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Charter: ohne Herkunftsangabe 24
Signature: 24
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16. Mai 1654
Vor dem Maiengericht zu Bizau erscheint Jos Meusburger und klagt, dass er ein Vorsäß und Gut auf dem Gopf habe, das er so gekauft habe, dass er niemandem Steg und Weg schuldig sei, außer er schließe einen Vergleich. Trotzdem fahre Jakob Greber daselbst und mache ihm großen Schaden. Jakob Greber sagt, dass er ein Gut auf dem Gopf von des verstorbenen Hans Greußings Kindern erkauft habe mit allen Gerechtigkeiten, und er hoffe, dass man ihm das Gut nicht weglos mache. Die beiden Parteien werden dahin entschieden, dass Greber dem Meusburger zehn Gulden zahlen muss und erst nach vorheriger Ankündigung durchfahren darf.  

orig.Original
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ohne Herkunftsangabe

Hängesiegel Material: Pergament
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    Depot Wolfgang Greussing, Bizau
     
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