beisitzern auf der Bürgerschranne in Gerichtssitzung war. Haunstein führte Beschwerde wegen eines Bescheids 21 Gulden rheinisch betreffend, der an Zimmermann als Kläger sowie an Mag. Johann Pampelius (Paimpel) als Bürge des Hans Lautensack (Lauttnsakh) erging. Der Bescheid wurde am 16. Dezember 1560 nach einer mündlichen Befragung vor dem Stadtgericht von Bürgermeister und Rat als mittlerer Instanz erlassen. Am 21. April 1562 wurde im Namen Kaiser Ferdinands I. durch den Statthalter und Regenten der niederösterreichischen Lande [Gabriel Ritter von Kreuzer] bestätigt, dass die zwischen Zimmermann und Pampelius anstelle des verstorbenen Lautensack vereinbarte Festsetzung (dingnus) für erledigt erklärt und der Bescheid vom 16. Dezember 1560 anerkannt. Das Schreiben wurde vom Statthalter-Amtsverwalter Niklas von Neuhaus (Neuhaus), vom Kanzler Freiherr Erasmus von Puchheim (Erasam von Puechaim) und Dr. Laurenz Kirchhammer (Kuerchhaimer) unterschrieben. Der Bescheid vom 16. Dezember 1560 lautet, dass beide Parteien bei der Schätzung (uberschatzung) der bei Gericht erlegten Exemplare bleiben sollen, die Zimmermann an sich nehmen darf, während das darüber hinausgehende (ubermaß) durch den Bürgen Lautensacks, Mag. Pampelius, innerhalb von 14 Tagen an Zimmermann zu zahlen ist. Die "Überschatzung" vom 12. August 1560 besagt, dass auf Ansuchen des Hans Lautensack im Beisein des Michael Völkl (Völkhl), Nachrichter zu Wien, durch Andreas Holzwart (Holtzwart) und Hans Walter (Walther) folgendes geschätzt und beschrieben wurde: 150 Bogen mit Malwerk und Figuren, der Bogen zu 4 Kreuzer sowie 400 beschriebene Bögen zu je 2 Pfennig [alle 3 Schriftstücke inseriert]. Diese wurden Johann Haunstein für Michael Zimmermann vom Gericht übergeben und sein Recht durch den Stadtrichter bestätigt.

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Date: 1563.06.23
AbstractMichael Zimmermann (Zymerman), Bürger und Buchdrucker zu Wien, bevollmächtigt Mag. Benedikt Fischer in der Streitsache um eine offene Forderung gegen den verstorbenen [Hans] Lautensack (Lauttensackh), für den Mag. [Johannes] Pampelius (Pämpl) als Bürge auftritt, klagbar aufzutreten.

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Date: 1563.08.12
AbstractSophia Osternbergerin (Osternpergerin) erteilt ihrem Mann Stephan Osternberger in ihrem und im Namen ihrer drei Kinder Sebastian (<Wästl), Paul und Regina aus ihrer Ehe mit dem verstorbenen Paul Knoll (Khnol), Schneider und Bürger zu Wien, die Vollmacht, sie in der Streitsache um die Erbschaft, die ihr nach dem Tod des Mag. Nathanael Balsmann, seiner Frau Margarethe (Sophias Schwester) sowie beider Sohn Michael zugefallen ist, zu vertreten.

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Date: 1564.03.17
AbstractDer Wiener Bürger Hans Kern (Khern) bestätigt, dass er mit Wissen seiner Grundherren, des Bürgermeisters und Rats der Stadt Wien, ein Burgrecht von 5 Pfund Pfennigen, das auf einem Viertelhaus in der Kärntnerstraße (Khernnerstraß) liegt, welches auf einer Seite an das Haus des verstorbenen Philipp Teyrl (Teyrl) angrenzt, für 100 Pfund Pfennige an Dr. theol. und Prof. Leonhard Villinus (Vilino) als Superintendenten der vom verstorbenen Johann Trapp (Trapp) mit Stiftbrief vom 16. September 1522 errichteten Stiftung verkauft hat. Kern hat die Kaufsumme bereits erhalten. Das Burgrecht wird zweimal jährlich, zu St. Georg (23.4.) und St. Michael (29.9.), mit je 2 Pfund 4 Schillingen ausbezahlt. Die erste Zahlung wird am kommenden St. Michaelstag fällig. Wenn der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen wird, ist vor dem Rat der Stadt Wien zu klagen. Für eventuell daraus entstandene Schäden des Käufers haftet der Verkäufer bzw. dessen Erben.

