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FondNenzing, Gemeindearchiv
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Charter: 3094
Date: 2. Dezember 1566
AbstractSpruch- und Vertragsbrief: Junker Hektor von Ramschwag, Vogteiverwalter beider Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, vermittelt mit Zuziehung des Sigmund Fuchs, Amtmanns daselbst, Marx Plangg, Bürgers und des Rats zu Bludenz, Balthasar Marquards, genannt Schneider, derzeit Ammanns der Herrschaft Sonnenberg, Leonhard Löws, Altammanns, und Jörg Hausers, Landschreibers daselbst, zwischen den Leuten von Beschling und jenen von Latz in einem Zwist betreffs Baumgarten-, Ackerrechts und der Weide auf Latz einen gegenseitigen Vertrag in fünf Punkten.

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Charter: 3095
Date: 29. Januar 1567
AbstractWarnungsbrief: Alwig, Graf zu Sulz, Landgraf in Klettgau, des Reiches Hofrichter zu Rottweil, ermahnt die Landsmannen, das Gericht und die ganze Gemeinde zu Nenzing, dass alle die, die das kaiserliche Gebot verachten, bestraft werden sollen; besonders die, welche Jahr, Tag und länger ungehorsam in Acht verharren und sich nicht davon absolvieren lassen, wie denn Ammann, Gericht und ganze Gemeinde zu Nenzing lange Zeit in Acht gewesen und noch sind. Er verbietet, offene, verschriebene und verjährte Ächter in ihren Zwingen, Bännen und Gebieten zu behalten und überhaupt Gemeinschaft mit ihnen zu haben.

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Charter: 3096
Date: 7. Dezember 1570
AbstractDie Stände und Genossleute allgemeinlich, derzeit Genossen unter der Brugg, die eine genannt Sonnenberger Genoss, die andere die der alten Österreicher, genannt Ramschwags Genos, schließen in einem Streithandel wegen des "Uffangs" diesbezüglich einen Vergleich, wonach der Auffang oder die Aufnahme von zuziehenden steuerbaren Personen von beiden Genossenschaften abwechselnd zu geschehen hätte.

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Charter: 3097
Date: 11. November 1571
AbstractZinsbrief: Fest Gort, sesshaft zu Nenzing, und Ursula Bücklin, seine Ehefrau, verkaufen mit Hand des Leonhard Löw, derzeit Ammann zu Sonnenberg, der Pfründe Sankt Moritz zu Nenzing in der Pfarrkirchen und derselben gesetzten Kirchenpflegern Stefan Jussel und Christian Ginzinger für 6 1/2 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung einen jährlichen Martinizins von 6 1/2 Schilling Pfennig ab ihrem eigenen Mittmel Acker zu Nenzing, in "Cappon" unter der Kirche gelegen (Anrainer genannt).

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Charter: 3098
Date: 5. Februar 1572
AbstractWilhelm Freiherr zu Grafeneck und Burgberg, Herr zu Marschalkenzimbern, Statthalter kaiserlichen Hofrichteramtes zu Rottweil, entlässt den Jakob Kühne zu Nenzing aus der Acht des Hofes zu Rottweil mit Bewilligung des ehrsamen Jakob Griss zu Feldkirch, von dessen Klage er darin gewesen ist.

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Charter: 3099
Date: 29. Mai 1572
AbstractAbsolutionsbrief: Wilhelm, Freiherr zu Grafeneck und Burgberg, Statthalter kaiserlichen Hofrichteramts zu Rottweil, entlässt den Lukas Gamon zu Nenzing aus der Acht des Hofes zu Rottweil mit Gunst und Willen des Paulin Götz zu Feldkirch, von dessen Klage wegen er darin gewesen ist.

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Charter: 3100
Date: 24. Juni 1572
AbstractKaufbrief: Hans Gamon, genannt Beggli, sesshaft zu Nenzing, und Dorothea Bernhardin, seine Ehefrau, verkaufen mit Hand des Leonhard Löw, derzeit Ammanns zu Sonnenberg, an die Geschworenen zu Nenzing statt der Pfründe daselbst für 16 1/2 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Feldkircher Währung ihr eigenes Baumgärtlin zu Nenzing, an des Pfarrers Garten gelegen (stößt auswärts an Stefan Berlin und an Michael Neuns Erben, abwärts an des Pfarrers Garten, auf- und einwärts an den alten Hans Bilin).

