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FondHohenems, Reichsgrafschaft
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Charter: 8584
Date: 11. Januar 1568
AbstractVertrag zwischen dem Hause Österreich und den Grafen von Hohenems über die Grenzen der hohen und niederen Gerichtsbarkeit, von Feld und Wald und so weiter in Dornbirn. Zur Schlichtung der hierüber bestandenen Misshelligkeiten wurde durch die erzherzoglichen Kommissare Dr. Justinian Moser, Albrecht Schenk von Staufenberg, erzherzoglicher Hauptmann zu Konstanz, und Georg Klöckler, erzherzoglicher Landrichter in Ober- und Niederschwaben, in Beisein der erzherzoglichen Vögte und Amtleute der Herrschaft Feldkirch und der Untertanen zu Dornbirn sowie des Grafen Jakob Hannibal von Hohenems ein Augenschein vorgenommen. Derselbe führte zur Festsetzung folgender Grenze: Aus der Seelacken zu der Birke, die in der Roggenseemahd steht, welche die Brotführer innehaben; von da zur hohen Tanne in des Blasers Mahd, welche die Klien innehaben; von da in den Rottenbach unter des Kleien Erlach und von da hinauf in die Steinwand bis an den Grat und demselben nach bis auf den Kienberg und von da an den alten Marken nach. An den genannten Stellen sollen feste Marksteine gesetzt werden, welche auf der Seite gegen Dornbirn das österreichische Schild und Wappen, auf der Seite gegen Ems zu das Schild und Wappen der Grafen von Ems tragen sollen. Da der Erzherzog diesen Vertrag ratifiziert hat, so wurde Urkunde darüber ausgestellt und beiderseitig besiegelt.

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Charter: 8585
Date: 11. Januar 1568
AbstractVertrag zwischen dem Haus Österreich und den Grafen von Hohenems über Güter und Rechte gedachter Grafen in der Herrschaft Bregenz. Unter der Intervention der Kommissare Dr. Justinian Moser, Albrecht Schenk von Staufenberg, erzherzoglicher Hauptmann zu Konstanz, und Georg Klöckler, erzherzoglicher Landrichter in Ober- und Niederschwaben, wurde folgendes vereinbart: 1) Den Gräflichen Emsischen Kellnhof zu Wolfurt betreffend: Jeder Kellnhof-Mann und jedes Kellnhof-Weib, die Kellnhofgut innehaben, aber den Grafen von Hohenems nicht leibeigen sind, können frei abziehen, wohin sie wollen; so lange sie aber Kellnhofgut besitzen, haben sie die gebürenden Abgaben zu leisten, und bei ihrem Tode steht den Grafen von Hohenems der Bestfall zu. Sind sie aber Leibeigene des Erzherzogs, so steht ihm der Bestfall zu, doch können nach dem Erzherzog auch die Grafen von Hohenems den Fall oder eine Entschädigung in Geld für denselben nehmen. Ferner sollen erzherzogliche Untertanen in das Kellnhofgericht nur dann gesetzt werden, wenn sie Kellnhofgut besitzen. Bei Besitzveränderungen mit Kellnhofgut sollen die betreffenden Briefe durch den Landschreiber zu Bregenz aufgenommen und sowohl durch den Amtmann oder Landammann der Herrschaft Bregenz als auch durch den emsischen Kellnhofammann besiegelt werden. 2) Durch die Obrigkeit der Herrschaft Bregenz ist den Untertanen des Gerichtes Hofrieden bei 5 Pfund und 10 Pfund Strafe verboten, auf anderen Mühlen als auf den landesfürstlichen am See und an der Leiblach ihre Früchte mahlen zu lassen. Diesem Gebot kommt der Inhaber des gräflichen Hofs zum Fessler - (bei Schönstein östlich von Hohenweiler) - nicht nach. Es wurde nun bestimmt, dass derselbe künftig dem Gebot nachkommen, für die Vergangenheit aber frei von Strafe sein solle; alles jedoch ohne Präjudiz für ein etwa diesem Hof zustehendes Mühlrecht. 3) Die dem Grafen in Opfenbach und Umgegend zustehenden Hafer- und Geldzinse können von den Pflichtigen abgelöst werden, und zwar ein Viertel Hafer mit einem Pfund Pfennig oder höchstens das Malter Hafer mit 20 Pfund Pfennig sowie ein Schilling Pfennig mit einem Pfund Pfennig Hauptgut, im Fall dass die Pflichtigen die Ablösbarkeit urkundlich nachweisen können. 4) Das Jagen im Forach betreffend, sollen die Grafen von Hohenems das Recht haben, jährlich an drei beliebigen Tagen von der Fußach gegen Bregenz und Hard und hinaus bis an den Kotter zu jagen (jedoch ohne Hag). Vom Erzherzog ratifiziert und von ihm und vom Grafen Jakob Hannibal von Hohenems besiegelt den 11. Januar 1568.