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Date: 1564.04.27
AbstractAfra, die Frau des Georg Schilmayr (Schilmayrs) zu Neunkirchen (Neunkhirchen) im Gericht Mörmoosen (Mermoser Gerichts) und Tochter des verstorbenen Leonhard Stecher (Stechers>) zu Grünbach (Grüenpach) und seiner Frau Magdalena, sowie Barbara und Magdalena, die Töchter der verstorbenen Margarethe Aignerin (Aignerin), die ebenfalls eine Tochter Leonhard Stechers war, bevollmächtigen ihren Vetter und Schwager Hans Schilmayr, Bürger zu Wien, mit der Abwicklung der Verlassenschaft ihres kürzlich zu Wien verstorbenen Vetters Mag. Hieronymus Stecher.

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Date: 1564.04.27
AbstractMatthäus Gettner (Gëttner), fürstlicher Pfleger und Landrichter zur Mörmoosen (Mermosen) des Hans Wolf von Preysing zu Altenpreysing (Preising zu Altenpreising), jetzt Kronwinkl (Khranwinckhl) genannt, bestätigt von Amts wegen, dass am heutigen Tag folgende Personen vor ihm erschienen seien: einerseits Afra, die Frau des Georg Schilmayrs zu Neunkirchen (Schilmayrs zu Neunkhirchen) und Tochter des verstorbenen Leonhard Stecher (Stechers) und seiner ebenfalls verstorbenen Frau Magdalena, und andererseits Barbara und Magdalena, die Töchter der verstorbenen Margarethe Aignerin (Aignerin) sind, welche ebenfalls eine Tochter des Leonhard Stecher war. Beide erheben Anspruch auf die Erbschaft ihres zu Wien ohne Testament und leibliche Erben verstorbenen Vetters Mag. Hieronymus Stecher. Als Zeugen werden der über 72 Jahre alte Oswald Weingartner (Weingartner), der etwa 50jährige Leonhard Talhaimer (Talhaimer) und der etwa 40jährige Georg Schuster (Schuester), die alle drei Hausbesitzer (hausgesessen) zu Grünbach (Grüenpach) [heute Gemeinde Bockhorn, Bayern] sind, befragt. Sie sagen aus, dass der verstorbene Mag. Hieronymus der Sohn des Pankraz und der Anna Stecher und der leibliche Bruder des Leonhard Stecher gewesen sei. Dieser habe nach seinem Tod ungefähr 14 Tage vor dem vergangenen Lichtmeß [= ca. 19.1.] seine Töchter Afra Schilmayrin und Margaretha Aignerin sowie deren zwei Töchter Barbara und Magdalena hinterlassen.

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Date: 1564.05.05
AbstractDie Ratmänner der Stadt Schweidnitz (Schweidnitz) bestätigen, dass folgende Personen vor ihnen im offenen Rat erschienen sind: die Brüder Hans und Jochim Eiffart (Eiffartt) und ihre Schwestern Anna, die Frau des Hans Klose (Anna Hans Klosin), Esther, die Frau des Balthasar Fischer (Ester Balchasar Viescherin), Christina, die Frau des Sebastian Klinner (Christina Sebastian Klinnerin), und Martha Eiffart, die durch ihren Schwager Klinner vertreten wird. Die Geschwister bevollmächtigen ihren Bruder David Eiffart (Eiffarten), sie in der Abwicklung der Verlassenschaft ihres in Wien verstorbenen Bruders Daniel Eiffart zu vertreten.