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Charter: 3101
Date: 10. März 1578
AbstractSpruchbrief des Valentin Schmied, Stadtammann zu Bregenz, erzfürstlicher Kommissär und genannter Spruchrichter zwischen Nenzing und Beschling, einerseits und Schlins andererseits wegen Wuhrens an der Ill.

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Charter: 3102
Date: 1. Juli 1581
AbstractVertragsbrief: Leonhard Stoß, derzeit Ammann der Herrschaft Sonnenberg, Hans Hartmann, Altammann daselbst, und Jakob Stoß zu Nenzing vermitteln auf Ersuchen als Unterhändler und Tädingspersonen in einem Streit zwischen der Gemeinde und Nachbarschaft auf Latz als Kläger und jenen des Dorfes Beschling als Beklagte wegen Sommerweide- und Schneefluchtrechten auf der vor sieben Jahren ausgereuteten Allmein, genannt Mogenholz oder Kohlgruben, oberhalb Latz. Der sieben Punkte umfassende Vertrag wird beiderseits angenommen.

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Charter: 3103
Date: 24. November 1581
AbstractQuittung: Hans Georg Bart, beider Rechte Doktor, des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich Rat, bestätigt, die dem Freiherrn zu Madrutsch schuldigen 40 Gulden rheinisch Zins von Nenzing aus den Handen des Hingebers zu Hall, Georg Taler, erhalten zu haben und quittiert hiemit den Einnehmer und die Nenzinger.

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Charter: 3104
Date: 18. April 1582
AbstractTauschbrief: Jakob Mayer zu Nenzing und Dorothea Beckin, seine Ehefrau, vertauschen an die Gemeinde Nenzing nach den Bestimmungen des Sonnenberger Landsbrauchs ihren zuvor empfangenen Teil und die Gerechtigkeit des Einschlags gemeiner ausgegebener Hanfländer, soweit solches zu ihrer Haus-Hofstatt gehörte und das nun die Gemeinde alsbald wieder zur Allmein ausgeschlagen hat, gegen ein anderes Stück Allmein zu Nenzing vor ihrer Behausung, zur Nitidon genannt, von der Sägen herüber gelegen, soweit es mit Marken ausgestellt ist (stößt abwärts an ihren Garten, an ein anderes ihnen gehöriges Gut und Feldrecht, aufwärts an Jakob Stoß´ Gut und auswärts an die Marksteine der Allmein).

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Charter: 3105
Date: 18. April 1582
AbstractRevers und Verzichtbrief: Christian Maurer, zu Nenzing sesshaft, und Ursula Mutterin, seine Ehefrau, haben mit Bewilligung der Gemeinde ihre Behausung und Stallung, im Dorf gelegen, von ihrer alten Hofstatt auf eine andere und neue Stätte, jedoch noch auf eigenem Grund und Boden, versetzt und neu erbaut. Sie verpflichten sich nun, auf der alten Hofstatt inskünftig nie eine Behausung zu errichten und sich mit dieser einen "Hausröche" zu begnügen.

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Charter: 3109
Date: 11. November 1590
AbstractLehensrevers: Die in der gleich datierten Urkunde (1590 November 11) genannten Lehensleute (Ulrich Beillein, Marx und Mathias Döltsch etc.) in Nenzing verpflichten sich gegenüber ihrer Lehensherrschaft, Hektor von Ramschwag und seiner Gemahlin Barbara geborene von Syrgenstein, die ihnen die wegen Versäumnis des Lehenszinses heimgefallenen Lehensgüter wieder verliehen haben, die Lehensobliegenheiten getreu zu erfüllen.

