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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5825
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5825
Signature: 5825
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1506 II 24, Wien
König Maximilian I. erläßt ein Patent an alle Behörden, anknüpfend an eine schon von seinem Vater, Kaiser Friedrich III., erlassene, gewisse Fischarten alshechten, kärpfen, pärbmen, huechl, ru/otten, schaiden und vörchen betreffende Fischereiordnung, (wie die nach mass und zal gefangen, hingeben und verkchauft sullen werden), welche Ordnung auch unter Rücksichtnahme auf bereits bestehende Berechtigungen verfügte, das nyemants kchainn ärch an der Thu/onaw noch an allen andern zwerichwassern1 so durch das fürstenthu/omb ob und under der Enns fliessen, nemblich Traw/on, Ybbs, Enns, Erlau/of, Nern, Traysen und ander der gleichen wasser geslagen . . . werden sollen, 2 damit die unzeitigen und das pruet der visch also nicht verderbt und gefangen und der gros schaden so daraus kchomen, als an den schiffarten und andern. .. . Aber . .. durch übersehen und aus nachle/assigkchait der handhebu/ong sölicher ordnu/ong seien die wasser vast geödet und also derselben ordnung wenig gelebt worden. Da nun der König sölich unordnu/ong nicht lenger zu gestatten gemaint . . . und damit die wasser nicht also geödet, die pru/oet der visch schaden nemen noch die ärch nachtail ann3 wassern thu/on, so habe er Hannsen Wagner . . . öbristen vischmaister in Österreich ob und under der Enns beauftragt, daz er sich allenthalben bei den zechen und bru/oederschaften der vischer und andern, wo not ist, aigentlich erfaren und erkchunden soll1 der mängl und gebrechen auch der gebreüch an den vischwassern, es sein see teichl oder ander wasser, . . . ob ettlich derselben wasser oder4 teichl lehen von Österreich sein, und alsdann wo darinn mängl und unordnung mit gezeug oder in ander weg gefu/onden wu/orde. Der Fischmeister sei an die im Patente genannten Instanzen gewiesen, mit ihnen soll er ordnung fu/ornemen ..., damit nach gelegenhait aines yeden wassers und vischens garn, zeug gefu/oert und gebraucht, damit die vor angezaigten visch nach mass und zal gefangen, auch mit ordnung verkauft, um die Fischzucht zu schonen. Er soll die Ordnung verlautbaren und dabei bekanntgeben lassen, daß nur der zu vischen gerechtigkchait hat, vischen soll und die so sich der vischwaiden und des verkchaufens gebrau/ochen, fürgenomen ordnung halten bei Strafe. Die Behörden sollen ihm jeden Vorschub leisten.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5825
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

Siegel fehlt.Dimensions: 50,9 x 55,4 cm (nach Koreny 2003)
Kunsthistorische Beschreibung: Cadellenartige, stark vergrößerte Zierschrift in der ersten Zeile (zu Zierschrift, Schrift und Kanzlei siehe unten). Die bewußt eingeplante Freifläche unterhalb des Textes (dazu siehe unten) ist mit der Darstellung von acht Fischen und eines Maßbrettchens (Brittelmaß) ausgefüllt. Ausführung als Aquarell mit Federzeichnung. – Zu den dargestellten Fischen: Die naturalistisch widergegebenen Fische sind nicht bezeichnet, jedoch auf Grund der im Text genannten Namen (hechten, kärpfen, pärbmen, huechl, ruotten, schaiden und vörchen) und der damit weitgehend übereinstimmenden Wiedergabe mit großer Sicherheit zu benennen: