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Charter: Satteins, Gemeindearchiv 261
Signature: 261
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14. Juni 1628
In der Hofschreiberei in Feldkirch wird eine Markenbeschreibung der Grenzen zwischen den Gemeinden Göfis und Satteins an der Langen und Kleinen Wiese aufgerichtet, nachdem am selben Tage genannte Vertreter beider Gemeinden an dem Umgang teilgenommen hatten. Die Marken sind: "Namblichen thuet das erste zihl und marckt anfangen an dem Wasser Ill genannt und geht dem Tobel nach hinauff bis an die Landstrass zum Brunnen, dan ferners von dem Brunnen und Strassen durch das Tobel hinauf zue der oberen Kolgrueben, daselbst steth ein alter und neuer zue der oberen Kolgrueben, daselbst steth ein alter und neuer Markstein beyainandern von, denselben hinauf zu einem Massholderbaum." Daselbst steht eine Markplatte mit einem Kreuz, nächst an dem Wagenweg; weiter von dieser Kreuzplatte hinauf zum andern Kreuzstein nicht weit vom Wagenweg auf einem "Grätlin" von da weiter hinauf zu einer Kreuzplatten dabei ein Hagenbuech, von dieser weiter bis zu einem Markstein mit einem Kreuz in der Nähe eines großen Kriesebaumes. Von da geht die Mark hinaus gegen eine große Eiche, darin ein Kreuz gehauen; von da hinaus dem Schrofen nach bis an den Eggschrofen, darin ein Kreuz gehauen. Dabei steht auch ein Markstein mit einem Kreuz. Von hier geht Mark hinab bis an den Fußweg in der Klausen. Daselbst steht unten an dem Weg ein Markstein mit einem Kreuz und einer Jahrzahl. Von hier der Geraden nach hinaus an den Weiher, wo sich die Marken enden.  

orig.Original
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GA Satteins

Hängesiegel Material: Pergament
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