useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8733
Signature: 8733
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
30. August 1605, Trient
Heiratsbrief der Gräfin Margaretha von Lodron Witwe des Grafen Ludwig von Lodron, geborene Gräfin zu Hohenems und Gallara, mit Oswald Freiherrn von Trapp, Freiherrn von Bisein und Caldonätsch, Herrn der Grafschaft Matsch, Churburg und Gamp, Erbland-Hofmeister der Grafschaft Tirol, Pfleger zu Glurns, Mals und Ulten (vergleiche Urkunden Nr. 08651und 08653) Die Eheschließung erfolgt mit Vorwissen des Erzbischofs Wolf Dietrich von Raitenau von Salzburg, Legaten des Heiligen Stuhls zu Rom, und mit Rat und Beförderung der Beiständer, nämlich Anton Trautson, Graf zu Falkenstein, Freiherrn zu Sprechenstein und Schrofenstein, Erblandmarschall der fürstlichen Grafschaft Tirol, Rat und Kämmerer, Hauptmann zu Rofreit und am Stein; Freiherr Ferdinand Ludwig Trapp, der ältere Bruder des Bräutigams; Karl Fuchs von Fuchsberg zu Jaufenburg, Freiherrn zu Freudenstein, Löwenberg und St.Valentin, Rat; Graf Merk Sittich zu Hohenems, Dompropst zu Konstanz; Graf Kaspar zu Hohenems und Gallara, Kämmerer; Hans Gaudenz, Freiherr von Madruz, Avi von Bretoni, Rath und Obrister Hauptmann der fürstlichen Grafschaft Tirol, königlich spanischer Obrist; Freiherr Sigmund von Welsberg und Primör, Erbstabel- und Kuchelmeister der fürstlichen Grafschaft Tirol, Erbmarschall des Stiftes Brixen, Rat, Inhaber der Herrschaften Telphan und Altrasen. Vertragspunkte: a) Das Vemögen der Braut beläuft sich laut Inventar auf 27.038 Gulden 32 Kreuzer. Dies ganze Vermögen und - aus demselben namentlich 4.000 Gulden Tiroler Landeswährung als Heiratsgut - soll sie ihrem Gemahl in die Ehe bringen, wobei der an die Brüder geleistete Verzicht (vergleiche Urkunde Nr. 08651) in voller Kraft bleibt. b) Der Bräutigam soll 4.000 Gulden als Widerlage und ein standesgemäßes Kleinod als Morgengabe geben. c) Sowohl Vermögen als auch Widerlage sollen auf alle Güter des Bräutigams, insonderheit aber auf die Herrschaft Caldonätsch, an erster Stelle versichert werden, mit Bewilligung des Lehensherrn, der Brüder des Bräutigams und namentlich seiner Mutter Ursula Villinger, Freiin von Schönenberg, deren Heiratsgut ebenfalls auf Caldonätsch versichert ist. Sollten seiner Zeit ihre Erben nicht befriedigt werden, so haben sie bis zu ihrer Befriedigung jährlich 7 Prozent zu fordern. d) Stirbt Herr Trapp vor der Gemahlin, ohne Kinder zu hinterlassen, so fällt derselben ihr ganzes Vermögen wieder zu, dann alle ihre Kleider, Kleinodien und so weiter und die Hälfte an Silbergeschirr und fahrender Habe, oder hiefür 1.000 Gulden; ausgenommen sind die Barschaft, Pfandschaften, Schuldverschreibungen, Pferde, Harnische und alles ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Mannes Gehörige. Die 4000 Gulden Widerlage sollen ihr lebenslänglich mit 5 Prozent verzinst werden, nach ihrem Tod aber an die Erben des Gemahles zurückfallen. e) Solange sie im Witwenstand bleibt, soll sie von den Erben jährlich 500 Gulden erhalten; auch hat sie Anspruch auf einen Sitz entweder auf dem Land oder in der Stadt Trient. Alle Schulden haben die Erben allein zu tragen. f) Stirbt Gräfin Margaretha vor ihrem Gemahl, ohne Kinder zu hinterlassen, so sind ihre Kleider und Kleinodien und so weiter binnen Jahresfrist ihren Erben auszuhändigen. Auf ihr eingebrachtes Vermögen haben sie aber erst nach des Gemahls Tod Anspruch. g) Sind Kinder aus der Ehe vorhanden, so sind dieselben Erben, wobei nähere Bestimmungen über die Verwaltung des Vermögens und die Nutznießung durch die Eltern und so weiter getroffen sind. h) Freiheit des Testierens wird vorbehalten. i) Außerdem besitzt die Frau Gräfin noch eine Pfandverschreibung auf die Herrschaft Caldonätsch von 10.000 Gulden, gegeben zu Trient am 24. März 1600, welche sie von Herrn Kaspar Freiherrn von Wolkenstein, Herrn zu Trostburg, an sich gebracht hat und die in obgedachtem Inventar nicht mit inbegriffen ist. Hierüber behält sie sich uneingeschränkte Gewalt und Disposition vor. k) Von dem Vertrag werden zwei Exemplare ausgefertigt.  



    Graphics: 
    x
    Places
    • Trient
       
      x
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.