unter dem Text in der linken Spalte Hecht, Karpfen, Barbe und Huchen (Darstellung nicht unzweifelhaft), rechts Aalrute, Wels (Schaiden) und Bachforelle (Vörchen). Im Text nicht erwähnt der links seitlich um 90 Grad gedrehte Zingel. Trotz des Maßbrettchen, das zumindest Maßstabtreue (wenn nicht sogar Originalgröße) suggeriert, sind die Fische alle etwa gleich groß; tatsächlich ist der Wels als größter Süßwasserfisch Europas (durchschnittlich 100–150 cm) um ein Mehrfaches größer als Bachforelle (durchschnittlich 20–40 cm) oder gar Zingel (durchschnittlich 15–20 cm). – Zur Naturstudie und deren Tradition im Mittelalter: Koreny 2003, vergleicht die Darstellungen in der Qualität der Widergabe mit den gleichzeitig entstandenen Aquarellen Albrecht Dürers von Naturdingen. Tatsächlich vermitteln die graphisch durchaus effizient gestalteten Bilder ein erstaunlich hohes Maß an haptischer Wirkung, sowohl bei der Fischhaut als auch bei der Oberfläche des Holzstückes. Naturwiedergabe auf Grund von Beobachtung ist sicherlich nicht ein für das Mittelalter charakteristisches Phänomen, vereinzelte Beispiele gab es jedoch durchaus. Zu nennen sind – gleichsam als archetypische Vertreter – das Portrait und die Vedute (Stadt- bzw. Architekturportrait). In beiden Fällen beginnt die Entwicklung im 14. Jahrhundert mit Schwerpunkten in Italien und Frankreich. Für den österreichischen Raum ist auf das Portrait Herzog Rudolfs des Stifters (vor/um 1365; Wien, Dom- und Diözesanmuseum) und einer Ansicht der St. Pötener Stiftskirche (New York, Pierpont Morgan Library, M 884, fol. 2r; um 1410) hinzuweisen. Tierstudien sind in Oberitalien bei Giovannino de Grassi Ende des 14. Jahrhunderts und bei Psanello Anfang des 15. Jahrhunderts belegt (Darstellungen von Fischen scheinen sich jedoch nicht erhalten zu haben). Dabei handelt es sich um Skizzenbücher nicht um Endprodukte. Verwendung fanden diese Studien als Details in Tafelbildern (vgl. den Hinweis von F. Koreny, Albrecht Dürer und die Tier- und Pflanzenstudien der Renaissance. Ausstellung Wien, Albertina 1985, 14, auf naturalistische Pflanzendarstellungen in der altniederländischen Malerei) sowie als Randdekor illuminierter Handschriften. Hinzuweisen ist z. B. auf das Stundenbuch der Katharina von Cleve (New York, Pierpont Morgan Library, M 917 und 945; um 1430/40), in dem z. B. die Miniatur des hl. Laurentius von einer Bordüre aus Fischen umgeben ist (M 917, fol. 266r). Auch in Wien gab es bereits in den 1430er Jahren einen Zeichner, der Tierkreiszeichen und andere Sternbilder in erstaunlich naturnahen Federzeichnungen darzustellen in der Lage war (Wien, ÖNB, Cod. 5415; vgl. Die illuminierten Handschriften und Inkunabeln der Österreichischen Nationalbibliothek, Mitteleuropäische Schulen V, im Erscheinen, Kat.77). – Zur Verwendung der naturalistisch widergegebenen Tiere (und Pflanzen): Während die Naturstudien Dürers autonome Kunstwerke darstellen, sind die Fische hier – den oben genannten mittelalterlichen Beispielen folgend – in einem funktionalen Zusammenhang. Dieser freilich ist ein in hohem Maße eigentümlicher. Sind illuminierte Urkunden (abgesehen von einzelnen Gattungen) schon grundsätzlich selten, sind illuminierte Herrscherurkunden im Reich nur bei Ludwig dem Bayern (1314–1347) und in Frankreich bei Karl V. (1364–1380) zu beobachten (hier eine mit einer erstaunlich naturnahen