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Charter: 8586
Date: 23. April 1568
AbstractZinsbrief über 15 Schilling Pfennig aus 15 Pfund Pfennig in guter Landeswährung für Hans Guger und Leonhard Klien zu Widnau und Jakob Pur Herrn in der Hell im Hof Kriessern als Kirchen- und Heiligenpflegern von St. Jakob in Widnau. Aussteller ist Jakob Jäger, Hofmann im freien Reichshof Lustenau, sesshaft zu Schmitter. Verpfändete Güter sind ein Acker in der Bünt zu Schmitter; stößt an Uli Wider, an Wolf Jäger, seinen Vater, an Konrad Frei und an die Gasse; ferner ein Stück Heuwachs daselbst; stößt an den Müller Hans Frei, an Uli Wider, an die Gasse und an sein eigenes Haus. Zinszeit ist zu Martini; bei säumiger Zahlung können die Kirchenpfleger über die Pfänder verfügen. Rückkauf und Ablösung bleiben vorbehalten; die Ablösung kann entweder vor Johanni ohne Zins oder nach Johanni mit vollem Zins bewerkstelligt werden.

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Charter: 8587
Date: 24. Juni 1568
AbstractSchadlosbrief von Michael und Othmar Oberhauser, genannt Holzmüller, zu Lustenau für Thomas und Mathias Geser, Gebrüder und Schwäger des Othmar Oberhauser, welche Gebrüder Geser für die Aussteller ihre liegenden Güter an Hauptmann Marx Emser für 47 Gulden Hauptgut, woraus jährlich 2 Gulden 7 Böhmisch Martinizins zu entrichten ist, verschrieben haben. Zur Sicherheit verpfänden sie genannten Brüdern ihre Güter im Hof Lustenau, nämlich ein Stück Heuwachs, genannt Wider, stößt an Stalden, an Jos Hollensteins Erben, an das Pfründgut von Lustenau und an die Furt; zahlt jährlich 3 Schilling Pfennig in die Reichssteuer. Ferner zwei Mannsmahd, genannt im Erlenmahd, welche mit andern 4 Mannsmahd im Wechsel gehen; stößt der ganze Wechsel an Büchel, an Stalden, an Maienmahd, an gräfliches Gut, an Hans Alge und an die Emser Gemeinde; die 6 Mannsmahd zahlen jährlich 4 Schilling Pfennig in die Reichssteuer.

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Charter: 8588
Date: 2. Mai 1569
AbstractZinsbrief über 30 Schilling Pfennig aus erhaltenen 30 Pfund Pfennig Hauptgut für das Gotteshaus zu St. Jakob in Widnau, vertreten durch die Kirchenpfleger Hans Guger, Leonhard Klien und Uli Itten. Aussteller ist Gallus Hagen, Hofmann im freien Reichshof Lustenau und sesshaft zu Widnau. Verpfändetes Gut ist seine eigene Hofstatt, Haus und Stadel ausgenommen, genannt das Bünteli; stößt an den Angießen, auf zwei Seiten an Bastian Hensel, genannt Bösch, und an den Sandacker. Zinszeit ist zu St. Martin. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten, vor St. Johann dem Täufer ohne Zins, nach St. Johann mit vollem Jahreszins.

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Charter: 8589
Date: 3. Juni 1569
AbstractKaufbrief: Der Verkäufer ist Jörg Gasser, Schmied von Ems. Der Käufer ist Eva Gräfin von Hohenems geborene von Thun. Gegenstand des Kaufes ist die Langenau zu Ems am Rhein; stößt an das Gut der Herren von Ems, an die Gemeinde, genannt der Schlat, an Michael Öhni und an die Landstraße. Belastung: Für Hans Jakob Vogelsang zu Pfullendorf 50 Gulden Hauptgut, woraus zu Laurenzi 2 1/2 Gulden Zins zu entrichten sind, und wofür der Verkäufer die Käuferin schadlos zu halten hat (vergleiche Urkunde Nr. 08590). Der Kaufschilling beträgt 165 Gulden Münze in Landeswährung, welche bereits bar bezahlt sind.