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Charter: 3108
Date: 11. November 1590
AbstractLehensbrief: Hektor von Ramschwag zu Siegberg, erzherzoglicher Rat und Obervogt der beiden Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, sowie seine Gemahlin Barbara von Ramschwag geborene von Syrgenstein, verleihen wiederum gewisse im Nenzinger Kirchspiel gelegene, von Diepold von Schlandersberg und Frau Ursula geborene von Siegberg, seine Ehegemahlin, erblehensweise vergebene Güter, die wegen Nichtentrichtung des Lehenszehenten im vergangenen Jahr seitens der Lehensträger (Ulrich Beillein, Marx und Mathias Döltsch etc., elf insgesamt), alle zu Nenzing sesshaft, lehenfällig geworden, auf deren Bitten neuerdings gegen neun Gulden rheinisch jährlichen Zins zu ewigem Erblehen.

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Charter: 3107
Date: 11. November 1590
AbstractLehensrevers: Die in der gleich datierten Urkunde (1590 November 11) genannten Lehensleute: Peter Gamon, Lukas Mayer etc. in Nenzing verpflichten sich gegenüber ihrer Lehensherrschaft Hektor von Ramschwag und seiner Gemahlin Barbara geborene von Syrgenstein, die ihnen die wegen Versäumnis der Lehenszinsentrichtung heimgefallenen Lehensgüter wieder verliehen haben, die Lehensobliegenheit getreu zu erfüllen.

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Charter: 3106
Date: 11. November 1590
AbstractLehensbrief: Hektor von Ramschwag zu Siegberg, erzherzoglicher Rat und Obervogt der beiden Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, und mit ihm Barbara von Ramschwag geborene von Syrgenstein, seine Gemahlin, verleihen wiederum gewisse im Kirchspiel Nenzing gelegene, von weiland Frau Ness von Castell, Heinrichs von Siegberg des Älteren Witwe, sowie von Junker Diepold von Schlandersberg und seiner Gemahlin Ursula von Siegberg erbslehensweise vergebene Güter, die wegen Nichtentrichtung der Lehenszehenten seitens der Lehensträger, 27 an der Zahl (Peter Gamon, Lukas Mayer etc.), alle zu Nenzing gesessen, lehensfällig geworden sind, auf deren Bitten neuerdings gegen 20 Gulden rheinisch jährlichen Zins zu ewigen Erblehen.

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Charter: 3110
Date: 11. November 1594
AbstractZinsbrief: Thomas Tschann, auf Latz im Nenzinger Kirchspiel gesessen, und mit ihm Helena Maurerin, seine Ehefrau, verkaufen mit Hand des Hans Hartmann, Landammann und Richter der Herrschaft Sonnenberg, an die Gemeinde zu Beschling für 20 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Bludenzer Währung einen ablösbaren jährlichen Martinizins von einem Pfund Pfennig ab ihrer eigenen Behausung, Hofraite, Stallung, Obstwachs und Gut, alles beieinander auf Latz gelegen, stößt auswärts an Hans Nasalls Bünt, abwärts an Ulrich Kapplons, einwärts an der Stina Negelin Gut, aufwärts auch an Hans Nasall.

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Charter: 3111
Date: 14. November 1595
AbstractQuittung: Fortunatus, Freiherr zu Madrutsch, Auer und Brentoni, bestätigt, dass er aus der Hand des erzherzoglichen Pfannschreibers zu Hall im Inntal den von den Gemeindsleuten von Nenzing zu entrichtenden Zehenten von 40 Gulden für das laufende Jahr empfangen habe.

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Charter: 3112
Date: 2. Oktober 1606
AbstractSpruchbrief: David Pappus, Hauptmann und Vogteiverwalter beider Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, entscheidet auf Klagen der Dorfgeschworenen von Nenzing, dass zur Frühlings- und Herbstzeit auf deren Feldern und Gütern sowie auf jenen im Flecken Beschling weder eigene noch fremde Saum- noch andere Rosse oder Schafe aufgetrieben werden und ätzen dürfen, sondern die Rosse dürften auf den Allmeinen eine Nacht und nicht länger in Nagrandt weiden und mussten die übrige Zeit auf Pardella zur Weide getrieben werden. Die Übertreter sollen von den Geschworenen und Vorgesetzten bestraft und im Wiederholungsfall und im Fall der Weigerung der Bezahlung doppelt bestraft werden. Hartnäckige Übertreter sollen der Obrigkeit angezeigt werden.