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Date: 1566.02.19
AbstractAfra, die Frau des Georg Schilmayr (Schilmairs) und Tochter des verstorbenen Leonhard Stecher (Stecher) aus Grünbach (Grüenpach) und seiner ebenfalls verstorbenen Frau Magdalana, sowie Barbara und Magdalena Aignerin (Aignerin), die Töchter der verstorbenen Margaretha Aignerin, welche ebenfalls eine Tochter des Leonhard Stecher war, erklären, dass sie das liegende und fahrende Gut ihres verstorbenen Vetters Mag. Hieronymus Stecher, dessen Verlassenschaft bei der Universität Wien gelegen hatte und die den dazu verordneten Kuratoren aufgrund einer kaiserliche Deklaration, die am 26. März 1565 in Wien ausgestellt wurde, übergeben wurde, auf Befehl des Rektors und des Konsistoriums erhalten haben. Sie erklären, dass sie keine weiteren Ansprüche auf die Verlassenschaft Stechers haben.

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Date: 1568.11.22
AbstractKaiser Maximilian II. erhebt Mag. Matthias Lubanus aus Windischgrätz in der Grafschaft Cilli und Prof. physices an der Universität Wien und seinen Nachkommen beiderlei Geschlechts in den ungarischen Adelsstand und verleiht ihm ein Wappen [farbige Wappenabbildung]. Die Urkunde wurde vom erwählten Bischof von Veszprém, Johannes Listhius [János Liszti] ausgestellt.

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Date: 1569.02.28
AbstractGeorg Schmiedlap (Schmidlap) erklärt sich in seinem Namen und im Namen seiner Frau Dorothea mit der Aufhebung der Sperre über die Verlassenschaft des Mag. Wilhelm Enring (Enrings), die bis jetzt auf seine Veranlassung in der Bruckburse gesperrt war, einverstanden. Diese kann an Enrings Witwe gehen; außerdem verzichtet er gegenüber der Universität auf sämtliche Ansprüche.

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Date: 1572.03.29
AbstractDer Rektor und die Professoren der Universität Jena bestätigen, dass die Brüder Wolf und Andreas Heil (Heill) aus Jena nach dem Tod ihres Bruders, des Lic. med. Paul Heil, in Wien, dessen Nachlass von der Universität Wien zu übernehmen haben. Da Wolf aus verschiedenen Gründen die Reise nach Wien nicht antreten kann, bevollmächtigt er seinen Bruder Andreas, die Angelegenheit in seinem Namen abzuwickeln.

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Date: 1572.05.19
AbstractDer Stadtrichter von Wien, Dr. jur. Johann Hutstocker (Huetstockher), bestätigt, dass am heutigen Tag der Prokurator Johann Puchmann (Puechmas) als Bevollmächtigter von Mag. Wolfgang Strasser (Strasser) vor ihm und den geschworenen Beisitzern erschienen sei und angegeben habe, dass Strasser gemäß einer Satzverschreibung vom 21. Oktober 1562 eine Forderung von 400 Pfund Pfennigen an Sigmund Zwingendorfer (Zwingendorffer), Schuster und Bürger zu Wien, habe. Da diese Schuld bis jetzt trotz gerichtlicher Bescheide nicht eingetrieben werden konnte, wurde nun das Haus Zwingendorfers, das am Graben nächst dem Haus des Hans Schulz (Schulz) liegt, gemäß eines an den Bürgermeister und Rat der Stadt Wien ergangenen Kompassbriefs geschätzt. Die am 6. Mai 15672 durch die Mitglieder des Äußeren Rats, Wolf Hubmer (Huebmer) und Erhard Hipflkover (Hipflkhouer) vorgenommene Schätzung ergab einen Wert von 1.350 Pfund Pfennige guter Landeswährung in Österreich unter der Enns [Text des Schätzbriefs inseriert]. Weiters wurde verfügt, dass Zwingendorfer innerhalb von 14 Tagen ein Angebot nach Stadtbrauch zu legen habe, wenn er sein Haus auslösen wolle; der Bovollmächtigte ersuchte, dass das Gericht ihm das Haus überlasse (urlaube), falls Zwingendorfer es nicht rechtzeitig auslöse. Da dies nicht geschehen ist, erhält Strasser die gerichtliche Erlaubnis, das Haus zu verkaufen und aus dem Erlös seine die offene Forderung zu begleichen.