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Charter: 8590
Date: 3. Juni 1569
AbstractSchadlosbrief für Eva Gräfin von Hohenems geborene von Thun, ausgestellt von Jörg Gasser, Schmied von Ems, wegen 50 Gulden Hauptgut, woraus 2 1/2 Gulden Jahreszins fallen, die zu Gunsten von Hans Jakob Vogelsang, Bürger von Pfullendorf, auf der Langenau versichert sind, welche der Aussteller gegen bare Zahlung an obgenannte Frau Gräfin unter heutigem Datum verkauft hat (vergleiche Urkunde Nr. 08589).

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Charter: 5193
Date: 4. November 1569
AbstractAlexander von Zinzendorf zu Pottendorf, Erblandjägermeister in Österreich, verkauft dem Hans Jakob von Summerau zu Prasberg und Wilhelm von Willenbach zu Bregenz als Vormündern des Hans Ulrich von Schlandersberg, Sohn seines gleichnamigen verstorbenen Vaters, sein Erbteil an den von seinem Ahnherrn Hans von Ems zurückgelassenen Gütern, wie sie ihm bei der Teilung mit seinen Brüdern Hannibal und Julius von Zinzendorf zugefallen sind, nämlich an der Behausung, genannt der Turm, eigenen Leuten, Steuern, Fällen, Gelässen, Fasnachthennen, Gütern, Häusern, Rechten und Gerechtigkeiten, Stiftungen, zu Dornbirn gelegen, um 21.000 Gulden mit Abzug von 11.475 Gulden unabgelöste Hauptgüter, die ausgelöst werden können.

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Charter: 8591
Date: 9. März 1570
AbstractVergleich des Grafen Jakob Hannibal von Hohenems und der Gräfin Eva von Hohenems geborene von Thun als Vertreterin ihres Sohns einerseits mit dem minderjährigen Franz von Breisach, Sohn Marquards von Breisach - vertreten durch seine Vormünder Jakob Freiherrn von Poymont, Payrsberg und Schwanberg, Statthalter-Amtsverwalter der Oberösterreichischen Lande, und Franz Hendl - andererseits. Die Vormünder glaubten, für ihren Vogtsohn Forderungen an die Grafen von Hohenems zu haben und ernannten zur Begleichung der Angelegenheit den Hans Zehender, Bürger in Innsbruck, zu ihrem Prokurator. Derselbe vereinbarte mit gedachten Grafen, dass Balthasar von Herliberg als deren Bevollmächtigter, und Hektor von Ramschwag, Vogt der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, als breisachischer Bevollmächtigter die Angelegenheit schlichten sollten. Dieselben stellten fest, dass die Grafen für alle breisachischen Forderungen ein für allemal 800 Gulden zu erlegen haben, was auch sofort geschah. Dagegen sollen den Grafen von Hohenems drei Zinsbriefe, welche auf Marquard von Breisach lauten, für immer abgetreten werden. Der erste, vom St. Maria Magdalena-Tag (22. Juli) 1506, beginnt: "Ich Margaretha Egkherin" (vergleiche Urkunde Nr. 08315); - der zweite vom Dienstag in der heiligen Woche zu ausgehenden Fasten (14. April 1500) beginnt: "Wir Ammann und Richter in Hofsteig" (vergleiche Urkunde Nr. 08290); der dritte vom St. Philipps- und Jakobs-Abend (30. April) 1490 beginnt: "Ich Peter Küssenberg, Bürger zu Bregenz".

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Charter: 5194
Date: 23. April 1570
AbstractAmmann, Gericht und ganze Gemeinde des Fleckens, Dorfs und der Grafschaft Ems schenken dem Grafen Jakob Hannibal von Hohenems zum Dank für sein erfolgreiches Eintreten in ihrem Span mit Dornbirn betreffend die Allmende, den Trieb und die Tratt, und zwar auf der Allmende, genannt das Witzge, in einem "Gezirk begrifen" zu Ems, an der Grafen von Hohenems Eigengut, genannt Rosen, an des von Landaus Gut, das Winkelmahd und andere Teile ihrer Witzgäuer Allmende stoßend; ferner auf ihrem Winkelmahd, an ihre anderen Teil der Allmende, auch Winkelmahd genannt, an des Grafen Eigengüter, genannt Stüdele, "Hochenweyß" und Rosen und an das Witzge stoßend.

