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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8593
Signature: 8593
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28. Juli 1570
Zinsbrief über 1500 Gulden rheinisch zu 5 Prozent für das Seelhaus zu Ravensburg, vertreten durch seine Pfleger Siegfried Voland von Volandsegg und Hans Kollöfen. Aussteller sind die Vormünder des Hans Ulrich von Schlandersberg, Sohn des gleichnamigen Vaters, nämlich seine Vettern Hans Jakob Vogt von Summerau zu Prassberg und Wilhelm von Willenbach, sesshaft zu Bregenz, in dessen Namen als "Hauptgülten"; ferner Hans Jakob von und zu Ratzenried; Jörg Balthasar von Ramschwag, Vogt zu Gutenberg; Hektor von Ramschwag, Vogt der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, und Hans Jörg von Wolfurt zu Wolfurt als solidarische Mitgülten, Gewehren und Bürgen. Verpfändete Güter sind Schloss und Herrschaft Dornbirn, in dem Umfang, wie sie erst neulich von Alexander von Zinzendorf für ihren Vogtsohn erkauft wurden; nämlich das Schloss mit 2 Baumgärten und Stallung in einem gemauerten Einfang; die Baustallung außer der Ringmauer mit etlichen Reben; oben dem Schloss gegenüber ein Weingarten, im Ganzen sechs "Mannscraft" Reben; das Jagdrecht im Kirchspiel Dornbirn auf alles Wild, rotes und schwarzes; die Hälfte des großen und kleinen Zehentens im Kirchspiel Dornbirn (während die andere Hälfte den Grafen von Ems gehört); die dazu gehörigen und mitverkauften Leibeigenen (gegen 245 Personen); die eigentümlichen Häuser, Hofstätten und Mühlen im Kirchspiel Dornbirn; alle anderen Güter, Zinse und Rechte, sei es zu Dornbirn, im Bregenzerwald oder auf dem Hubhaus zu Feldkirch; endlich der Anteil an der Überfuhr zu St. Nikolaus am Rhein. Ausgenommen sind nur die österreichischen Lehensstücke, nämlich der Turm zu Dornbirn, drei Höfe auf dem Knieberg mit den dazu gehörigen Wein- und Rebgärten, und die Fischenz in dem Fischbach zu Dornbirn. Anderweitige Belastung der verpfändeten Güter sind: für das Seelhaus in Ravensburg laut zweier Schuldverschreibungen 1.100 Gulden in Gold; für Hans von Werdenstein 2.100 Gulden in Münze; für den von Hohenegg 2.000 Gulden; für Hans von Edelstätten wegen seiner Hausfrau Katharina von Ratzenried 400 Gulden; für Michael von Danketsweiler 300 Gulden. Ferner sind etliche dieser Stücke und ein Zinsbrief über 2.000 Gulden um 1000 Gulden an den Bürgermeister von Ravensburg Joachim Dässler verpfändet. Außerdem wurden unter heutigem Datum folgende Beträge ebenfalls zu 5 Prozent aufgenommen und sichergestellt: für Konrad Mock, Stadtammann zu Ravensburg, 1.000 Gulden; für Christoph Schindelin zu Unterraitenau 500 Gulden; für Georg von Croaria 600 Gulden; für Hans Beutler, Bürger von Ravensburg, 500 Gulden. Zinszeit ist zu Jakobi jeden Jahres; Zahlung in Ravensburg oder an einem anderen bestimmten Ort im Umkreise von 4 Meilen. Bei säumiger Zahlung können Haupt- und Mitgülten vom Gläubiger aufgefordert werden, sich mit zwei reisigen Pferden nach 14 Tagen in ein Wirtshaus in Ravensburg oder in einer anderen bezeichneten Stadt im Umkreis von 4 Meilen einzulegen und dort so lange auf eigene Kosten zu verweilen, bis die Zahlung erfolgt. Rückkauf des Zinses durch Rückzahlung der Hauptsumme nach dreimonatlicher Kündigung an Jakobi bleibt vorbehalten.  



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    Die Urkunde ist durchschnitten, da sämtliche Zinsen an das Seelhaus durch Graf Jakob Hannibal von Hohenems laut Quittung vom 10. September 1576 (siehe Nr. 08621) abgelöst wurden. Überhaupt wurden alle oben verzeichneten Schulden 1576 und 1577 zurückgezahlgründ
     
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