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Date: 1575.05.28
AbstractKaiser Maximilian II. ersucht den Rektor und das Konsistorium der Wiener Universität (Den ersamen, gelerten, unnsern lieben andechtigen unnd getrewen N. Rectori, Decano und gemainer unnserer Universitet zu Wienn), das durch den Tod des Hofkaplans Johann Persin (Persin) freigewordene Beneficium beim Himmelpfortkloster dem Hofkaplan der jüngeren Söhne Maximilians, Dr. theol. Paulus Marcesinus (Marcesinus) zu verleihen.

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Date: 1576.06.04
AbstractDie Wiener Bürger Georg Federl (Federl) und Konrad Braun (Praun) bestätigen, dass sie vom Rektor Dr. jur. Sigmund Eiseler (Eysseler) und dem Konsistorium die auf sie lautendes Schuldverschreibung des Kaspar Winter (Wimtter), Chistoph Reifenauer (Reyffenawer), Thomas Stieger (Stieger) und Peter Krainer (Krainer), Lederer und Bürger zu Wien, datierend vom 17. November 1565, erhalten haben und dass sie deshalb keine weiteren Ansprüche stellen können. Die Verschreibung war dem Martin Aigner als dem von ihnen bestellten Bevollmächtigten übergeben worden, damit dieser den noch offenen Rest von 298 Gulden einfordere. Nachdem dieser nichts unternommen hatte, wurde die Verschreibung nach Einschreiten des Rektors und Konsistoriums bei Gericht zu Handen des Rektors und Konsistoriums erlegt.

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Date: 1576.07.14
AbstractDie Ratmänner der Stadt Breslau (Bresslaw) bestätigen, dass der Breslauer Bürger Stenzel Engelhart (Engelhartt) ihnen ein von der Stadt Wünschelberg (Wundschelberg) in der Grafschaft Glatz (Glatz) gesiegeltes Schreiben vom 16. Juni 1576 vorgelegt hat, in dem er bevollmächtigt wurde, in der Verlassenschaftssache des in Wien verstorbenen Dr. jur. Melchior Engelhart zu handeln. Die Vollmacht wurde ihm von seiner Frau Barbara, der Mutter Engelharts, dessen Brüdern Georg, Valentin und Sebastian sowie von Martin Sommerkorn (Sommerkorn), Andreas Hermann (Herman), Georg Schösler (Schoesler), Andreas Sommerkorn und Kaspar Krause (Krause) als Ehemänner der Schwestern Engelharts, Anne, Margarethe, Marthe, Barbara und Katharine ausgestellt. Stenzel Engelhart erteilt dem Breslauer Bürger Georg Wolf (Wolff), Tobias Engelhart und Kaspar Weiß (Weissen), dem Inhaber dieses Schreibens, die Vollmacht aus, die Verlassenschaftssache in Wien abzuwickeln.

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Date: 1578.10.01
AbstractHelias, Abt des Stiftes St. Maria auf dem Sande zu Breslau (Bresla), bestätigt, dass die Vormünder des Kindes des verstorbenen Hermann Preuß (Preuß), Bartel Keller (Keller) und Peter Häusler (Heusler), vor ihm angegeben haben, dass sie wegen der nach dem Tod Preuß' und seiner Frau angefallenen Schulden nicht nur das fahrende Gut, sondern auch das Haus verkaufen mussten. Das Haus, das der Juridsdiktion des Klosters unterliegt, und auf dem Sande zwischen dem Haus des Daniel Stange (Stanges) und dem Eckhaus des Klosters nächst dem St. Anna-Kirchhof liegt, wurde dem Hans Scholz (Scholzen), Diener des Klosters, für 300 Taler, der Taler zu 36 Groschen und der Groschen zu 12 Heller gerechnet, verkauft, und die Kaufsumme richtig erlegt. Der Abt und das Stift als Herr und Erbherr bewilligen den Verkauf unter der Bedingung, dass Scholz und seine Frau Justine dem Stift pro Quartal 12 Groschen Zins geben sollen, wobei der Groschen zu 12 Heller gerechnet wird.