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Charter: 8592
Date: 7. Juli 1570
AbstractErzherzog Ferdinand belehnt den Wilhelm von Willenbach, seinen Diener, als Vormünder und Lehenträger des Hans Ulrich von Schlandersberg mit dem Turm zu Dornbirn im Oberdorf und seinen Zugehörungen, mit 8 Schilling Pfenniggeldes und mit dem Hof auf dem Knie mit den zugehörigen Gütern. Diese Stücke hatte derselbe erkauft von den Brüdern Hannibal, Alexander und Julius von Zinzendorf, welche nun dieselben, und zwar die beiden Ersten selbst, der Letztere aber durch seinen Bevollmächtigten Hans Stockhorner, dem Erzherzog durch eine Urkunde aufgesandt hatten.

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Charter: 8596
Date: 28. Juli 1570
AbstractDem vorigen (vergleiche Urkunde Nr. 8593) über 500 Gulden für Hans Beutler, Bürger zu Ravensburg.

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Charter: 8597
Date: 28. Juli 1570
AbstractDieselben Haupt- und Nebenschuldner stellen dem Christoph Schindelin von Unterraitenau einen Revers aus, dass sie die von ihm für den minderjährigen Hans Ulrich von Schlandersberg entlehnten und auf die Herrschaft Dornbirn versicherten 500 Gulden rheinisch nach fünf Jahren, jedoch nur nach vorausgegangener halbjähriger Kündigung heimzahlen werden. Die Zahlung hat in Ravensburg oder an einem anderen zu bestimmenden Orte im Umkreis von 4 Meilen zu erfolgen.

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Charter: 8594
Date: 28. Juli 1570
AbstractDem vorigen (vergleiche Urkunde Nr. 8593) gleichlautender Zinsbrief über 1.000 Gulden rheinisch für Konrad Mock, Stadtammann zu Ravensburg.

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Charter: 8595
Date: 28. Juli 1570
AbstractDem vorigen (vergleiche Urkunde Nr. 8593) über 600 Gulden für Georg von Croaria, Beiwohner zu Ravensburg. (Abbezahlt 1576)