Portraitbüste). Welchen Zweck Maximilian als Aussteller und die Stadt Wien, in deren Besitz sich das Patent offenbar von Anfang an befand, mit diesem Stück erreichen wollten, wurde bisher nicht gefragt. Jedenfalls ging es nicht um praktische Anleitungen, denn einem Fischer muß man nicht vormalen, wie ein Fisch aussieht, und zudem sind die Fische weder in Naturgröße noch maßstabsgetreu widergegeben; das Maßnehmen an der Urkunde, ob ein Fisch die zur Bestandssicherung erforderliche Größe erreicht hatte (davon handeln die Bestimmungen der Urkunde), war nicht Zweck dieses ungewöhnlichen und qualitativ herausragenden Kunstwerkes. Es muß um Repräsentation gehen. Und offenbar war die täuschend lebensechte Darstellung durch einen Künstler eine Möglichkeit zu zeigen, daß man sich auf der Höhe der Zeit befand, daß man sich mit den bewunderten Leistungen eines Albrecht Dürer messen will. Für Maximilian spielt sicher auch sein persönliches Interesse an Jagd und Fischerei eine Rolle. Die jeweiligen Fischmeister – hier wird Hannsen Wagner, jener für das Österreich ob bzw. unter der Enns genannt – waren ja auch bei den berühmten Fischereibüchern beteiligt (Wien, ÖNB, Cod. 7962: Fischereibuch der Grafschaften Tirol und Görz. Jörg Kölderer, 1504), die gleichwertig neben den berühmteren Jagdbüchern stehen. – Zu Schrift und Kanzlei: Während der obere, der besonders breite linke aber auch der rechte unbeschriebene Rand durch die ausgreifenden Schwünge der Zierschrift der ersten Zeile notwendig sind und das übliche Maß für aufwendig gestaltete Urkunden der Kanzlei Maximilians durchaus nicht sprengen – also nicht durch die Illuminierung erklärt werden müssen – liegt der Fall bei dem Abstand zwischen Textende und unterem Abschluß der Urkunde anders. Dieser nimmt mehr als die Hälfte der Gesamthöhe ein (bei aufgeklappter Plika). Und selbst bei zugeklappter Plika entspricht die Höhe der Freifläche etwa jener des Schriftblockes. Dies kann nicht ohne Absicht erfolgt sein. Die Verwendung dieser Fläche für die repräsentative Darstellung von Fischen entspricht dem Charakter der Textgestaltung und deutet darauf, daß die malerische Ausstattung Teil des ursprünglichen Konzeptes war. Freilich sind dem Maler gravierende Fehler unterlaufen. Ich meine damit weniger die optisch etwas unglückliche Plazierung der Zingel seitlich links und auch nicht so sehr die Tatsache, daß dieser Fisch im Text gar nicht erwähnt wurde (beides jeweils durchaus erhebliche Fehlleistungen), sondern die Tatsache, daß die Malereien bis zum unteren Ende des Blattes reichen. Ein Hochklappen der Plika – das zur Besiegelung unabdingbar ist – verdeckt den Huchen und das Brittelmaß. Ob die Urkunde je besiegelt wurde, muß daher fraglich bleiben, obwohl die Einschnitte zum Durchziehen der Siegelschnur vorhanden sind. Vollkommen identische Schrift- und Zierformen können nicht festgestellt werden. Bei der Schrift sind z. B. die Ansätze der g-Schlaufe (Unterlänge) bemerkenswert, die rechts über das Mittelband hinaus leicht in die Oberlänge reichen (ein Phänomen, das bei den unten genannten Beispielen nirgends auftritt), die deutlich geneigten und verdickten Schäfte von langem s und f, die Zurückhaltung bei Schlaufen bei Oberlängen (nicht bei d, wenig betont bei l, bei h Bogen von rechts aber keine Schlaufe). Den Übergang zu den Zierformen bilden jene Majuskeln im Text, die über einen