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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8016
Signature: 8016
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30. Januar 1437, Ravensburg
Vor Lutz Gässler, Stadtammann zu Ravensburg, als Richter im offenen Rat der genannten Stadt, erscheint Herr Marquard von Schellenberg, der jüngere Ritter, für sich und als Vollmachtträger seines Bruders Ulrich mit seinem "Reder" Ital Hundpiss auf der einen und Michael von Ems mit seinem "Reder" Jos Hundpiss ebenfalls für sich und seinen Bruder Merk von Ems, jedoch mit nicht genügender Vollmacht von Letzterem, weswegen er den Heinrich Syrg als "Tröster" für den Bruder nehmen muss, auf der andern Seite. Marquard von Schellenberg eröffnet nun, dass einst sein gleichnamiger Vater, der ältere Ritter, dem Ulrich von Ems für dessen verstorbene Brüder Marquard und Goswin vom Ems, deren Kinder Vogt und Pfleger dieser gewesen ist, 189 Pfund Heller geliehen habe, die er selbst erst von Benz Locher von Kisslegg aufbringen musste und welche nun sie, die Söhne, zu zahlen gedrängt werden. Da diese Schuld noch nicht abgetragen sei und Michael und Merk von Ems, des obgenannten verstorbenen Marquards eheliche Söhne und zugleich die nächsten Erben der Kinder Goswins wären, so fordere er in seinem und seines Bruders Ulrich Namen, dass die Emser sowohl das Hauptgut als ausstehenden Zins und aufgelaufenen Schaden zahlen sollen. Hierauf entgegnet Michael von Ems für sich und seinen Bruder, dass er von dieser Schuld nie etwas gehört, dass sein verstorbener Vetter Ulrich nie sein und des Bruders rechter Vogt, im Gegenteil ihres verstorbenen Vaters Marquard erklärter Feind gewesen sei, demselben nach Leib und Gut getrachtet, mit einem anderen Feind ihres Vaters, dem verstorbenen Grafen Wilhelm von Bregenz sich verbunden, ihn arg geschädigt, in große Kosten gebracht, nach dem Tod noch dessen Mutter mit ganzer Macht überzogen und diese ihm Burg, Tor und Tür zu öffnen gezwungen habe. Die Schuld habe Ulrich von Ems nicht als ihr Vogt, der er nie gewesen, sondern für sich selbst gemacht, daher sie dieselbe nicht abzutragen verpflichtet seien. Dem gegenüber erwiderte Marquard von Schellenberg: Eine solche Antwort zu hören befremde ihn sehr, nachdem sein Vater aus lauter Freundschaft die Summe geliehen habe. Noch unbilliger aber sei die Behauptung, Ulrich von Ems sei nicht ihr rechter Vogt gewesen. Beim gesamten Adel sei es gewöhnlich und landläufiges Herkommen, dass der nächste Freund unmündiger Kinder Vogt würde. Ulrich von Ems sei ein solcher nächster Freund "von schilt und helm her" gewesen, werde in den Urkunden als Vogt genannt; und Michael von Ems habe selbst einige die Schuld betreffende Nutzen ausrichten lassen. Er bleibe daher bei seiner Forderung. Darauf erbietet sich Michael von Ems, welcher übrigens von seiner Behauptung ebenfalls nicht abweicht, eine Frist, um Marquard von Schellenberg in allem Rede und Antwort zu geben, womit sich Letzterer einverstanden erklärt. Das Gericht entscheidet sich denn auch für Gewährung derselben.  

orig.Original
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Rgft Hohenems

Material: Pergament
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    Places
    • Ravensburg
       
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