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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 3890
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 3890
Signature: 3890
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1459 V 16, Wiener-Neustadt
Kaiser Friedrich III. theilt dem Bürgermeister, Richter und Rathe zu Wien mit, dass er ihre Zuschrift und die an sie gelangten Briefe des Burggrafen zu Teben und Hannsens Enczesdorffer zur Kenntnis genommen habe und laut der beigeschlossenen Abschrift an diese, sowie an seine Räthe in Wien schreibe.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/3, Nr.
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

Zum Verschlusse aufgedrücktes Wappensiegel (Sava Fig. 111) von rothem Wachse unter Papierdecke.
  • notes extra sigillum
    • Von anderer Hand: commissio domini imperatoris in consilio.
Graphics: 

cop.
In Abschrift liegen bei: a) 1459 Mai 10, Rotenstein. Hanns von Enczestorf an Bürgermeister, Richter und Rath der Stadt zu Wien. Der Burggraf von Teben habe ihm erzählt, wie er durch eine Bürgschaft für die von Lausse gegenüber dem Ludwenko zu Schaden gekommen sei, und ihn gebeten, ihnen diese Angelegenheit vorzubringen. Ferner habe der Wanko von dem Burggrafen begehrt, ihm das urfar uber die Tunau und uber die March freizugeben, und König Matthias diese Forderung unterstützt. Der Burggraf habe den Boten des Wladwenko abschlägigen Bescheid gegeben, wolle auch ferner dem Lande zu Österreich dienen, erwarte aber, dass sie, falls König Matthias ihn umb ein solhs besweren wolt, ihn schützen und unterstützen werden. Datum af den Ratenstain, an phincztag vor Phingsten, anno lviiij.


    cop.
    b) 1459 Mai 11, Theben. Steffan von Kormoczy, purggraf auf Teben, ersucht den Bürgermeister, Richter und Rath zu Wien, ihn vor Schäden zu behüten, und verweist sie auf die Mittheilungen, welche ihnen Hanns von Enczestorff machen werde. auf Teben, an freitag vor Phingsten. Wasserzeichen: Wurfbarte im Kreise.


      cop.
      c) (Nicht datiert.) Kaiser Friedrich III. theilt dem Steffan Kormozy, burggraf zu Teben, mit, dass er sich in Kürze nach Wien begeben und daselbst seine Angelegenheit berathen werde. Wegen des urfar zu Theben, dessen Uebergabe Wennkch von Ruchenow mit Unterstützung des Mathias von Huniad verlangt hatte, beauftragt er ihn, es auch weiterhin innezuhaben und zu verhüten, dass die Widersacher des Kaisers in den Gebrauch desselben gelangen. Geben zu der Neunstat etc. [34]


        cop.
        d) 1459 Mai 16, Wiener-Neustadt. Kaiser Friedrich III. macht dem Hannsen Enczesdorffer die gleiche Mittheilung und ersucht ihn, den Burggrafen von Theben dahin zu unterweisen, dass er sich mit dem urfar und auch in ander weg des Kaisers und niemants anders halte. Geben zu der Neunstat an mitichen in den heiligen Phingstveirtagen, anno domini etc. lviiij°, unsers kaisertumbs im 8. etc.

          x

          Original dating clauseGeben zu der Neunstat an mittichen in den heiligen Phingstveirtägen, anno domini etc. lviiij°, unsers kaisertumbs im 8., unserr reich, des Römischen im 20. und des Hungrischen im 1. jaren.

          Places
          • Wiener-Neustadt
             
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