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Charter: 8593
Date: 28. Juli 1570
AbstractZinsbrief über 1500 Gulden rheinisch zu 5 Prozent für das Seelhaus zu Ravensburg, vertreten durch seine Pfleger Siegfried Voland von Volandsegg und Hans Kollöfen. Aussteller sind die Vormünder des Hans Ulrich von Schlandersberg, Sohn des gleichnamigen Vaters, nämlich seine Vettern Hans Jakob Vogt von Summerau zu Prassberg und Wilhelm von Willenbach, sesshaft zu Bregenz, in dessen Namen als "Hauptgülten"; ferner Hans Jakob von und zu Ratzenried; Jörg Balthasar von Ramschwag, Vogt zu Gutenberg; Hektor von Ramschwag, Vogt der Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, und Hans Jörg von Wolfurt zu Wolfurt als solidarische Mitgülten, Gewehren und Bürgen. Verpfändete Güter sind Schloss und Herrschaft Dornbirn, in dem Umfang, wie sie erst neulich von Alexander von Zinzendorf für ihren Vogtsohn erkauft wurden; nämlich das Schloss mit 2 Baumgärten und Stallung in einem gemauerten Einfang; die Baustallung außer der Ringmauer mit etlichen Reben; oben dem Schloss gegenüber ein Weingarten, im Ganzen sechs "Mannscraft" Reben; das Jagdrecht im Kirchspiel Dornbirn auf alles Wild, rotes und schwarzes; die Hälfte des großen und kleinen Zehentens im Kirchspiel Dornbirn (während die andere Hälfte den Grafen von Ems gehört); die dazu gehörigen und mitverkauften Leibeigenen (gegen 245 Personen); die eigentümlichen Häuser, Hofstätten und Mühlen im Kirchspiel Dornbirn; alle anderen Güter, Zinse und Rechte, sei es zu Dornbirn, im Bregenzerwald oder auf dem Hubhaus zu Feldkirch; endlich der Anteil an der Überfuhr zu St. Nikolaus am Rhein. Ausgenommen sind nur die österreichischen Lehensstücke, nämlich der Turm zu Dornbirn, drei Höfe auf dem Knieberg mit den dazu gehörigen Wein- und Rebgärten, und die Fischenz in dem Fischbach zu Dornbirn. Anderweitige Belastung der verpfändeten Güter sind: für das Seelhaus in Ravensburg laut zweier Schuldverschreibungen 1.100 Gulden in Gold; für Hans von Werdenstein 2.100 Gulden in Münze; für den von Hohenegg 2.000 Gulden; für Hans von Edelstätten wegen seiner Hausfrau Katharina von Ratzenried 400 Gulden; für Michael von Danketsweiler 300 Gulden. Ferner sind etliche dieser Stücke und ein Zinsbrief über 2.000 Gulden um 1000 Gulden an den Bürgermeister von Ravensburg Joachim Dässler verpfändet. Außerdem wurden unter heutigem Datum folgende Beträge ebenfalls zu 5 Prozent aufgenommen und sichergestellt: für Konrad Mock, Stadtammann zu Ravensburg, 1.000 Gulden; für Christoph Schindelin zu Unterraitenau 500 Gulden; für Georg von Croaria 600 Gulden; für Hans Beutler, Bürger von Ravensburg, 500 Gulden. Zinszeit ist zu Jakobi jeden Jahres; Zahlung in Ravensburg oder an einem anderen bestimmten Ort im Umkreise von 4 Meilen. Bei säumiger Zahlung können Haupt- und Mitgülten vom Gläubiger aufgefordert werden, sich mit zwei reisigen Pferden nach 14 Tagen in ein Wirtshaus in Ravensburg oder in einer anderen bezeichneten Stadt im Umkreis von 4 Meilen einzulegen und dort so lange auf eigene Kosten zu verweilen, bis die Zahlung erfolgt. Rückkauf des Zinses durch Rückzahlung der Hauptsumme nach dreimonatlicher Kündigung an Jakobi bleibt vorbehalten.

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Charter: 8598
Date: 8. September 1570
AbstractMerk Sittich von Ems, der hl. römischen Kirche des Titels Sancti Georgii in Velabro Kardinal, Bischof zu Konstanz und Herr der Reichenau, schenkt seinem Bruder, dem Grafen Jakob Hannibal von Hohenems, Rat des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich, oberstem Hauptmann der vier Herrschaften vor dem Arl und Vogt der Herrschaften Feldkirch, Bregenz und Hohenegg, sein neu erbautes Wirtshaus mit Hofstatt und aller Zugehör und allen Gerechtsamen im Dorf zu Ems.

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Charter: 8599
Date: 10. November 1570
AbstractZinsbrief über ein Pfund 8 Schilling Pfennig aus 28 Pfund Pfennig in Landeswährung an Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle im Oberdorf zu Dornbirn, vertreten durch ihren Pfleger Jörg Franz, Amtmann des Turms zu Dornbirn. Aussteller ist Frick Eberlin im Oberdorf zu Dornbirn. Verpfändetes Gut ist der Weingarten mit Heuwachs und Krautgarten im Weppach; stößt oben an die Erben von Augustin Franz, dann an den Steinebach, ferner an Hans Bäsinger und endlich an die Weppacher Gasse. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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Charter: 8600
Date: 24. Januar 1571
AbstractUrteilbrief über die Grenzen der Rheinüberfuhr zu Lustenau: Die Missheligkeiten und Rechtsstreitigkeiten, die zwischen den Inhabern der oberen Überfuhr, Urich und Hans Wider, Vater und Sohn, und dem Inhaber der unteren Überfuhr, Walter Marbach, Bürger von Lindau, über ihre beiderseitigen Grenzen entstanden waren, wurden durch einen Schiedsspruch beigelegt. Als Obmann des Schiedsgerichts wurde durch den Grafen von Hohenems und seine Amtleute Stefan Huchler, Altammann zu Hohenems, und zu Schiedsleuten Jörg Hämmerle, Matheus Fitz, Hans Vetter und Hans Bertschin, alle vier des Gerichts und Rats zu Lustenau, ernannt, welche den Thomas Geser, Ammann zu Lustenau, als Unterhändler beizogen. Die Grenzen wurden folgendermaßen festgestellt: Erstens, da der Rhein die Gemeindegüter, "am See" geheißen, und die Eigengüter am Islach weggeschwemmt hat, so wird als erster Grenzpunkt zwischen den beiden Überfuhrrechten die "große Eiche" zwischen dem großen und kleinen Islach auf der Gemeinde vor dem Acker des Deuss Benderer, den jetzt Jakob Sperger innehat, bestimmt; dorthin soll auch ein Grenzstein gesetzt werden. Von da geht es schnurgerade durch den Rhein unten an die Wiese, genannt die Spieglerin, wohin auch ein Stein kommt. Droht zukünftig der Rhein die Steine wegzuspülen, so sollen sie weiter zurückgesetzt werden, doch weder weiter hinauf noch weiter hinunter. Innerhalb dieser Grenzen haben sich die "Ferchen" zu halten; ausgenommen ist nur "Mist und Bau" (Dünger), den sie wie von alters her gebräuchlich auch außerhalb dieser Grenzen überführen können. Durch diesen Brief werden auch alle etwaigen früheren Briefe und Urkunden außer Kraft gesetzt mit Ausnahme des Kaufbriefs über den oberen Fahr; jedoch soll derselbe an der jetzt festgestellten Grenze nichts ändern. Derselbe beginnt mit den Worten: "Ich Cöllin Thurnher, gesessen zu Widnau", ist von Heinrich Hagen, Ammann zu Lustenau, besiegelt und trägt das Datum "An St. Margarethen Abend" (19. Juli) 1481.

