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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8408
Signature: 8408
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29. Juli 1525
Gabriel Dreier im Ebnit, welcher wegen Diebstahls und anderen Vergehen in seines Herrn, des Ritters Merk Sittich von Ems zu der Hohenems, Gefangenschaft geraten ist, der ihn an Leib und Leben zu richten und zu strafen das Recht gehabt hätte, aber auf Bitte von Edlen und Unedlen, geistlichen und weltlichen Personen freigelassen hat, schwört einen heiligen Eid, in Zukunft sein Leben lang nirgends als auf seinem eigenen Gut zu handeln und zu wandeln, von dort nur geradewegs in die Kirche und wieder nach Hause zu gehen und sich wegen der Gefangenschaft an niemandem zu rächen. Für die Einhaltung dieser Urfehde bürgen aus dem Ebnit Stefan und Hans Gallus, Peter und Klaus Dünser, Jos Martin und Hans Mattlin; von Ems Konrad Zäderlin, Hans Linder, Hans Datzmann und Leonhard Schuhmacher. Falls der "Hauptsächer" die Urfehde verletzt, so sollen sie ihn wieder gefänglich einliefern oder 200 Gulden zahlen.  



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