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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5909
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5909
Signature: 5909
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1510 II 22, Wien
Swester Lucia Trauttmanstarfferin, maistrin, und . .. der convent gemain des frawn kloster zu Sand Jacob zu Wienn quittieren, daß ihnen Hannss Chuchler, die zeit camrer der stat da selbs zu Wienn, zu rechter weil und zeit an allen . . . schaden ausgericht und bezallt hat achthalben und zwainzigk (27 ½) ungrisch gulden der gült so obbestimbten . . . closter, laut briefflicher verschreibung, darumb ausgangen, auf gemainer stat Wienn, verkauft und ... zu der nagst verschimen1 quottemer zu der vasten zu raichen versessen sind.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5909
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

und spärlichem Rand eines grünen Wachssiegels.Ünder . . . der maistrin und convent aufgedrukchten signet.
  • notes extra sigillum
    • Rückaufschriften: 1. Zu Sand Jacob. 2. Der von sand Jacob Ђ.3
Graphics: 
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Original dating clauseGeben zu Wienn, an freitag2 in der quottemer im xv C und im x jar.



Notes
1So!
2 Würde das folgende durchstrichene vo für vor zu Recht bestehen, so müßte man das Stück unbedingt zum 17. Mai setzen, da eben die nächste Quatember nach Fälligkeit der hier quittierten Gülte die Quatember vor Pfingsten ist. Auch ohne dieses könnte die Stelle in der Quittung zu den nagst verschinen quottemer zu der vasten . . . versessen, die Annahme befürworten, die Bezahlung sei erst ein Quartal nach Fälligkeit erfolgt. Allem dem widerspricht doch einerseits die allerdings formelhafte Wendung der Urkunde über rechtzeitige Bezahlung und überdies die Datierung von n° 5919, verglichen mit der entsprechenden Stelle des dortigen Textes; sie lehrt, daß, wenn man nicht Verspätung um ein Jahr annehmen will, doch dem Datum der Quittung auch der Fälligkeitstermin entspricht; versessen heißt eben nur fällig.
3 Beide Rückaufschriften dürften sich auch noch auf n° 5919 und 5926 beziehen, welche keinerlei Dorsualvermerk tragen.
Places
  • Wien
     
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