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FondRaggal, Pfarrarchiv
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Charter: 134
Date: 5. Februar 1455
AbstractWolfhart von Brandis der Ältere urkundet, dass zu ihm als Lehensherrn der Pfarrkirche zu Ludesch gekommen sind: Hans von Werdenberg, Kirchherr zu Ludesch, für sich selbst, Hans Ammann von Raggal im Namen der Untertanen von Raggal, in Marul und "bey der Lutz", die in das Kirchenspiel zu Ludesch gehören, und haben sich beklagt, dass viele Menschen nicht zu den göttlichen Ämtern und den Sterbesakramenten kommen können. So haben sich die dort gesessenen Untertanen vorgenommen, eine ewige Messe in der Kapelle auf Raggal zu stiften. Die Kapelle ist zu Ehren der Heiligen Nikolaus des Beichters und Johannes und Paulus der Wetterherren geweiht. Sie bitten nun den genannten Lehensherrn um die Erlaubnis der Stiftung mit dem Geding, dass ihm und einem Kirchherrn zu Ludesch kein Abbruch geschehe. Ihre Hauptkirche soll Ludesch sein und bleiben. Unter folgenden Artikeln wird ihnen die Stiftung erlaubt:Die Herrschaft Brandis soll die Lehenschaft dieser Pfründe haben. Doch dieses Lehen geschehe mit Einwilligung des Kirchenherrn zu Ludesch und der genannten Stifter. Der Kaplan soll dem Pfarrer von Ludesch in allen billigen Sachen gehorsam sein. Es soll auch der Kirchherr erlauben, dass der Kaplan Sakramente spenden, Wasser und Salz segnen dürfe und dass das hl. Sakrament in der Kirche aufbewahrt werden dürfe und dass sonntags der Kaplan Messe lesen dürfe. Alle Opfer und Genüsse, die in dieser Kapelle fallen, sollen einem Kirchherrn zu Ludesch gehören.

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Charter: 135
Date: 9. März 1459
AbstractDie Untertanen und gemeine Nachbarschaft auf Raggal, in Marul und bei der Lutz, die in das Kirchenspiel Ludesch gehören, stiften in der Nikolaus-Kapelle auf Raggal eine ewige Messe, und "wann aber soliche meß nit bestatt werden mocht", geben sie dazu, dass ein Priester seine Nahrung darauf haben kann. So verschreiben sie einen jährlichen Zins von 24 Pfund Pfennig Feldkircher Währung aus angegebenen Stücken und Gütern.

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Charter: 136
Date: 12. Februar 1460
AbstractBischof Ortlieb von Chur bewilligt und bestätigt die Stiftung der ewigen Messe in die Kapelle auf Raggal unter den angeführten Bedingungen.

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Charter: 137
Date: 8. Mai 1478
AbstractRodericus, episcopus Portuensis, und andere genannte Kardinäle verleihen den Gläubigen, welche die vorgeschriebenen Werke und Gebete verrichten und die Pfarrkirche zum hl. Nikolaus in Raggal auf die Feste Mariä Lichtmess, Mariä Verkündigung, Johannes des Täufers Geburt, Karfreitag und am Weihefeste besuchen, einen vollkommenen Ablass.Inseriert in der Bestätigung des Bischofs Ortlieb von Chur von 1484 Juli 9: Bischof Ortlieb von Chur bestätigt die im inserierten Ablassbrief von römischen Kardinälen der Kirche zu Raggal verliehenen Ablässe und fügt einen Ablass von 40 Tagen bei.

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Charter: 138
Date: 27. Februar 1586
AbstractIn Streitigkeiten zwischen den Gemeindsleuten des Kirchspiels Ludesch und dem Kirchspiel Raggal wegen der Besoldung, die einem Pfarrer zu Ludesch für die Verrichtung der pfarrlichen Geschäfte aus der Pfarre Raggal gereicht wurde, und wegen des Begehrens der Raggaler, selbst einen Pfarrer auf Raggal mit dem Einkommen der dortigen Pfarre zu unterhalten, entscheiden Dr. Christmann Braun, des Grafen Karl Ludwig von Sulz Obervogt der Herrschaft Mettingen, und Rignolt von Prosswalden, Landvogt der Herrschaft Vaduz, Schellenberg und Blumenegg, sowie Paul Kranzegger, Landschreiber daselbst. Der Spruch lautet: 1. Nachdem schon vor Jahren ein gültiger Spruch gemacht wurde (Vermittler angegeben), dass die Raggaler 15 Gulden jährlich an den Pfarrer zu Ludesch zu zahlen hätten, sollen sie dies weiter zahlen und auch die Rückstände nachholen. Für die Ansprüche der Gemeinde Ludesch wegen Beitrag zur Kirchenreparatur und Mesnerhaus zahlen sie auf Martini (heuer) eine einmalige Summe von 10 Gulden. Nachher müssen sie zum Kirchenbau nie mehr etwas leisten.

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