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Charter: Raggal, Pfarrarchiv 134
Signature: 134
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5. Februar 1455
Wolfhart von Brandis der Ältere urkundet, dass zu ihm als Lehensherrn der Pfarrkirche zu Ludesch gekommen sind: Hans von Werdenberg, Kirchherr zu Ludesch, für sich selbst, Hans Ammann von Raggal im Namen der Untertanen von Raggal, in Marul und "bey der Lutz", die in das Kirchenspiel zu Ludesch gehören, und haben sich beklagt, dass viele Menschen nicht zu den göttlichen Ämtern und den Sterbesakramenten kommen können. So haben sich die dort gesessenen Untertanen vorgenommen, eine ewige Messe in der Kapelle auf Raggal zu stiften. Die Kapelle ist zu Ehren der Heiligen Nikolaus des Beichters und Johannes und Paulus der Wetterherren geweiht. Sie bitten nun den genannten Lehensherrn um die Erlaubnis der Stiftung mit dem Geding, dass ihm und einem Kirchherrn zu Ludesch kein Abbruch geschehe. Ihre Hauptkirche soll Ludesch sein und bleiben. Unter folgenden Artikeln wird ihnen die Stiftung erlaubt:Die Herrschaft Brandis soll die Lehenschaft dieser Pfründe haben. Doch dieses Lehen geschehe mit Einwilligung des Kirchenherrn zu Ludesch und der genannten Stifter. Der Kaplan soll dem Pfarrer von Ludesch in allen billigen Sachen gehorsam sein. Es soll auch der Kirchherr erlauben, dass der Kaplan Sakramente spenden, Wasser und Salz segnen dürfe und dass das hl. Sakrament in der Kirche aufbewahrt werden dürfe und dass sonntags der Kaplan Messe lesen dürfe. Alle Opfer und Genüsse, die in dieser Kapelle fallen, sollen einem Kirchherrn zu Ludesch gehören.  

orig.Original
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PfA Raggal

Material: Pergament
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