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Charter: 8601
Date: 23. April 1571
AbstractTauschbrief: Michael und Othmar die Oberhauser, Vater und Sohn, Hofleute im freien Reichshof Lustenau, vertauschen an Joachim Roschach, Bürger von Lindau, ihre Mühle, genannt Holzmühle, zum Stalden im freien Reichshof Lustenau, mit Haus und Hof, Kraut- und Baumgarten - Platz genannt - und 9 Mannsmahd Heuwachs. Grenzen: des gedachten Joachim Roschachs Baumgarten, den er von Christa Jäger gekauft hat; das Wasser, der Stalden genannt; oben der Hämmerle Wuhr; sonst allenthalben die Gemeinde. Zur Unterhaltung des Mühlgrabens und des Wuhrs haben die Besitzer der unteren Mühle - Grübels Mühle genannt - den dritten Teil beizutragen laut Vertrag, den Egle Waibel, ehemals Graf Merk Sittichs von Hohenems Keller, Stefan Huchler, Ammann zu Ems, und Hans Alge, Ammann zu Lustenau, zwischen den Oberhausern und Othmar Zoller, Besitzer der unteren Mühle, vermittelt haben. An Lasten ruhen auf der Mühle nur 15 Schilling unablöslicher Wasserzins - jährlich zu Martini fällig - an die Grafen von Hohenems und 4 Schweizer Batzen Jahrzeitgeld an den Pfarrer zu Lustenau. Dagegen erhalten die Oberhauser von Joachim Roschach dessen eigene Mühle samt Bläuel und Stampfe und 765 Gulden, die bereits bezahlt sind.

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Charter: 8602
Date: 3. Mai 1571
AbstractKaufbrief: Der Verkäufer ist Wilhelm von Willenbach, wohnhaft zu Bregenz. Der Käufer ist Hugo von Summerau zu Prassberg. Gegenstand des Kaufes sind drei Mannsmahd Wieswachs samt dem Stadel zu Dornbirn; stoßen zu zwei Seiten an die Gemeinde, dann an die Lehengüter der Abtei Mehrerau, welche derzeit Bernhard Wehinger innehat. Der Kaufschilling beläuft sich auf 200 Taler, jeder zu 17 Batzen oder 68 Kreuzern gerechnet, welche bar erlegt wurden.