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Charter: 3113
Date: 20. November 1607
AbstractQuittung: Martin Tannheimer, fürstlich trientischer und des Herrn Grafen Obristen von Madrutsch etc. Amtmann zu Bozen, quittiert namens des Grafen dem Georg Taler, kaiserlicher und erzherzoglicher Hingeber im kaiserlichen Pfannhaus zu Hall die auf Martini von Nenzingen jährlich zu erlegenden und hiemit erhaltenen 40 Gulden rheinisch Zins für 1607.

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Charter: 3114
Date: 11. November 1608
AbstractZinsbrief: Jakob Geiger, sesshaft zu Beschling, und Anna Gortin, seine Ehefrau, verkaufen mit Hand des Bartholomä Nenn, derzeit Landammann zu Nenzing, an Simon Stoß daselbst und Maria Nasallin, seine Ehefrau, für 20 Pfund Pfennig Konstanzer Münze Landswährung einen jährlich ablösbaren Martinizins von einem Pfund Pfennig ab ihrem Gut, auf Platz gelegen (stößt aufwärts an Hans Konrad, auswärts an Michael Latzer, in- und abwärts an Leonhard Lutz).

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Charter: 3115
Date: 20. November 1608
AbstractQuittung des Martin Tannheimer, fürstlich trientischen und gräflich madrutschischen Amtmannes zu Bozen, für die namens des Grafen von Georg Taller, Hingeber im Pfannhaus zu Hall, für 1608 erhaltenen 40 Gulden rheinisch Lehenszins der Gemeinde Nenzing.

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Charter: 3116
Date: 12. April 1612
AbstractSchuldverschreibung Andreas von Kriss, Bürger und derzeit haushäblich sesshaft zu Feldkirch, und Ursula Nasallin, seine Ehefrau, bekennen dem Christoph Capitl gegenüber, dem Zollgegenschreiber und Bürger zu Feldkirch als dem Vogt der Elisabeth Kurzin geborene Radin, Bürgerin zu Feldkirch, der Witwe des Jakob Kurz, des gewesenen Säckelmeisters, Bürgers und Rats zu Feldkirch, 43 Gulden Feldkircher Währung schuldig zu sein. Die Rückzahlung erfolgt in zwei Jahren auf Montag Palmarum 1614. Der Zins beläuft sich auf drei Kreuzer per Gulden. Unterpfand: ihr eigen Haus, Hofstatt und Bünt zu Frastanz ob dem "Küener", bei der Kirch gelegen (Anrainer genannt), frei und los, außer dass das Bünt als Erblehen des Johanniter-Hauses dahier jährlich 6 Viertel Korn zu entrichten hat.

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Charter: 3117
Date: 10. Dezember 1615
AbstractQuittung des Martin Tannheimer zum Graben, fürstlich trientischen und gräflich madrutschischen Rates und bestellten Obristen, auch Feldobristen in Tirol und bevollmächtigten Amtmannes zu Bozen, für die namens des Grafen von Geoger Taller, erzherzoglichem Salzhingeber im Pfannhaus zu Hall, für 1615 erhaltenen 40 Gulden rheinisch Lehenszins der Gemeinde Nenzing.

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Charter: 3118
Date: 15. März 1617
AbstractQuittung Martin Tannheimers zum Graben, Hauptmann, fürstlich trientischer und madrutschischer Amtmann zu Bozen, bestätigt an Stelle des Herrn Hans Gaudenz Grafen zu Madrutsch, Auer und Brentoni, von dem Herrn Georg Taller, fürstllicher Salzhingeber des Pfannhauses zu Hall, heute die 40 Gulden jährlichen Zinses von Nenzing, auf Martini 1616 zu entrichten, empfangen zu haben.