längeren geschwungenen Ansatz von links verfügen und damit das Schriftbild prägen (ein Phänomen, das nur selten und in wesentlich weniger betontem Ausmaß bei WStLA, H.A., Urk. 5834, vorkommt. Die Zierbögen der ersten Zeile greifen weit in den Rand aus, sind – abgesehen von der Initiale W – nur lose mit der Schrift verbunden und bestehen aus Schwüngen, deren Strichstärke auf Grund des Schnittes der Feder von Schaftbreite zur Breite von Haarstrichen wechselt; niemals wird (was sonst oft vorkommt) eine breite Linie von einer schmalen begleitet. Charakteristische Formen sind kurze freischwebende Zackenlinien und ein Fibrillenende. Ob nun Urkunden der Reichskanzlei wie Weitra, StA, 1505 XII 28; Kremsmünster, StA, 1505 XII 29; WStLA, H.A., Urk. 5827 (1506 IV 15), Urk. 5834 (1506 V 20); Wien, Hofkammerarchiv, 1506 XII 23; Schlierbach, StA, 1507 IV 18, von derselben Hand stammen, ob Zierformen und Schrift wirklich jeweils von einer Person ausgeführt wurden, das bedarf noch weiterer Prüfung. Sicher ist aber der Text ein Produkt der Reichskanzlei Maximilians, sicher ist zudem auch, daß sich der Herrscher im Februar und März in Wien aufgehalten hat. Literatur: Die Donau, Ausstellung Wien, Historisches Museum der Stadt Wien 1996, Nr. 8.16; H. Berg, Die Fischereiordnung Maximilians I. für die Donau und ihre Nebenflüsse, 1506 Februar 24, in: Wiener Geschichtsblätter (1993), 117f.; Spätmittelalter und Renaissance (Geschichte der bildenden Kunst in Österreich 3), München [u. a.] 2003, 562f. (Nr. 301: F. Koreny). (Martin Roland, ÖAW, Kommission für Schrift- und Buchwesen des Mittelalters)
    Graphics: 
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    Original dating clauseGeben in «unserr» stat Wienn, den vierundzwainzigisten tag des monats Februarj, anno domini xvc und im sechsten. . . .

    Editions
    • Wr. Archiv 7/1506 - Gen 1515. Facsimile in Gesch. der Stadt Wien IIJ2, Tafel XXVIII bei S. 702/3.


    Notes
    1Nicht «Dezember», wie Uhlirz aus Versehen schreibt, Gesch. der Stadt Wien, II\2, S.703.
    1Läßt man die Donau das Land der Länge nach durchfließen, so sind ihre Zuflüsse zwerichwasser.
    2 Besser: slagen solle; auch andere Stellen des Textes sind infolge des gehäuften Periodenbaues grammatikalisch verunglückt.
    3 D. i. an den.
    4 Folgt ein Zeichen ähnlich einem Verweisungszeichen, ohne daß jedoch demselben irgendeine Randglosse entspräche.
    1So lebenswahr auch die nun bereits 400 Jahre alten Bilder erscheinen, so schwer ist es gleichwohl in manchen Fällen zu erkennen, welche Fischgattung gemeint ist. Ich setze sie hier den Namen nach der Reihenfolge ein, wie sie in der Urkunde begegnen,und kann versichern, daß die Bilder1- 3, dann 6 und 7 den Hecht und Karpfen, die Barbe, Scheide und Forelle darstellen; ob 4 der Huchen und 5 die sogenannte Rutte, Aalraupe, Aalrutte oder Aalquappe, eine zur Familie der Schellfische gehörige Fischgattung, vorstelle, vermag ich mit den mir zur Verfügung stehenden Behelfen nicht festzustellen; ich schließe lediglich aus der Reihenfolge. Ganz außerstande aber bin ich, das vertikal stehende Fischbild zu bestimmen, das vielleicht ursprünglich an die Stelle des Hölzchens kommen sollte, das die Bilderreihe abschließt.
    2 D. i. Treitz (-Sauerwein).
    3 Vielleicht: zeittleuf wider.
    Places
    • Wien
       
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