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Charter: 8604
Date: 10. November 1571
AbstractZinsbrief über 10 Schilling Pfennig aus erhaltenen 10 Pfund Pfennig in guter Landeswährung Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle im Oberdorf zu Dornbirn. Aussteller ist Thebus Fußenegger im Niederdorf zu Dornbirn, vertreten durch dessen Pfleger Jörg Franz genannt Vugulis Jörg. Verpfändete Güter sind ein Acker und Anwander im Salach Feld; stößt oben an Urich Besserter, dann an der Herrn von Ems Drittelacker, an Hans Lütlinger, Jörg Franz und Ammann Mötz; ferner ein Stück Heuwachs im Steinbach-Bitzi; stößt oben an Peter Thurnher, dann an Jörg Franz, Felix Salzmann und Thomas Rauberg/Rhomberg. Zinszeit ist zu Martini.Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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Charter: 8603
Date: 10. November 1571
AbstractZinsbrief über 13 Schilling Pfennig aus erhaltenen 13 Pfund Pfennig in guter Landeswährung für die Frühmesspfründe in Dornbirn, vertreten durch ihren Pfleger Jakob am Tobel. Aussteller ist Ulrich Luger im Niederdorf zu Dornbirn. Verpfändete Güter sind dessen Hofstatt in der Riedgasse; stößt oben an die Riedgasse, dann an Ulrich Besserter, unten an die Erben des Kilian Mathis und wieder an die Riedgasse. Sonstige Belastung: Lehensteuer an die Herrschaft Österreich 2 Schilling Pfennig; den Herrn von Ems ein Batzen; dem Mesner 6 Schilling Pfennig; dem Pfarrer zu Dornbirn ein Schilling Pfennig Jahreszins. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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Charter: 8605
Date: 9. April 1572
AbstractBürgschaft: Jörg Schmied, Schlosser im Schwefel im Gericht Ems, hatte den Michael Wetzel, Leonhards Sohn, entleibt. Auf Fürbitte erließ ihm Graf Jacob Hannibal von Hohenems die verwirkte Strafe an Leib und Leben unter der Bedingnis, dass er den Verwandten des Entleibten eine Entschädigung zahle und alle Kosten vergüte unter Festsetzung folgender Punkte: 1) Der Täter wird 8 Tage lang bei Wasser und Brot in den Turm gelegt. 2) Soll er während 10 Jahren ohne des Grafen Erlaubnis nicht aus der Grafschaft ziehen. 3) Soll er während 5 Jahren weder in noch außer dem Haus Wein trinken. 4) Soll er der Wetzelschen Verwandtschaft überall aus den Augen gehen. 5) Er soll an öffentlichen Gastereien nicht teilnehmen und überhaupt nicht zechen gehen. 6) Er soll sein Leben lang, so lange es der Obrigkeit gefällig ist, keine Waffen tragen, und ist ihm nur ein abgebrochenes Brotmesser erlaubt. Da nun Jörg Schmied sich mit den Verwandten des Entleibten auf eine Summe von 150 Gulden abgefunden hat, so verbürgen sich die Nachgenannten sowohl für diese Summe als für die Einhaltung obiger Punkte durch den Begnadigten. Bricht er die Bedingnisse, so kann mit ihm wieder nach Rechten verfahren werden. Die Bürgen sind Leonhard John, Vogteiverwalter zu Neuburg; Algast Tschütscher auf Udelberg, Peter Ellensohn, Hans und Matheus die Märk, alle vier in der Herrschaft Feldkirch gesessen; Ammann Kilian und Peter Brändle, im Gericht Neuburg gesessen; Franz Moosmann, Ammann zu Ems; Hans Ellensohn, Bartholomä Schneitler, Hans Stump, Rudolf Jüssli, Benedikt Wehinger, Simon Grau, Karli Öchi, Jakob Sattelberger, alle in der Grafschaft Ems gesessen.

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Charter: 5195
Date: 12. November 1572
AbstractJoachim Roschach, Bürger zu Lindau, bedingt sich zur Kündigung der 660 Gulden, die ihm die Deutschordenskomturei Altshausen geliehen hat, drei Monate Kündigungsfrist aus.

