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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8002
Signature: 8002
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22. September 1434, Ems
Vor Rudi Bernhard, Ammann zu Ems, der im Namen seiner Herren, Junker Hans Ulrich von Ems und seiner Vettern Michael und Merk von Ems, Gebrüder, als geschworener Richter in dem Flecken Ems öffentlich zu Gericht sitzt, bringt Junker Hans Ulrich durch seinen Fürsprech Rudi Benzer folgende Klage vor: Es sei "landtwissent", dass alle Güter, Gülten und Nutzen, welche sein verstorbener Vetter Junker Ulrich von Ems wo immer im Konstanzer, Augsburger oder Churer Bistum hinterlassen habe, infolge "römischer Gewalt" so lange in "stiller Gewähr" liegen und unangetastet bleiben sollten, als der Rechtstreit zwischen ihm einerseits und Eberhard von Ramschwag nebst dessen Gemahlin Klara andererseits nicht endgültig entschieden sei, und dass diejenigen, welche diesem Gebot zuwider handeln und mit den betreffenden Gütern, Zinsen und Gülten in irgendeiner Weise schalten und walten, laut päpstlicher Bulle dem Bann verfallen seien. Eberhard von Ramschwag und seine Frau hätten nun dem entgegen gehandelt. Infolge eines eigenen römischen Gewaltsbriefs fordere er daher den Richter auf, jene vorzurufen, welche den Angeklagten nach dem Verbot noch Zinse und Ähnliches eingeantwortet hätten. Der Richter kommt dieser Aufforderung nach, und es erscheinen und sagen eidlich aus: 1. der ehrbare Knecht Hans Fenkart der Junge, dass er in diesem Jahr in der Vorder-Mellenalpe Senner gewesen und dass dahin namens Eberhards von Ramschwag und seiner Frau Peter Lamparter von Götzis etliche Zinse für Frau Klara von der Alpe zu fordern gekommen sei, die er demselben auch in Schmalz und Käse bezahlt habe. 2. Peter Lamparter bestätigt diese Aussage und fügt hinzu, dass er Schmalz und Käse in die Feste Blatten getragen und hiefür Lohn empfangen habe. 3. Der bescheidene Paul Waibel eröffnet, dass nach seines Vaters Kaspar Tod, welcher in den Gütern der Reuti sesshaft war, Frau Klara von Ems den Fall gefordert und am Maria Magdalena Abend dieses Jahres (21. Juli) durch zwei Boten in Ems auf der Gemeindeweide einen Ochsen habe wegtreiben und ohne sein Vorwissen nach Blatten führen lassen; auch hätte er der Frau Klara noch etliche Zinshühner gegeben. 4. Der ehrsame Knecht Walter zu den Stigellen sagt aus, er habe nach dem Verbot Klara von Ems an Zins 6 "truoter" (Lasten) Holz abgeliefert. 5. Heinz Schipfer in der Reute bekennt, dass Rudi Wetzel, Ammann der Frau Klara, Zinse von ihm verlangt und ihn schadlos zu halten versprochen habe, worauf er ihm zwei Malter Korn gegeben habe. 6. Endlich gestehen noch die ehrbaren Knechte Hans Maiger, Uli Meisterheinrich, Henni Watzenegger und Klaus Waibel, dass auch sie nach dem Verbot der Frau Klara noch etliche Zinshühner entrichtet hätten. Hierauf klagt Junker Hans Ulrich ferner, dass er seinem verstorbenen Vetter Ulrich vor langer Zeit 330 rheinische Goldgulden geliehen und hierüber einen Brief empfangen habe. Der Vetter habe die Schuld nicht nur nicht bezahlt, sondern, als vor 16 Jahren Rudi Bernhard, der gegenwärtige Richter, damals Ulrichs Ammann, und Uli Frener, damals sein - also Junker Hans Ulrichs - Ammann mit der Schuldforderung an ihn geschickt worden seien, hätte er sie zornig angefahren und abgewiesen; und weil Hans Ulrich für einige Jahre außer Landes ritt, sei die Schuld bis auf den heutigen Tag nicht abgetragen. Diese Aussage bestätigen die damaligen Boten, und es wird über alles dieser Brief ausgestellt.  

orig.Original
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Rgft Hohenems

Material: Pergament
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    • Ems
       
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