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Charter: Bludenz, Stadtarchiv 10129
Signature: 10129
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4. Februar 1508
Domenig Storchell, sesshaft in Montafun in St. Gallen Kirch­spiel in Gaschurn, Bürger zu Bludenz, und Barbara, seine Ehefrau, verkaufen mit Hand des Simon Thoman, Untervogt zu Bludenz, dem ehrbaren Cristan Flischell dem Jüngeren, sesshaft in St. Gallen Kirchspiel im Gaschurn, und Elsa Suderellin, seiner Ehefrau, für 96 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung, das Ablösungsrecht des Pfandes vorbehalten, einen Martinszins von 4 Pfund 16 Schilling Pfennig ab ihrem eigenen Haus, Hof, Hofrait, Speicher und Gut mitstamt drei Ställen, alles bei- und aneinander in Gaschurn gelegen, und im Stall ob dem Haus ab aller ihrer Gerechtigkeit, ebenso in Ambroschen Haus ab aller Gerechtigkeit, mit Namen außerhalb dem Hurst, ferner ab einem Stück Gut, auf welchem Haus, Ställe und Speicher stehen, stößt abwärts an die Ill, unten auswärts an Peter Manoggen und an Domeniglis Kinder Gut, oben aufwärts an die Straße, einwärts an Peter Manoggen Gut (Letzterer und Domeniglis Kinder haben in diesen Marken je ein Veschlin, welches nicht zum Pfand gesetzt wird), ferner ab einem Stück Gut, genannt zum Goyra, stößt abwärts an die Ill, auswärts an Peter Ma­noggen, einwärts an Tschann Jagletten Kinder Gut, aufwärts an Tschann Jagletten Kinder und Peter Manoggen Güter, ferner ab einem Stück Gut, stößt abwärts an der Letztgenannten Güter, aufwärts an die Gemeindeweide, einwärts an Tschann Jagletten Kinder Gut, auswärts an die Straße, dann ab einem Stück Gut, genannt im Lafinar, stößt abwärts an die Straße, auswärts an die Gemeindeweid, aufwärts an Domeniglis Kinder Gut und an die Gemeindeweide, einwärts an ein anderes Gut der Verkäufer (das in diesen Marken gelegene, dem Manoggen gehörige, Veschlin wird nicht zum Pfande gesetzt), ferner ab aller Gerechtigkeit der Verkäufer in der gemeinen Weide, was zu den Gütern gehört ob dem Zaun, ab dem Maisäß auf Ganifer, stößt auswärts an Hans Soldners Weibs Gut und an Mangle Reckhen Gut, in das Tobel und an des Manoggen Gut, aufwärts an Dafamonter Gerechtigkeit, einwärts an den Valbellerbach, oben einwärts an das hinter Gesäß, abwärts an den Bach und jenseits des Baches auswärts an Hans Soldners Weibs Gut, einwärts an den Kopser Wald, auswärts an Au?-Anvalunier Alprecht, nämlich von 4 Teilen ab 3 ganzen Teilen und ab aller Gerechtigkeit der Verkäufer in der Tiegen, von 4 Teilen ab 3 Teilen und den Scherm (Viehhütte) gar (das in diesen Marken gelegene Stücklein Gut, der Plätz genannt, wird nicht als Pfand gesetzt); alles ledig und los, ausgenommen dass 15 Schilling Pfennig Zins Unserer Lieben Frauen auf Galtür und 3 Schilling Pfennig Jahrzeit einem Pfarrer zu St. Gallenkirch jährlich davon ent­richtet werden sollen.  



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