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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5580
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5580
Signature: 5580
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1496 IX 06, Wien
Jacob Aigner, d. z. ainer des rats der stat zu Pressburg, bezeugt, daß zwischen ihm und seiner Hausfrau Appolonien . . . weilent Larennczen Swannczen, burger zu Wienn, und frawn Affren, seiner hausfrawen seligen, tochter ains-, und Steffans Swannczen, ettwenn burger daselbs, Appolonias bru/oder seligen anderstails, von we/ogen ains hauss in . . . Wienn, am Hochnmarkht, am Sylberpüchl, und ains zuehauss daran stössund in dem gässlein, als man von dem Hochnmarkht an den Kienmarkht geet, gelegen ein Schiedspruch erfolgt sei, darinn seinem Schwager die benannten zwai heuser . . . zu/oegesprochen worden sein, wogegen er und seine Frau der zwaier hundert ungrischen guldein, als erblich gerechtigkait seiner Frau an denselben zwain heusern . . . auch irs heiratsgu/ots, . . . laut gedachtes spruchs . . . von obgenannten Steffann Swannczen seligen ge/onz-lich entricht . . . worden sein. Da nun derselb Swanncz nachmallen die . . . zwai heuser . . . Petern Vinkhen, derzeit richter zu der Newenstat, seinem swecher geschafft (vermacht) hat, innhalt seins gesche/affts im statpu/och zu Wienn geschriben, so bittet Aussteller für sich und als Gewaltträger seiner Frau, hern Fridrichen Geldrich, z. d. z. burgermaister, und den rate gemain der stat Wienn . . . auch die innhaber und verwe/oser irer gruntpücher . . ., Vinkhen an die Gewähr beider Häuser zu schreiben, auch den sacz der fünfhundert ungrischen guldein haimsteuer und morgengab, die Appolonias Vater deren Mutter Affra auf den berürten zwain heüsern in der stat sacz gruntpu/och getan und verschriben hat . . . vernichten zu lassen. Dem Aussteller und seiner Frau vorbehalten und auch in ainem notabel bei des vorgenanten Petern Vinkhen gewe/oer zu be-greiffen bleibt nur ihr Vorkaufsrecht, wenn derselb Vinkh dieselben zwai heuser verkaufen wolte, das er ihnen dann die des ersten anfailen und anpieten und umb ain so/ollich summa guldein oder gelt, so im ander darumb geben wolten, und dannoch fünfzigk phund phening leichter für me/anigclich, in kaufsweise voligen lassen sol, entsprechend der Zusage Vinkhs.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5580
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

und zwei rückwärts aufgedrückten grünen Wachssiegeln: 1. =5579, 2; 2., stark beschädigt: IVC (= 5577,2): . . . Sibenbvrger (auf Spruchband).Besigelten mit . . . Sigmunden Sybenbürger und Jörgen Jordans, d. z. anwald in der münss, beder burger zu Wienn, aufgedrugkhten insigeln.
  • notes extra sigillum
    • Keine ältere Rückaufschrift.
Graphics: 
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Original dating clauseGeben zu Wienn, an eritag vor unser lieben frawen tag irer geburd. . .

Places
  • Wien
     
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