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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 3900
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Signature: 3900
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1459 VI 25, Wien
Sebastian Ziegelshauser, statrichter zu Wienn, beurkundet, dass vor ihm in der Bürgerschranne Pernhart Ösenprein als Vollmachtträger seiner Herren, Hannsen Fechlin, burger zu Meiningen, und seiner gesellschaft, durch seinen Vorsprechen Folgendes berichtet habe: Er habe vor Hannsen dem Angervelder, des rats der stat zu Wienn, als dieser Stadtrichter war, auf Niclasen des Planer haus, gelegen im Vischhof zunagst Niclasen des Knaussnen haus, um 1359 lb 3 sh. dn. der swarczen münss, für welche das Haus den Genannten versetzt war und woran noch 1300 lb 6 sh. 19 dn. unbezahlt ausstehen, geklagt. Auf dreimaliges zewissentun sei Planer nicht vor Gericht erschienen, obwohl an mittichen vor dem suntag Oculi in der Vassten (März 1) anno domini im 58. seine Anwesenheit in Wien festgestellt worden war. Es wird dann noch ein viertes zewissentun angeordnet, zu dessen Ausgang an montag nach sand Tiburzen tag (April 17) Pernhart wieder vor Gericht erschien, wo ihm der Richter jedoch eröffnete, dass Erzherzog Albrecht alle recht denselben Planer und sein gut berürund aufgehebt hiet, was in die gesworn Schranntafel eingetragen wurde. Als an montag vor sand Pangreczen tag (Mai 8) Osenprein dem Stadtrichter mittheilte, dass Erzherzog Albrecht auf seine Bitte jenes Verbot aufgehoben habe, wurde das vierd zewissentun neuerdings zu kirchen und zu gassen wiederholt und dem Beklagten angezeigt, dass, falls er sich nicht binnen Jahr und Tag stellen sollte, dies einer offen vorflucht gleich geachtet [37] werde. Nunmehr wird in neuer Verhandlung die gesworn Schranntafel verlesen, der clagtrager bringt dann vor, dass er den Beklagten durch den gesworn franpoten habe suchen lassen, diesem aber der Eintritt in das Haus verweigert worden sei, ferner sagen zwei Bürger der gesworn genanten aus, dass sie derselb Planer besandt und sie gepeten hiet, in vor dem Gerichte zu bereden ehafter not, krankhait seins leibs, dadurch er diczmals zum rechten nicht komen möcht. Darauf wird durch Gerichtsspruch die offen vorflucht festgestellt und den Gläubigern das beklagte Haus zugesprochen.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/3, Nr.
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

Das angehängte Siegel fehlt.
  • notes extra sigillum
    • Unter den Acten befindet sich ein von dem Urtheilschreiber Hanns Ravenspurger mit seinem Petschafte beglaubigter Auszug aus der Schranntafel über die Verhandlung vom 8. Mai 1458.
Graphics: 
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Original dating clausezu Wienn, an montag vor sand Peters und sand Pauls tag, apostolorum.

Places
  • Wien
     
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