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Date: 1580.03.29
AbstractErzherzog Ernst befiehlt dem Rektor und der Universität zu Wien (Den ehrsamen Gelerten, unnsern lieben Andechtigen unnd Getrewen, N. Rectori unnd gemainer Universitet zu Wienn) erneut, das seit 5 Jahren ausständige Stiftgeld für ein Benefizium des Klosters St. Jakob [auf der Hülben] von jährlich 25 Gulden, d. h. insgesamt 125 Gulden, zu begleichen und künftig das Geld termingerecht zu bezahlen.

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Date: 1580.06.10
AbstractDer Wiener Bürger Wolf Gebhart (Gebhart) und seine Frau Anna bestätigen, dass sie dem Dr. med. Michael Spitaller (Spittaller) 1.000 Pfund Pfennige gute Landeswährung in Österreich unter der Enns (Österreich vnnder der Enns) schulden. Mit Wissen des Bürgermeisters und Rats der Stadt Wien verpfänden sie die Überteurung ihres Hauses am Kienmarkt (Khienmarkht), das mit einem Teil nächst dem Haus der Erben nach Stephan Scher (Scher) liegt, und zwar das, was über die 250 Gulden rheinisch, die von Cyriak Zöpfl (Zöphl) für einen Kaplan im Kloster zu der Himmelpforten (Closter zu den Himelportten) gestiftet wurden, sowie von den 100 Pfund Pfennigen für Maria am Gestade (vnnserer frawen Khirchen auf der Gstetten) übrig bleibt. Die Eheleute verpflichten sich, Spitaller von den 1.000 Pfund jährlich 50 Pfund Pfennige Zins zu zahlen; die Tilgung der Hauptsumme soll ein halbes Jahr vorher angesagt werden. Falls die Eheleute ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, erhält Spitaller die Überteurung sowie gegebenenfalls weitere Güter, bis die Schuld abgedeckt ist.

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Date: 1585.03.29
AbstractDie Stadt Leitomischl (Lithomyssle) bestätigt aufgrund der schriftlichen Angaben des Kanzlers Johann von Hohenmauth und des ehemaligen Beamten von Neuschloss, Putzhart von Wodierad, dass Georg, der Sohn des Färbers, ehelich geboren ist und wegen tadelloser Aufführung allgemein empfohlen werden kann.

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Date: 1587.03.15
AbstractDer Prior und die Kollegiaten des Herzogskollegs der Universität Wien bestätigen, dass sie Anna Verßlin (Verßlin), der Witwe des verstorbenen Leonhart Verßl (Verßl) am Neubau vor dem Burgtor (Newpaw vor dem Burgckh Thor) einen der Universität zugehörigen 1/4 Weingarten als Leibgedinge überlassen haben. Der Weingarten liegt am Weg auf Penzing im Ried Durchgängl (Penntzing inn der Riedt Durhgängl); Anna Verßlin hat dafür jährlich 2 Gulden, der Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet, zu zahlen. Sollte sie diese Zahlung nicht leisten oder den Weingarten nicht ordnungsgemäß versorgen, so haben die Kollegiaten das Recht, den Weingarten einzuziehen und sich bei eventuellen Schäden bei ihr oder ihren Erben zu regressieren. Wenn Anna Verßlin stirbt, bevor die Lese vorgenommen wurde, fällt der Weingarten sofort an das Kolleg zurück, wenn die Lese und die sonstigen Arbeiten bereits erfolgt sind, sollen ihre Erben den Erlös der Ernte für dieses Jahr genießen und das Leibgedinge erst danach zu Ende sein.

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Date: 1594.08.20
AbstractMag. Leopold Widmer (Widmer), Prior des Herzogskollegs und Professor an der Universität Wien, bestätigt, dass er namens der Universität von Wolfgang Fuert (Fuerten), kaiserlichem Vizedom- und Salzamtmann in Österreich unter der Enns, 50 rheinische Gulden zu 60 Kreuzer entlehnt hat.