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Charter: 5196
Date: 12. November 1572
AbstractJoachim Roschach, Bürger zu Lindau, verkauft dem Herrn Sigmund von Hornstein, Deutschordenskomtur zu Altshausen als Vertreter der Komturei, um 600 Gulden einen ablösbaren Martinizins von 33 Gulden von seiner eigenen Mühle, so man nennt die Holzmühle, "mit Haus, Hofstatt, Stadel, auch Kraut- und Baumgarten, so man nempt den Platz", mit 9 Mannsmahd Wiesen oder Heuwachs, alles bei- und aneinander gelegen, zum Stalden im freien Reichshof Lustenau, zwischen seinem eigenen Baumgarten, den er von Christian Jäger erkauft hat, dem Wasser, "der Stalden genannt ", der Hämmerle Wuhr und des freien Reichshofs Lustenau "Gemaindt", ferner von seinem eigenen Haus und Garten zu Lindau in der Insel, schließlich auch Zinse von 5 Zinsbriefen und zwar1) von Arbon, 1555, Samstag nach St. Lorenzentag, 10. August;2) vom 25. November 1562, Lindau;3) vom Bernang (Riden) vom Donnerstag nach St. Mathias des hl. Zwölfbotentag, dem 26. Februar 1551;4) von Rebstein-Marbach vom Montag vor Pfingsten, dem 31. Mai 1568;5) von Marbach-Rebstein (Herdlin) vom Katharinenabend, dem 24. November 1562.Die Holzmühle zu Lustenau ist belastet mit 15 Schilling Pfennig Wasserzins oder Schirmgeld an die Grafen von Hohenems und 4 Schweizerbatzen Jahrzeitgeld an den Pfarrer von Lustenau, das Haus zu Lindau mit 3 Gulden Bodenzins, ablösbar mit 6 Gulden Hauptgut und einem Pfund Pfennig Zins an Basti Fechter zu Lindau, ablösbar mit 20 Pfund Pfennig.

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Charter: 5197
Date: 19. Mai 1573
AbstractAlexander Riedmann, Hofmann zu Lustenau, verkauft den Pflegern des St. Peters Gotteshauses zu Lustenau, Magnus Hagen und Hans Vetter um 5 Pfund Pfennig einen ablösbaren Martinizins von 5 Schilling Pfennig ab seinem Acker im Winkel, den er mit seinem Schwager Jörg Alge gemeinsam hat, an der Herren von Ems Gut, an Konrad Nagel, an das Eichholz und Hans Lechler stoßend, belastet mit 1/2 Vierling Kernen Hofzins an die Herren von Ems.

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Charter: 8606
Date: 26. Oktober 1573
AbstractNotarielle Vollmacht für Antonius Calmona, königlichen Sekretär des Herzogtums Mailand, vom Grafen Jakob Hannibal von Hohenems in eigenem Namen und im Namen seines Bruders, des Kardinals Marx Sittich zu dem Behuf ausgestellt, ihre Forderungen an den Schatz des Herzogtums Mailand flüssig zu machen. Diese Forderungen bestanden in jährlich 500 Dukaten Einkünfte für den Grafen Jakob Hannibal und jährlich 400 Dukaten je für den Grafen und seinen Bruder, den Kardinal, sowie in 600 Dukaten Restforderung. Graf Jakob Hannibal legte Vollmacht des Kardinals vor, die vom Notar Adam Ulman aufgenommen und vom Vogt der Grafschaft Hohenems, Balthasar von Herliberg, legalisiert war, gegeben zu Feldkirch am 22. September 1569. Aufgenommen vom öffentlichen Notar Florinus Flerch, Pfarrer in Altstätten.

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Charter: 8607
Date: 26. Oktober 1573
AbstractGleichlautendes Exemplar obiger Vollmacht (siehe Urkunde Nr. 8606), legalisirt von Franz Moosmann, Gerichtsammann der Grafschaft Hohenems.

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Charter: 8609
Date: 22. Januar 1574
AbstractZinsbrief über 11 Schilling Pfennig aus erhaltenen 11 Pfund Pfennig in Landeswährung Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle in Dornbirn. Aussteller ist Hans Thurnher im Oberdorf zu Dornbirn. Verpfändete Güter sind ein Acker im Salachfeld; stößt oben an Hans Wehinger, an des Grafen von Ems Drittel- oder Lehenacker, unten an das Hubhofgut, viertens an Jakob Fußenegger. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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Charter: 8608
Date: 22. Januar 1574
AbstractZinsbrief über 8 Schilling Pfennig aus 8 Pfund Pfennig guter Landeswährung Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle im Oberdorf zu Dornbirn, vertreten durch deren Pfleger Jörg Franz. Aussteller ist Katharina Albrichin, Witwe des Tebus Fußenegger zu Dornbirn. Verpfändete Güter sind eine Mannsmahd in der Mühle; stößt oben an ihre Schwester Martha Albrichin, dann an den Niederbach, an das Landmahd, an Hans Salzmann und an das Amtsmahd, das der Ammann zu Dornbirn innehat. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.

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