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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5247
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5247
Signature: 5247
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1487 XII 18
Burgermaister, richter und rathe zu der Neuenstat an Bürgermeister, Richter und Rath der Stadt zu Wien. Täglich kommen ihnen Beschwerden von etlichen ihrer Bürger darüber zu, dass die Wiener Amtleute von allem, was jene zu Wien kaufen und herführen, es sei salcz oder ander kaufmannsgut, mautt zu haben meinen. Sie erinnern dagegen daran, dass ihre Bürger den Wiener und anderen Amtleuten ihre von dem Kaiser ertheilten besiegelten Mauthbriefe vorgewiesen und sie durch ihren Richter und Stadtschreiber ihre von König Matthias als Landesfürsten bestätigten Freiheiten in dem Wiener Rathe haben hören lassen, obwohl sie sunderlich dafür gefreit sein, daz sie ihre freiheitten und privilegia nymands dann allein ihrem landesfursten hören lassen sollen. Sie ersuchen daher die Wiener, dass sie sich an solher ihrer underrichtung und ihrer burger mauttbriefen, davon man an allen andern der kun. majestat mautt- und zollstettn wie vor helt,. auch benügen lassen und die Ihren mit irem guette darüber nicht besweren noch aufhalten, und ersuchen um verschriben antwurt.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/3, Nr.
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

Zum Verschlusse aufgedrücktes Siegel von rothem Wachse unter Papierdecke.
  • notes extra sigillum
    • Adresse aussen.
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Original dating clauseam eritag vor Thome, apostoli.

 
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