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Date: 1602.03.30
AbstractDer Consiliarius und die Prokuratoren der Deutschen Nation in Siena (consiliarius et procuratores inclutæ nationis Germanicæ Senis) bestätigen, dass Mag. Bartholomäus Praetorius (Prætorius) aus Prenzlau in der Mark Brandenburg (Primislauiensis Marchicus) in der Nationsmatrikel eingeschrieben war, 16 Monate lang an der Universität Siena Rechtswissenschaften studiert und sich anständig verhalten hat.

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Date: 1606.01.02
AbstractKaiser Rudolf II. erhebt den Franz Gallo und seine direkten Nachkommen beiderlei Geschlechts mit dem Prädikat "Gallo von Frauenburg" (Frawenburg) in den Ritterstand, bessert sein Wappen, so dass er statt des bisherigen Stechhelms einen Turnierhelm als Kleinod führen darf, und verleiht ihm das Privileg, mit rotem Wachs zu siegeln. Bereits Gallos Vater Bartholomäus (Bärthlme) war viele Jahre wirklicher Diener bei Maximilian II., während sich Franz Gallo in verschiedenen Kriegszügen ausgezeichnet hat: 1597 war er Gefreiter zu Fuß im schwäbischen Kreisregiment unter Oberst [Hans Friedrich] von Mörsberg (Morsperg), 1598 und 1599 Berittener unter Oberst Hodietzky und Teilnahme am Entsatz der Festung Canila [Kanizsa?]; ab 1602 diente er beim Breunerschen Infanterieregiment, wo er vier Jahre als Fähnrich war und u. a. sich bei der Einnahme von Stuhlweißenburg und bei der Verteidigung von Fograß [Fogaras/Fagaras?] in Siebenbürgen auszeichnete. Derzeit diene er als Hauptmann unter dem Grafen von Hohenzollern [farbiges Wappenbild in Urkunde eingefügt].

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Date: 1606.04.21
AbstractGeorg Forro (Forro) SJ, Studienpräfekt im kaiserlichen Kolleg in Wien, bestätigt, dass Christoph Ludwig Weimann (Weimannvs) die fünfjährigen Studien in Syntax, Poetik und Rhetorik sowie den dreijährigen Philosophiekurs im Kolleg absolviert hat und dass er sich sowohl in Studienbelangen als auch in diziplinärer und religiöser Hinsicht lobenswert verhalten hat.

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Date: 1607.01.02
AbstractDer Hofmarkrichter des Klosters Beuerberg (Beurberg) in Oberbayern, Matthias Schrall (Schrall), bestätigt, dass Anna Loberin (Loberin), die Frau des Oswald Lober, Maurer aus Wien, und Tochter des Kaspar Putzenlechner zu Putzenlechen (Puzenlechners zur Puzenlechen) in der Hofmark Beuerberg ihn gemeinsam mit ihrem Vater um die Ausstellung eines Geburtsbriefs angesucht habe. Zur Bestätigung bringt sie den ca. 78 Jahre alten Christoph Schwarzer (Schwazer), den etwa 60 Jahre alten Lienhard Oberhofer (Oberhouer) und den ca. 50 Jahre alten Georg Weinbuch (Weinpuech), die alle drei in der Hofmark Beuerberg sess- und wohnhaft sind. Diese bestätigen Schrall, dass Kaspar Putzenlechner vor 30 Jahren Agatha, die Tochter von Hans Zach (Záchen) aus Oberhof im Gericht Benediktbeuern (Benedictpeyrer Gericht) geheiratet hat. Das anschließende Hochzeitsmahl wurde beim verstorbenen Matthias Kurz (Khurzen), damals Wirt in Beuerberg, abgehalten. Eines der Kinder des Ehepaares, das stets einen ehrbaren Lebenswandel geführt hat, ist die genannte Anna, die somit ehelich geboren ist, und auch nie einer Leibeigenschaft unterlegen ist.

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Date: 1607.01.20
Abstract[Fragment:] Rechnung über 33 Kreuzer [?] für 33 Scheiben. Der Glaser Jörg Dietmair (DiettMair) bestätigt die Bezahlung durch N. Magister.

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