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Charter: 3119
Date: 11. November 1618
AbstractTausch-Revers: Hans Gamon, Marxen Sohn, sesshaft zu Nenzing, und Cäcilia Jutzin, seine Ehefrau, haben eine Haus-Hofstatt, bei der Schmidten in ihrer eigenen Bünten in Nenzing gelegen. Die Gemeinde hat ihnen nun bewillligt, dass sie ihre alte Haus-Hofstatt mit denselben Rechten und Gerechtigkeiten vertauschen können mit einer anderen, die sie erbaut haben in ihren eigenen Bünten, zum Teil mitten im Dorf gelegen; sie versprechen nun, dass weder sie noch ihre Nachkommen in der ersterwähnten Bünt jemals ein Haus, einen Stadel oder eine Stallung bauen würden.

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Charter: 3120
Date: 10. Dezember 1619
AbstractEinzugsbrief: Rudolf Heinrich Kurz von Senftenau, österreichischer Hauptmann vor dem Arlberg und Vogteiverwalter beider Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, wird von dem Landammann, dem Gericht, den Geschworenen und der Gemeinden der vier Kirchspiele Nüziders, Bürs, Nenzing und Frastanz gebeten, die Einzugstaxen bei Einwanderung von Personen aus auswärtigen Gerichten, Herrschaften oder Gemeinden in diese Kirchspiele zu bestimmen. Der Gebetene findet die Taxen zu gering bemessen und nimmt die entsprechende Festsetzung vor.

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Charter: 3121
Date: 2. März 1621
AbstractLehensbrief: Erzherzog Leopold zu Österreich, bevollmächtigter Regierer und Gubernator der ober- und vorderösterreichischen Lande, belehnt den Bernhard Mörl als den Lehensträger der edlen Karl, Viktor, Gaudenz und Karl Heinrich Freiherrn zu Madrutsch, Auer und Brentoni als nachgelassene Söhne des Emanuel und Ferdinand Freiherren zu Madrutsch, mit den Lehenszehenten im Kirchspiel Nenzing, nachdem ihnen dieselben auf tödlichen Abgang ihres Vetters und letzten Lehensträgers Johann Gaudenzen Freiherrn zu Madrutsch zu empfangen gebührt.

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Charter: 3123
Date: 11. November 1623
AbstractZinsbrief: Peter Schetterer, zu Nenzing sesshaft, und Barbara Spaltin, seine Ehefrau, verkaufen mit Rat des Michael Hartmann, Landammann der Herrschaft Sonnenberg, an die Geschworenen und an die Gemeinde des Dorfes Nenzing für 26 Pfund Pfennig einen jährlich ablösbaren Martinizins von einem Pfund 6 Schilling Pfennig ab ihrem eigenen Haus, Hof und Garten und Hanfland, zwischen den Bächen daselbst gelegen, so allenthalben an die Allmein stößt und wie die Marksteine des Weiteren anzeigen, für ledig und los, außer dass davon jährlich 10 Schilling Pfennig abgehen.

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Charter: 3124
Date: 5. Mai 1624
AbstractReversbrief: Laut Brief vom 18. Mai 1513 haben sich die Geschworenen des Kirchspiels und Dorfes Nenzing gegenüber denen auf Nenzingerberg den Maiensäß-Zins in Parpfienz, die eigene Gerechtigkeit im Ried in Parpfienz, auch des Rieds außerhalb der Hohenegg wie auch den Käsezins auf Furkla zu ihrem Besten vorbehalten. Nachdem aber die Nenzingerberger diese Zinse auf Grund eines Kaufbriefs von Martini 1558 abgelöst und an sich erkauft haben, erklären die Nenzinger, dass sie es dieses Mal dabei bewenden ließen und die Nenzingerberger nicht mehr darum anfordern würden, dringen im Übrigen aber auf den Wortlaut der beiden Vergleiche und alten Teilungsbriefe und behalten sich Schadlosigkeit vor.

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Charter: 3078a
Date: 5. Mai 1624
AbstractVidimus obiger Urkunde Nr. 3078, ausgestellt durch Michael Hartmann, Landammann der Herrschaft Sonnenberg, den Nenzingern auf Bitten der Nenzingerberger über den von diesen vorgewiesenen Kaufbrief in Betreff des Maiensaßzinses in Parpfienz.

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